Entwicklung von Gewerbegebieten in Rahlstedt ­ Arbeitsplätze für die Menschen vor Ort

Der Stadtteil Rahlstedt ist überwiegend durch Wohnnutzungen geprägt und verfügt über ein funktionierendes Ortszentrum und einige Gewerbegebiete, in denen eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern Rahlstedts und der angrenzenden Stadtteile einen Arbeitsplatz gefunden haben. In den vergangenen Jahren sind im Bereich Höltigbaum die Bebauungspläne Rahlstedt 105 und Rahlstedt 109 vom Senat aufgestellt worden. Der Bebauungsplan Rahlstedt 105 ist am 5. Dezember 1995 festgestellt worden und ihm kommt heute als „Merkurpark" eine wichtige Funktion für den Bezirk Wandsbek, aber auch für die angrenzenden Gemeinden im Kreis Stormarn in der Metropolregion Hamburg zu. Der Bebauungsplan Rahlstedt 109 ­ Neuer Höltigbaum ­ vom 18. Juli 2001 schließt an das bereits bestehende private Gewerbegebiet Merkurpark an und umfasst Gewerbeflächen, die die Freie und Hansestadt Hamburg erschlossen hat und im Wege der Wirtschaftsförderung an Unternehmen vergibt beziehungsweise vergeben hat.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Welche Festsetzungen der Art und des Maßes prägen die Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans Rahlstedt 105?

Im Bebauungsplan Rahlstedt 105 sind die Gewerbeflächen (GE) sehr differenziert festgesetzt worden. Neben unterschiedlichen Gebäudehöhen von +8 bis zu +17 m sind in den einzelnen Baufeldern unterschiedliche Grundflächenmaße als Höchstmaß festgesetzt. Diese reichen innerhalb der Baugrenzen von 1.150 m² bis zu 9.100 m².

2. Welche Betriebe sollten nach den Zielen und Grundsätzen des Bebauungsplans Rahlstedt 105 im Merkurpark angesiedelt werden?

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sollen im Gewerbegebiet die nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zulässigen Gewerbebetriebe aller Art angesiedelt werden.

Einschränkungen gelten für folgende Betriebe:

· Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr,

· Einzelhandelsbetriebe,

· Betriebe des Beherbergungsgewerbes und

· gewerbliche Freizeiteinrichtungen.

Luftbelastende sowie geruchsbelästigende Betriebe sind unzulässig. Vergnügungsstätten wurden ausgeschlossen.

3. Wie viele Grundstücke haben in welcher Größenordnung der Ansiedlung von Betrieben zur Verfügung gestanden und wie viele Grundstücke in welcher Größe stehen einer Ansiedlung von Gewerbebetrieben heute noch zur Verfügung?

4. Wann sind jeweils welche Grundstücke mit welcher Flurstücksnummer veräußert worden?

Die gewerblich ausgewiesenen Flächen des Merkurparks befinden sich in Privateigentum.

Die erfragten Informationen liegen der zuständigen Behörde nicht vor.

5. Welche Festsetzungen der Art und des Maßes prägen die Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans Rahlstedt 109?

In den ausgewiesenen GE-Flächen ist eine GRZ (Grundflächenzahl) von 0,8 als Höchstmaß und eine gestaffelte Gebäudehöhe (GH) von 17 m parallel zur Haupterschließung sowie 13 m in den mittleren Baufeldern festgesetzt. In den rückwärtigen Bereichen zum Naturschutzgebiet Höltigbaum sind nur Gebäudehöhen von 8 m zulässig. Alle GH-Angaben beziehen sich als Höchstmaß über Gelände. An der Sieker Landstraße ist ein Sondergebiet Reiterhof (d) und eine Fläche für Beherbergungsbetriebe (c) festgesetzt. Hier gelten Grundflächenmaße von 1.800 m² (d) beziehungsweise 1.100 m² (c) sowie Geschossflächenzahlen von 1.800 m² (d) beziehungsweise 1.500 m² (c) jeweils als Höchstmaße.

6. Welche Betriebe sollten nach den Zielen und Grundsätzen des Bebauungsplans Rahlstedt 109 angesiedelt werden?

Im Bebauungsplan Rahlstedt 109 sollen im Gewerbegebiet die nach § 8 BauNVO zulässigen Gewerbebetriebe aller Art angesiedelt werden.

Einschränkungen gelten für Einzelhandelsbetriebe sowie Schank- und Speisewirtschaften. Luftbelastende sowie geruchsbelästigende Betriebe sind unzulässig. Vergnügungsstätten wurden ausgeschlossen.

7. Wie viele Grundstücke haben in welcher Größenordnung der Ansiedlung von Betrieben zur Verfügung gestanden und wie viele Grundstücke in welcher Größe stehen einer Ansiedlung von Gewerbebetrieben derzeit noch zur Verfügung?

Die Gewerbeerschließung „Höltigbaum" weist ursprünglich rund 17,4 ha Bauflächen zur Ansiedlung von Betrieben aus. Ab 1999 sind ­ teilweise mit Vorweggenehmigungsreife ­ 13,6 ha für förderungswürdige Betriebe direkt vergeben worden. Derzeit können noch 3,8 ha verkauft werden.

8. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen

Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

9. Welche Funktion kommt dem Stadtteil Rahlstedt auch weiterhin als Standort zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben zur Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Arbeitsplätzen zu?

Die vorhandenen hochwertigen Gewerbeflächen in Rahlstedt sollen erhalten und zum Beispiel durch weitere Betriebsansiedlungen fortentwickelt werden, um ein angemessenes Arbeitsplatzangebot zu schaffen und zu erhalten.

10. Welche anderen Bereiche oder Ortsteile Rahlstedts sind nach Auffassung des Senats geeignet, auch zukünftig mit Gewerbegebieten überplant zu werden?

Siehe Drs. 19/829 und 19/3139.

11. Was können der Bezirk und die angrenzenden Gemeinden im Kreis Stormarn gemeinschaftlich, als Partner in der Metropolregion Hamburg, unternehmen, um weitere Arbeitsplätze für die Menschen vor Ort zu schaffen?

Voraussetzung für das Entstehen weiterer Arbeitsplätze sind wettbewerbsfähige ansässige und neue Unternehmen. Auf allen Ebenen des bezirklichen und nachbargemeindlichen Handelns und der Zusammenarbeit sollte daher dafür Sorge getragen werden, die Rahmenbedingungen für Erweiterungen und Ansiedlungen von Unternehmen zu qualifizieren.