Nachhaltigkeit

Schule und Beruf der Bürgerschaft vorgelegt werde und welche Auswirkungen dieses auf die bestehenden Berufsfachschulen haben werde und warum die Schülerkostenkalkulation für die neuen Produktionsschulen um die Hälfte niedriger als die für die bestehende Produktionsschule Altona ausfiele.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter antworteten, die geplante Einrichtung von 500 Plätzen an Produktionsschulen stelle im Gesamtsystem Übergang Schule und Beruf lediglich ein kleines Segment dar, diese Schulen böten allerdings eine hervorragende Übergangsquote in Ausbildung und Arbeit im Vergleich zum bisherigen Berufsvorbereitungssystem. Da es sich um ein System mit außerschulischen Trägern handele, werde dieses Vorhaben gesondert behandelt. Parallel zur geplanten Schulgesetznovelle würden in einem Rahmenkonzept die Planungen zur Reform des Übergangs Schule und Beruf dargestellt, so wie bereits die vorgelegten Eckpunkte zur Reform des Übergangssystems deutliche inhaltliche Planungshinweise geben würden. Der Kostenvergleich mit der Produktionsschule Altona sei unzulässig, da in der vorliegende Drucksache die behördlichen Zuwendungen für die neuen Produktionsschulen ausgewiesen seien, während die von den SPD-Abgeordneten angeführten Schülerkosten für die Produktionsschule Altona die Kostenstruktur inklusive eingeworbener Drittmittel und der Erträge aus der Produktion beinhalteten. Das Angebot der Produktionsschulen habe in erster Linie die Absicht, den Schülerinnen und Schülern Anschlussperspektiven für Arbeit und Ausbildung zu geben, mit diesem Konzept sollten junge Menschen, die der Schule überdrüssig seien, angesprochen werden. Der Hauptschulabschluss an der Produktionsschule sei angesichts dieser Klientel nicht obligatorisch, aber möglich. Einhergehend mit einer anschließenden Ausbildung könne der Hauptschulabschluss erworben werden. In Kooperation mit Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen würden Jugendliche möglichst frühzeitig ­ momentan in der achten und neunten Klasse ­ auf die Option des Besuchs einer Produktionsschule hingewiesen, die Entscheidung dafür basiere allerdings auf strikter Freiwilligkeit der Jugendlichen.

Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE wollten wissen, welchen tatsächlichen Effizienzgewinn die Errichtung weiterer Produktionsschulen brächte, ob die Weiterführung der Jugendlichen nach dem Besuch der Produktionsschulen in trägergestützte Ausbildungssysteme oder geförderte Weiterqualifizierungen nicht wiederum den Eintritt in sogenannte Warteschleifen bedeute, warum die Produktionsschulen gänzlich freien Trägern überlassen würden und wie die Entlohnung der Lehrerinnen und Lehrern an den Produktionsschulen gestaltet sei. Sie fragten nach, warum die Produktionsschulen nicht in ein Gesamtübergangssystem Schule und Beruf integriert würden.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, an der Altonaer Produktionsschule würden 42,3 Prozent in Ausbildung gebracht, im üblichen Berufsvorbereitungsverfahren (BV) nur 8,4 Prozent, in Arbeit 15,4 Prozent und beim BV nur 4,4 Prozent, in weiterführende Bildungsmaßnahmen 19,2 Prozent und im BV 12,8 Prozent, sie hielten diese Zahlen für ausreichend überzeugende Effizienzgewinne. Den Zeitpunkt zur Gründung weiterer Produktionsschulen erklärten sie mit dem umfangreichen Vorlaufverfahren zu deren Etablierung und der Absicht, bereits zum Schuljahr 2009/2010 200

Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit des Besuchs einer Produktionsschule zu bieten. Wie sie schon ausgeführt hätten, werde das gesamte Übergangssystem Schule und Beruf parallel zu diesem Vorhaben reformiert. So hätten sie in Kooperation mit der Arbeitsagentur erreicht, dass diese in den Klassen 7 und 8 Berufsvorbereitungen anbiete werde, in diesen Prozess würden ebenfalls die Lehrerinnen und Lehrer der Beruflichen Schulen eingebunden. Die Kostenkalkulation der Zuwendungen für die neuen Produktionsschulen richte sich nach den Schülerkosten an staatlichen Schulen und beinhalte keine Sparquote, die angeführten Effizienzgewinne bezögen sich auf die Schnelligkeit und Nachhaltigkeit der Maßnahme. Die hohen Abbrecherquoten in den staatlichen Nachqualifizierungsmaßnahmen bedingten neue Maßnahmen wie den Ausbau der Produktionsschulen, denn diese seien nicht schuljahresgebunden und könnten schnelle und flexible Maßnahmen mit einer Anschlussorientierung bieten. Die Lehrerinnen und Lehrer an den Produktionsschulen erhielten dasselbe Gehalt wie die Kolleginnen und Kollegen an den staatlichen Schulen. Die außerschulische Trägerschaft für die Produktionsschulen hätten sie aufgrund ihrer Erfahrungen mit der Produktionsschule Altona als geeignet erachtet. Grundsätzlich gaben die Senatsvertrete7 rinnen und -vertreter zu bedenken, dass es einer nachhaltigen Umstrukturierung der Sekundarstufe I bedürfe, denn am Ende dieser Schulstufe ergäben sich Lernrückstände von vier bis fünf Jahren innerhalb der Gruppe der Risikoschülerschaft.

Die SPD-Abgeordneten verwiesen darauf, die Produktionsschule Altona erhielte 9. Euro Schülerkosten, während die künftigen Produktionsschulen 7.800 Euro erhalten sollten. Die an der Schule in Altona eingeworbenen ESF-Sondermittel würden den künftigen Produktionsschulen vermutlich nicht zur Verfügung stehen, sodass diese eine schlechtere finanzielle Stellung haben würden. Sie wollten wissen, ob die Differenz von 1.500 Euro bei den Schülerkosten von ihnen richtig berechnet sei, ob der Anteil von ESF-Mitten und weiterer zusätzlicher Einnahmen der Produktionsschule Altona auch für die neuen Produktionsschulen ermittelbar seien, das heißt welches Gesamtfinanzierungsvolumen für die zukünftigen Produktionsschulen zu erwarten sei.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erläuterten, die Produktionsschule Altona habe bei ihrer Gründung äußerst umfangreiche Mittel erhalten, so auch die Bereitstellung von ESF-Mitteln und Stiftungsgeldern. Diese umfangreichen Finanzierungen seien für die neuen Produktionsschulen nicht wiederholbar, vielmehr setzten sie auf Vernetzungs- und Verbundstrukturen unterhalb dieser neuen Produktionsschulen. Sie hätten eine Grundfinanzierung in Anlehnung an Kostenkalkulationen von Berufsvorbereitungsschulen, das Hamburger Ausbildungsprogramm oder die Jugendberufshilfe aufgestellt, mit dem die Träger die Produktionsschulen plus eines selbsterwirtschafteten Anteils ­ so aus der Produktion und den erbrachten Dienstleistungen ­ und eingeworbenen Drittmitteln realisieren könnten. Die vorliegenden Interessenbekundungen von Trägern ließen die Annahme zu, dass die ausgelegte Finanzierung für das vorgesehene Konzept der Produktionsschulen ausreichend sei. Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, das ebenfalls Produktionsschulen unterhalte, biete eine jährliche Finanzierung von 7.700 Euro als Schülerkostensatz, dies komme der Hamburger Finanzierung mit 7.800 Euro nahe. In der Startphase werde den neuen Produktionsschulen im ersten Jahr eine um 1.200 Euro erhöhte Zuwendung im Schülerkostensatz gewährt. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter bejahten, dass die sich daran anschließenden laufenden Zuwendungen für die Schülerkosten der neuen Produktionsschulen 1.500 Euro niedriger lägen als für die Produktionsschule Altona. Die Träger würden in ein sehr enges Netz staatlicher Begleitung eingebunden, was unter anderem eine Evaluierung beinhalte.

Die SPD-Abgeordneten stellten fest, die neuen Produktionsschulen erhielten nicht die gleiche finanzielle Ausstattung wie die Produktionsschule Altona, zu erwartende Kofinanzierungen könnten nicht beziffert werden. Sie gingen davon aus, dass die günstigen Finanzierungsverhältnisse für die Produktionsschule Altona nicht wiederholbar seien. Aus ihrer Sicht hätten die Senatsvertreterinnen und -vertreter eingangs dargelegt, die Produktionsschule Altona diene als Vorbild für die zukünftigen Produktionsschulen, müssten allerdings feststellen, dass sich dies nicht auf die finanzielle Ausstattung beziehe.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, die finanzielle und sächliche Ausstattung der Produktionsschule Altona könne nicht als Benchmark für künftige Produktionsschulen dienen, denn bei dieser Einrichtung habe es sich um ein Pilotprojekt gehandelt. Die Trägerlandschaft für die zukünftigen Produktionsschulen verfüge bereits über passende Ausstattungen und Infrastrukturen, sodass die Kostenkalkulation für diese Schulen geringer ausfallen und sich an der finanziellen Ausstattung für laufende Maßnahmen im Übergangssystem Schule und Beruf orientieren könne.

Die SPD-Abgeordneten fragten nach, ob die geringere finanzielle Ausstattung der neuen Produktionsschulen auch zu einem veränderten Konzept führen werde. Sie verwiesen auf den Umstand, dass die Schülerinnen und Schüler an den Produktionsschulen Geld erhielten und dass das Konzept der Schule auf die Herstellung von Produkten und dem Angebot von Dienstleistungen basiere. Aus diesem Grund bezweifelten sie, ob das Prinzip der Produktionsschule Altona flächendeckend realisierbar sei, da die regionalen Märkte möglicher Weise keinen ausreichenden Bedarf an den Produkten dieser Schulen zeigten. Sie stellten Überlegungen an, warum das Prinzip der Produktionsschule nicht auf weitere Bereiche der außerschulischen Bildungseinrichtungen wie der Jugendberufshilfe angewendet werde und wollten wissen, was mit den verbleibenden 40 Prozent der Schülerinnen und Schüler, die nach der Produktionsschule keinen Anschluss fänden, passieren solle. Sie verwiesen darauf, dass ein Übergang in Arbeit ohne Hauptschulabschluss weiterhin die Gefahr drohender Erwerbslosigkeit beinhalte, da kein Bildungsabschluss vorliege.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, auch an den neuen Produktionsschulen erhielten die Jugendlichen Geld als Entlohnung für ihre Arbeit. Die Hauptschulabschlussquote an der Produktionsschule Altona betrage 57,7 Prozent, der Ansatz der Produktionsschulen sei aber grundsätzlich nicht abschluss-, sondern anschlussorientiert, der Hauptschulabschluss verbleibe im Fokus der Produktionsschule. Die Angebote der Jugendberufshilfe böten duale Ausbildungsgänge an, während das Konzept der Produktionsschule anders gelagert sei, indem als nicht ausbildungsfähig eingestufte Jugendliche direkt in anschließende Ausbildungsmaßnahmen weitergeführt würden. Für die Restgruppe der angenommenen 40 Prozent stünden die bisherigen und neue Angebote des Übergangssystems und des Jugendhilfesystems zur Verfügung. Das Interessenbekundungsverfahren habe veränderte Konzeptvorschläge für die Produktionsschulen hervorgebracht, die aber nicht aufgrund der verringerten Mittelausstattung, sondern aufgrund veränderter Produktionsansätze zustande gekommen seien. Das Gesamtverfahren zur Implementierung der neuen Produktionsschulen in allen Hamburger Bezirken sei mit der Handwerkskammer abgestimmt worden.

Die SPD-Abgeordneten fragten nach den Abstimmungsverfahren mit der ARGE und wollten erneut wissen, welche Chancen die Jugendlichen hätten, die die Produktionsschulen ohne Hauptschulabschluss verließen und eine anschließende Ausbildung abbrechen würden, sodass sie weiterhin keinen Hauptschulabschluss hätten. Sie regten an, den Hauptschulabschluss stärker in das Konzept der Produktionsschulen einzubinden.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter antworteten, Zielgruppe der Produktionsschulen seien nur die schulpflichtigen ­ also unter 18-jährigen ­ Jugendlichen, die ohne Abschluss die Schulen verließen. Einen obligatorischen Hauptschulabschluss an Produktionsschulen lehnten sie ab, konzeptionell sei die Möglichkeit zum Abschluss gegeben und werde auch genutzt. Der gleichwertige Ansatz der Produktionsschulen sei die Implementierung in eine Ausbildung, denn in der Zielgruppe gebe es viele Jugendliche, die nicht das schulische, sondern das gestaltende Element im Vordergrund ihrer Fähigkeiten hätten. Alle Leistungen, Teilqualifikationen und Kompetenzen würden an den Produktionsschulen zertifiziert, könnten nachgewiesen und bei weiterführenden Ausbildungsgängen verwertet werden.

Die CDU-Abgeordneten begrüßten die Neugründung weiterer Produktionsschulen, hielten diese für eine sachgerechte Lösung und betonten, sie hätten sich von der Dienlichkeit und dem Erfolg dieser pädagogisch wohl zu begründenden Maßnahme überzeugen lassen. Sie wollten wissen, wann die angekündigte Evaluation stattfinden werde und wie die Aufgaben des Entwicklungsbeirates gestaltet sein würden.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter kündigten zur Evaluation an, möglicherweise werde die Schulinspektion in das Evaluierungsverfahren einbezogen, das Verfahren werde mit Einrichtung der neuen Produktionsschulen beginnen. Den Evaluationsrahmen stecke das Institut für Bildungsmonitoring ab. Zum Entwicklungsbeirat führten sie aus, dieser werde die Qualitätsstandards aller Produktionsschulen überwachen und Austausch-, Fortbildungs- und Beratungsmaßnahmen gewährleisten, die Anwerbung von ESF- und Drittmitteln unterstützen und die Evaluationsergebnisse beraten. Die Besetzung werde aus Mitgliedern der Kammern, der Wirtschaft und entsprechenden Fachleuten erfolgen.

Die GAL-Abgeordneten betonten, die Einrichtung neuer Produktionsschulen stelle einen wichtigen Baustein in der Reform des Übergangssystems Schule und Beruf und insbesondere auch in Hinblick auf den Umgang mit der Lebenszeit der Jugendlichen einen Effizienzgewinn dar. In einem idealen Zustand würde es zukünftig keiner Übergangsmaßnahmen wie der Produktionsschulen mehr bedürfen, dieser Zustand sei aber natürlich nicht erreicht. Sie fragten nach, wie viele Träger sich im Interessenbekundungsverfahren beworben hätten, wie lange die Bewilligungszeiträume für die Zuwendungen lägen und wie die Kooperation mit Betrieben hergestellt werde.