Eine stadtteilbezogene Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik PKS erfolgt nur quartalsweise

Entwicklung der Straßengewalt in St. Pauli

Laut Senatsauskunft wurden im Stadtteil St. Pauli im 1. Halbjahr 2007 insgesamt 351 Fälle von Straßengewalt (PKS-Schlüssel 2221) erfasst, im ersten Halbjahr 2008 waren es 338 Fälle. Wie viele Fälle gefährlicher und schwerer Körperverletzungen auf Straßen, Wegen und Plätzen hat es bisher im Jahr 2009 in St. Pauli gegeben?

Eine stadtteilbezogene Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfolgt nur quartalsweise. Im 1. Quartal 2009 wurden 190 Fälle unter dem PKS-Schlüssel 2221 erfasst.

Im Übrigen siehe Drs. 18/5587.

6. Weitere irreführende Angaben zu Straftaten mit Glasflaschen Ende 2008 hatte der Senat Zahlen korrigiert, welche die Innenbehörde in einer Pressemitteilung vom 10. November 2008 genannt hatte. Seinerzeit hatte die Behörde ausgeführt, von Januar bis Oktober 2008 sei es „zu 2.481 Körperverletzungsdelikten im Kontrollgebiet St. Pauli" gekommen, dabei habe „in 6,7 Prozent der Fälle der Täter das Tatmittel Glasflasche" eingesetzt, „84 Prozent" seien „einfache Körperverletzungen mit bloßen Händen" gewesen.

Auf unsere Nachfrage hatte der Senat in Drs. 19/1605 mitgeteilt, bei den von Behördenseite angeführten 2.481 registrierten Anzeigen handele es sich nicht ausschließlich um Körperverletzungsdelikte, sondern auch um Raub-, Widerstands- und Sittendelikte. Tatsächlich habe es bis Anfang November 2008 2.047 Körperverletzungsdelikte gegeben, davon 431 gefährliche und schwere Körperverletzungen im öffentlichen Raum.

Nicht nur 6,7 Prozent der Körperverletzungen, sondern jede dritte angezeigte gefährliche Körperverletzung im öffentlichen Raum wurde mit einer Glasflasche begangen (nämlich 146 von 429). Anders als von der Behörde dargestellt, betrug der Anteil einfacher Körperverletzungen zudem nicht 84 Prozent, sondern nur 70 Prozent.

Warum wurden die irreführenden Angaben in der Pressemitteilung vom 10. November 2008 bisher nicht korrigiert, sondern sind nach wie vor unkommentiert auf der Homepage der Innenbehörde zu lesen? Hält die Innenbehörde an diesen Behauptungen fest?

Der Senat hat mit Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage, Drs. 19/1605 vom 28. November 2008 gegenüber den Angaben in der Pressemitteilung vom 10. November 2008 detailliertere Auskünfte zur Deliktsentwicklung gegeben und damit Fehlinterpretationen der Pressemitteilung vorgebeugt. Da die Antworten des Senats grundsätzlich veröffentlicht werden, erübrigt sich eine zusätzliche Pressemitteilung.

7. Dauer der rechtlichen Prüfungen auf Senatsseite

In einer Pressemitteilung am 10. November 2008 hat die Innenbehörde als eines der Ergebnisse einer Sitzung des „Runden Tisches für mehr Sicherheit im Bereich der Reeperbahn" mitgeteilt, „Behörden und Bezirke" würden „prüfen, ob ein Glasflaschenverkaufsverbot rechtlich möglich ist oder nicht". Einer weiteren Mitteilung der Innenbehörde vom 30. März 2009 ist zu entnehmen, man sei entschlossen, die bisher zur Sicherheit auf dem Kiez getroffenen Maßnahmen um ein „Glasflaschenmitführ- und -verkaufsverbot" zu ergänzen.

Warum hat der Senat erst am 9. Juni 2009 einen Regelungsentwurf beschlossen? Warum hat das Verfahren auf Senatsseite so lange gedauert?

Vor dem Hintergrund, dass es sich bei diesem Gesetzentwurf um ein bundesweit erstmaliges Vorhaben handelt, ist der Zeitraum zwischen ersten rechtlichen Überlegungen bis zum Beschluss des Gesetzentwurfs im Senat als kurz zu bewerten.