Aus welchem Anlass und auf wessen Veranlassung wird beziehungsweise wurde

Wo verbleiben die Babys aus der Babyklappe? (II)

Im Zusammenhang mit dem Verbleib von Babys aus Babyklappen des Vereins SterniPark e.V. lässt die Sozialbehörde offenbar prüfen, ob es einen Anfangsverdacht für strafrechtliche Ermittlungen gegen SterniPark e.V. gibt.Ich frage daher den Senat:

1. Wer ist beziehungsweise war mit der Prüfung, ob es einen Anfangsverdacht für strafrechtliche Ermittlungen gegen SterniPark e.V. gibt in der Sozialbehörde befasst?

a. Seit wann wird beziehungsweise wurde geprüft?

b. Aus welchem Anlass und auf wessen Veranlassung wird beziehungsweise wurde geprüft?

c. Welche (Teil-)Ergebnisse haben die Prüfungen erbracht?

d. Wann sollen die Prüfungen gegebenenfalls abgeschlossen sein?

Die zuständige Behörde hat Mitte Juni 2009 nach Bewertung der bis dahin vorliegenden Korrespondenz mit SterniPark e.V. auf Veranlassung der Behördenleitung die entsprechende Prüfung begonnen.

Diese Prüfung ist vor dem Hintergrund des inzwischen von der Staatsanwaltschaft eingeleiteten Vorermittlungsverfahrens (siehe Antwort zu 3. bis 3. i) obsolet.

2. Hat die Sozialbehörde ihre Erkenntnisse in diesem Zusammenhang bereits an die Staatsanwaltschaft weitergegeben und wenn ja,

Die Staatsanwaltschaft Hamburg führt im Zusammenhang mit der Frage des Verbleibs von Babys aus der Babyklappe seit dem 19. Juni 2009 ein Vorermittlungsverfahren gegen den Verein SterniPark e.V. Auslöser dafür war die Presseberichterstattung vom selben Tage.

Es wird geprüft, inwieweit die in der Presseberichterstattung dargestellte Verfahrensweise des Vereins SterniPark e.V. hinsichtlich des Verbleibs von Babys aus sogenannten Babyklappen einen Anfangsverdacht für strafbares Verhalten begründet. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat bei der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz die dort vorhandenen relevanten Unterlagen angefordert.

Zeugen wurden bislang nicht vernommen. Eine Eingrenzung auf bestimmte Straftatbestände ist noch nicht erfolgt. Konkrete Beschuldigte wurden bisher nicht ermittelt.

a. zu welchem Zeitpunkt?

b. um was für Erkenntnisse handelt es sich?

Entfällt.

3. Führt die Staatsanwaltschaft gegebenenfalls bereits strafrechtliche Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Verein SterniPark und wenn ja,

a. handelt es sich um Vorermittlungen oder um ein förmliches Verfahren (seit wann)?

b. wie ist der Sachstand der Ermittlungen?

c. wodurch wurden die Ermittlungen veranlasst?

d. inwieweit haben Berichte der Medien gegebenenfalls Anlass zu Ermittlungen gegeben?

e. wegen welcher Straftatbestände wird ermittelt und welche Vorgänge werden jeweils strafrechtlich daraufhin überprüft?

f. gegen wen richten sich die Ermittlungen?

g. gibt es bereits Beschuldigte und wenn ja, wie viele und um welche Funktionsträger beim Verein SterniPark handelt es sich?

h. hat die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit den Ermittlungen Akten oder andere Unterlagen beigezogen?

i. wurden bereits Zeugen vernommen und wenn ja, wer wurde wann vernommen und haben die Betroffenen zur Sache ausgesagt?

Siehe Antwort zu 2.