Der Zollkodex differenziert nicht zwischen kleinen mittleren und großen Unternehmen

Könnte es nach Auffassung des Senats mit Blick auf die Fragen 22 und 23 einen unterschiedlichen Grad der Betroffenheit, der Sicherheiten und der Lagerung von Drittlandware in den betreffenden Zolllagertypen geben?

Wenn nein, warum nicht?

Der Zollkodex differenziert nicht zwischen kleinen, mittleren und großen Unternehmen. Im Übrigen siehe Antwort zu 21.

25. Ist dem Senat bekannt, dass es sich bei vielen kleinen und mittleren Freihafenunternehmen um solche handelt, die nahezu ausschließlich Drittlandsware umschlagen?

Wenn ja, wie gedenkt der Senat mit diesen Unternehmen nach Reduzierung der Freihafenfläche umzugehen?

Die in der Freizone tätigen Lager- und Dienstleistungsunternehmen werden weiter Drittlandsware unter Zollaussetzung umschlagen. Zu diesem Zweck müssten diese Betriebe ein Zolllager beantragen und sich auf die Erfordernisse der kommenden zollrechtlichen Änderungen einstellen. Der Senat wird die Unternehmen bei dieser Umstellung unterstützen.

26. Ist dem Senat bekannt, dass diese überwiegend Drittware umschlagenden Unternehmen ohne zukünftige Zollabfertigungsstelle mit zusätzlichen Risiken belastet werden, da sie zur Übernahme des zollrechtlichen Verwahrerstatus verpflichtet werden? Wie gedenkt der Senat im Interesse der betroffenen Firmen mit diesen zusätzlichen Risiken umzugehen?

Betriebe, die Drittlandsware umschlagen, tragen grundsätzlich finanzielle Risiken.

Dies gilt auch für die Betriebe in der heutigen Freizone. Finanzielle Risiken tragen gleichermaßen Betriebe, die über eine eigene Zollstelle verfügen wie auch die übrigen Unternehmen. Die Bundesfinanzdirektion und die zuständige Behörde werden die Unternehmen bei der Wahl des für sie zweckmäßigsten Zollsystems beraten.

27. Entstehen den großen Unternehmen ­ insbesondere den ContainerTerminals ­ mit einer Zollabfertigungsstelle auf dem eigenen Gelände hinsichtlich des Verwahrerstatus ähnliche Probleme wie den kleinen und mittleren ohne Zollstelle?

Wenn nein, würde der Senat dann von einem zeitlichen und wirtschaftlichen Vorteil für die Großunternehmen sprechen?

Alle Unternehmen werden aufgrund der Änderungen des Zollrechts Veränderungen ihrer Abläufe vornehmen müssen.

28. Die Hamburger Zollverwaltung hat in Aussicht gestellt, dass die gesamte Zollabwicklung nach Verkleinerung beziehungsweise Aufhebung des Freihafens deutlich vereinfacht und die physischen Gestellungen auf ein Minimum reduziert werden würden.

28.1Hält der Senat an dieser Prognose fest?

Wenn ja, warum?

Die Zahl der Gestellungen von Waren bei den Zollabfertigungsstellen liegt beim Bund und damit außerhalb des Verantwortungsbereichs des Senats. Sie unterliegt nicht der parlamentarischen Kontrolle der Bürgerschaft und wird daher auch vom parlamentarischen Fragerecht nicht erfasst. Der Senat wird sich auch nach Verkleinerung der Freizone, wie in den vergangenen Jahren, stets beim Bund für eine Vereinfachung und Beschleunigung der Zollabfertigungen einsetzen.

28.2Was wird sich konkret vereinfachen und beschleunigen,

a) für die kleinen und mittleren Unternehmen ohne Zollabfertigungsstelle,

b) für die großen Unternehmen mit Zollabfertigungsstelle auf dem eigenen Gelände?

Siehe Antwort zu 28.1.

29. Geht der Senat davon aus, dass alle momentan noch im Freihafen angesiedelten Firmen problemlos transformiert werden können?

Wenn nein, was gedenkt der Senat im Interesse der betroffenen Firmen und der Arbeitsplätze zu tun?

Der Senat geht davon aus, dass die künftigen zollrechtlichen Erfordernisse grundsätzlich durch die Hamburger Hafenunternehmen umgesetzt werden können. Im Übrigen siehe Antwort zu 16.

30. In mehreren Freihafenunternehmen wurden in der Vergangenheit immer wieder Fälle von Schwarzarbeit aufgedeckt.

Wie viele Fälle wurden in den vergangenen fünf Jahren aufgedeckt und geahndet? Bitte die Namen und Adressen sowie die Größe/Arbeitnehmerzahl der Firmen aufführen.

Lassen sich aus den Zahlen bestimmte Schwerpunkte der Schwarzarbeit ableiten?

Wenn ja, welche?

Nach Kenntnis der zuständigen Behörde gelten die unter http://www.zoll.de/f0_veroeffentlichungen/f0_jahresbilanzen/v0_2009/a87_jahresbilan z_08_bfd_nord/index.html abrufbaren Jahresergebnisse des Aufgabenbereichs Finanzkontrolle Schwarzarbeit für das gesamte Gebiet Hamburgs. Sie lassen sich nach Auskunft der Bundesfinanzdirektion Nord nicht branchen- und freizonenbezogen differenzieren. Aussagen zu betroffenen Firmen sind aus Gründen des Sozialgeheimnisses nicht möglich

31. Warum verfolgt maßgeblich die HHLA das Ziel, so schnell wie möglich ein neues Zollregime zu errichten? Welche Vorteile verspricht sich die HHLA von einer Auflösung des Freihafens?

32. Wie bewertet der Senat den aktuellen Protest der „Initiative Pro Freihafen" gegen die übereilte Reduzierung oder gar Auflösung des Freihafens?

Der Senat nimmt zu Äußerungen Dritter grundsätzlich nicht Stellung.

33. Welche Ziele verfolgt hinsichtlich des Freihafengeländes die „Hafen Port Authority" (HPA)?

Siehe Drs. 18/1680.

34. Was plant der Senat mit den gegebenenfalls geräumten Flächen im Zuge der Reduzierung oder gar Auflösung des Freihafens? Welche Bauvorhaben sind für dieses Gelände geplant?

Im Zusammenhang mit der Verkleinerung der Freizone erfolgt keine Verkleinerung des Hafengebiets gemäß Hafenentwicklungsgesetz vom 25. Januar 1982 (HEG). Aus der Verkleinerung der Freizone resultiert lediglich die Umstellung der Zollverfahren im überwiegenden Teil des Hamburger Hafens.

35. Wie viel und welche der Areale des reduzierten oder aufgelösten Freihafengeländes sollen privatisiert, also verkauft werden? Mit welchen Einnahmen rechnet der Senat in etwa?

Da die jetzige Freizone vollständig im Geltungsbereich des HEG liegt, können diese Flächen nicht veräußert werden.

36. Mit welchem Güterverkehrsaufkommen (Zahl der Lkws und der Züge und der Größenordnung der über ein Jahr transportierten Güter) im Einzugsgebiet des Freihafens rechnet der Senat heute? Bitte aufschlüsseln nach den wichtigsten Straßen und Bahnverbindungen.

Etwa 30 Prozent aller im Hafen umgeschlagener Güter werden heute per Bahn zwischen dem Hamburger Hafen und dem Hinterland transportiert. Jeweils circa 20 Pro8 zent der Güterzüge haben das Ziel Westdeutschland und Nordosteuropa/Ostseeraum.

Circa 60 Prozent der Züge erreichen und verlassen den Hafen in Richtung Süddeutschland/Südosteuropa. Bei einer Knotenstromzählung im Jahr 2007 wurde entlang der Haupthafenroute ein durchschnittlicher Verkehrsfluss an Werktagen (DTV) von circa 35.000 Kraftfahrzeugen (Kfz) pro Tag auf der Köhlbrandbrücke und circa 26.000 Kfz pro Tag auf dem Veddeler Damm (westlich Am Windhukkai West) gezählt.

37. Mit welchem Güterverkehrsaufkommen (Zahl der Lkws und der Züge und der Größenordnung der über ein Jahr transportierten Güter) im Einzugsgebiet des Freihafens rechnet der Senat in Zukunft, das heißt nach etwaiger

a) Verkleinerung,

b) Auflösung des Freihafens?

Bitte aufschlüsseln nach den wichtigsten Straßen und Bahnverbindungen.

Auf Basis der Seeverkehrsprognose 2025 wurde geschätzt, dass auf der Köhlbrandbrücke in 2025 circa 39.000 Kfz pro Tag und circa 27.000 Kfz pro Tag auf dem Veddeler Damm verkehren. Das Potenzial an Mehrverkehr durch den Wegfall von Zolldurchlässen wird auf circa 5 ­ 10 Prozent geschätzt.

38. Wie viele und welche Freihafen-ZoIIdienststellen sollen nach gegenwärtiger Planung des Senats wann geschlossen werden? Bitte die Zolldienststellen mit der jeweiligen Adresse aufführen.

Die Schließung von Zollabfertigungsstellen liegt beim Bund und damit außerhalb des Verantwortungsbereichs des Senats. Sie unterliegt nicht der parlamentarischen Kontrolle der Bürgerschaft und wird daher auch vom parlamentarischen Fragerecht nicht erfasst.

39. Welche (güter-)verkehrsbezogenen Auswirkungen (Zahl der Lkws und der Züge und der Größenordnung der über ein Jahr transportierten Güter) wird nach Einschätzung des Senats die Aufhebung dieser Zolldienststellen für die an den Freihafen grenzenden Wohnviertel Wilhelmsburg und Veddel haben? Bitte aufschlüsseln nach den wichtigsten Straßen und Bahnverbindungen.

40. Welche weiteren Konsequenzen für den Durchgangsverkehr in Wilhelmsburg und auf der Veddel nach Verkleinerung beziehungsweise Aufhebung des Freihafens sieht der Senat?

41. Welche Maßnahmen hat der Senat für wann vorgesehen, um die infolge der Veränderungen auf dem Freihafengelände anwachsenden Verkehrsbelastungen in Wilhelmsburg und auf der Veddel zu beschränken und die Bevölkerung vor zusätzlichen Emissionen (Lärm, Staub et cetera) zu schützen? Wie viel finanzielle Mittel sind dafür zusätzlich vorgesehen?

Dem Senat liegen keine detaillierten Erkenntnisse vor, dass die Veränderung der Freizonengrenze zu nachhaltig anwachsenden Verkehrsbelastungen in Wilhelmsburg und Veddel führen wird. Im Übrigen siehe Drs. 19/2620.

42. Bei einer Teilauflösung oder gar vollständigen Auflösung des Freihafens ist mit baulichen Veränderungen zu rechnen. So entsprechen beispielsweise verschiedene Schuppen und Lagerhäuser allein baulich nicht den Bedingungen für Zolllager. Teilweise können die zu schaffenden Anlagen wohl nur durch Umzäunungen gesichert werden, wofür wiederum zum Teil öffentliche Straßen in Anspruch genommen werden müssten.

42.1 Welche diesbezüglichen Veränderungen sind im Falle einer Teilauflösung beziehungsweise vollständigen Auflösung des Freihafens insgesamt vorgesehen?

42.2 Welche baulichen Veränderungen sind im einen oder im anderen Falle geplant, um eine Bewilligung von Seezollhäfen (ContainerTerminals mit Verwahrerstatus) und Zolllagern zu ermöglichen?

42.3 Welche Straßen müssten in dem einen oder anderen Falle entwidmet werden?

Die Zollbestimmungen enthalten, anders als die Regelungen für Freizonen, keine Vorschriften zur Umzäunung von Zolllagern oder deren baulicher Herrichtung.

43. Hält der Senat gegenwärtig an seinen in die Öffentlichkeit gelangten Plänen zur drastischen Verkleinerung des Freihafens fest?

Ja, siehe Drs. 19/1636.

44. Hält der Senat beim jetzigen Stand auch die vollständige Auflösung des Freihafens für

a) denkbar beziehungsweise

b) wünschenswert oder ist sie

c) bereits fest vorgesehen?

Der Senat beantwortet hypothetische Fragen grundsätzlich nicht.

45. Welche Alternativen zur

a) Verkleinerung beziehungsweise

b) Auflösung des Freihafens hat der Senat geprüft?

45.1 Wie sehen die Prüfungsergebnisse aus?

45.2 Wo sind diese Prüfungsergebnisse veröffentlicht?