Im UKE bestehen keine geplanten Doppelschichten über ungeplante Doppelschichten liegen dem Senat keine Angaben vor

11) Wurden in den vergangenen drei Monaten im UKE Doppelschichten geleistet?

Wenn ja, in welchem Ausmaß und ist das Amt für Arbeitsschutz darüber informiert?

Im UKE bestehen keine geplanten „Doppelschichten", über ungeplante „Doppelschichten" liegen dem Senat keine Angaben vor. Das Arbeitszeitgesetz lässt in Ausnahmesituationen nach § 14 ArbZG auch Abweichungen von den regelmäßigen Arbeitsbeziehungsweise Ruhezeiten zu, einer Information des Amtes für Arbeitsschutz bedarf es dabei nicht.

12) Mehrarbeit:

a) Wie hoch ist die durchschnittlich aufgelaufene Stundenanzahl an Mehrarbeit pro Beschäftigte? Bitte für die Monate April und Mai 2009 angeben, bitte aufteilen in Überstunden und Mehrarbeit.

Siehe Vorbemerkung.

b) In wie viel Prozent der Fälle wurde der Personalrat vorher wie vorgesehen informiert?

c) Wie wird diese Mehrarbeit ausgeglichen ­ und wann?

Die Beteiligung der Personalräte erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Mehrarbeit wird vorrangig in Freizeit abgegolten.

13) Wenn keine Protokollierung von Begehungen erfolgt, wie erfolgt dann die Kontrolle, ob die beschlossene Maßnahme zur Beseitigung von Mängeln auch umgesetzt wurde?

Der zuständigen Behörde ist nicht ersichtlich, worauf sich diese Frage bezieht.

14) Warum erhalten die Personalräte keine Berichte über interne Audits?

Sofern sich die Frage auf das Qualitätsmanagement bezieht, ist festzustellen, dass für die Durchführung von internen Audits eine Mitbestimmung der Personalräte nicht vorgesehen ist.

15) Es gibt 25 Zeitarbeitsfirmen, mit denen das UKE zusammenarbeitet.

a) Warum unterliegen nähere Angaben zum Einsatz von Zeitarbeitskräften der Geheimhaltung?

Es handelt sich hier um eine Frage nach personeller Ausstattung, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich ist und an deren Nichtverbreitung das UKE gegenüber regionalen und überregionalen Wettbewerbern auf dem Gesundheitssektor ein berechtigtes Interesse hat. Siehe Vorbemerkung und im Übrigen siehe Drs. 19/3225.

b) Trifft es zu, dass mittlerweile mit 36 Zeitarbeitsfirmen Rahmenverträge abgeschlossen wurden?

Wenn ja, wann kamen die weiteren elf Firmen hinzu?

c) Wird auch Zeitarbeitspersonal außerhalb Hamburgs durch nicht in Hamburg ansässige Zeitarbeitsfirmen geordert?

Nein.

d) Gibt es ein Personalausfallmanagement?

Ja.

e) Wie viele Beschäftigte der Personalabteilung sind, gegebenenfalls auch ausschließlich, mit dem Einsatz und der Verwaltung von Zeitarbeitskräften befasst?

f) Wie groß ist der Anteil von Zeitarbeitsarbeitskräften am gesamten Personal des UKE?

Siehe Vorbemerkung.

g) Trifft es zu, dass auch unter den Zeitarbeitskräften, die im UKE eingesetzt werden, mittlerweile ein ähnlich hoher Krankenstand herrscht, wie bei den fest angestellten Beschäftigten, und wie hoch ist er?

Der Krankenstand der Zeitarbeitskräfte ist nur den Zeitarbeitsfirmen selbst bekannt.

h) Da es Pflegepools gibt: Warum sind dann noch Zeitarbeitskräfte nötig?

Zeitarbeitskräfte werden eingesetzt, um etwaige Personalbedarfe abzudecken, die nicht durch die vorhandenen Pflegepools befriedigt werden können.

i) Was ist unter „hinausgehenden Bedarfen" zu verstehen?

Der zuständigen Behörde ist nicht ersichtlich, worauf sich diese Frage bezieht.

j) Wie viele Zeitarbeitarbeitskräfte sind in den letzten zwölf Monaten im UKE fest angestellt worden?

Nach überschlägiger Schätzung zwischen circa 15 und 20 Personen. Die erfragten Daten werden statistisch nicht gesondert erfasst. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

k) Wie genau sieht das „geregelte Verfahren des Fremdpersonalmanagements" aus beziehungsweise welche Vereinbarungen gibt es mit den Personalräten über den Einsatz von Zeitarbeitskräften? Bitte beifügen.

Das Verfahren ist durch eine UKE-interne Verfahrensanweisung geregelt. Beteiligungsrechte der Personalräte bestimmen sich nach dem Hamburgischen Personalvertretungsgesetz. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

l) Trifft es zu, dass im UKE allein im Mai 17.000 Arbeitsstunden durch Zeitarbeitsfirmen angefallen sind und dies einer Anzahl von 110

Vollkräften entspricht? Ist damit der gesamte Ausfall an fest angestellten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen kompensiert worden? Bitte hierzu Vergleichszahlen aus den letzten drei Vormonaten angeben und zum Mai 2008.

Siehe Vorbemerkung.

m) Trifft es zu, dass die Zentrale Notaufnahme und der OP nur noch mit Zeitarbeitskräften arbeitet?

Wenn ja, warum werden diese Zeitarbeitskräfte nicht fest angestellt und welche Konsequenzen zieht das UKE für seine künftige Personalpolitik daraus?

Nein.

n) Wäre die Versorgung der Patienten und Patientinnen auch ohne Zeitarbeitskräfte sichergestellt?

Der Senat beantwortet hypothetische Fragen grundsätzlich nicht.

16) In der Antwort des Senats wurde kein Minus von 48 Vollkräften ausgewiesen. Vielmehr wurde dort für den genannten Zeitraum ein Zuwachs von 285 Vollkräften angegeben und lediglich der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass im gleichen Zeitraum Gegeneffekte durch die Zunahme von Abwesenheiten (zum Beispiel aufgrund Erziehungsurlaub) in der Größenordnung von 48 Vollkräften eingetreten waren.

a) Wo wurde ausgeschrieben?

Die Ausschreibungen erfolgen in diversen regional und überregional erscheinenden Printmedien sowie auch in verschiedenen Online-Börsen.

b) Was ist genau unter einer Ausschreibung zu verstehen?

Eine Stellenausschreibung dient dazu, eine zu besetzende Stelle in einem wettbewerblichen Verfahren zu besetzen.

c) Wie viele Stellen sind aktuell im Pflege- und Funktionsdienst nicht besetzt?

Die Anzahl der Vollkräfte (nicht der Stellen, nach denen personalwirtschaftlich nicht mehr gesteuert wird) im Bereich der Dienstarten Pflegedienst und Funktionsdienst im Jahr 2009 (jeweils zum monatsletzten Tag als Stichtag) hat sich wie folgt entwickelt: 2009 Januar Februar März April Mai 1.531,60 1.548,58 1.551,03 1.585,47 1.593,94

Von weiteren Detailangaben sieht der Senat zum Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des UKE ab.

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage zuvor wurde berichtet, dass die Überlastungs-/Gefährdungsanzeigen in den jeweiligen Bereichen bearbeitet werden.

17) Warum gibt es kein vorgeschriebenes Verfahren (Verfahrensanweisung) mit diesen Anzeigen umzugehen?

18) Wie wird sichergestellt, dass Abhilfe bei häufig auftretenden Gefährdungs-/Überlastungsanzeigen erfolgt?

19) Wird sichergestellt, dass die Meldenden einer Gefährdungs-/Überlastungsanzeige zurückgemeldet bekommen, wie mit dem auftretenden Problem zukünftig umgegangen wird?

Wenn ja, wie genau und in welcher Zeit?

20) Gibt es eine Schnittstelle zwischen Gefährdungs-/Überlastanzeigen, dem CIRS, einer „Beinahe-Fehler-Meldung" und beziehungsweise weiteren Rückmeldesystemen?

Wenn ja, wie arbeitet diese? Welche Rückmeldung bekommen die Fehlermeldenden in welcher Zeit?

21) Wir wird sichergestellt, wer welche Felder bearbeitet, und wie bei welchen Problemen wie reagiert wird?

Nicht sämtliche Sachverhalte bedürfen notwendigerweise einer Regelung durch schriftliche Verfahrensanweisungen. Zwecks Optimierung von Arbeitsabläufen wurde zwischenzeitlich ergänzend die Verfahrensregelung „Bearbeitung von Überlastungsanzeigen" verabschiedet.

Für die Erfassung und Bearbeitung von „(Beinahe)Fehlern" besteht ebenfalls eine Verfahrensregelung im internen Qualitätsicherungs-Handbuch des UKE. Diese Meldung kann anonym vorgenommen werden und ist deshalb nicht rückverfolgbar, was eine direkte „Rückmeldung" ausschließt.