ProfiCard für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes

Die ProfiCard ist das „Jobticket" des HVV. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Unternehmen ein Großkundenabonnement mit dem HVV abgeschlossen hat, können die preisgünstige ProfiCard über ihre Firma beziehen. Die Abwicklung erfolgt bargeldlos, die Kosten für die ProfiCard werden monatlich vom Gehalt einbehalten.

Es stehen insgesamt vier verschiedene Tarife zur Verfügung. Die Tarife GKA 50, GKA 90 und GKA plus können nur in Anspruch genommen werden, wenn mindestens 100 derartiger Karten vom Betrieb bezogen werden, beim Tarif GKA extra müssen es mindestens 20 Abnehmer sein.

Hamburger Unternehmen, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Fahrgeldzuschuss zur ProfiCard zahlen, können diesen bis zu einem Betrag von monatlich 44 Euro als steuerfreie Sachzuwendung geltend machen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Welche Variante des Großkundenabonnements haben die Behörden und Gerichte der Freien und Hansestadt Hamburg und die ihrer Aufsicht unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit dem HVV abgeschlossen?

Generell bezieht sich die Nutzung des Großkundenabonnements der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) auf den Tarif GKA 50, hiervon abweichend gilt:

- Bürgerschaftskanzlei: GKA 90

- Stadtreinigung Hamburg: GKA plus

- Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf: GKA plus

- Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt: GKA extra.

2. Wie viele Beschäftigte des öffentlichen Dienstes der Freien und Hansestadt Hamburg und die ihrer Aufsicht unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind Inhaber einer HVV-ProfiCard (absolut und prozentual)?

3. Wie stellen sich diese Zahlen (absolut und prozentual) bezogen auf die einzelnen Dienststellen und sonstigen Verwaltungseinheiten dar?

4. Wie viele dieser Inhaber einer HVV-ProfiCard haben eine ProfiCard

a) für den Gesamtbereich und

b) für drei Ringe?

Von den Beschäftigten der hamburgischen Verwaltung und der ihrer Aufsicht unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind 22.232 Inhaber einer HVV-ProfiCard (23,7 Prozent), davon besitzen 2.694 (2,9 Prozent) eine ProfiCard für den Gesamtbereich und 19.538 (20,8 Prozent) eine ProfiCard für 3 Ringe.

Im Übrigen siehe Anlage.

5. Zahlen die Freie und Hansestadt Hamburg und die ihrer Aufsicht unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts ihren Beschäftigten im Falle des Erwerbs einer HVV-ProfiCard einen steuerfreien Fahrgeldzuschuss?

Soweit ja: In jeweils welcher Höhe?

Soweit nein: Warum nicht?

Ein Fahrgeldzuschuss wird von folgenden Einrichtungen gewährt:

- Stadtreinigung Hamburg AöR: 15,50 Euro pro Beschäftigten und Monat

- Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt AöR: 11,50 Euro pro Beschäftigten und Monat

- Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf: 10,23 Euro pro Beschäftigten und Monat

Die Freie und Hansestadt Hamburg zahlt ihren Beschäftigten im Falle des Erwerbs einer HVV-ProfiCard keinen steuerfreien Fahrgeldzuschuss.

Der Senat hat sich im Jahr 1997 mit der Frage der Gewährung bezüglich eines Fahrgeldzuschusses befasst und Kostenneutralität festgelegt. Dienst- und tarifrechtlich ist eine solche kostenneutrale Ausgestaltung eines steuerfreien Fahrgeldzuschusses nicht zu erreichen.

Die juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die keinen Fahrgeldzuschuss leisten, orientieren sich an der Praxis der Freien und Hansestadt Hamburg.

6. Was tun die Freie und Hansestadt Hamburg und die ihrer Aufsicht unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts dafür, den Anteil ihrer Beschäftigten mit HVV-ProfiCard zu erhöhen?

Die Freie und Hansestadt Hamburg und die ihrer Aufsicht unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts weisen im Rahmen der Aktivitäten der einzelnen Behörden beziehungsweise Dienststellen mit unterschiedlichen Maßnahmen auf das diesbezügliche Angebot des HVV hin. Hierzu zählt die Auslage beziehungsweise Verteilung von HVV-Flyern, das Einstellen von entsprechenden Hinweisen im Intranet, die Weitergabe von Angeboten und Neuerungen per Mail, oder durch Aushang am Schwarzen Brett sowie Hinweise in den Stellenausschreibungen. Bei Neueinstellungen werden die Betroffenen von den einzelnen Dienststellen regelhaft über die Nutzungsmöglichkeiten der ProfiCard für Beschäftigte der Freien und Hansestadt Hamburg informiert.