Nachhaltigkeit

Reduzierung der Betriebskosten in dem Verfahren eigentlich noch berücksichtigt werden sollen und ob dann eigentlich die Etatreife der jetzt zum Beschluss vorgelegten Maßnahme gegeben ist, wenn man sich da noch erhebliche Änderungen vorbehält.

Drittes Thema Energieeffizienz, was auch bereits angesprochen worden ist hier in der Diskussion. Einleitend möchte ich sagen, der Rechnungshof kann hinsichtlich der HCU nicht bescheinigen, dass es sich um ein energieeffizientes Gebäude handelt, das ist auch bereits Gegenstand des Rechnungshofsjahresberichts. Das ist bei der bauphysikalisch ungünstigen Hülle, Thema Glasfassade, insbesondere auch nicht verwunderlich. Allein der Energieendverbrauch für Heizung beträgt nahezu 90 kWh pro Quadratmeter. Zum Vergleich, um einen Maßstab Ihnen zu nennen, sieht der zurzeit laufende Wettbewerb für den Neubau der BSU in Wilhelmsburg für Heizung einen einzuhaltenden Wert von 15 kWh pro Jahr vor. Und auch wenn ein Hochschulgebäude nicht vollständig mit einem Verwaltungsgebäude verglichen werden kann, so belegt der sechsmal so hohe Verbrauch, und hier geht es wirklich um den Endverbrauch, dass das Gebäude der HCU weder einen anspruchsvollen noch einen vorbildlichen Wert erreicht.

Dass der vom Senat genannte Primärenergiewert, von dem hier bereits die Rede war

- man muss unterscheiden zwischen dem Endenergiewert und dem sogenannten Primärenergiewert, was eingesetzt wird, das ist ein Rechenwert im Übrigen -, von unter 100 kWh pro Quadratmeter erreicht wird, liegt nicht an der Qualität des Gebäudes, dazu hatte ich mich eben schon geäußert, sondern an der Qualität der Energieerzeugung, dessen gebäudeunabhängiger Primärenergiefaktor mit 0,55 - das ist für die Fernwärmeversorgung ­ sehr niedrig ist. Und das in der Drucksache erwähnte Umweltzeichen der HafenCity GmbH bildet diesen Zusammenhang gar nicht ab und ist auch kein Beleg für gebäudebezogene Energieeffizienz, sondern lediglich für diesen Ausgangswert des Primärenergieeinsatzes unter Berücksichtigung des günstigen Faktors. In dem erwähnten Wettbewerb für den Neubau der BSU wird ein zwingend einzuhaltender Wert für die Primärenergie ­ das ist der vergleichbare Wert, der hier bei 100 liegt ­ von 70 kWh pro Quadratmeter vorgesehen, obwohl dort der Primärenergiefaktor für die bezogene Energie ungünstiger ist, nämlich bei 0,7 liegt. Der Rechnungshof sieht eher die Werte des Neubaus der BSU als richtungweisend an, die der HCU sind dagegen weder ambitioniert noch vorbildhaft, um das etwas prägnant auszudrücken.

Die in der Mitteilung des Senats beigefügte Übersicht über die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Nachhaltigkeitsmaßnahme, das ist die Anlage 5 ganz am Ende der Drucksache, zeigt außerdem, diese Frage war hier auch schon angesprochen, dass der überwiegende Teil der Nachhaltigkeitsmaßnahmen, nämlich sieben von zehn, die Zweidrittel-Wirtschaftlichkeit gemäß Hamburgischem Klimaschutzgesetz, eine insoweit ja zwingende Vorgabe, nicht erreicht. Und dass die Wirtschaftlichkeit auch auf diesem Gebiet gerade für ein Gebäude, in dem Architekten zukunftsweisend ausgebildet werden sollen, keine wirkliche Rolle spielt, ist bedauerlich, auch weil damit für die Ausbildung und die Praxis nach unserer Einschätzung falsche Botschaften vermittelt werden.

Wir hatten zu dieser Übersicht seinerzeit im Prüfungsverfahren der Behörde den korrekten Verfahrensgang dargestellt, das ist insoweit auch übernommen worden in der Drucksache. Wir hatten aber auch darum gebeten, die Werte, die Eingangswerte, die dieser Berechnung zugrunde liegen und die schon vom heutigen Standpunkt aus gesehen etwas älter sind, zu überprüfen oder zu aktualisieren. Das ist, wie wir der Tabelle entnehmen müssen, nicht geschehen, denn da hat sich ja einiges getan. Das ist zusammenfassend das, was ich für den Rechnungshof und ich will auch sagen durchaus in Abstimmung natürlich mit meinem Fachkollegen, Herrn Friedrichsen, der heute verhindert ist, hierzu vortragen kann. Vielen Dank.

Ende des Einschubs in wörtlicher Wiedergabe

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter führten hinsichtlich der Vorgeschichte der Planungen aus, die Beanstandungen des Rechnungshofes hätten in der vorgelegten

Drucksache weitgehend Berücksichtigung gefunden. Die Behörde für Wissenschaft und Forschung habe Stellung genommen zu den vom Rechnungshof im Vorverfahren vorgetragenen Positionen. Beispielhaft verwiesen sie auf die Ausführungen in Bezug auf die Nachhaltigkeit (vergleiche Drs. 19/2731, Seite 6, Ziffer 3.2). Auch die Fragen der Betriebskosten und der Strukturierung der Innenflächen seien im Abschnitt 3 der Drucksache behandelt worden. Im Hinblick auf die grundsätzliche Kritik an der Gebäudekonzeption seitens des Rechnungshofes, die auch die Frage berühre, ob die Gebäude an der Hebebrandstraße ein geeigneter Standort sein könnten, verdeutlichten sie, ihrer Auffassung nach könne eine Hochschule, die den Anspruch erhebe, innovative neue Aufgaben wahrzunehmen, diesem Anspruch nicht in den Gebäuden an der Hebebrandstraße gerecht werden. Ein Vergleich der Gebäudestrukturen belege dies deutlich.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter ergänzten in Bezug auf die Kostenschätzungen, sie könnten die Aussagen des Rechnungshofes für den Fall eines Verbleibs in den Gebäuden an der Hebebrandstraße nicht nachvollziehen. Das Gebäude habe in den letzten 20 bis 30 Jahren keine optimale Gebäudeunterhaltung erfahren. Darüber hinaus halte das Gebäude eine sehr ineffiziente Raumstruktur vor, die einen vollkommenen Umbau und einen großen Anbaubedarf erforderlich gemacht hätten. Auf dieser Grundlage sei ihrer Auffassung nach die Kritik des Rechnungshofes nicht nachvollziehbar.

Sie sprachen die in der HafenCity vorgesehene Architektur mit ihren Verkehrsflächenund Glasanteilen an. Ziel sei es, ein modernes Lehrgebäude zu errichten, in dem neben der Verwirklichung von Energiestandards auch kommunikative, atmosphärische und Belichtungsstandards gewährleistet seien, die einer Hochschule angemessen seien. Die gewählte Architektur sei deshalb vertretbar und werde im Maße des Möglichen im Bauvollzug optimiert.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter strichen heraus, die Drucksache verdeutliche, dass die Bedenken des Rechnungshofes ernst genommen und eine optimale wirtschaftliche Realisierung angestrebt werden. Der Projektsteuerer, der Erfahrungen vom Neubau des UKE vorweisen könne, gehe dabei hochgradig effizienz- und effektivitätsorientiert vor. Aus ihrer Sicht sei durch diese Planungen sichergestellt, dass für die Hochschule an exponierter Stelle ein Gebäude zur Verfügung gestellt werden könne, das sich weltweit sehen lassen könne, Hochschulstandards bestens erfülle und zugleich Kosten- und Energiestandards im erforderlichen Umfang verwirkliche.

Das Gebäude habe als eines der ersten eine Goldmedaille der HafenCity GmbH erhalten. Dies sei ein Hinweis, dass der richtige Weg beschritten werde.

Die SPD-Abgeordneten dankten dem Vertreter des Rechnungshofes für seine Ausführungen und baten ihn, die Erklärung zu Protokoll zu geben. Sie vertraten die Auffassung, dass die Drucksache nicht beratungsfähig sei und an den Senat zurückgegeben werden müsse. Paragraf 7 Absatz 2 LHO sei nicht eingehalten worden, dem zufolge angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen seien. Die Angemessenheit sei aktuell infrage gestellt. Der Rechnungshof habe das Thema HCU in seinen Berichten 2008 und 2009 vorgetragen und die Forderung, Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchzuführen, wiederholt erhoben. Diese seien durch die Behörde für Wissenschaft und Forschung nicht durchgeführt worden. Der Wissenschaftsausschuss habe im Februar 2009 die Gründe dafür erfahren. Die HCU sei ein Prestigeobjekt für die HafenCity. Der Oberbaudirektor habe lange Ausführungen gemacht, warum das Projekt an keiner anderen Stelle der Stadt, weder an der Hebebrandstraße noch in Wilhelmsburg, realisiert werden könne. Er habe die Auffassung vertreten, dass nur in der HafenCity ein solcher Bau erstellt werden könne, weil die dort vertretenen Fächer einer Universität, die sich mit Architektur und Metropolenentwicklung beschäftige, nur in einer urbanen Umgebung mit Öffentlichkeit funktionieren könnten. Darum habe er sämtliche Wirtschaftlichkeitsprüfungen anderer Standorte nicht für sinnvoll gehalten.

Diese Auffassung spiegle sich auch in der Drs. 19/2731 wider. Wenn die Drucksache nicht an den Senat zurückgegeben werde, seien die einzelnen Themen, beispielsweise die Steigerung der Kosten, zu beraten. Nach dem ersten Kostenüberschlag sei von einer Kostenobergrenze von 37 Millionen Euro ausgegangen worden. Zwischenzeit5 lich seien die Kosten auf 67 Millionen Euro ohne Grundstückskosten geschätzt worden. Diese jüngste Universität der Stadt sei für 1.500 Studierende vorgesehen. Damit sei sie nicht besonders groß. Für das Gebäude seien nach aktuellen Schätzungen Kosten in Höhe von 86,78 Millionen Euro zu erwarten. Die Erfahrungen mit anderen Projekten in der HafenCity hätten gezeigt, dass weitere Kostensteigerungen nicht auszuschließen seien. Die Gründe für die Steigerungen bei den Kosten seien weder in der Drucksache noch in den Erläuterungen im Ausschuss ausgeführt worden. In Ziffer „Kostenentwicklung" (Seite 8) werde festgestellt, dass bei Ermittlung der Kostenobergrenze Richtwerte der Hochschulrahmenplanung zugrunde gelegt worden seien, die sich in dem Zeitraum von 2006 bis 2009 erheblich geändert hätten. Die SPD Abgeordneten wünschten präzise zu erfahren, welchen Quadratmeterpreis die Behörde für Wissenschaft und Forschung zugrunde gelegt habe bei der Ermittlung der Kostenobergrenze von 37 Millionen Euro und welcher Quadratmeterpreis aktuell zugrunde gelegt werde.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter wiesen darauf hin, dass die Drs. 19/2731

Bezug nehme auf die Drs. 18/1146, die von der Bürgerschaft zur Kenntnis genommen worden sei. In der Begründung heiße es, dass durch einen architektonisch anspruchsvollen Neubau in exponierter Lage die besondere Baukultur Hamburgs hervorgehoben und zugleich ein wichtiger Beitrag zur Belebung der HafenCity geleistet werden solle.

Auf diese Beschlusslage habe sich die Behörde beim weiteren Verfahren abgestützt.

Der Wissenschaftsausschuss sei hinsichtlich der Ausschreibung und der Ausschreibungskosten sorgfältig informiert worden. Bestimmte Baunebenkosten spielten in einer Ausschreibung keine Rolle. In die Ausschreibung sei ein vergleichsweise hoher Abschlag aufgrund der damaligen Baukostensituation aufgenommen worden, der sich aber nicht realisieren lasse, weil die Baupreise entsprechend der steigenden Baukonjunktur gestiegen seien. Der Abschlag wäre bereits sechs bis neun Monate später nicht in die Ausschreibung aufgenommen worden. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, im Wissenschaftsausschuss sei dargelegt worden, dass die Gesamtbaukosten nach den Rahmenplanrichtwerten 2005 50,7 Millionen Euro betragen hätten. Die Kosten von 36,5 Millionen Euro, die dem Wettbewerb zugrunde gelegen hätten, seien ermittelt worden, indem zum einen die Baunebenkosten in Höhe von 9,1 Millionen Euro abgezogen worden seien. Dies sei üblich. Zum anderen sei ein Abzug in Höhe von 5,1 Millionen Euro wegen der ungünstigen Baukonjunktur vorgenommen worden. Dies entspreche einem Anteil von etwa 10 Prozent der Gesamtbaukosten von 50,7 Millionen Euro. Daher habe sich auf der Grundlage der Gesamtbaukosten in Höhe von 50,7 Millionen Euro ein Gebäudekostenvorschlag im Wettbewerb in Höhe von 36,5 Millionen Euro ergeben. Der Gesamtbaukostenrichtwert nach den Richtwerten des Bundesbauministeriums 2008 für das geplante Gebäude betrage 57 Millionen Euro. Gegenüber dem Wert von 50,7 Millionen Euro hätten sich einige Positionen kostensteigernd ausgewirkt. Dazu gehörten eine Flächenerweiterung und die Tiefgarage. Bei der Planung sei die Behörde für Wissenschaft und Forschung davon ausgegangen, dass die Tiefgarage gemeinsam mit anderen Bauherren als Quartiersgarage gebaut werden könne. Dies habe sich nicht realisieren lassen. Daraufhin sei die Tiefgarage in den Wettbewerbstext aufgenommen worden. Durch ein technisches Versagen seien jedoch die Kosten nicht neu berechnet worden, sodass deren Höhe weiterhin 36,5 Millionen Euro gelautet habe. Eine weitere Kostensteigerung in Höhe von 1,3 Millionen Euro sei durch die Erhöhung der Umsatzsteuer verursacht worden. Drei weitere Positionen hätten Kostensteigerungen bewirkt. Dazu gehörten Mehrkosten durch die Grundstücklage in Höhe von 2,9 Millionen Euro, Mehrkosten in Höhe von 2,4 Millionen Euro für gesteigerte Nachhaltigkeitsmaßnahmen sowie Kosten für den Architektenwettbewerb in Höhe von 0,5 Millionen Euro. Dies habe insgesamt zu einer HO Bau und Kostenobergrenze von 62,1 Millionen Euro für das Gebäude geführt. Diese seien zu ergänzen um die Kosten für die Ersteinrichtung in Höhe von 3,5 Millionen Euro und die gesamten Verfahrenskosten in Höhe von 1,6 Millionen Euro. Abzuziehen seien Sponsoringkosten in Höhe von 1,5 Millionen Euro, sodass als Ergebnis 65,7 Millionen Euro zu nennen seien. Die Kostensteigerung der Gesamtbaukosten von 50,7 Millionen Euro auf 62,1 Millionen Euro seien echte Kostenveränderungen, die zum großen Teil auf externe Ursachen zurückzuführen seien und bei der Richtwertkalkulation nicht berücksichtigt werden konnten.