Fortbildung

Verzögerungen bei der Jugendgerichtshilfe

In der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 19/3196 ist von „Verzögerungen im Arbeitslauf" eines Jugendgerichtshilfe-Abschnitts die Rede. Diese seien „wesentlich bedingt durch die organisatorische Zusammenführung zweier Abschnitte" und damit verbundene Umzüge in ein neues Dienstgebäude sowie parallele urlaubs- und krankheitsbedingte Ausfälle im Geschäftsstellenbereich. Die „erforderlichen Maßnahmen zur Abhilfe wurden", so der Senat, eingeleitet.

Wir fragen den Senat:

1) In welchem Jugendgerichtshilfe (JGH)-Abschnitt welcher Region kam es zu genannten Verzögerungen im Arbeitsablauf? Für welches Gebiet ist der Abschnitt zuständig?

Die genannten Verzögerungen traten im Abschnitt West auf. Dieser Abschnitt ist für die regionalen Einzugsbereiche der Amtsgerichte Altona, Blankenese und Hamburg Mitte zuständig.

2) Welche Abschnitte wurden wann organisatorisch zusammengeführt?

Die Abschnitte West 1 und West 2, die in der Jessenstraße beziehungsweise im Schulterblatt getrennte Standorte hatten, sind am 1. März 2009 zum Abschnitt West mit einem gemeinsamen Standort in der Max-Brauer-Allee/Museumstraße zusammengeführt worden.

3) Wer hat wann über die Zusammenführung entschieden?

Die Lenkungsgruppe zur Verlagerung der Sozialen Dienste der Justiz vom 29. März 2006 hat beschlossen, dass eine Zusammenlegung der Bürostandorte der Jugendgerichts- und Jugendbewährungshilfe, bei Vorhandensein entsprechender Räumlichkeiten auch mit der Erwachsenenbewährungshilfe in den Regionen West, Ost und Süd erfolgen soll. Bei einer Reduzierung der Standorte könne eine Orientierung an den Gerichtsbezirken und eine gute Erreichbarkeit von Amtsgerichten und Kooperationspartnern gewährleistet werden. Darüber hinaus siehe Drs. 18/2498 und 18/7615.

4) Welche Erwägungen lagen dieser Zusammenführung zugrunde? Inwieweit sind Verfahrensbeschleunigungen oder andere organisatorische Verbesserungen, Synergieeffekte oder Einsparungen beabsichtigt?

Für die gemeinsame Abschnittsleitung ergeben sich verbesserte fachliche Steuerungsmöglichkeiten, da die Präsenzzeit nicht mehr auf zwei Standorte verteilt werden muss.

Mit der Zusammenführung ist eine Abschnittsgröße erreicht, die vergleichbar mit der Größe der übrigen Jugendgerichtshilfe-Abschnitte ist. Sie gewährleistet unter ande rem, dass auf unvorhersehbar auftretende personelle Engpässe durch mehr Personal vor Ort effizienter reagiert werden kann.

5) Wie viele Mitarbeiter waren in den jeweiligen Abschnitten tätig, wie viele sind es nun und zukünftig in dem zusammengeführten Abschnitt? (Bitte Stellen und ihre Besetzung angeben.)

Im Abschnitt West 1 waren vor der Zusammenführung im Geschäftsstellenbereich zwei Mitarbeiterinnen auf zwei 0,5 Stellen, ein Mitarbeiter als Koordinator für Arbeitsleistungen auf einer 1,0 Stelle und sieben Jugendgerichtshelferinnen/Jugendgerichtshelfer auf 6,5 Stellen tätig.

Im Abschnitt West 2 waren vor der Zusammenführung im Geschäftsstellenbereich eine Mitarbeiterin auf einer 0,5 Stelle und sieben Jugendgerichtshelferinnen/Jugendgerichtshelfer auf 6,5 Stellen tätig.

Im Abschnitt West sind zum 30. Juni 2009 im Geschäftsstellenbereich drei Mitarbeiterinnen auf 1,5 Stellen, ein Mitarbeiter als Koordinator für Arbeitsleistungen auf einer 1,0 Stelle und vierzehn Jugendgerichtshelferinnen/Jugendgerichtshelfer auf 13 Stellen tätig. Die künftige Anzahl im Abschnitt West ist abhängig vom Stellen- und Besetzungsstand in der Jugendgerichtshilfe (JGH) insgesamt und vom jeweiligen Fallaufkommen in den Regionen.

6) Wie haben sich die vom Senat genannten „urlaubs- und krankheitsbedingten Ausfälle" konkret ausgewirkt? Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fehlten jeweils wie lange gegenüber der vorgesehenen Sollbesetzung?

7) Welche Auswirkungen hatten die Verzögerungen im Arbeitsablauf konkret? Inwieweit haben sich diese Verzögerungen insbesondere auf den Vollzug jugendgerichtlicher Auflagen und Weisungen auch im Vergleich zu anderen JGH-Abschnitten ausgewirkt?

Ein mehrmonatiger krankheitsbedingter Ausfall im Geschäftsstellenbereich konnte dadurch kompensiert werden, dass sowohl der Koordinator für Arbeitsleistungen als auch einzelne Jugendgerichtshelferinnen/Jugendgerichtshelfer zeitweise in diesem Bereich eingesetzt wurden. Dadurch kam es gleichzeitig zu Verzögerungen in der Zuweisung von Arbeitsleistungsterminen und bei Rückmeldungen über die Erfüllung.

Zu Fehlzeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Einzelnen können aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben gemacht werden.

8) Seit wann ist es zu Verzögerungen gekommen, wie hat sich die Arbeitssituation seitdem entwickelt und wie ist der aktuelle Sachstand?

9) Welche Maßnahmen zur Abhilfe wurden im Einzelnen wann eingeleitet und zeigen sie Wirkung?

Zu ersten Verzögerungen kam es im Zusammenhang des Umzugs von West 1 in die Jessenstraße (Oktober 2008), als in der Folge zeitweise der Zugriff auf den IuKBereich nur eingeschränkt möglich war. Zu erneuten Verzögerungen kam es durch den neuerlichen Umzug Ende Februar/Anfang März 2009.

Mit dem Umzug in die Max-Brauer-Allee/Museumstraße zum 1. März 2009 wurden diverse Maßnahmen eingeleitet beziehungsweise durchgeführt. Dazu gehören

· der zeitweise Einsatz einer Verwaltungskraft eines anderen Abschnitts zum Abbau der Rückstände im Geschäftsstellenbereich im März 2009

· die dauerhafte Aufstockung der wöchentlichen Arbeitszeit einer Geschäftsstellenmitarbeiterin im Umfang einer 0,25 Stelle ab 1. Juli 2009

· die Verpflichtung aller Verwaltungsangestelltinnen/Verwaltungsangestellten zur Teilnahme an einer speziell für die JGH angebotenen mehrtägigen Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Projuga-Anwendung im Geschäftsstellenbereich" im April 2009

· die räumliche Zusammenführung in der Max-Brauer-Allee/Museumstraße mit AMA e.V, einem anerkannten Träger der Jugendhilfe, der von der JGH West regelhaft mit der Durchführung begleiteter Arbeitsleistungen beauftragt wird

· die Erhöhung der Zuwendung an AMA e.V. zur Ausweitung des Angebots an Arbeitsleistungsterminen ab Juli 2009

· die Durchführung eines gemeinsamen Fachgesprächs mit allen JGH-Abschnittsleitungen, den Koordinatoren für Arbeitsleistungen sowie Trägervertretern zwecks Schwachstellenanalyse der jeweiligen Verfahrensabläufe, ihrer Optimierung und Vereinheitlichung im Juni 2009.

Durch diverse Maßnahmen hat sich die Situation entspannt, Rückstände wurden aufgearbeitet und aktuell liegen die Voraussetzungen für eine zeitnahe Zuweisung, Durchführung und Rückmeldung im Bereich der Arbeitsleistungen vor.

10) Gab es auch in anderen JGH-Abschnitten ähnliche Umstrukturierungen und welche Folgen hatten diese insbesondere für den Vollzug von Weisungen und Auflagen?

In anderen JGH-Abschnitten gab es keine ähnlichen Umstrukturierungen.

11) Sind weitere organisatorische Zusammenführungen von JGH-Abschnitten geplant?

Wenn ja, um welche handelt es sich und sind Maßnahmen vorgesehen, im Vorwege Störungen des Arbeitsablaufs zu vermeiden?

Aktuell sind keine weiteren Zusammenführungen geplant.