Das Professorinnenprogramm an den Hamburger Hochschulen

Bund und Länder haben Ende 2007 beschlossen, in den kommenden fünf Jahren 200 neue Stellen für Professorinnen zu schaffen. Dafür stehen insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung.

Hintergrund dieses Programms ist der erschreckend geringe Anteil von nur 15 Prozent Frauen unter den Lehrstuhlinhaberinnen und -inhabern an deutschen Hochschulen. Auch in Hamburg ist die Situation nicht befriedigend.

Während der Frauenanteil an den Abschlüssen von 52 Prozent (2000) auf 59 Prozent (2007) und bei Promotionen von 37 Prozent (2000) auf 48 Prozent (2007) gestiegen ist, beträgt der Frauenanteil bei Professuren im Jahr 2007 nur 23 Prozent (Drs. 19/1223).

Nachdem im September 2008 in einer ersten Runde des Professorinnenprogramms 79 Hochschulen positiv begutachtet wurden, konnten Anfang Juni diesen Jahres 45 weitere Hochschulen in der zweiten Runde erfolgreich abschneiden. In beiden Runden waren Hamburger Hochschulen erfolgreich.

Details zur Umsetzung des Programms sind aber nicht bekannt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hochschulen wie folgt:

1. Wie hoch war 2008 und ist aktuell der Frauenanteil an Studierenden, Abschlüssen, Promotionen und Professuren an den Hamburger Hochschulen? Bitte nach Hochschulen getrennt aufführen.

Einige in der nachfolgenden Tabelle aufgeführte Daten berücksichtigen nicht Kalenderjahre, sondern Wintersemester (WS) und Sommersemester (SS).

3. Welche Berufungen wurden an welcher Hamburger Hochschule durch das Professorinnenprogramm in der ersten und zweiten Runde der Begutachtung jeweils gefördert? Bitte Lehrstuhl und Fakultätszugehörigkeit angeben sowie ob es sich dabei jeweils um eine vorgezogene oder um eine Regelberufung handelte.

Hochschulen, deren Gleichstellungskonzept vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) positiv bewertet worden ist, können die Förderung von jeweils bis zu drei Professorinnenstellen für eine Laufzeit von maximal fünf Jahren beantragen.

Die Gleichstellungskonzepte folgender Hamburger Hochschulen sind mit positivem Ergebnis begutachtet worden:

1. Runde, Zulassung im September 2008: UHH; HAW.

2. Runde, Zulassung im Juni 2009: HfMT; TUHH; HCU.

Diese Hochschulen haben damit die Zulassung für die Teilnahme am Professorinnenprogramm des BMBF erlangt. Die finanzielle Förderung einer Professur im Rahmen des Professorinnenprogramms von Bund und Ländern wird in Hamburg jeweils hälftig vom BMBF und vom Land getragen.

Der UHH sind vom BMBF bislang folgende Mittel bewilligt worden:

· Für eine Regelprofessur im Fach „Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Management öffentlicher und privatwirtschaftlicher Organisationen" für die Jahre 2009 bis 2012: 375.000,00 Euro.

· Für eine Regelprofessur im Fach „Literatur und Kultur Nordamerikas (Amerikanistik)" für die Jahre 2009 bis 2013: 294.327,00 Euro.

Der HAW sind vom BMBF bislang folgende Mittel bewilligt worden:

Für eine Vorgriffsprofessur im Fach „Bioprozesstechnik" für die Jahre 2009 bis 2012: 225.000,00 Euro.

UHH und HAW erhalten aus Landesmitteln die hälftigen Komplementärbeträge.

Die anderen Hochschulen haben, da die Teilnahmeberechtigung erst Anfang Juni 2009 ausgesprochen worden ist, noch keine spezifizierten Anträge zur Förderung im Rahmen des Professorinnenprogramms gestellt. Fördermittel aus dem Professorinnenprogramm können erst nach der Rufannahme einer Wissenschaftlerin auf eine Professur beantragt werden.

4. Wofür wurden die im Fall der Förderung einer Regelberufung freiwerdenden Mittel jeweils ausgegeben?

Die UHH wird im Fall beider Regelberufungen als gleichstellungsfördernde Maßnahmen die Besetzung je einer W3-Vorlaufprofessur (für fünf Jahre) mit einer Frau vornehmen. Darüber hinaus wird für jede neuberufene Professorin einmalig ein Betrag von 30.000 Euro für die Beschäftigung einer Nachwuchswissenschaftlerin bereitgestellt. Zudem hat das Präsidium der UHH den Fakultäten weitere Mittel zugesichert für den Fall, dass sie eine Vorlaufprofessur mit einer Frau besetzen, sodass jede Fakultät

­ und nicht nur maximal drei, wie im Professorinnenprogramm vorgesehen ­ die Möglichkeit hat, eine Vorlaufprofessur einzurichten.

5. Welche gleichstellungsfördernden Maßnahmen wurden und werden an den geförderten Hochschulen neben der Berufungsförderung durch das Professorinnenprogramm jeweils finanziert?