Belastung der hamburgischen Arbeits- und Sozialgerichte
Strukturmängel und Personalmangel sind in derVergangenheit für die Überlastung in der hamburgischen Sozialgerichtsbarkeit verantwortlich gemacht worden. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 1997 in Hamburg fast zwei Jahre. Die gegenwärtige Situation hat sich bei den hamburgischen Sozialgerichten nicht entspannt, so dass dringender Handlungsbedarf für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit gegeben ist.
Die Situation bei den hamburgischen Arbeitsgerichten sieht nicht besser aus.
Die Belastungssituation in der Sozialgerichtsbarkeit ist in erster Linie durch die ständig steigenden Eingangszahlen geprägt. Zur Abhilfe sind bereits vor einiger Zeit strukturelle Maßnahmen eingeleitet worden, die insbesondere Verbesserungen im organisatorischen Bereich sowie bei der Ausstattung mit Informations- und Kommunikationstechnologie beinhalten und von denen eine Optimierung und damit insbesondere auch Beschleunigung der Verfahrensabläufe erwartet wird. Diese Maßnahmen können allerdings erst nach dem geplanten Umzug der Sozialgerichtsbarkeit in das Gebäude Kapstadtring abgeschlossen werden.
Die positiven Auswirkungen entsprechender Modernisierungsvorhaben haben sich im Bereich der hamburgischen Arbeitsgerichtsbarkeit bereits bewährt. Als Ergebnis ist festzustellen, dass die Erledigungszahlen im Arbeitsgericht seit 1997, im Landesarbeitsgericht seit 1998 über den Eingangszahlen liegen und sich die durchschnittliche Verfahrensdauer im Bereich des Bundesdurchschnitts bewegt.Eine entsprechende Entwicklung wird auch für die Sozialgerichtsbarkeit erwartet.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.
1. Wie viele Verfahren sind in den Jahren 1997, 1998 beim Arbeits-, Landesarbeits- sowie Sozial- und Landessozialgericht Hamburg eingegangen, wie viele wurden erledigt (bitte aufschlüsseln nach Kammern bzw. Senaten)?
2. Wie lang war die durchschnittliche Verfahrensdauer in den Jahren 1997, 1998 jeweils bei diesen Gerichten (aufgeschlüsselt nach Kammern und Senaten)?
3. Wie stellen sich die Zahlen der Klageeingänge, der Verfahrenserledigungen sowie die durchschnittliche Verfahrensdauer beim Arbeits-, Landesarbeits- sowie Sozial- und Landessozialgericht Hamburg für die Jahre 1997 und 1998 im Vergleich zu denen anderer Bundesländer dar? (Bitte Angabe der Rankingliste für alle Bundesländer.)
Die entsprechenden Angaben werden zentral vom Bundesland Bayern in der sogenannten Bayerischen Statistik erfaßt.Eine Rangfolge der Bundesländer wird in der Statistik nicht ausgewiesen. Die Daten sind im einzelnen der Anlage zu entnehmen.
4. Wie viele Verfahren sind beim Arbeits-, Landesarbeits- sowie Sozial- und Landessozialgericht Hamburg in der Zeit von 1994 bis 1999 jährlich pro Richter eingegangen, und wie viele Verfahren sind in diesen Bezugsjahren pro Dezernent erledigt worden? Wie hat sich die durchschnittliche Zahl der Sitzungstage entwickelt?
Die Arbeitsrichterinnen und -richter haben durchschnittlich zwei Sitzungstage pro Woche. Eine Statistik wird nicht geführt.
5. Gibt es bei der Sozialgerichtsbarkeit einen Pensenschlüssel für Richter? Wenn ja, wie sieht dieser derzeit aus? Wenn nein, wie wird die Belastung pro Richter gemessen bzw. auf diese verteilt?Wo ist nach Ansicht des Senats die Grenze der Belastbarkeit erreicht, und wann ist eine effektive Rechtsgewährung nicht mehr gewährleistet? Wie hat sich der durchschnittliche Schwierigkeitsgrad der Verfahren bei der Sozialgerichtsbarkeit in den letzten fünf Jahren verändert?
Es gibt keinen Pensenschlüssel für die Sozialgerichtsbarkeit. Die relative Belastung je Richterin bzw. Richter wird durch einen Vergleich der Eingänge, Erledigungen und Bestände mit den Bundesdurchschnittszahlen ermittelt.
Der durchschnittliche Schwierigkeitsgrad der Verfahren hat sich in den letzten fünf Jahren ständig erhöht. Gründe dafür waren im wesentlichen neue, häufig geänderte und komplexere Sozialgesetze, höhere Anforderungen der obergerichtlichen Rechtsprechung an den Ermittlungsumfang und die Beachtung von Verfahrensvorschriften sowie eine abnehmende Vergleichsbereitschaft der Verfahrensbeteiligungen.
6. Wie viele Stellen beim Arbeits-, Landesarbeits- sowie Sozial- und Landessozialgericht Hamburg gibt es gegenwärtig für richterliches und nichtrichterliches Personal (bitte aufschlüsseln nach Kammern bzw.Senaten), und wie viele davon sind unbesetzt? Seit wann?
Für voraussichtlich wie lange? Aus welchen Gründen (wie beispielsweise durch Abordnungen, Erziehungsurlaub usw.)? Stellenbestand:
Eine Aufschlüsselung nach Kammern bzw. Senaten ist nicht möglich, da die nichtrichterlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Regel bei mehreren Stellen gleichzeitig eingesetzt werden.
7. Wie hat sich in den Jahren 1994 bis 1999 die Zahl der Beschäftigten beim Arbeits-, Landesarbeits- sowie Sozial- und Landessozialgericht Hamburg bezogen auf richterliches und nichtrichterliches Personal verändert (bitte aufschlüsseln nach Kammern bzw. Senaten)?
Die Zahlen des im Jahresdurchschnitt beschäftigten Personals haben sich wie folgt verändert, eine Aufschlüsselung nach Kammern bzw. Senaten ist dabei nicht möglich, da die Mitarbeiter zwischen diesen wechseln können bzw. mehreren gemeinsam zugeordnet sind.