Mindestlohn

Wie schließt der Senat solche unerwünschten Mitnahmeeffekte aus?

Die Kombilohnprogramme („Hamburger Modell zur Beschäftigungsförderung" und „Kombi Plus") werden durch die Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II ­ team.arbeit.hamburg ­ und von team.arbeit.hamburg beauftragte Träger verwaltet. Im Übrigen siehe Drs. 19/3334. Derselbe Mechanismus wird im Programm „Kombi Plus" eingesetzt.

Wie wirken die Handelskammer und Handwerkskammer auf ihre Mitglieder dahingehend ein, dass diese die Zahlung von Dumpinglöhnen nicht in Erwägung ziehen beziehungsweise nicht mehr fortführen?

Die Handwerkskammer Hamburg und die Handelskammer Hamburg verurteilen Lohndumping und fordern von ihren Mitgliedsunternehmen die Einhaltung von geltenden Tarifverträgen.

8. Wie verhindert der Senat, dass er selbst Dienstleistungen in Anspruch nimmt, die dem Lohndumping unterliegen?

Die Tariftreueerklärung des Hamburgischen Vergabegesetzes orientiert sich an den Mindestlohnregelungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Der Senat hat mit der Novellierung des Tariftreuegesetzes im Februar 2009 den Anwendungsbereich der Tariftreueerklärung dahingehend erweitert, dass jetzt auch allgemein Dienstleistungen in den Anwendungsbereich der Tariftreueerklärung fallen.

Der Senat hat zudem in § 6 des Hamburgischen Vergabegesetzes eine Regelung beschlossen, die ebenfalls der Verhinderung von Lohndumping im Bausektor dient.

Die Vergabestellen haben die Kalkulation eines Angebots zu überprüfen, wenn das Angebot, auf das der Zuschlag erteilt werden könnte, um mehr als 10 Prozent vom nächsten abweicht.

Die Bieter müssen im Rahmen der Vergabeverfahren bei Abgabe von Angeboten ihre Tariftreue erklären. Darüber hinaus werden die angebotenen Stundenverrechnungssätze sowohl auf die vergaberechtliche Auskömmlichkeit (§ 25 Nummer 2 Verdingungsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A)) als auch im Hinblick auf die Erfüllung der tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen überprüft. Im späteren Vertragsleben wird die Einhaltung der gesetzlichen und tariflichen Vorgaben durch die Prüf- und Beratungsstelle für das Gebäudereinigerhandwerk in regelmäßigen Abständen stichprobenartig bei den Auftragnehmern überprüft.

9. Welche Behörden und Fachabteilungen sind für die Prüfung und Überwachung der Einhaltung der Richtlinien im Vergaberecht zuständig?

Die Einhaltung der Tariftreueerklärung auf den öffentlichen Baustellen der Freien und Hansestadt Hamburg wird zentral durch die Sonderkommission Bau bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt überprüft. Darüber hinaus obliegt es den Behörden selbst, auf die Einhaltung der Richtlinien zu achten. In der jeweils zuständigen Behörde ist bereits in den Neunzigerjahren eine „Zentrale Vergabeaufsicht" eingeführt worden, die diese Aufgabe speziell wahrnimmt.

Die Behörden verfügen hierzu über unterschiedliche Verfahren. Allgemein erfolgen Kontrollen durch die jeweilige Innenrevision. In der Finanzbehörde, die zentral für die Vergabe von Gebäudereinigungsaufträgen mit einem Auftragswert ab 100.000 Euro zuständig ist, bedürfen Auftragsvergaben ab einem bestimmten Auftragswert der Zustimmung des Verdingungsausschusses der Deputation der Finanzbehörde.

10. Werden bei öffentlichen Ausschreibungen stichprobenartig Kontrollüberprüfungen vorgenommen, um zu kontrollieren, ob diesbezügliche Senatsvorgaben von den zuständigen Stellen beachtet werden?

a) Wenn ja, durch wen und wie viele in den vergangenen beiden Jahren?

Die Sonderkommission Bau hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit zur Überprüfung der Tariftreueerklärung sowie zum regelgerechten Nachunternehmereinsatz auf Baustellen des öffentlichen Auftraggebers im Jahr 2007 568 und im Jahr 2008 496 Kontrollüberprüfungen vorgenommen.

In der jeweils zuständigen Behörde ist eine „Zentrale Vergabeaufsicht" installiert worden, die ab 50.000 Euro brutto für den Bereich der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), ab 10.000 Euro (brutto) für den Bereich der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) und sonstiger freiberufliche Leistungen, ohne Grenzwert für den Bereich der VOF und abgestuft bei Verträgen, deren Preise auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure zustande kommen, ihre Zustimmung erteilen muss. Die Prüfung erfolgt regelhaft und nicht stichprobenartig. Zudem wird ab einem Grenzwert von 125.000 Euro vor Auftragsvergabe zusätzlich noch der Vergabeausschuss der Deputation der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt mit der Vergabeentscheidung befasst.

b) Wenn nein, warum nicht?

Entfällt.

11. Welche Erfahrungen wurden hinsichtlich der Tariftreue nach dem neuen Vergabegesetz vom 13.2.2009 gemacht? Sind dem Senat Verstöße gegen das Tariftreuegebot des § 3 Vergabegesetz bekannt?

In der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt ist die Zahl der Feststellung von Verstößen gegen die Tariftreueerklärung aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen eher rückläufig. Unverändert ist die Häufigkeit von Feststellungen, die im Bereich des Nachunternehmereinsatzes oder bei Verdacht auf illegale Beschäftigungen gemacht werden. Es wurden Verdachtsmomente auf Verstöße gegen die Tariftreueerklärungen aufgrund des neuen beziehungsweise novellierten Vergabegesetzes festgestellt. Die entsprechenden Vorgänge befinden sich zurzeit noch in der Bearbeitung.

Es sind bei der Finanzbehörde keine konkreten Fälle von Verstößen gegen die Tariftreue bekannt.