Grundstücksvermietungen an der Isebek

Der Freien und Hansestadt Hamburg gehören Grundstücke, die am südlichen Ufer der Isebek liegen und direkt an die nördliche Bebauung der Isestraße angrenzen. Bisher wurden diese Grundstücke den Anwohnern kostenfrei überlassen und dafür von diesen gepflegt.

Die Grundstücke sind zumeist nur eingeschränkt nutzbar, da sie zur Nordseite liegen und nur durch die Gebäude betreten werden können.

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat nun das Unternehmen Karl Gladigau GmbH mit der Verwaltung dieser Grundstücke beauftragt. Die Karl Gladigau GmbH hat den entsprechenden Anwohnern ein Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages gemacht, das von vielen Anwohnern aufgrund der eingeschränkten Nutzbarkeit als deutlich zu teuer empfunden wird.

Daher frage ich den Senat:

1. Wie kommt die Preiskalkulation für die Mietverträge zustande? Welcher Quadratmeterpreis wird durchschnittlich verlangt?

Zu Mietkonditionen im Einzelnen äußert sich der Senat mit Blick auf seine Verhandlungsposition sowie mit Rücksicht auf die Vertragspartner nicht.

2. Wie stellt sich der Quadratmeterpreis im Vergleich zu einem Mietpreis eines Kleingartens dar?

a. Wie hoch ist der durchschnittliche Quadratmeter-Mietpreis für einen Kleingarten?

b. Wodurch ist ein gegebenenfalls vorhandener Preisunterschied gerechtfertigt?

c. Ist in dem Preisunterschied die eingeschränkte Nutzbarkeit aufgrund der Nordausrichtung der Grundstücke eingerechnet?

Wenn ja, in welchem Maße?

Der kalkulierte und durch Vergleichspreise ermittelte Mietzins ist höher als der Pachtzins eines Kleingartens. Dieser richtet sich nach § 5 Absatz 1 Bundeskleingartengesetz und beträgt ­ unabhängig von der Lage ­ gegenwärtig 0,16 Euro/m² pro Jahr.

Der Verkehrswert von Grundstücken des Allgemeinen Grundvermögens wird dagegen entscheidend durch die planerische Ausweisung, die tatsächliche Nutzung sowie die Lage bestimmt. Im Übrigen sind die Grundstücke nach Nord-Westen ausgerichtet.

3. Wie wird das Unternehmen Karl Gladigau GmbH entlohnt? Ist es am Gewinn aus den Mietverträgen beteiligt?

Wenn ja, in welchem Maße?

Die Firma Gladigau Immobilien GmbH erhält eine jährliche Vergütung für die zu erbringenden Leistungen. Daneben erhält das Unternehmen für derartige Neuvermietungen, die es im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg abschließt eine einmalige Bonuszahlung. Im Übrigen äußert sich der Senat mit Blick auf seine Verhandlungsposition sowie mit Rücksicht auf die Vertragspartner nicht zu Vertragskonditionen.

4. Bisher wurden die Grundstücke durch die Anwohner gepflegt. Wie hoch wären die voraussichtlichen Kosten pro Quadratmeter für die Freie und Hansestadt Hamburg, wenn sie die Grundstückspflege selbst tragen müssten?

Der Senat beantwortet hypothetische Fragen grundsätzlich nicht.

5. Vonseiten der Karl Gladigau GmbH wurde gedroht, bei Nichtnutzung einen Zaun zum anliegenden Grundstück zu ziehen und das Grundstück anderweitig vermieten zu wollen.

a. Wie beurteilt die Behörde die Androhung, einen Zaun ziehen zu wollen?

Das Ziehen eines Zaunes ist ein legitimes Mittel zur Abgrenzung von Grundstücken.

b. Ist die Karl Gladigau GmbH hierzu befugt oder gar beauftragt worden?

Die Firma Gladigau Immobilien GmbH ist hierzu befugt.

c. Welche Möglichkeiten, die jeweiligen Grundstücke anders zu nutzen, sieht die Behörde angesichts des eingeschränkten Zugangs?

Die zuständige Behörde prüft derzeit alternative Verwertungsmöglichkeiten.