Wohnungen

SAGA GWG-Wohnanlage Hüllenkoppel 29 ­ 61/Düpheid 45

Seit Längerem schon bestehen Meinungsverschiedenheiten zwischen der Mieterschaft der Wohnungen Hüllenkoppel 29 ­ 61/Düpheid 45 und der Vermieterin SAGA GWG. Dabei geht es vornehmlich um die erfolgte Fassadenmodernisierung, die nach Auffassung der Mieter nicht überall einen ausreichenden Brand- und Beschädigungsschutz beinhaltet, mit der Modernisierung und mit dem Wegfall der Sozialbindung der Wohnungen einhergehenden Mieterhöhungen sowie die Betriebskostenabrechnungen. Die Anliegen der Mieter waren bereits Gegenstand dreier Eingaben (Nummern 480/08, 746/08 und 165/09), die jeweils für „nicht abhilfefähig" erklärt wurden, da dem Begehren nach Sach- und Rechtslage nicht entsprochen werden konnte (vergleiche Drs. 19/1186, 19/2458 und 19/2853).

In diesem Zusammenhang fragen wir den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften von SAGA GWG wie folgt:

A. Allgemeines:

1. Wie viele Wohnungen befinden sich

a) in den Gebäuden Hüllenkoppel 29 ­ 51, 55 ­ 61 und Düpheid 45 und

b) im Gebäude Hüllenkoppel 53?

2. Wann läuft beziehungsweise wann lief die Sozialbindung für die Wohnungen

a) in den Gebäuden Hüllenkoppel 29 ­ 51, 55 ­ 61 und Düpheid 45 und

b) im Gebäude Hüllenkoppel 53 aus?

3. Wie stellt sich die Mieterfluktuation in den Jahren 2004, 2005, 2006, 2007 und 2008 in den Wohnungen

a) der Gebäude Hüllenkoppel 29 ­ 51, 55 ­ 61 und Düpheid 45 und

b) des Gebäudes Hüllenkoppel 53 dar?

Die zur Beantwortung benötigten Daten differenziert nach Gebäuden werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

Die Fluktuationsquoten für die gesamte Wohnanlage ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle.

4. Wie viel beträgt gegenwärtig die maximale, minimale und durchschnittliche Miete in Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Monat in Bezug auf die Wohnungen.

Die Durchschnittsmiete kann nur für alle nachgefragten Belegenheiten insgesamt angegeben werden (siehe nachfolgende Tabelle). Eine differenzierte Ermittlung ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

Jahr Durchschnittsmiete (Euro) 2000 3,42

2005 3,32 aktuell 5,02

5. Zu welcher Miete in Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Monat erfolgt gegenwärtig die Neuvermietung leer stehender Wohnungen

a) in den Gebäuden Hüllenkoppel 29 ­ 51, 55 ­ 61 und Düpheid 45 und

b) im Gebäude Hüllenkoppel 53?

Die Neuvermietung erfolgt jeweils zum Mittelwert des Mietspiegels.

B. Modernisierungsmaßnahmen Hüllenkoppel 43 ­ 51

6. Wärmedämm-Fassade

a) Welche Produkte wurden von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde für die Wärmedämm-Fassade der Gebäude Hüllenkoppel 43 ­ 51 genehmigt und wie sieht der Aufbau der genehmigten Wärmedämmfassade im Einzelnen aus?

Es wurden zwei Produkte einer Fachfirma in 100 mm Dämmstärke genehmigt: Polystyrol-Hartschaumplatten nach DIN 18 164-1, Baustoffklasse DIN 4102-B1 (schwer entflammbar) und Mineralfasermatten nach DIN18165-1 Baustoffklasse DIN 4102-A2

(nicht brennbar).

Die schwerentflammbaren Polystyrol-Hartschaumplatten der Druckfestigkeit PS 15 beziehungsweise PS 30 wurden in der Fassadenfläche (Frontseiten) im Sockelbereich (Schutz gegen übermäßige mechanische Beanspruchung) hergestellt. Die Dämmung der Fensterleibungen und Stürze wurde ebenfalls aus Polystyrol genehmigt. An den Giebelabschlusswänden wurde eine Dämmung mit nicht brennbaren Mineralfasermatten Baustoffklasse DIN 4102-A1 genehmigt und nach Angaben des Fachbauleiters eingebaut.

b) Inwieweit kann die zuständige Bauaufsichtsbehörde mit Gewissheit ausschließen, dass andere als die genehmigten Produkte oder diese anders als genehmigt eingebaut wurden?

Nach Angaben des Fachbauleiters der von SAGA GWG beauftragten Baufirma wurden die genehmigten Produkte verbaut. Durch Inaugenscheinnahme des Bezirksamts Wandsbek wurde festgestellt, dass Mineralfaserplatten und Hartschaumplatten eingebaut wurden.

c) Inwieweit kann die SAGA GWG als Bauherrin mit Gewissheit ausschließen, dass andere als die genehmigten Produkte oder diese anders als genehmigt eingebaut wurden?

Vor jedem Verarbeitungsschritt, welcher vorangegangene Leistungen überdeckt, erfolgten Begehungen und Kontrollen. Die Kontrollen wurden nach dem „Vier-AugenPrinzip" durch den Bauleiter der SAGA GWG sowie durch den Mitarbeiter der mit der Qualitätskontrolle und den Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinators beauftragten Fremdfirma durchgeführt und protokolliert. Ferner liegen Bestätigungen der ausführenden Baufirma sowie der Lieferantenfirma vor. Es wurde eine lückenlose Baudokumentation einschließlich Fotos angefertigt.

7. Weitere Wärmedämmung

a) Welche Produkte wurden von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde für die weitere Wärmedämmung der Gebäude Hüllenkoppel 43 ­ 51

(unter anderem Wärmedämmung des Zwischenraums zwischen oberster Geschossdecke und hölzernem Flachdach, Wärmedämmung im Bereich der Fensterleibungen und -stürze) genehmigt?

b) Inwieweit kann die zuständige Bauaufsichtsbehörde mit Gewissheit ausschließen, dass andere als die genehmigten Produkte diese anders als genehmigt eingebaut wurden?

Weitere Wärmedämmprodukte (zum Beispiel für die Zwischenraumdämmung) wurden weder beantragt noch genehmigt.

c) Inwieweit kann die SAGA GWG als Bauherrin mit Gewissheit ausschließen, dass andere als die genehmigten Produkte diese anders als genehmigt eingebaut wurden?

Die Dämmung der Geschossdecke bedurfte keiner Genehmigung. Es wurde eine geeignete und zugelassene Mineralfaserdämmung verbaut. Zur Überwachung siehe Antwort zu 6. c).