Die auf die Mieter umgelegte Grundsteuer hat sich nach Wegfall der Sozialbindung um 008 Eurom monatlich erhöht

18. Um wie viel Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Monat und um wie viel Prozent im Vergleich zu welchem zuletzt zu zahlenden Betrag ist im Falle der Wohnungen Hüllenkoppel 29 ­ 61 und Düpheid 45 die auf die Mieter umgelegte Grundsteuer infolge des Wegfalls der Sozialbindung gestiegen?

Die auf die Mieter umgelegte Grundsteuer hat sich nach Wegfall der Sozialbindung um 0,08 Euro/m² monatlich erhöht. Das entspricht einem Anteil von 34,78 Prozent gegenüber dem vor Bindungsauslauf zu zahlenden Betrag von 0,23 Euro/m² monatlich.

19. Unklarheiten bestehen auch hinsichtlich der Abrechnung der Kosten für die Gartenpflege. Seitens einiger Mieter besteht der Eindruck, dass hier während der Bauphase Kosten für die Gartenpflege abgerechnet wurden, obwohl in den Kosten der Modernisierungsmaßnahme auch Kosten für die Wiederherstellung der Außenanlage enthalten sind.

a) Inwieweit sind während der Bauphase der Modernisierung Gartenpflegekosten angefallen?

Es fielen folgende Gartenpflegekosten an: 2005 28.373,30 Euro und 2006 34.997,47 Euro.

b) Inwieweit wurden die Gartenpflegekosten während der Bauphase bei der Betriebskostenabrechnung der Jahre 2005 und 2006 den Mietern korrekt berechnet?

c) Wie erklärt sich der scheinbare Widerspruch, dass auch während der Bauphase Kosten der Gartenpflege in derselben durchschnittlichen Höhe wie in den Vorjahren auf die Mieter umgelegt wurden, während in den Kosten der Modernisierungsmaßnahme auch Kosten für die Wiederherstellung der Außenanlage enthalten sind?

Die Gartenpflegekosten wurden korrekt abgerechnet. Die Modernisierung fand nicht an allen Häusern gleichzeitig statt, sondern wurde stets an einem Block durchgeführt.

Die anderen Flächen blieben zu dieser Zeit unberührt und wurden weiterhin gepflegt.

Die Reinigung der von der Modernisierung nicht betroffenen Fläche wurde weiter durchgeführt, und die Spielplätze wurden weiterhin gewartet. Die Gartenpflege umfasst zudem auch die Schnee- und Eisbeseitigung, die aufgrund der Verkehrssicherungspflicht weiter ausgeführt werden musste.