LB Straßen Brücken und Gewässer LSBG Der Landesbetrieb Straßen Brücken und Gewässer LSBG wurde zum 112007 eingerichtet

Die Einrichtung des Begleitgremiums (Beirat) ist noch nicht abgeschlossen. Die Frage der Evaluation des HIBB ist auf der Sitzung des Landesausschusses für Berufsbildung unter Einbeziehung der Handelskammer und Handwerkskammer über eine Vertreterin beziehungsweise einen Vertreter am 27. Oktober 2008 in allgemeiner Form angesprochen worden; die Beteiligungsfrage ist im Landesausschuss noch nicht abschließend geklärt. Im Kuratorium des HIBB waren die Evaluationsplanungen regelmäßiger Tagesordnungspunkt.

6. LB Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG)

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) wurde zum 1.1.2007 eingerichtet. Er untersteht der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) als Aufsicht führender Behörde.

Der Aufgabenbereich der LSBG ist vielfältig. Der Landesbetrieb ist innerhalb der hamburgischen Verwaltung als Dienstleister für die Realisierung und die bedarfsgerechte Erhaltung baulicher Anlagen der technischen Infrastruktur tätig. Ihm fallen Aufgaben zu wie der Ausbau des Straßennetzes, die Förderung des reibungslosen Verkehrsablaufs, Maßnahmen zur Immissionsreduzierung, zum Lärmschutz, zur Deichsicherung, zur Erhaltung des Systems der Straßenbeleuchtung und vieles andere mehr.

Der Großteil der Aufgaben der LSBG wurde zuvor im Amt für Bau und Betrieb der BSU wahrgenommen.

Die Einrichtung der LSBG begründete der Senat in Drs. 18/5056 wie folgt: „Im Rahmen seiner Entscheidungen zur Verwaltungsreform hat der Senat beschlossen, das Amt für Bau und Betrieb der BSU in Weiterentwicklung der Organisation der staatlichen Tiefbauverwaltung in die Rechtsform eines Landesbetriebs nach § 26 Absatz 1 LHO zu überführen, um erhöhte Kostentransparenz in diesem Aufgabenbereich zu schaffen und eine Steigerung der Effizienz bei der Bearbeitung von Infrastrukturaufgaben an Straßen und Gewässern zu erzielen." Gleichzeitig wurde die netto-veranschlagte Einrichtung gemäß § 15 Absatz 2 LHO „Autobahn- und Tunnelbetrieb" in den neu geschaffenen LSBG integriert.

Ziel der LSBG-Gründung war ferner eine Neuregelung der Zuständigkeiten, der Aufgabenzuordnung und der Organisation im Bereich des staatlichen Tiefbaus. Souverän formuliert der Senat in Drs. 18/4149 (hier noch in Bezug auf einen zu schaffenden „Landesbetrieb Straßen und Gewässer"): „Zur Erreichung des Ziels der Entflechtung von ministeriellen Funktionen, Aufsichts- und Steuerungsaufgaben von operativen Aufgaben der Durchführungsebene ist ein Organisationsmodell zu schaffen, das auf der einen Seite die ministeriellen Funktionen und die Auftraggeberfunktionen unter Berücksichtigung der Neuordnung von Verantwortlichkeiten für Straßen und Gewässer zwischen BSU und Bezirksämtern eindeutig den Bedarfsträgern zuordnet, die gesamten ausführenden Dienstleistungen im Zuständigkeitsbereich der BSU anschließend aber in einer als Betrieb ausgerichteten verselbständigten Organisationseinheit zusammenfasst."

Ferner teilt der Senat mit, warum die Einrichtung eines Landesbetriebs die angemessene Rechtsformwahl sei: „Hamburg benötigt (...) einen leistungsfähigen Dienstleister, der schnell und bedarfsgerecht entsprechende Planungs- und Baubetreuungsleistungen übernehmen kann. Dieser Dienstleister muss einerseits fest an die Entscheidungen von Senat und Bürgerschaft gebunden sein, andererseits mit Kompetenzen ausgestattet werden, die es ihm erlauben, sich schneller und flexibler auf neue Aufgaben und geänderte Rahmenbedingungen einzustellen als die traditionelle Bauverwaltung. Hierfür eignet sich die Organisationsform des Landesbetriebs nach § 26 LHO (...)."

Neben Schnelligkeit und Flexibilität werden auch Kostensenkungen intendiert: „Der Landesbetrieb wird durch den konsequenten Einsatz der betriebswirtschaftlichen Instrumente in der Lage sein, seine Aufgabenwahrnehmung zu optimieren und die Ergebnisse transparent darzustellen. Seine Leistungen sollen so wirtschaftlicher erbracht und kostengünstiger angeboten werden."

Mit dem Beschluss der Bürgerschaft zur Drs. 18/4149 wurde der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) zum 01. Januar 2007 eingerichtet. In der gleichen Drucksache wurde eine Evaluation für den Zeitraum 2007 ­ 2009 angekündigt über deren Ergebnisse der Bürgerschaft in 2010 berichtet werden soll. Geschäftsführung sowie Steuerung und Kontrolle des Landesbetriebs sind auf diesen für die seriöse Beurteilung eines neu gegründeten Landesbetriebs mindestens erforderlichen Zeitrahmen ausgelegt. Insoweit ist die Datenaufbereitung für die Beurteilung von Veränderungsprozessen noch nicht vollständig abgeschlossen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen zum LSBG wie folgt:

a. Wie lautet das Zielbild und wie das Unternehmens- und Organisationskonzept des Landesbetriebs? Wann wurden diese jeweils vorgelegt und wann mit der Aufsicht führenden Behörde erstmals vereinbart? Welche Veränderungen hat es wann an dem ursprünglichen Zielbild beziehungsweise dem Unternehmens- und Organisationskonzept des Landesbetriebs aus welchen Gründen gegeben?

Das anliegende Zielbild (Anlage 6) wurde am 16. Februar 2009 vereinbart.

Die Rahmenvorgaben und Aufgabenfelder des LSBG sind in der Gründungsdrucksache definiert. Diese grundsätzlichen Zielsetzungen sind in der derzeitigen Einrichtungsphase des Landesbetriebs die Richtgrößen für die Aufgabenerfüllung. Ein Unternehmenskonzept ist ein betriebswirtschaftliches Instrument, das auf eine mittel- bis langfristige Perspektive ausgerichtet ist. Eine umfassende zukunftsorientierte Perspektivplanung, die neben der grundsätzlichen Ausrichtung insbesondere auch operative Details konkretisiert, ist erst nach Auswertung der Evaluationsergebnisse sinnvoll.

Diese werden daher eine wesentliche Basis für die dann anstehende Entwicklung eines Unternehmenskonzeptes sein.

Siehe im Übrigen Vorbemerkung.

b. Welche Gutachten, Untersuchungen oder Beratungsleistungen gab es im Vorfeld im Zusammengang mit der Gründung dieses Landesbetriebs? Wie hoch waren die Kosten hierfür? Gab es öffentliche Ausschreibungen für diese Leistungen? Welches Unternehmen wurde jeweils beauftragt beziehungsweise hat diese Leistungen jeweils erbracht?

Im Vorfeld der Gründung des Landesbetriebes erfolgten die Gutachten unter nachstehender Nummer 1. Darüber hinaus ist weitere externe Unterstützung zur Einführung der kaufmännischen Buchführung beauftragt worden (nachstehende Nummer 2 bis 5). Welche Ziele konnten bislang warum noch nicht erreicht werden? Wie sollen sie in den Jahren 2009/2010 erreicht werden?

Siehe Antwort zu 6. a.

d. Wie hat sich seit der Gründung des Landesbetriebs bis Ende 2008 der Stellenbestand entwickelt? (Bitte aufgegliedert nach Beamten, Angestellten und Arbeitern sowie nach Eingruppierung.) Kam es zu Personalzuwächsen?

Wenn ja, bedingt durch welche Mehraufgaben? Wie wurden Zuwächse finanziert?