Migration

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg ­ 19. Strukturelle Zuschusserhöhung für Verwaltungsdienstleistungen des Personalamtes,

· strukturelle Zuschusserhöhung wegen Mietzahlungen Schwenckestraße (Verkauf des Gebäudes und Rückmietung),

· einmaliger Erhalt von Mitteln zur Umsetzung verschiedener Projekte (Förderung von Nachwuchskräften mit Migrationshintergrund, Verwaltungsreform),

· einmaliger Zufluss aus der Auslösung des Vermögens Verwaltungsseminar Kupferhof,

· einmalige Verringerung des Zuschussbedarfs durch Einsatz von Deckungsmitteln aus der Auflösung des Vermögens Verwaltungsseminar Kupferhof,

· strukturelle Zuschusserhöhung für die Finanzierung einer neuen Führungsfortbildung.

Maßgebliche Gründe für die Veränderung des Zuschussbedarfs beim Investitionszuschuss aus dem Haushalt für IT-Technik:

· Einmalige Zuweisung eines Zuschussbedarfs für die Entwicklung und Einführung der Fortbildungsverwaltungssoftware CLIX. Maßgebliche Gründe für die Veränderung des Zuschussbedarfs beim Investitionszuschuss aus dem Haushalt:

· Jeweils einmalige Zuweisung von Zuschussbedarfen für den Umzug und die Herrichtung des neuen citynahen Standortes.

i. Wie hoch waren die Erlöse aus der Aufgabe und Veräußerung der ehemaligen ZAF-Schulungszentren (Schwenckestraße, Kupferhof)?

Das Objekt Schwenckestraße 98/100 ist im dritten Portfolio von Büro- und Gewerbeimmobilien im Rahmen des Projektes Immobilienmobilisierung (PRIMO) verkauft worden (siehe auch Drs. 18/5494). Für die insgesamt 52 Objekte des dritten Portfolios ist ein Paketpreis vereinbart worden. Deshalb können keine Angaben über einen Einzelverkaufspreis gemacht werden.

Das Verkaufsverfahren zum Objekt „Kupferhof" ist noch nicht abgeschlossen.

j. In welchem Umfang sind Erlöse aus der Aufgabe der Schwenckestraße und des Kupferhofs beziehungsweise Sach- und Kapitalvermögen der Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg zugeflossen und in welchem Umfang dem ZAF direkt oder indirekt zugute gekommen?

Der Planansatz 2008 betrug 990.000 Euro. Da sich die Umsetzung des Projekts verzögert hat, sind die Mittel erst im Jahr 2008 abgeflossen.

Im Rahmen der Aufgabe des Standortes Kupferhof ist der Freien und Hansestadt Hamburg ein Kapitalvermögen in Höhe von 740.000 Euro zugeflossen. Dieses ist gemäß Satzung des Verwaltungsseminars Kupferhof e.V. zweckgebunden der Aus- und Fortbildung zugeflossen. Davon werden 382.000 Euro zur Deckung des Wirtschaftsplans in den Jahren 2009/2010 eingesetzt (Verringerung des Zuschussbedarfes, 201.000 Euro dienen der Deckung einmaliger Betriebsausgaben im Rahmen des Projekts „neuer citynaher Standort" und 157.000 Euro werden für künftige Maßnahmen des ZAF in der Aus- und Fortbildung vorgehalten). Im Übrigen siehe Antwort zu 27. i.

k. In Drs. 18/6275 führt der Senat aus, dass die Anmietung des Gebäudes „Hanse 90" kostenneutral sei. Wie hoch waren die Mietkosten, Nebenkosten und Instandhaltungskosten für das Gebäude „Hanse 90" in den Jahren 2007 und 2008?

Die Neben- und Instandhaltungskosten für das Gebäude „Hanse 90 Grad" im Jahr 2008 (Anmietung des neuen citynahen Standortes am Normannenweg erfolgte ab dem 23.

Im Jahresbericht 2009 des Rechnungshofes heißt es: „Der Rechnungshof hat das ZAF aufgefordert, bereits jetzt Raumnutzungskonzepte zu entwickeln, die eine ausreichende, zweckentsprechende Auslastung der Räume auch über die Jahre 2008/2009 hinaus sicherstellen. (...) Sich abzeichnende dauerhafte Überkapazitäten müssen gegebenenfalls abgebaut werden." (Seite 154, Tz. 402). Ist ein solches, vom Rechnungshof gefordertes Raumnutzungskonzept erstellt worden? Welche grundlegenden Veränderungen ergeben sich hieraus? Welche Auswirkungen ergeben sich hieraus für den Wirtschaftsplan für die Jahre 2009/2010?

Das ZAF hat für die Seminar- und Tagungsräume am Standort Normannenweg ein Raumnutzungskonzept erstellt, das perspektivisch die Jahre 2009 ­ 2013 umfasst; siehe auch Stellungnahme des Senats zum Jahresbericht 2009 des Rechnungshofs, Drs. 19/3124. Dieses zeigt eine ausreichende, zweckentsprechende Auslastung der bestehenden Raumkapazitäten und damit die Erforderlichkeit dieser Kapazitäten auch über die Jahre 2008/2009 hinaus auf. Somit ergeben sich hieraus keine grundlegenden Veränderungen sowie auch keine Auswirkungen für den Wirtschaftsplan 2009/2010.

n. Dem Rechnungshof-Jahresbericht 2009 ist zu entnehmen, dass die Entscheidungsgründe für Anmietung und Umbau des Gotenhofs nicht ausreichend dokumentiert wurden (Seite 153, Tz. 400). Wann genau wurde/n diese Entscheidung/en getroffen? Wer war aufseiten des Personalamtes „Beteiligter"? Stellt die vom Rechnungshof festgestellte mangelnde Dokumentation eine Verletzung von Vereinbarungen zwischen Personalamt und ZAF dar? Welche Veränderungen in den Leistungsbeziehungen zwischen Personalamt und ZAF wurden vorgenommen, um solche Mängel in Zukunft auszuschließen?

Die Entscheidung zur Anmietung und Umbau des Gotenhofes fiel im Juni 2005 kurz vor dem Gründungstermin des ZAF (1. Juli 2005). Die vom Rechnungshof beanstandete mangelnde Dokumentation der Entscheidungsgründe stellt somit keine Verletzung von Vereinbarungen zwischen Personalamt und ZAF dar. Die abschließende Ermittlung der Gesamtwirtschaftlichkeit der Anmietung und des Umbaus des Seminartraktes im Gotenhof gemäß § 7 Absatz 4 LHO liegt dem Rechnungshof seit Ende Februar 2009 vor. In dieser Betrachtung sind umfassend alle quantitativen und qualitativen Aspekte dargestellt und bewertet worden (siehe Stellungnahme des Senats zum Jahresbericht 2009 des Rechnungshofs, Drs. 19/3124). o. Der Rechnungshof hat das ZAF in seinem Jahresbericht 2009 aufgefordert, die Vertragsbeziehung mit Dataport neu zu strukturieren (Seiten 154 folgende, Tz. 404). Wird es einen neuen Rahmenvertrag mit Dataport geben?

Wenn ja, seit wann?

Wenn nein, werden derzeit Schulungsleistungen von Dataport in Anspruch genommen? Auf welcher Basis erfolgt die leistungsbezogene Preiskalkulation? Welche inhaltlich-konzeptionellen Arbeiten leistet Dataport für das ZAF? Zwischen dem ZAF und Dataport (hier Dataport Training) wird derzeit ein neuer Rahmenvertrag ausgehandelt. Die zurzeit von Dataport Training in Anspruch genommenen Schulungsleistungen werden auf Basis des derzeit gültigen Rahmenvertrages abgerechnet.

Für das ZAF werden von Dataport Training folgende inhaltlich-konzeptionelle Arbeiten geleistet:

· Erstellung didaktischer und methodischer Konzepte für die Durchführung von Maßnahmen zur IT-Aus- und Fortbildung in der Freien und Hansestadt Hamburg.

· Entwicklung und Betrieb von angepassten Schulungsumgebungen in der differenzierten und spezialisierten sowie gesicherten IT-Infrastruktur der Freien und Hansestadt Hamburg.

· Betrieb der Lernplattform, Anpassung und Weiterentwicklung der technischen Lerninfrastruktur, Produktion und Betrieb lernunterstützender Medien (Learning Management System, Einstellung von Online-Lernmedien in den Arbeitsplatz- und Schulungsumgebungen der Freien und Hansestadt Hamburg, Selbsttest und andere)