Arbeitsschutzgesetz

A Anlass

Mit der Bürgerschaftsdrucksache 19/2471 hat der Senat der Bürgerschaft die geplante Überdeckelung der Bundesautobahn 7 zur Kenntnis gegeben. Danach kann eine Verwertungsfläche an der August-Kirch-Straße nur dann vollständig entwickelt werden, wenn der nördlich gelegene Polizeischießstand wie vorgesehen verlagert wird.

Mit der Entscheidung, die Schießanlage in Bahrenfeld zugunsten des Ausbaus der Bundesautobahn 7 im Rahmen städtebaulicher und landschaftsplanerischer Optimierung zu räumen, wird eine Ersatzlösung für die Polizei erforderlich.

B Neubau einer modernen Schieß- und Einsatztrainingsanlage für die Polizei

Für die polizeiliche Aus- und Fortbildung ist ein regelmäßiges Verhaltens- und Schießtraining zur polizeilichen Selbstverteidigung bis hin zum Schusswaffengebrauch unverzichtbar. Die Polizei unterhält für das Schießtraining neben der Anlage in Bahrenfeld eine weitere Anlage am Wiesendamm.

Darüber hinaus sind weitere Flächen für das Einsatztraining (ETR) und Schießübungen mit Farbmunition (FX-Schießen) angemietet. Die Schießanlagen in Bahrenfeld und am Wiesendamm ermöglichen zeitgleich 40 Polizeikräften Schießübungen auf 10 Ständen mit zusammen 40 Bahnen. Außerdem ist in Bahrenfeld Einsatztraining mit Fahrzeugen im Außenbereich möglich. Die Übungsanlagen der Polizei in Bahrenfeld (offene Anlage) und Wiesendamm (geschlossene Anlage) decken neben den Anforderungen der Polizei auch die Bedarfe des Sportschießens ab. Die Anlage in Bahrenfeld wird außer von der Polizei noch von vier Sportschützenvereinen und anderen Behörden genutzt.

1. Bedarfsprüfung und konzeptionelle Planung

Eine an dem Bedarf der Polizei Hamburg ausgerichtete neue Schießanlage erfordert künftig neun Schießstände, davon sechs Stände ausschließlich für sog. polizeiliches Gebrauchsschießen mit Schießbahnlängen unter 25 m.

Einer dieser Stände soll zusätzlich 180° Schießen ermöglichen. Zwei weitere Stände erhalten Schießbahnlängen von 25 m, wovon einer für Zieldarstellungen mit Videotechnik vorgerüstet werden soll. Ein weiterer Schießstand mit einer Länge von 50 m soll MP-Schießübungen ermöglichen. Die 25 und 50 m Bahnen werden Schützenstände erhalten und so auch von Sportschützen für olympische Disziplinen nach den DSB-Richtlinien genutzt werden können. Verzichtet werden kann dabei auf die zzt. noch in Bahrenfeld bestehende 100 m Bahn und auf den bisherigen vollwertig befahrbaren Schießstand. Letzteres ist möglich, weil die dort durchgeführten Übungen durch sog. FXSchießen kompensiert werden können. FX-Übungen simulieren wechselnde Einsatzszenarien und werden mit Farbmarkierungsmunition durchgeführt. Sie kombinieren die Handhabung der Waffe ebenso wie die Vermeidung des Waffeneinsatzes mit einem Verhaltenstraining und sind integraler Bestandteil des ETR in der Aus- und Fortbildung der Polizei. Die neue Schießanlage soll für ein ganzheitliches Einsatztraining eine FX-/ETR-Halle erhalten. Damit könnte die Anmietung der Anlage am Wiesendamm und der Sportanlage „Lufthansa Sportverein" in der Borsteler Chaussee entfallen.

Die Waffen der Polizei unterliegen einer jährlichen Revision, die zzt. sowohl in der zentralen Waffenwerkstatt in Alsterdorf als auch in den Dienststellen vor Ort und am Schießstand Bahrenfeld durchgeführt wird. Waffenreparaturen erfolgen ausschließlich in der Waffenwerkstatt. Vorgesehen ist, künftig die Revisionen im Zusammenhang mit den Schießübungen durchzuführen und kleinere Reparaturen sofort ausführen lassen zu können. Für die Verbesserung der Revisionsqualität und Reparaturzeit ist die Integration der Waffenwerkstatt bzw. deren Nähe zur neuen Schießanlage Voraussetzung.

2. Ergebnis der Standortprüfung und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde anhand der Standortvarianten „Stellinger Moor" und „Braamkamp"

21. 07. 0919.Wahlperiode Haushaltsplan 2009/2010

Einzelplan 8.1, Behörde für Inneres Kapitel 8500, Polizei Neubau einer Schießanlage der Polizei auf dem Gelände Braamkamp in Hamburg-Winterhude als Kostenvergleichsrechnung durchgeführt. Das Ergebnis ist nachfolgend unter Ziffer 2.1 dargestellt.

Daneben wurde die Möglichkeit untersucht, die Schießanlagen an den bisherigen Standorten zu ertüchtigen (siehe Ziffer 2.2). Für diese Lösung wurden Kostenschätzungen nicht durchgeführt, da mit der Planung der Überdeckelung der A 7 eine Verlagerung zwingend verbunden ist; die überschlägige Erfassung der umfangreichen Instandsetzungsmaßnahmen an den bisherigen Standorten lässt jedoch erkennen, dass eine Realisierung dieser Maßnahmen erhebliche Kosten auslösen würden.

Nachdem eine Kooperation mit den Nachbarländern zum Bau einer gemeinsamen neuen Schießanlage von den Nachbarländern abgelehnt wurde, da für die dortigen Polizeien bereits ausreichende Trainingsmöglichkeiten bestehen, konzentrierte sich die Planung auf die Suche nach einem Standort in Hamburg, an dem die Kapazität für alle erforderlichen Schieß- und Einsatztrainings der Polizei zentral abgedeckt werden kann.

Standortalternativen Standort Stellinger Moor

Nach ergebnisloser Vorprüfung diverser Standorte konzentrierte sich die Planung zunächst auf ein altes Klärwerksgelände der Hamburger Stadtentwässerung (HSE) am Stellinger Moor, da dort verkehrsgünstig, ohne nachbarschaftliche Beeinträchtigung und unter Nutzung vorhandener Fundamente und Versorgungsanschlüsse eine wirtschaftliche Lösung für eine zentrale neue Schießanlage machbar schien. Die auf dieser Grundlage durchgeführte Planung der HSE-Immobilien bestätigte diese Annahmen nicht. Ein Neubau der Schießanlage am Stellinger Moor hätte den Haushalt mit einer Jahresmiete von rd. 3,204 Mio. Euro einschließlich Pachtzins belastet.

Außerdem wären Bewirtschaftungskosten von 243 Tsd. Euro jährlich sowie einmalige Kosten für die Einrichtung und den Umzug (130 Tsd. Euro), den Rückbau der Anlage am Wiesendamm (240 Tsd. Euro) und für den Grunderwerb Stellinger Moor nach Ablauf des Mietvertrags (Verkehrswert zzt. 1,52 Mio. Euro) aufzubringen gewesen. Die Miete basierte auf von der HSE übermittelten Baukosten von rund 32 Mio. Euro, wobei Kosten für die Ersatzbeschaffung gebäudetechnischer Einrichtungen mit einer kürzeren, z. B. 10-jährigen Nutzungsdauer zusätzlich vom Mieter zu tragen gewesen wären.

Standort Braamkamp in Hamburg-Winterhude

Nach Abschluss dieser Planung wurde der Finanzbehörde von der Behörde für Schule und Berufsbildung ein Gelände am Braamkamp zum Verkauf aufgegeben. Dieser Standort grenzt unmittelbar an die Polizeiliegenschaften mit dem Polizeipräsidium, der Landesbereitschaftspolizei, der Landespolizeischule und der Hochschule der Polizei, ist verkehrstechnisch gut erschlossen und ermöglicht die Konzentration aller Schieß-, FX- und Teile der ETR-Einrichtungen der Polizei an einem Standort. Vorteilhaft wären: die unmittelbare Nachbarschaft zu den Bildungseinrichtungen der Polizei, Mitnutzungsmöglichkeiten von Schulungsräumen eines vorhandenen Hörsaalgebäudes für schießtheoretischen Unterricht, der Verbleib der bestehenden Waffenwerkstatt und des Munitionslagers sowie kurze Wegezeiten für rund 4.000 Polizeivollzugsbeamte. Auf Grund der Lage im Umfeld von Wohngebäuden kommt nur eine gekapselte Schießanlage in Betracht. Die Räume sollen deshalb zum Teil unterirdisch angelegt werden und neun Schießstände, Werkstatt-, Lager- und Prüfräume, eine Trainingshalle für ETR und alle erforderlichen Betriebs- und Nebeneinrichtungen aufnehmen. Die Kosten für eine Schießanlage an diesem Standort betragen rd. 29,9 Mio. Euro.

Ertüchtigung der bestehenden Standorte Losgelöst vom Verlagerungserfordernis in Bahrenfeld wurde neben den Standortüberlegungen auch geprüft, ob alle fachlichen Anforderungen ebenso mit einer baulichen Ertüchtigung der vorhandenen Schießanlagen am Wiesendamm und in Bahrenfeld erfüllt werden könnten. Mit der Durchführung der Prüfung wurde die IMPF (Hamburgische Immobilien Management Gesellschaft mbH) beauftragt. Die Ergebnisse sind: Standort Wiesendamm

Die 1984 in Betrieb genommene Raumschießanlage befindet sich im Kellergeschoss des Gebäudes Wiesendamm 24a und verfügt über sechs Schießstände. Die Polizei hat die Räumlichkeiten, in denen sich die Schießanlage befindet, von der Sprinkenhof AG angemietet. Die übrigen Geschosse sind an polizeiexterne Nutzer vermietet.

Die Anlage weist folgende wesentliche Mängel auf:

­ Notausgänge im Bereich der Geschossfänge, wie sie für die Errichtung von Raumschießanlagen zwischenzeitlich vorgeschrieben sind, fehlen vollständig.

­ Alle Schießstände sind mit einem gemeinsamen Verbindungsgang miteinander verbunden. Die beim Schießen entstehende Lärmentwicklung von bis zu 140 dBA wird kaum verringert auf die Nachbarstände übertragen.

­ Die zum Abführen der schädlichen Pulvergase vorgeschriebene Lüftungsanlage ist nach neueren Erkenntnissen des Schießstandbaus leistungsmäßig unterdimensioniert.

­ Der Bodenbelag auf den Bahnen ist mit Fugen verlegt, in denen sich unverbrauchte Pulverreste ablagern.

Diese ­ nicht mehr genehmigungsfähigen ­ Bodenplatten müssen in regelmäßigen Abständen mehrmals im Jahr komplett aufgenommen und die Pulverreste vollständig beseitigt werden, da sonst Explosionsgefahr besteht. Währenddessen muss der Betrieb eingestellt werden.

Weitere bauliche Unzulänglichkeiten sind der Schaltschrank für die Lüftungszentrale im Büro des Betriebspersonals, die Nutzung des Treppenhauses für die Anlieferung der Munition, der fehlende Raum für das Laden, Entladen und Reinigen der Waffen (im Flur) und die veralteten Geschossfänge. Außerdem ist im Umfeld der Liegenschaft kein ausreichender Parkraum vorhanden.

Die vorgeschriebenen Notausgänge könnten nur geschaffen werden, wenn zwei der sechs Schießstände aufgegeben und zu Flucht- und Rettungswegen umgebaut werden.

Hierzu müsste die gesamte Anlage entkernt und den Schießstandrichtlinien entsprechend umgebaut werden.

Zusätzliche Flächen, um den benötigten Raumbedarf zu decken, stünden aber auch dann nicht zur Verfügung.

Der Schießbetrieb müsste während der Umbauzeit von ca. sechs Monaten komplett eingestellt werden, die Anzahl der Schießstände auf Grund der baulichen Gesamtsituation dauerhaft von sechs auf vier verringert werden.

Standort Bahrenfeld, Schulgartenweg 2

Die am Rande des Volksparks gelegene Anlage wurde zwischen 1864 und 1868 errichtet und wird von der Polizei seit 1945 im Wesentlichen baulich unverändert als offene Schießanlage genutzt. Die vier in Betrieb befindlichen Schießstände werden durch drei bis vier Meter hohe Bodenwälle voneinander abgegrenzt, das gesamte Gelände zeichnet sich durch dichten und hohen Baumbewuchs aus.

Eine grundlegende Sanierung und Modernisierung ist in der Vergangenheit nicht erfolgt, so dass der bauliche Zustand der Anlage inzwischen einen hohen Instandsetzungsstau aufweist. Zudem kommt es wegen der Lärmbelästigung regelmäßig zu Beschwerden von Besuchern des Naherholungsgebietes Volkspark und Anliegern, da das Wohngebiet Kielkamp und eine Kleingartenkolonie in der Nachbarschaft liegen.

Darüber hinaus weist die Anlage folgende Mängel auf:

­ Die Wälle zwischen und hinter den Bahnen haben sich infolge Erosion und wegen des Baumbewuchses auf den Wällen stark abgesenkt und sind mittlerweile zu niedrig, um Geschosse sicher abzufangen, sie müssten durchweg aufgeschüttet werden.

­ Die mittelfristig einsturzgefährdeten Hochblenden, die wie die Wälle verhindern sollen, dass Geschosse nach außen dringen, sind sanierungsbedürftig.

­ Vorgeschriebene Vorrichtungen zur Verhinderung von Bodenimmissionen (insbes. Blei) im Bereich der Sandgeschossfänge fehlen.

­ Es gibt keine ausreichenden Aufenthaltsräume für wartende Schützen. Vorhandene Baracken auf den Bahnen bieten keinerlei Lärmschutz (ca. 100 dB).

­ Auf den Ständen fehlen Alarmmelder, Gegensprechanlagen oder Telefone.

­ Im sanierungsbedürftigen Verwaltungsgebäude sind weder Schrank- und Büroräume für Schießausbilder noch Lehrräume vorhanden. Die nur hier befindlichen Sanitäranlagen sind an eine abgängige Klärgrube (30 Jahre alt) angeschlossen.

­ Die Schießanlage ist nicht an das IT-Netz der Polizei angeschlossen.

­ Die Umzäunung des weitläufigen, ca. 3,7 ha großen unübersichtlichen Geländes ist nicht übersteigsicher, Unbefugte können auf das Gelände gelangen.

­ Weitere Sanierungs- und Renovierungsbedarfe ergeben sich aus unbefestigten Zufahrtswegen, unzureichender Beleuchtung und fehlenden Drainagen auf den Schießständen (Auswaschungen, Sperrungen wegen Überflutung).

Bei Instandsetzung der Schießanlage Bahrenfeld müssten nach den „Richtlinien für die Planung, die Errichtung und das Betreiben von Schießständen, Stand Januar 2000" u. a. die Wälle aus Sicherheitsgründen erhöht werden. Hierfür müsste der vorhandene Baumbestand in erheblichem Maße gerodet werden.

Es ist unter Berücksichtigung des gültigen Bebauungsplanes (Parkanlage) und weiterer Vorschriften (insbesondere Bundesimmissionsschutzgesetz, TA Lärm, Arbeitsschutzgesetz) nicht davon auszugehen, dass für die auf Grund der am Wiesendamm entfallenden Kapazitäten hier neu zu schaffenden Schießbahnen und die für die Beseitigung der Sicherheits- und Baumängel erforderlichen baurechtlichen Genehmigungen erteilt werden können.

Hinzu käme, dass bei einer Instandsetzung der Anlage für mindestens ein Jahr kein Schießbetrieb möglich wäre.

Bewertung der Ergebnisse

Eine Ertüchtigung der bestehenden Standorte scheidet aus: Die Anpassung des Schießstands am Wiesendamm an heutige Anforderungen wäre mit Kosten von mindestens 3 Mio. Euro und dem Verlust von zwei Schießbahnen verbunden. Eine Kompensation an anderer Stelle wäre erforderlich, da ansonsten die Übungskapazitäten nicht mehr ausreichen würden. Eine entsprechende Erweiterung der Schießanlage in Bahrenfeld scheidet allein schon wegen des bestehenden Bebauungsplans aus. Hinzu käme, dass dann die angestrebte Räumung des Geländes mit dem Ziel der Nutzung angrenzender Flächen für Wohnungsbau nicht mehr realisierbar wäre. Demzufolge bliebe auch der Wertzuwachs der benachbarten Flächen um 8,4 Mio. Euro aus. Aus diesem Grunde wurde auf eine Kostenschätzung für die Ertüchtigung und Erweiterung der Fläche in Bahrenfeld verzichtet.

Eine dauerhafte Lösung der sich aus der Räumung des Schießplatzes in Bahrenfeld für die Aus- und Fortbildung der Hamburger Polizei ergebenden Probleme ist mit Blick auf ein modernes Schieß- und Einsatztrainingskonzept nur in einem Neubau an einem anderen Standort möglich.

Dies ist auf Grund der erfolgten Prüfungen in Hamburg derzeit kurzfristig allein in Alsterdorf am Braamkamp in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Bildungseinrichtungen der Polizei wirtschaftlich machbar.

Der Senat hält daher dieses Gelände in fachlicher, organisatorischer und wirtschaftlicher Hinsicht für den am besten geeigneten Standort. Das vorgesehene Grundstück ist planungsrechtlich für eine mehrgeschossige MKBebauung ausgewiesen; aus Sicherheitsgründen muss jedoch auf eine kombinierte Nutzung, z. B. erweitert um eine Büro- oder andere gewerbliche Nutzung, verzichtet werden.

Vorgesehene Realisierung

Mit der Realisierung soll die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (Bauherr) beauftragt werden mit der Maßgabe, dass der Neubau nach Fertigstellung von der Behörde für Inneres/Polizei langfristig angemietet wird. Vorgesehen ist eine kombinierte Finanzierung aus Investitionszuschuss und Miete. Die HGV wird ihrerseits die IMPF ­ Hamburgische Immobilien Management Gesellschaft mbH mit dem Bau der Schießanlage beauftragen.

3. Kosten und Finanzierung der Schießanlage

Kosten:

Kosten für Grunderwerb

Für die Errichtung der Schießanlage ist eine mit einem dreigeschossigen ehemaligen Schulgebäude bebaute ca. 3.270 m² große städtische Teilfläche des Flurstücks 2529 der Gemarkung Winterhude (siehe Lageplan in der Anlage) aus dem Verwaltungsvermögen der Behörde für Schule und Berufsbildung an die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH zu veräußern. Gemäß der aktuellen Wertbeurteilung beträgt der Kaufpreis 1,8 Mio. Euro. Sämtliche Entschädigungen (z. B. für Dienstbarkeiten, Baulasten) sind mit dem Kaufpreis abgegolten.

Um die gesamtstädtischen Interessen dauerhaft zu wahren, wird ein Wiederkaufsrecht zum Einstandspreis ohne Zinsen und ohne Aufwendungsersatz für den Fall der Aufgabe