Chlorgasunfall in Lokstedt wegen Schnellabschaltung des AKW Krümmel?

Durch die Schnellabschaltung des Atomkraftwerkes Krümmel am 04. Juli 2009 und dem daraus resultierenden Stromausfall soll es zu einer Chlorgasfreisetzung bei einem Halbleiterhersteller in Lokstedt gekommen sein. Danach soll sich die Gaswolke Richtung Osten über die angrenzenden Stadtteile ausgebreitet haben.

Daher frage ich den Senat:

1. Kann die Behörde bestätigen, dass es wegen der Schnellabschaltung des AKW Krümmel tatsächlich zu Chlorgasfreisetzungen in einem Halbleiterwerk in Lokstedt gekommen ist?

Nein.

2. Wie und wann wurde gegebenenfalls welche zuständige Behörde/Stelle über den Vorfall informiert?

Die zuständige Behörde wurde nach Klärung aller Details am Dienstag, den 7. Juli 2009 durch den Umweltschutzbeauftragten Deutschland der Firma NXP Semiconductors Germany GmbH (NXP ­ ehemals Philips) über die Vorgänge am 4. Juli 2009 informiert.

3. Mussten gegebenenfalls Notfallmaßnahmen vor Ort ergriffen werden und wenn ja, durch wen wurden sie ergriffen und von wem wurden sie wann angeordnet?

Ja. Der Werkschutz der Firma NXP hat aufgrund des kurzzeitigen Stromausfalls die interne Notfallprozedur gestartet. In diesem Falle wurde neben der Technischen Bereitschaft auch die Bereitschaftsgruppe Chemie & Umwelt der Firma eingesetzt, um Gefährdungspotenziale bis zur kontrollierten Wiederinbetriebnahme aller Anlagen abzusichern.

4. Ist der zuständigen Behörde gegebenenfalls bekannt, ob und in welchem Ausmaß sich die Chlorgaswolke über welche Stadtteile verbreitet hat?

Bei den Messungen durch den Chemiker der Bereitschaftsgruppe Chemie & Umwelt hat dieser keine detektierbaren Emissionen von Chlor festgestellt. Auch von den Einsatzkräften der Feuerwehr Hamburg wurden keine Chloremissionen bei NXP wahrgenommen.

5. Bestand gegebenenfalls eine Gefahr für die Bevölkerung und wenn ja, in welcher Form?

Nein.

6. Wie und durch wen wurde gegebenenfalls die betroffene Bevölkerung informiert?

Eine behördliche Information der Bevölkerung war mangels Gefährdung nicht erforderlich. Zur Aufklärung der in der Nachbarschaft wahrgenommenen Vorgänge und einer fehlerhaften Meldung in der Presse hat die Firma NXP im Rahmen der nachbarschaftlichen Unternehmenskommunikation ein klarstellendes Schreiben über die Vorgänge am 8. Juli 2009 an die Nachbarschaft in Lokstedt verteilt.

7. Welche Sicherheitsmaßnahmen sind werksseitig bei plötzlichem Stromausfall vorgesehen, um einen Gasaustritt zu verhindern?

· Automatische Abschaltung der Produktionsanlagen,

· Notstromversorgung der Abluftwäschersysteme über einen Notstromdiesel.

8. Wieso konnte gegebenenfalls Chlorgas entweichen?

Entfällt.

9. Ist der zuständigen Behörde bekannt, ob der Halbleiterhersteller gegebenenfalls Nachrüstungen bei seinen Sicherheitsvorkehrungen vornehmen musste und wenn ja, welche?

Die Firma NXP muss keine Nachrüstungen vornehmen.

10. Welcher Personen- und Sachschaden ist gegebenenfalls durch die Chlorgasfreisetzung entstanden?

Entfällt.

11. Wie hoch waren gegebenenfalls die Kosten für einen eventuellen Notfalleinsatz im Lokstedter Werk und hat der Halbleiterhersteller sie beim Betreiber des AKW Krümmel geltend gemacht?

Die Frage bezieht sich auf Angelegenheiten privater Dritter. Dem Senat ist darüber nichts bekannt.