Keine Wohnung für siebenköpfige Familie in Wilhelmsburg, die nach einem Wohnungsbrand obdachlos wurde?

Seit nunmehr rund vier Wochen haust die obdachlose siebenköpfige Familie R. und L. A. ohne Hygienevorrichtungen in einer Gartenlaube in KirchdorfSüd. Nachdem die alte Wohnung bei der SAGA GWG in Abwesenheit der Familie ausgebrannt ist, wurde für die sieben Familienmitglieder noch kein Ausweg aus der gegenwärtigen Wohnungslosigkeit gefunden. Die jüngeren Kinder sind zwei und vier Jahre alt, der Zweijährige leidet unter Epilepsie.

Die schulpflichtigen Kinder gehen im Stadtteil zur Schule, die Familie hat hier ihr soziales Umfeld.

Den Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD) und dem Jugendamt ist die Familie und ihre Situation bekannt. Bisher waren sie jedoch nicht in der Lage, die Familie auch nur kurzfristig beziehungsweise übergangsweise gemeinsam unterzubringen.

Inzwischen wurde der Familie von der SAGA GWG eine Übergangsunterkunft im Stadtteil Veddel, in einem Männerwohnheim, angeboten. Aufgrund eines Rohrbruchs war diese nicht bewohnbar und ist nun, mittlerweile neu gestrichen, noch geprägt von starker Geruchsbildung.

Gegen die Familie läuft seitens der SAGA GWG eine Kündigungsklage, deren Ziel es ist, ein Räumungsverfahren gegen die Familie zu erwirken.

Wenn dieses durchgesetzt wird, womit die SAGA GWG offenbar rechnet, müsste die Familie auch noch die Übergangswohnung verlassen.

Dem Verfahren ging ein länger währender Streit über Mietschulden voraus.

Mittlerweile wurden die ausstehenden Schulden allerdings beglichen. Die SAGA GWG ist dennoch nicht bereit, die Kündigung zurückzunehmen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Ist der Fall der Familie den übergeordneten Behörden bekannt?

a) Wenn ja, welchen Behörden und seit wann?

b) Wenn nein, worin liegen die Ursachen?

Die zuständigen Behörden sind informiert. Im Übrigen unterliegen nähere Informationen dem Sozialdatenschutz nach dem Sozialgesetzbuch.

2. Welcher ASD ist für die Familie zuständig und seit wann ist er diesbezüglich engagiert?

3. Wie viele Betreuungsstunden hat der ASD derzeit bei Familie A.?

4. Hat der ASD die übergeordneten Behörden über den aktuellen Zustand informiert?

a) Wenn ja, wann?

b) Wenn nein, warum nicht?

5. Gibt es zu dem Fall eine Akte beziehungsweise ein Aktenzeichen und wenn ja, wie lautet dieses?

6. Wie soll die weitere Hilfe für die Familie A. konkret aussehen?

a) Welche Maßnahmen hinsichtlich einer Wohnungssicherung und Obdachfindung finden bereits statt und/oder sind geplant?

b) Welche weiteren sozial unterstützenden Maßnahmen hinsichtlich der familiären Problemstellung finden bereits statt oder sind geplant?

c) Welche sozialen Institutionen sind involviert?

d) Welche finanziellen Hilfestellungen kann die Familie in Anspruch nehmen hinsichtlich der notwendigen Mittel zur Wohnungsakquise wie Kautionssumme, Renovierungskosten und Ausstattung mit Mobiliar?

Der Senat ist im Hinblick auf den Sozialdatenschutz nach dem Sozialgesetzbuch gehindert, die Fragen zu beantworten.

7. Wie viele Fälle von übergangsweiser Obdachlosigkeit bei Familien, die gleichzeitig einer sozialen Betreuung bedürfen, sind der Stadt bekannt:

a) In den Jahren 1996 bis 2000?

b) In den Jahren 2001 bis 2005?

c) Seit dem Jahr 2006 bis 08/2009?

Die zur Beantwortung der Frage benötigten Daten werden statistisch nicht erfasst.

8. Wie viele Fälle von Mietschulden bei Familien, die Sozialhilfe beziehungsweise Hartz IV beziehen oder von anderen staatlichen Transferleistungen leben, hat es im Zeitraum

a) 1996 bis 2000,

b) 2001 bis 2005,

Im Zeitraum 1996 bis 2005 wurden die zur Beantwortung benötigten Daten nicht statistisch erfasst. Eine Einzelfallauswertung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

c) 2006 bis 2009 gegeben?

Anzahl der abgeschlossenen Fälle mit dem Merkmal „Mietrückstand"

9. Gibt es zurückgestellte beziehungsweise freigehaltene Wohnungsbestände von der SAGA GWG für derartige Notsituationen

a) Wenn ja, wie viele pro Bezirk und in welcher Größe? Bitte konkret auflisten.

b) Wenn nein, warum nicht?

Nein. Die Versorgung von Mietern oder Nutzern in Notsituationen mit Wohnraum erfolgt durch SAGA GWG im Einzelfall innerhalb des Gesamtbestandes.

10. Plant die SAGA GWG, die vom Brand betroffene Wohnung zu erneuern?

a) Wenn ja, bis wann sollen die Renovierungsarbeiten abgeschlossen werden?

b) Wenn nein, warum nicht?

Ja, nach jetzigem Planungsstand bis Dezember 2009.

11. Hält die Stadt für derartige Situationen und Notfälle, in denen es neben der akuten Wohnungsversorgung auch einer sozialen Betreuung für die betroffenen Kinder und Kleinkinder bedarf, entsprechende Einrichtungen und Ressourcen vor?

Wenn ja:

a) Wie viele Plätze in welchen Bezirken?

b) Können Familien mit Kindern quasi ohne Verzug aufgenommen werden?

c) Wie ist der vorhandene räumliche Standard? Bitte Ausstattung, Raum- und Quadratmeteranzahl angeben.

Von den zurzeit für die öffentliche Unterbringung vorgehaltenen 8.635 Plätzen sind 5 Prozent für die Aufnahme und Unterbringung von Notfällen und nicht vorhersehbaren Zugängen vorgesehen.

Betroffenen Familien bietet f & w fördern und wohnen AöR in diesen wie in anderen Fällen öffentlicher Unterbringung familiengeeignete Plätze in seinen Unterkünften zur vorübergehenden Nutzung an.

Der Unterbringungsstandard entspricht dem Regelangebot öffentlicher Unterbringung wohnungsloser Familien, das heißt grundsätzlich erfolgt die Unterbringung von Familien in abgeschlossenem Wohnraum bei einer Wohnfläche von circa 15 m2 pro Person, separatem Sanitär- und Küchenbereich.

f & w fördern und wohnen AöR verfügt darüber hinaus insgesamt über zwei Notwohnungen.

In den Unterkünften wird ein Unterkunfts- und Sozialmanagement beschäftigt, das insbesondere auch für die Krisenintervention zuständig ist.

Wenn nein:

a) Sind Einrichtungen für Problemfälle dieser Art in Planung?

b) Wenn keine solchen Einrichtungen in Planung sind: Warum nicht?

Entfällt.

12. Wurde die Übergangswohnung durch die SAGA GWG oder einer Behörde bezüglich ihrer Bewohnbarkeit fachlich geprüft?

Wenn ja?

a) Wer wurde beauftragt, um die Wohnung zu untersuchen und wann geschah dies (bitte mit konkretem Datum)?

b) Wie sind die Ergebnisse (bitte mit beifügen)?

Wenn nein, warum nicht? Ja, die Wohnung wurde zuletzt am 21. Juli 2009 von Mitarbeitern der zuständigen SAGA GWG-Geschäftsstelle in Anwesenheit der Familie A. und zwei Vertretern des bezirklichen Gesundheitsamts auf Mängelfreiheit geprüft. Auf Veranlassung der Mieter wurde eine Fußleiste gewechselt, ansonsten waren keine Mängel in der Wohnung vorhanden. Die Familie A. hat inzwischen den Nutzungsvertrag für die Wohnung unterzeichnet und diese am 22. Juli 2009 übernommen.

13. Haben die sozialen Dienste, das Jugendamt, die SAGA GWG oder eine andere Behörde die Familie A. im Gartenhaus besucht, um sich über die Wohnsituation einen Überblick zu verschaffen?

Wenn ja?

a) Wann (konkretes Datum)?

b) Zu welchem Ergebnis ist man gekommen?

c) Wurde der Familie Hilfe angeboten?

Und wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein? Warum wurde die Familie nicht besucht?

Nein, der genaue Aufenthaltsort der Familie nach dem Brandfall war SAGA GWG zunächst nicht bekannt. Die Familie hat sich selbst mit SAGA GWG in Verbindung gesetzt.

14. Wie sind die bisherigen Ergebnisse der polizeilichen Ermittlung im oben angegebenen Brandfall?

Die polizeilichen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Das Ergebnis der kriminaltechnischen Untersuchung zur Brandursache steht ebenfalls noch aus.