Hamburg und die „Sachsen Asset Management GmbH"

Der Notverkauf der früheren Landesbank Sachsen (Sachsen-LB) hatte für den Freistaat Sachsen erhebliche Vermögensverluste zur Folge. Alleine die Beraterleistungen für die Behandlung der ausgelagerten strukturierten Wertpapiere haben Sachsen in den vergangenen zwei Jahren mehr als 5 Millionen Euro gekostet.

Eine der wichtigsten Beraterfirmen ist die „Sachsen Asset Management GmbH" (SAM) mit Sitz in Leipzig. Frühere Banker um den ehemaligen Kapitalmarktvorstand der Sachsen-LB, Wolf-Dieter Ihle, beraten nicht nur die sächsische Landesregierung, sondern mittlerweile auch andere, in die Finanzmarktkrise verstrickte Institute und Landesregierungen. Die SAM verwaltet im Auftrag des Finanzministeriums Sachsen Risikopapiere, die früher von der Sachsen-LB erworben wurden.

Laut Eigenwerbung der SAM wird nicht zuletzt diejenige Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) beraten, die von der Freien und Hansestadt Hamburg und der Landesregierung Schleswig-Holstein für die Kapitalaufstockung und Garantieleistung der „HSH Nordbank" geschaffen wurde. So heißt es im Dokument: „Wir unterstützen die hsh finanzfonds AöR bei der Strukturierung der Abschirmungslösung für die HSH Nordbank AG. Zudem unterstützen wir die Geschäftsführung der hsh finanzfonds AöR durch Übernahme der Aufgaben des Anstaltssekretariates: Treuhändermanagement, Garantiemanagement, Reporting und Treasury."

Die SAM ist eine juristische Person des Privatrechts. Sie unterliegt weder der Fach- noch der Rechtsaufsicht durch eine Landesregierung. Rechte und Pflichten ergeben sich lediglich aus den Beraterverträgen.

Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat:

Die Stabilisierungsmaßnahmen für die HSH Nordbank AG (HSH) durch die Länder Schleswig-Holstein (SH) und Hamburg (FHH) werden von den Ländern im Rahmen der gemeinsamen Anstalt öffentlichen Rechts „HSH Finanzfonds" (FinFo) zu gleichen Teilen getragen, um andernfalls doppelt entstehenden Prüfungsaufwand für Controlling und Abrechnung der Garantie in einer Einrichtung zu konzentrieren und die Transparenz in Bezug auf die finanziellen Auswirkungen der Stabilisierungsmaßnahmen für die HSH zu steigern (siehe auch Drs. 19/2428). Aufgrund der Komplexität der Aufgabe des Garantiecontrollings war vorgesehen, dass die Aufgaben der FinFo im Wesentlichen von spezialisierten externen Dienstleistern wahrgenommen werden.

Dies vorausgeschickt beantwortet der Senat die Fragen zum Teil auf der Grundlage von Auskünften der FinFo wie folgt:

1. Hat die SAM einen Beratervertrag mit der AöR geschlossen?

2. Wann wurde dieser Vertrag vereinbart und wie lange ist die Laufzeit?

Die Sachsen Asset Management GmbH (SAM) hat die Länder SH und FHH bei der Aushandlung des Garantievertrages über 10 Milliarden Euro im Rahmen des Rekapitalisierungskonzepts der HSH beraten. Schwerpunkt der Beratung war die Definition und praxisgerechte Implementierung von Kontrollmöglichkeiten zur Überwachung der Entstehung von garantierelevanten Sachverhalten bei der HSH. Der Beratungsvertrag ist am 2. April 2009 geschlossen worden. Nach Gründung der FinFo hat diese den Vertrag am 18. Mai 2009 von den Ländern übernommen. Die Beratung hieraus endete am 12. Juni 2009.

Am 22. Juni 2009 wurde zwischen der FinFo und SAM ein Folgevertrag geschlossen, dieser Beratungsvertrag hat eine Laufzeit bis zum 14. Dezember 2010. Aufgabe der FinFo ist das Controlling des Garantievertrages zwischen der FinFo und der HSH.

Dies umfasst insbesondere die Überwachung der Einhaltung der vereinbarten Bedingungen zur Zurechnung von Beträgen zur Garantie beziehungsweise zunächst dem sogenannten „Erstverlust". Da die Garantie einen wesentlichen Teil der Aktiva der Bank und damit eine Vielzahl unterschiedlichster Geschäfte umfasst, erfordert das Controlling der Garantie unterschiedliche besondere Fachkunde, die in der FinFo selbst nicht vorgehalten werden kann. Vor diesem Hintergrund ist eine Beauftragung externer Berater („Treuhänder") zur Wahrung der Interessen der Garantiegeber geboten. Aufgabe der SAM ist die Unterstützung bei Auswahl, Bestellung und Ersetzung der Treuhänder, die Koordinierung und laufende Kontrolle der Treuhandaufgaben sowie die interimistische Übernahme von Treuhänderfunktionen.

3. Stimmen die Presseberichte, in denen von einem Budget in Höhe von 250 Millionen Euro geschrieben wird?

Wenn nein, wie hoch ist das Budget tatsächlich?

Der Senat sieht in ständiger Praxis davon ab, zu Presseberichten Stellung zu nehmen.

4. Was sind die Leistungen der SAM im Einzelnen?

5. Weshalb muss für eine Abschirmungsleistung und das Treuhändermanagement eine Beraterfirma wie die SAM herangezogen werden?

Siehe Antwort zu 1.

6. Nach öffentlich zugänglichen Informationen ist auch mit der „Nomura Bank GmbH" ein ähnlich gelagerter Beratungsauftrag abgeschlossen worden. Trifft diese Information zu?

Nein.

7. An welche Unternehmen sind ebenfalls Beratungsaufträge vergeben worden?

Zwischen der FinFo und der NOMURA Bank (Deutschland) GmbH bestand ein Vertrag zur gutachterlichen Stellungnahme zur Angemessenheit ­ aus finanzieller Sicht ­ des von der Hauptversammlung der HSH beschlossenen Zeichnungskurses der Kapitalerhöhung sowie der von der HSH und deren Beratern vorgeschlagenen Höhe der Garantievergütung.

Mit Horn & Company hat die FinFo einen Beratungsvertrag zur Unterstützung beim Projektmanagement und der operativen Betriebsaufnahme geschlossen.

Des Weiteren bestehen Beraterverträge mit der Revisions- und Treuhand KG für steuerrechtliche Fragen und mit PriceWaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG für handelsrechtliche Fragestellungen.

8. Warum sind überhaupt mehrere Beratungsverträge gleichzeitig geschlossen worden?

Der Abschluss mehrerer Verträge mit verschiedener Ausrichtung ist notwendig, um die Aufgaben der FinFo in tatsächlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht in Anbetracht der hohen Komplexität, der kurzfristigen Entscheidungsvorbereitung und der Größenordnung sicherzustellen.

9. Wurde die Beratungsleistung ausgeschrieben?

Wenn nicht, was waren die jeweiligen Entscheidungsgründe für die Auswahl der einzelnen Beratungsfirmen?

Beauftragungen werden nach haushaltsrechtlichen Grundsätzen vorgenommen. Die Beauftragung der SAM erfolgte jeweils im Verhandlungsverfahren. Maßgeblich war die Erfahrung aus der Beratung des Freistaats Sachsen, die SAM von anderen Beratungsunternehmen mit ähnlichem Leistungsangebot (Wirtschaftsprüfungsunternehmen und Investmentbanken) signifikant unterscheidet. Horn & Company wurde im Verhandlungsverfahren auf Basis von Vergleichsangeboten beauftragt. Die Revisionsund Treuhand KG ist im Rahmen einer freihändigen Vergabe für einen Einzelauftrag im geringeren Umfang wegen ihrer speziellen Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse steuerrechtlicher Fragen bei öffentlichen Unternehmen ausgewählt worden. Ebenso wurde die PriceWaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG aufgrund ihrer besonderen Expertise in Bezug auf eine Garantieabwicklung in dem vorliegend betroffenen Segment für einen Einzelauftrag im geringen Umfang freihändig beauftragt.

10. Gibt es Beratungsfirmen mit einem Leistungsangebot der SAM? Wurden diese konsultiert?

11. Sind die Beratungsaufträge durch einen Vermittler zustande gekommen?

Wenn ja, wodurch hat sich dieser qualifiziert?

Nein.