Umstrukturierung Strafvollzug ­ Projektgruppe zur Umstrukturierung Strafvollzug

Im Herbst letzten Jahres hat der Justizsenator im Rechtsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft erklärt, dass er eine behördliche Projektgruppe eingerichtet habe, die sich mit dem Abbau der Überkapazitäten und der Umstrukturierung des Hamburgischen Strafvollzuges auseinandersetzen solle.

Im April 2009 wurde in einer Hamburger Tageszeitung ein Dokument der Justizbehörde vorgestellt, das die Ergebnisse von vier geprüften Umstrukturierungsvarianten darlegte. Mitte Juni gaben schließlich die rechtspolitischen Sprecher von CDU- und GAL-Fraktion ihre „Grundsatzentscheidung" für eine der von der Projektgruppe untersuchten Umstrukturierungsvarianten bekannt. Eine Selbstbefassung des Rechtsausschusses mit diesem Thema wurde von CDU und GAL mehrfach abgelehnt. Auch der Justizsenator hat zu dem Konzept beziehungsweise zu der „Grundsatzentscheidung" der ihn tragenden Fraktionen noch keine Stellung bezogen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wann, aus welchem Grund, in welcher Form und von wem wurde welche Arbeits-, Projekt- und/oder Lenkungsgruppe zur Prüfung der Umstrukturierung des Hamburger Strafvollzugs eingesetzt?

Der Präses der Justizbehörde hat mit schriftlicher Einsetzungsverfügung vom 14. August 2008 ein Projekt mit einer Projekt- und einer Lenkungsgruppe mit dem Auftrag eingesetzt, zu prüfen, wie Ressourcen bei Leerständen in Justizvollzugsanstalten (JVAs) (Gebäude und Personal) effektiver genutzt und konzeptionell aufgegriffen werden können.

2. Wie lautete der Auftrag der eingesetzten Arbeits-, Projekt- und/oder Lenkungsgruppe (bitte Wortlaut wiedergeben)?

Das Projekt hatte den Auftrag, Konzepte zu entwickeln für einen Abbau der im Hamburger Strafvollzug entstandenen Haftplatzüberkapazitäten ohne Beeinträchtigungen der Qualität des Vollzuges im Übrigen. Auf der Grundlage einer Analyse des IstZustandes der Haftplatzkapazitäten sollten Schließungen oder Teilschließungen von Anstalten und die Integration der Aufgaben geschlossener Einrichtungen in andere Bereiche des Vollzuges in Betracht gezogen werden. Die Ergebnisse des Ende 2007 in Auftrag gegebenen Gutachtens der Kriminologischen Zentralstelle Wiesbaden zur Entwicklung der Gefangenenzahlen in Hamburg sollten berücksichtigt werden. Im Zuge der Prüfungen sollten kostenwirksame Auswirkungen sowohl für Investitionen als auch für Neubauten präzisiert werden. Unter Berücksichtigung aktueller Sanierungsbedarfe der betroffenen Anstalten sollten vergleichende Wirtschaftlichkeitsprü fungen angestellt werden. Im Übrigen sieht der Senat grundsätzlich davon ab, den Wortlaut von Schreiben oder internen Aktenvermerken zu veröffentlichen. Dies käme im Ergebnis einer Aktenvorlage gleich. Diese ist gemäß Artikel 30 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg an Voraussetzungen gebunden, die hier nicht vorliegen.

3. Wurden der Arbeits-, Projekt- und/oder Lenkungsgruppe bei ihrer Einsetzung oder zu einem späteren Zeitpunkt irgendwelche Vorgaben für die Prüfung gemacht beziehungsweise irgendwelche Rahmenbedingungen vorgegeben?

Wenn ja: Von wem und welche?

In Ausübung der ihr obliegenden Projektsteuerung hat die Lenkungsgruppe der Projektgruppe im Laufe des Projekts folgende den Projektauftrag ergänzende beziehungsweise konkretisierende Vorgaben gemacht:

a) Zu prüfen sind

- die Erweiterung des offenen Vollzuges für erwachsene Männer auf grundsätzlich mindestens 300, alternativ auf 350 Haftplätze,

- die Einrichtung des offenen Vollzuges in der JVA Billwerder mit zwei beziehungsweise drei Hafthäusern, die Trennung des offenen und des geschlossenen Vollzuges der JVA Billwerder durch eine Trennmauer oder durch einen Trennzaun und den Abriss der den offenen Bereich umgebenden Mauer oder die Öffnung der Mauer,

- die Einrichtung von Einzel- oder Doppelhafträumen im offenen Vollzug.

b) Nicht zu prüfen sind

- ein vollständiger Anstaltsneubau „auf der grünen Wiese",

- eine Schließung der JVA Billwerder,

- eine Verlagerung des Jugendvollzugs in den geschlossenen Männervollzug,

- eine Verlagerung der Abschiebungshaft in die Untersuchungshaftanstalt (UHA),

- die Nutzung des Standorts Feuerbergstraße für vollzugliche Zwecke.

Die künftige Gestaltung der Sozialtherapie und des Übergangsvollzugs sowie in früheren Jahren angestellte Überlegungen zum Abriss der JVA Fuhlsbüttel und zur Verlagerung der UHA sind nicht in die Prüfung einzubeziehen.

Die Lenkungsgruppe hat der Projektgruppe außerdem vorgegeben, folgende Alternativen zu prüfen:

- Schließung JVA Glasmoor und Verlagerung des offenen Vollzugs in die JVA Billwerder,

- Aufrechterhaltung der JVA Glasmoor mit Weiterentwicklung des offenen Vollzugs,

- Schließung JVA Glasmoor, offener Vollzug an anderem Standort.

- Wo lassen sich (ergänzend) Haftplätze abbauen?

4. Wurden der Arbeits-, Projekt- und/oder Lenkungsgruppe zur Vorlage ihrer Ergebnisse eine Frist gesetzt?

Wenn ja: Bis wann und wurde sie seitens der Projekt- beziehungsweise Lenkungsgruppe eingehalten?

Der Projektgruppe wurde in der Einsetzungsverfügung eine Frist für die Abgabe ihres Berichts bis zum 1. Dezember 2008 gesetzt. In der Folge wurde von der Lenkungsgruppe eine weitere Frist für die Abgabe eines um weitere Angaben ergänzten und erweiterten Berichts zum 27. Februar 2009 gesetzt. Beide Fristen wurden eingehalten.

5. Tagen Arbeits-, Projekt- und/oder Lenkungsgruppe derzeit immer noch?

Wenn ja: Wie lange ist ihre Fortführung noch geplant?

Wenn nein: Wann haben Arbeits-, Projekt- und/oder Lenkungsgruppe das letzte Mal getagt?

Nein. Die Projektgruppe tagte letztmalig am 17. Februar 2009, die Lenkungsgruppe letztmalig am 17. Juni 2009.

6. Aus welchen Personen setzten sich Arbeits-, Projekt- und/oder Lenkungsgruppe zusammen? Aus welchen Gründen wurde die konkrete Zusammensetzung ausgewählt? Wer leitete jeweils die Arbeits-, Projektund/oder Lenkungsgruppe?

Der Projektgruppe und der Lenkungsgruppe gehörten die fachlich und organisatorisch zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hamburger JVAs, der zuständigen Fachbehörde, der zu beteiligenden Finanzbehörde und der Senatskanzlei sowie ein Vertreter des Personalrats an. Die Leitung der Lenkungsgruppe oblag der Staatsrätin der Justizbehörde. Die Projektgruppe wurde vom Leiter der JVA Billwerder geleitet.

7. Waren alle Hamburger Haftanstalten in die Prüfung einbezogen?

Wenn nein: Welche waren nicht einbezogen und aus welchen Gründen?

Wenn ja: Wann und in welcher Form wurden die jeweiligen Anstalten einbezogen und wie haben sie sich im Einzelnen zu den untersuchten Varianten geäußert?

Die Anstalten wurden im Rahmen der sie betreffenden Prüfungen einbezogen. Zu diesem Zweck fanden Anhörungen in der Projektgruppe und Ortstermine in den Anstalten statt. Die Anstalten haben sich außerdem schriftlich geäußert:

- Der Leiter der JVA Billwerder hat zu grundsätzlichen Fragen der Differenzierung zwischen offenem und geschlossenem Vollzug, innerhalb des geschlossenen Vollzuges und innerhalb des offenen Vollzuges Stellung genommen.

- Der Leiter der JVA Fuhlsbüttel hat sich zu den Konsequenzen einer Teilstilllegung des Hauses I für die JVA Fuhlsbüttel geäußert und dabei insbesondere zu den Auswirkungen auf den Bereich Arbeit und Qualifizierung, das bestehende Binnendifferenzierungskonzept und die Haftplatzkapazität Stellung genommen.

- Der Leiter der JVA Glasmoor hat sich zu den Auswirkungen auf den Betriebshaushalt geäußert.

- Die Leiterin der Teilanstalt für Frauen der JVA Hahnöfersand hat sich zum Gesamtkonzept des Frauenstrafvollzuges einschließlich der Zukunft des offenen Frauenvollzuges geäußert.

Die Leiterin der UHA hat sich in einer Anhörung zur Frage einer möglichen Verlagerung der Abschiebungshaft in die UHA geäußert.

8. Wurden der Arbeits-, Projekt- und/oder Lenkungsgruppe zu prüfende Alternativen vorgegeben?

a. Wenn ja: Von wem und welche?

Siehe Antwort zu 3.

b. Wenn nein: Welche Alternativen haben Arbeits-, Projekt- und/oder Lenkungsgruppe von sich aus geprüft?

Entfällt.

9. Welche Zahlen bezüglich der Haftplatzkapazitäten, der Belegungsfähigkeit und der tatsächlichen Belegung wurden von der Arbeits-, Projektund/oder Lenkungsgruppe als Grundlage für ihre Prüfung genutzt (bitte die Zahlen für die jeweiligen Haftanstalten angeben)?

Die Projektgruppe hat ihren Prüfungen folgende Zahlen zugrunde gelegt (Stichtag 25. Februar 2009):