Dispositionsreserve

Gab es ein Ziel hinsichtlich der Zahl der durch den Abbau der Überkapazitäten zu erreichenden Haftplätze?

Wenn ja: Ist dabei eine Dispositionsreserve vorgesehen und wenn ja: In welcher Höhe?

Nein.

11. Wem gegenüber berichteten Arbeits-, Projekt- und/oder Lenkungsgruppe wie häufig?

Die Projektgruppe hat der Lenkungsgruppe in insgesamt acht Sitzungen berichtet. Im Übrigen siehe Antwort zu 2.

12. Gab es Zwischenergebnisse beziehungsweise Zwischenberichte der Arbeits-, Projekt- und/oder Lenkungsgruppe?

Wenn ja, wann wurden diese wem zur Kenntnis gegeben?

Nein. Es gab einen ersten Bericht der Projektgruppe zum 1. Dezember 2008 und einen im Auftrag der Lenkungsgruppe um weitere Angaben ergänzten und erweiterten Bericht zum 27. Februar 2009. Beide Berichte wurden der Lenkungsgruppe vorgelegt.

13. Wann haben Arbeits-, Projekt- und/oder Lenkungsgruppe ihr Endergebnis der Justizbehördenleitung zur Kenntnis gegeben?

Die Projektgruppe hat den Projektgruppenbericht der Lenkungsgruppe am 27. Februar 2009 zur Kenntnis gegeben. Die Behördenleitung erhielt in Person der Staatsrätin der Justizbehörde in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende der Lenkungsgruppe Kenntnis.

14. Zu welchen Ergebnissen sind Arbeits-, Projekt- und/oder Lenkungsgruppe hinsichtlich der verschiedenen Alternativen mit welcher Begründung gelangt (bitte einzeln für die geprüften Alternativen darlegen)? 15. Was wurde bei den jeweiligen Alternativen als Vorteil, was als Nachteil angesehen?

Die Projektgruppe hat ihrem Auftrag entsprechend die mit den geprüften Varianten verbundenen Auswirkungen auf die Haftplatzkapazitäten, die zukünftige bauliche Struktur, die zukünftige organisatorische Struktur, das zukünftige vollzugliche Konzept, die zukünftigen Haftbedingungen, den Investitionshaushalt, den Betriebshaushalt, den Personalhaushalt, die Personalbestandsplanung und die Zukunft des offenen Vollzuges für Frauen dargestellt, ohne Vor- und Nachteile der Varianten zu beschreiben und Empfehlungen zu geben.

16. Von welchen Kosten wurde für die jeweiligen Alternativen ausgegangen?

Wie setzten sich diese Kosten für die jeweiligen Alternativen im Einzelnen zusammen?

Die Kosten für bauliche Maßnahmen, die mit einer Verlagerung des offenen Vollzugs in die JVA Billwerder nach Schließung der JVA Glasmoor verbunden wären, betragen nach vorläufigen Schätzungen insgesamt zwischen 20.899.000 und 25.321.000 Euro.

Hinzu kommen die für den Fall der Umsetzung dieser Maßnahme erforderlichen Kosten der Sanierung des Hauses I der JVA Fuhlsbüttel in Höhe von circa 14.000. Euro.

Die Kosten für die Aufrechterhaltung und Erweiterung der JVA Glasmoor betragen bei Beibehaltung der bereits in 16 Gemeinschaftshafträumen eingerichteten Doppelbelegung nach ebenfalls vorläufigen Schätzungen für den Fall einer Erhöhung der Belegungsfähigkeit auf 300 bis 350 Haftplätze zwischen 14.221.000 und 18.529.000 Euro.

Außerdem sind circa 295.000 Euro für eine Grundsanierung und circa 650.000 Euro für eine Umzäunung des Anstaltsgeländes aufzuwenden.

17. Wurde vonseiten der Arbeits-, Projekt- und/oder Lenkungsgruppe eine Empfehlung für eine Alternative gegeben?

Wenn ja: Welche konkrete Empfehlung und mit welcher Begründung?

Wenn nein: Warum nicht?

Siehe Antwort zu 14.

18. Wie hat die Justizbehördenleitung die vorgelegten Prüfungsergebnisse bewertet?

Die Leitung der Justizbehörde hat den Projektgruppenbericht zur Kenntnis genommen und in ihre weiteren Überlegungen zur Neustrukturierung des Hamburger Strafvollzuges insbesondere im Hinblick auf eine Haftplatzreduzierung, Auswirkungen auf den Betriebshaushalt und eine konzeptionelle Weiterentwicklung des offenen Vollzugs einbezogen. Die Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen. Es ist beabsichtigt, den Senat und die Bürgerschaft mit den Ergebnissen der Überlegungen zu befassen.

19. Waren die Ergebnisse der Arbeits-, Projekt- und/oder Lenkungsgruppe die Entscheidungsgrundlage für die Grundsatzentscheidung der rechtspolitischen Sprecher von CDU- und GAL-Fraktion, die am 17. Juni 2009 auf einer Pressekonferenz vorgestellt wurde?

Wenn ja: Inwiefern wurden die Ergebnisse in die Entscheidung einbezogen?

Wenn nein: Warum nicht und wozu wurde die Arbeits-, Projekt- und/oder Lenkungsgruppe dann eingesetzt?

Die frei gewählten Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft treffen ihre Entscheidungen in eigener Verantwortung (Artikel 7 Absatz 1 HV). Zu den Grundlagen ihrer Entscheidung kann sich der Senat deshalb nicht äußern. Die Einsetzung des Projekts diente der Vorbereitung von Senatsentscheidungen.