Kaltehofe ist eine rund 60 ha große Rothenburgsorter Halbinsel zwischen der Norderelbe und der Billwerder Bucht

Realer Planungsstand „Wasserkunst Kaltehofe" Kürzlich wurde die von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU), „HAMBURG WASSER" und der „Schutzgemeinschaft Deutscher Wald" entwickelte Konzeption eines neuen Projektes „Wasserkunst Kaltehofe" vorgestellt.

Kaltehofe ist eine rund 60 ha große Rothenburgsorter Halbinsel zwischen der Norderelbe und der Billwerder Bucht. Sie beherbergt auf rund zwei Dritteln der Fläche das durch einen Zaun geschützte historische Wasserwerk, die offene Langsam-Sandfiltration mit weiteren Anlagen (unter anderem Aktivkohlefilter, Chlorung), die von 1893 bis 1990 der Trinkwasseraufbereitung aus Elbwasser und Elbuferfiltrat diente. Das Wasserwerk Kaltehofe war beziehungsweise ist verbunden mit dem Schöpf- und Vorklärwerk Billwerder Insel im Süden und mit dem Pumpwerk sowie mit dem Rothenburgsorter „Wasserturm" am Billhorner Deich im Norden. „Wasserkunst" ist der historische Begriff für Wasser(versorgungs)technik wie für die Organisationsstruktur, die diese betrieb. Dementsprechend wurden die technischen Anlagen auf Kaltehofe mit ihren roten runden Backsteintürmchen samt der Regulier- oder Schieberhäuser im historistischen „Speicherstadtstil" als „Wasserkunst Kaltehofe" bezeichnet. Dementsprechend trug die zuständige Stelle für die Wasserversorgung zwischen 1848 und 1924 auch die Bezeichnung „Hamburger Stadtwasserkunst" und wurde danach in „Hamburger Wasserwerke" beziehungsweise „HAMBURG WASSER" umbenannt und neu strukturiert.

Die Insel Kaltehofe wird seit Mitte der 1990er Jahre als naturnahes Erholungsgebiet am autofreien Teilstück des europäischen Elberadwegs „e" von Hamburgerinnen und Hamburgern und Rothenburgsorterinnen und Rothenburgsortern geschätzt und als Transitstrecke auf dem Weg in die Vier- und Marschlande, nach Geesthacht und weiter elbaufwärts genutzt.

Der besonders begehrte, circa 3,5 km lange Rundweg um das Wasserwerk beginnt im Norden an der Gabelung des Kaltehofe Hauptdeiches und des Kaltehofe Hinterdeiches, direkt an der Schranke. Autofrei lässt sich von dort bis zur Südspitze der Halbinsel am Süßwasserwatt spazieren gehen. Von dort lässt sich der Weg über den Kaltehofe Hinterdeich Richtung Norden einschlagen, auf den ersten 900 m ebenfalls ohne Autoverkehr.

Kaltehofe-Besucherinnen und Besucher äußern sich begeistert über den weiten Blick von der Krone des Kaltehofe Hauptdeiches auf die Stadt und in die „bezaubernde" Wasserlandschaft mit ihrer Tierwelt, darunter Vögel, die in „Roten Listen" geführt werden. Sie brüten in einem Teil der eingegrünten Wasserbecken, von denen 17 (von 22) in einer Größe von 110 x 83 m noch mit Wasser gefüllt sind, während die anderen sich in einem Verlandungsprozess befinden oder bereits verfüllt wurden.

Die deutschlandweit in der Dimension und Ausstattung einzigartige Sandfilteranlage im Besitz von HAMBURG WASSER ist weder in die Denkmalschutzliste eingetragen noch steht sie unter Naturschutz. Nur drei RöhrichtBecken (außerhalb des beplanten Gebietes) sind nach § 28 Bundesnaturschutzgesetz geschützt.

Nun soll das mittlere Drittel des Wasserwerksgeländes Kaltehofe umgestaltet werden. Bestandteile der Planungen sind unter anderem ein eintrittsfreier Wasserpark mit Plansch- und Modellbootbecken sowie der Umbau der Kaltehofe-Villa (eines ehemaligen Labor- und Verwaltungsgebäudes mit Dienstwohnungen aus dem 19. Jahrhundert) zu einem kombinierten AusstellungsSeminar-Gaststättengebäude. Abgerissen werden sollen dagegen die beiden benachbarten Sozialgebäude aus dem 19. und 20. Jahrhundert. Im ehemaligen Villagarten ist vorgesehen, ein zusätzliches Wasserbecken mit einem darin stehenden Ausstellungsgebäude neu zu errichten.

Für einen Teil der Anlagen soll Eintritt erhoben werden. Geplant ist, einen gebührenpflichtigen Parkplatz für 120 Personenkraftwagen (Pkw) und drei Busse unmittelbar nördlich der Villa auf einer Wiese beziehungsweise in einem mit zahlreichen Bäumen und Sträuchern bewachsenen Gelände am Kaltehofe Hauptdeich entstehen zu lassen. Damit wäre der Kaltehofe Hauptdeich, der heute für motorisierte Fahrzeuge durch eine Schranke gesperrt ist, über 550 bis 600 m für Kraftfahrzeuge geöffnet. Dies würde die Ruhe und Erholung für Fußgängerinnen und Fußgänger, Skaterinnen und Skater und Radfahrerinnen und Radfahrer in diesem einzigartigen Naherholungsgebiet beträchtlich einschränken.

Mit der Parkplatz-Planung wird das Ergebnis der Bürgerbeteiligung konterkariert, dass eindeutig lautete: „Keine Autos auf dem gesamten Kaltehofe Hauptdeich".

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften von HAMBURG WASSER und der Hamburg Port Authority (HPA) wie folgt:

1. Wie sieht der gegenwärtige Planungsstand zum „Landschaftspark Wasserkunst Kaltehofe" konkret aus?

Dem zuständigen Bezirksamt liegt seit dem 20. Mai 2009 ein Bauantrag (Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62 Hamburgische Bauordnung) für die „Umnutzung eines Betriebsgebäudes, den Neubau eines Ausstellungspavillons und die Wiederherstellung der historischen Filterbecken und Freiflächen" vor. Die Planvorlagen stellen westlich des Betriebsgebäudes eine Stellplatzanlage für 117 Pkw-Stellplätze und drei Busstellplätze dar. Das Prüfverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

2. Für die Anlage müssen Betreiberinnen und Betreiber gesucht und gefunden werden, ohne dass bisher die Kriterien dafür klar wären.

a) Wann wird die Ausschreibung für Betreiberinnen und Betreiber stattfinden?

Voraussichtlich Ende 2009/Anfang 2010.

b) Nach welchen Kriterien werden die Betreiberinnen und Betreiber ausgesucht?

Die Auswahl erfolgt nach inhaltlichen und wirtschaftlichen Kriterien unter Einhaltung der einschlägigen Vergabeordnung.

c) Zählen Beschäftigungsträger beziehungsweise soziale Projekte zu den potenziellen Betreiberinnen und Betreibern, um die man sich bemüht?

Auch soziale Träger und Institutionen können sich bewerben.

d) Bis wann wird über einen oder die Betreiberinnen und Betreiber entschieden?

Eine Entscheidung soll im Laufe des Jahres 2010 erfolgen.

e) Welche Vertreterinnen und Vertreter welcher Firmen/Institutionen entscheiden über die Auswahl?

HAMBURG WASSER.

f) Haben die Betreiberinnen und Betreiber zukünftig einen Einfluss auf die Gestaltung und Nutzung der Fläche?

g) Wenn ja, welche?

Ein späterer Einfluss ist nur sehr begrenzt und unter der Maßgabe der in der Ausschreibung festgelegten inhaltlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und in Absprache mit dem Eigentümer möglich.

3. Welche Etappen der Umsetzung des Gesamtprojekts sind innerhalb welcher Zeiträume vorgesehen?

Vorbehaltlich der Erteilung der Baugenehmigung und einer möglichen Kampfmittelbelastung sind als folgende Etappen die Fortführung der Planungsphase, gefolgt von der Vorbereitung, Durchführung der Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen, dem Baubeginn im Winter 2009/2010 und der Eröffnung frühestens Spätsommer/Herbst 2010 vorgesehen.

4. Wird das Ensemble Wasserwerk Kaltehofe in die Denkmalschutzliste eingetragen?

Ja. Das Ensemble ist in das Verzeichnis der erkannten Denkmäler eingetragen, das Unterschutzstellungsverfahren ist eingeleitet.

a) Wenn nein, warum nicht?

Entfällt.

b) Wenn gegebenenfalls ja, wann wird das entsprechende Unterschutzstellungs-Verfahren eingeleitet?

Siehe Antwort zu 4.

c) Wenn ja, welche Auflagen sind für die Umgestaltung der Fläche vonseiten des Denkmalschutzamtes formuliert?

Der Bauantrag wird zurzeit im Denkmalschutzamt bearbeitet. Der größtmögliche Erhalt des als Denkmal erkannten Ensembles Kaltehofe wird angestrebt.

d) Wurde zum Beispiel dem Abriss der Sozialgebäude aus dem 19./20.

Jahrhundert vonseiten des Denkmalschutzamtes zugestimmt?

Wenn ja, warum?

e) Wenn ja, wird es zusammen mit dem Vorklärwerk Wasserwerk Billwerder Insel, das funktional mit dem Filterwerk Kaltehofe zusammenhängt, geschützt?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, mit welcher Begründung?