Finanzierung Deckel A 7 ­ Verwertungsflächen im Bereich Eimsbüttel

Für die Finanzierung des Autobahndeckels über die A 7 wird der Anteil, den die Freie und Hansestadt Hamburg aufbringen muss, in der Drs. 19/2471 auf 167 Millionen Euro geschätzt. Ein Teil der Finanzierung soll durch den Erlös aus dem Verkauf städtischer Grundstücke erfolgen. Für die Grundstücke im Bereich Eimsbüttel wird ein Erlös von circa 13 Millionen Euro erwartet.

Im Stadtplanungsausschuss der Bezirksversammlung Eimsbüttel wurden nun erste Planungen für diese „Verwertungsflächen" vorgestellt. Diese Planungen beziehungsweise die Ausweisungen weichen allerdings von den Angaben aus der Drs. 19/2471 ab.

Ich frage daher den Senat:

Im Stadtplanungsausschuss der zuständigen Bezirksversammlung am 7. Juli 2009 sind keine inhaltlichen Planungen für die Verwertungsflächen vorgestellt worden; es wurden vertiefte Überlegungen zu den vorgesehenen Grenzen der geplanten Bebauungsplangebiete erläutert, die mit dem zuständigen Bezirksamt abgestimmt worden sind.

In einzelnen Fällen ändern sich hierdurch die in der Drs. 19/2471 vorgesehenen Plangebietsgrenzen; diese werden mit der noch ausstehenden Verfahrensdrucksache förmlich abgestimmt.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Welche Fachbehörde erstellt die B-Pläne für die sogenannten Verwertungsflächen im Bezirk Eimsbüttel?

Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt in enger Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksamt (siehe auch Drs. 19/2471).

2. Wann sollen die Planungen für die B-Pläne abgeschlossen sein?

Für die Bebauungsplanverfahren der Verwertungsflächen ist eine zeitliche Verknüpfung mit den Planfeststellungsverfahren vorgesehen, um die Refinanzierung zeitnah sicherzustellen. Bei der Fläche V 5/Spannskamp ist die Verlagerung der Kleingärten bis zum Jahr 2013 planrechtlich zu sichern. Nach Abschluss der Planfeststellungsverfahren können die Bebauungspläne auf den Deckelflächen festgestellt werden, die für die Verlagerung der Kleingartenflächen erforderlich werden (Stellingen 2013, Schnelsen 2014; siehe auch Drs. 19/2471).

3. Wann soll der Verkauf der Grundstücke erfolgen?

Die Vermarktung der Grundstücke ist möglich, sobald die Rahmenbedingungen ­ unter anderem die planungsrechtlichen Voraussetzungen ­ geklärt sind.

4. In welcher Form sollen die Grundstücke vermarktet werden?

a.) Sollen die Grundstücke im Höchstgebotsverfahren veräußert werden?

Die Planungen der zuständigen Behörde sind noch nicht abgeschlossen.

5. Welche zukünftige Nutzung ist für das Grundstück Holsteiner Chaussee (Verwertungsfläche V1) vorgesehen?

a.) Wie viele Wohneinheiten sollen entstehen?

b.) Welche Ausweisungen nach BauNVO sollen erfolgen?

c.) Welcher Erlös wird für diese Fläche erwartet?

d.) Wie viele Bäume müssten für eine mögliche Bebauung gefällt werden?

6. Welche zukünftige Nutzung ist für das Grundstück Peter-Timm-Straße (Verwertungsfläche V2) vorgesehen?

a.) Wie viele Wohneinheiten sollen entstehen?

b.) Welche Ausweisungen nach BauNVO sollen erfolgen?

c.) Welcher Erlös wird für diese Fläche erwartet?

d.) Wie viele Bäume müssten für eine mögliche Bebauung gefällt werden?

7. Welche zukünftige Nutzung ist für das Grundstück Pinneberger Straße (Verwertungsfläche V3) vorgesehen?

a.) Wie viele Wohneinheiten sollen entstehen?

b.) Welche Ausweisungen nach BauNVO sollen erfolgen?

c.) Welcher Erlös wird für diese Fläche erwartet?

d.) Wie viele Bäume müssten für eine mögliche Bebauung gefällt werden?

8. Welche zukünftige Nutzung ist für das Grundstück Hogenfelder Kamp (Verwertungsfläche V4) vorgesehen?

a.) Wie viele Wohneinheiten sollen entstehen?

b.) Welche Ausweisungen nach BauNVO sollen erfolgen?

c.) Welcher Erlös wird für diese Fläche erwartet?

d.) Wie viele Bäume müssten für eine mögliche Bebauung gefällt werden?

9. Welche zukünftige Nutzung ist für das Grundstück Spannskamp (Verwertungsfläche V5) vorgesehen?

a.) Wie viele Wohneinheiten sollen entstehen?

b.) Welche Ausweisungen nach BauNVO sollen erfolgen?

c.) Welcher Erlös wird für diese Fläche erwartet?

d.) Welche Sanierungsmaßnahmen werden durchgeführt und wie hoch sind die Kosten dafür?

e.) Wie viele Bäume müssten für eine mögliche Bebauung gefällt werden?

10. Welche zukünftige Nutzung ist für das Grundstück Theodor-SchäferDamm (Verwertungsfläche V6) vorgesehen?

a.) Wie viele Gewerbeeinheiten sollen entstehen?

b.) Welche Ausweisungen nach BauNVO sollen erfolgen?

c.) Welcher Erlös wird für diese Fläche erwartet?

d.) Wie viele Bäume müssten für eine mögliche Bebauung gefällt werden?

Jeweils zu a.) und c.): Siehe Drs. 19/2471. Der Sachstand ist unverändert. Jeweils zu

b.) und d.) sowie 9. e.): Die Antworten ergeben sich erst im Zuge der Planverfahren beziehungsweise nach Klärung weiterer Rahmenbedingungen.