Gurtpflicht in Schulbussen

Der Eingabenausschuss hat in seiner Sitzung am 03. August 2009 über 14 Eingaben beraten. Vor Eintritt in die inhaltliche Beratung hat der Ausschuss Verschwiegenheit gemäß § 56 Absatz 4 Geschäftsordnung beschlossen.

Eine Übersicht über die einzelnen Eingaben ist diesem Bericht beigefügt.

Die Eingaben liegen zur Einsichtnahme für alle Abgeordneten in der Geschäftsstelle des Eingabenausschusses aus.

Alle Empfehlungen hat der Ausschuss einstimmig beschlossen.

Im Falle der Eingabe Nummer 780/08, Gurtpflicht in Schulbussen, hatte die Bürgerschaft am 01.04.2009 (Bericht Drs. 19/2458) beschlossen, die Eingabe dem Senat als „Stoff für künftige Prüfung" zu überweisen.

Nach Auffassung der Bürgerschaft ist die Gewährleistung von Sicherheit im Schülerverkehr von großer Bedeutung. Es sollte deshalb nach Auffassung des Eingabenausschusses geprüft werden, ob die Montage von Gurten in diesen Bussen möglich ist.

Der Senat teilt dazu Folgendes mit: „Die Möglichkeit einer nachträglichen Montage von Sicherheitsgurten in den angemieteten Bussen ist noch einmal eingehend geprüft worden. Beide Busunternehmen, die die Beförderung zum täglichen Unterricht durchführen, setzen zurzeit Kraftomnibusse ein, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgestattet sind. Beide Unternehmen verfügen nicht über Kraftomnibusse mit Sicherheitsgurten und sehen auch keine Möglichkeit, die Busse mit Gurten ausstatten zu lassen.

Die nächste Ausschreibung für Fahrten zum täglichen Unterricht und Fahrten zum Schwimmunterricht für das Schuljahr 2010/ 11 erfolgt im Frühjahr 2010. Die Behörde wird im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens prüfen, inwieweit eine von ihr angestrebte verpflichtende Ausstattung mit Sicherheitsgurten angesichts entstehender Mehrkosten realisiert werden kann und wird dem Eingabenausschuss über das Ergebnis berichten." 3.

Im Falle der Eingabe Nummer 42/09, Einstellung einer Schwerbehinderten als Finanzbeamtin, hatte die Bürgerschaft am 11.06.2009 (Bericht Drs. 19/3058) beschlossen, die Eingabe dem Senat „zur Berücksichtigung" zu überweisen.

Nach Auffassung der Bürgerschaft sollte der Senat die Petentin als Beamtin auf Widerruf einstellen und ihr der Ausbildungsbeginn im Jahr 2009 ermöglicht werden.

Der Senat teilt dazu Folgendes mit: „Die Petentin ist vom Personalärztlichen Dienst am 18.05.2009 ­ dem vom Hamburgischen Oberverwaltungsgericht mit (rechtskräftigem) Urteil vom 26.09.2008 vorgegebenen Prognosemaßstab entsprechend ­ erneut personalärztlich untersucht worden.

Mit Gutachten vom 04.06.2009 gelangte der Personalärztliche Dienst zu dem Ergebnis, dass bei der Petentin die für die vorgesehene Einstellung als Steueranwärterin (Beamtin auf Widerruf) erforderliche gesundheitliche Eignung vorliegt.

Mit Schreiben der Finanzbehörde vom 09.06.2009 ist der Petentin daraufhin eine Einstellungszusage zum 01.09.2009 als Steueranwärterin gegeben worden." 4.

Im Falle der Eingabe Nummer 57/09, geplante Verlegung einer Einfahrt zum Naherholungsgebiet, hatte die Bürgerschaft am 11.06.2009 (Bericht Drs. 19/3058) beschlossen, die Eingabe dem Senat „zur Erwägung" zu überweisen.

Nach Auffassung der Bürgerschaft sollte der Senat prüfen, ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit im neu geplanten Knotenpunktbereich Glashütter Landstraße / Glashütter Stieg / verlegte Zufahrt zum Naherholungsgebiet auf 60 km/h beschränkt werden kann.

Der Senat teilt dazu Folgendes mit: „Die Glashütter Landstraße verläuft zwischen dem Stadtteil Hummelsbüttel und der nördlich gelegenen Gemeinde Norderstedt in Schleswig-Holstein in Außerortslage.

Aufgrund erheblicher Fahrbahnschäden ist ein Vollausbau erforderlich geworden. Im südlichen Streckenabschnitt wurde der erste Bauabschnitt bis zum Knotenpunktbereich Glashütter Landstraße / Dweermoor / Hüsermoor bereits fertiggestellt.

Mit den geplanten Baumaßnahmen im nördlichen Bereich bis zur Landesgrenze, die sich auch auf den Knotenpunktbereich Glashütter Landstraße / Glashütter Stieg / verlegte Zufahrt zum Naherholungsgebiet erstrecken werden, wird noch in diesem Jahr begonnen. Aufgrund des Fahrbahnzustands ist dieser Streckenabschnitt derzeit für den Lkw-Verkehr gesperrt und die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h beschränkt.

Zu der im Zuge des Vollausbaus geplanten Gestaltung des Knotenpunktes Glashütter Landstraße / Glashütter Stieg / verlegte Zufahrt Naherholungsgebiet gibt es unter wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten sowie Aspekten der Verkehrssicherheit keine sinnvolle Alternative. Durch die Planung werden Mehrkosten für den Straßenausbau in Höhe von 90.000 Euro vermieden, der vorhandene Baumbestand am Naherholungsgebiet entscheidend geschont und die unfallträchtige Verkehrssituation an der heutigen Zufahrt zum Naherholungsgebiet dauerhaft beseitigt. Im Knotenpunktbereich sollen gesonderte Fahrstreifen für Linksabbieger in den Glashütter Stieg und zum Naherholungsgebiet hergestellt werden. Zudem wird eine Mittelinsel als Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer gebaut. Dazu wird die Fahrbahn in östlicher Richtung aufgeweitet.

Aufgrund der geplanten Schonung des vorhandenen Baumbestandes ist hier jedoch wie bereits am fertiggestellten Knotenpunkt Glashütter Landstraße / Dweermoor /Hüsermoor eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h vorgesehen. Hintergrund ist, dass die auf das unabdingbar notwendige Maß beschränkten Eingriffe in den Baumbestand zu begrenzten Sichtdreiecken für wartepflichtige Fahrzeugführer aus der Nebenrichtung führen, die eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung erfordern (vgl. hierzu auch die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 19/1304).

Insofern wird dem Vorschlag der Bürgerschaft, die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich des Knotenpunktes Glashütter Landstraße / Glashütter Stieg / verlegte Zufahrt zum Naherholungsgebiet „Hummelsee und Müllberge" auf 60 km/h zu beschränken, bereits planerisch entsprochen. Die erforderliche straßenverkehrsbehördliche Anordnung wurde im Rahmen der endgültigen Planabstimmung erlassen."

Der Eingabenausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, wie folgt zu beschließen:

Zu 1.: 5 Eingaben für „erledigt" und 8 Eingaben für „nicht abhilfefähig" zu erklären sowie bei 1 Eingabe „zur Tagesordnung" überzugehen.

Zu 2. bis 4.: Kenntnis zu nehmen.

Antje Möller, Berichterstattung Eingaben, die der Ausschuss für „erledigt" zu erklären beantragt: Nr.zur Tagesordnung" überzugehen: Nr. der Eingabe Gegenstand Begründung 223/09 Nochmals: Fehlerhafte Zustellung

Die Eingabe enthält gegenüber einer früheren Eingabe, auf die ein ordnungsgemäßer Bescheid erteilt wurde, keine neuen Tatsachen oder Beweismittel