Migration

­ Kontinuierliche Bewertung der Zielerreichung von Projekten, der Netzwerkkooperationen und des Gebietsentwicklungsprozesses insgesamt;

­ Monitoring der sozialen Entwicklung im Gebiet (auch nach Abschluss der Programmförderung);

­ Vorbereitung der Bilanzierung des Gebietsentwicklungsprozesses zum Ende der Förderung;

­ Nachsorge und Verstetigung nach Beendigung der Programmförderung.

Organisation des Gebietsmanagements

Das Gebietsmanagement umfasst drei Ebenen, deren Zusammenspiel seine Gesamtorganisation bilden (vgl. Grafik S. 49).

1. Die Ebene der Verwaltung:

Die Verwaltungsebene verantwortet im Rahmen des Gebietsmanagements die grundlegenden Vorgaben für die jeweilige Gebietsentwicklung und ihre ergebnisorientierte Steuerung.

So wie die behördenübergreifende Kooperation auf Programmebene eine zentrale Voraussetzung für seinen Erfolg insgesamt ist, ist die fächerübergreifende Kooperation in den Bezirksämtern eine entscheidende Bedingung für die erfolgreiche Umsetzung der Gebietsentwicklungsprozesse in den Fördergebieten. Es sollte deswegen ein „Koordinierungskreis Integrierte Stadtteilentwicklung" (KK) eingerichtet werden, in dem die dezernats- und fachamtsübergreifende Abstimmung und Steuerung des Bezirksamts für die Integrierte Stadtteilentwicklung im Sinne des Programms erfolgt.

Der Koordinierungskreis sollte die für die operative Umsetzung erforderlichen Entscheidungen über Konzepte, Vorgehensweisen, Maßnahmen und Projekte treffen, die erforderlichen Prioritäten und Umsetzungsschritte festlegen sowie die praktischen Schlussfolgerungen aus dem Controlling und der Evaluation (Selbst-Evaluation) für die Bezirksamtsleitung aufbereiten.

Der ständige Kern des Koordinierungskreises soll aus Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Dezernate und Fachämter, den bezirklichen Gebietskoordinatoren (s. u.) und den Gebietsentwicklern gebildet werden. Vertreterinnen und Vertreter der Fachbehörden sollen bei besonderem Bedarf (insbesondere wenn die Fachbehörden eigene Projekte in einem Fördergebiet betreuen) hinzugezogen werden. Gleichfalls sollen bei Bedarf auch die Akteure aus den Fördergebieten (wie z. B. SAGA GWG) hinzugezogen werden können. Es soll nur einen Koordinierungskreis für alle Fördergebiete eines Bezirks geben.

Die nötige querschnittsorientierte und horizontale Integration und Koordination der fachlichen Steuerung muss, wenn sie den praktischen Anforderungen der Umsetzung in den Fördergebieten gerecht werden soll, möglichst schlank, flexibel und zeitnah agieren können und sie muss sowohl verwaltungsintern als auch für alle verwaltungsexternen Akteure einen klar definierten „Brückenkopf" haben. In den Bezirksämtern sollen Gebietskoordinatoren (GK) benannt werden, die die laufende Arbeit zwischen den verschiedenen Dezernaten und Fachämtern im Bezirksamt koordinieren, die Geschäfte des Koordinierungskreises führen und vor allem zentrale Ansprechpartner sowohl für die Gebietsentwickler als auch die Akteure im Quartier sind. Die Gebietskoordinatoren sind für die laufenden Geschäfte der Gebietsentwicklung, die Durchführung des laufenden Controllings und die erforderlichen Rückkopplungsprozesse aus der Verwaltung und in die Verwaltung zuständig und sollen mit entsprechenden Handlungsbefugnissen ausgestattet sein. Sie sollen die Bezirksamtsleitungen direkt informieren können. Für alle Fördergebiete eines Bezirks soll es möglichst nur einen Gebietskoordinator geben.

2. Die intermediäre Ebene:

Die Gebietsentwickler sind der Motor der Gebietsentwicklung; sie tragen Impulse in das Quartier, treiben die Prozesse voran, steuern sie, tragen die Wünsche und Ideen der Bewohnerinnen und Bewohner aus dem Quartier zusammen und bündeln sie, indem sie eine begründete Auswahl vornehmen. Entscheidend für den Erfolg ihrer Arbeit ist, dass sie für ihre Mittlerrolle die notwendige Unabhängigkeit haben und Neutralität wahren. Als Bindeglied zwischen Gebiet und Verwaltung obliegt ihnen sicherzustellen, dass einerseits die grundlegenden Zielvorgaben, Ressourcenzuweisungen und Steuerungsvorgaben der Verwaltung ins Quartier vermittelt werden und andererseits die Initiativen, Impulse und Ziele aus den lokalen Prozessen in die Verwaltung (und Politik) kommuniziert werden. Die Gebietsentwickler sind zuständig für die zentralen praktischen Entwicklungs-, Koordinations-, Vermittlungsund Vernetzungsaufgaben im Fördergebiet. (Zu den sich hieraus im Einzelnen ergebenden Anforderungen und Aufgaben für den Gebietsentwickler s. die entsprechenden Abschnitte unten.)

3. Die Ebene des Gebiets:

Die Quartiersebene ist die Basis für die Realisierung des gesamten Gebietsentwicklungsprozesses. Entscheidende Akteure der Vor-Ort-Ebene sind vor allem die gebietsbezogenen Einrichtungen, gruppenspezifischen Initiativen und Zusammenschlüsse sowie die aktive Bewohnerschaft. Sie sollen an der Erstellung des Entwicklungskonzepts mitwirken, die Organisierung von Quartiersprozessen und projektbezogenen Beteiligungsverfahren unterstützen, Kontakte zur nicht-aktiven Bewohnerschaft herstellen und auch als Zuwendungsempfänger selber Projekte durchführen. Für die Absicherung und Nachhaltigkeit der Erfolge nach Auslaufen der Programmförderung (Nachsorge, Verstetigung) kommt der in Netzwerken organisierten Quartiersebene eine besonders wichtige Rolle zu (vgl. im Einzelnen das Kapitel 6; Beteiligung, Aktivierung, Lokale Partnerschaften).

Das Gebietsmanagement bezieht auf der Quartiersebene zu seiner Aufgabenerfüllung insbesondere Vor-OrtOrganisationen wie das Stadtteilbüro und den Stadtteilbeirat ein, aber auch temporäre, auf Einzelprojekte bezogene Instrumente der Bürgerbeteiligung spielen hier eine Rolle. Schließlich ist auch der Verfügungsfonds ein wichtiges Steuerungsinstrument.

Aufgaben, Arbeitsweise und Anforderungsprofil der Gebietsentwickler

Die wichtigste Aufgabe der Gebietsentwickler (GE) liegt in der Aktivierung und Einbindung der endogenen Potenziale der Quartiersbevölkerung, in der Vertrauensbildung im Quartier durch die Förderung von Begegnungen und gemeinsamen Aktivitäten zwischen den unterschiedlichen sozialen und kulturellen Milieus sowie in der Moderation und dem behutsamen Management von Konflikten innerhalb des Stadtteils und zwischen Stadtteilinteressen und externen Interessenslagen (z. B. der Verwaltung). Von ebenso zentraler Bedeutung sind der Aufbau, die Pflege und Steuerung sozialer Netzwerke und die Vernetzung der gebietsbezogenen Einrichtungen, Institutionen und sozialen Angebote mit dem Ziel, sowohl die sektoralen und institutionellen Barrieren zu überwinden, als auch milieuübergreifendes Handeln zu ermöglichen. Es ist nicht die Aufgabe der Gebietsentwickler selber Projekte durchzuführen. Im Sinne ihres Netzwerkauftrages sollen sie jedoch Projektideen initiieren („Werkstätten"), die möglichen Partner und Ressourcen für ein Projekt zusammenbringen und die Machbarkeit einer Projektidee unter Einbindung lokaler Netzwerke überprüfen.

Weitere Aufgaben der Gebietsentwickler sind:

­ Vorbereitung der Erstellung, Fortschreibung und Verfolgung integrierter Entwicklungskonzepte mit Zeitund Maßnahmeplänen unter aktiver Einbeziehung der Bevölkerung im Fördergebiet;

­ Vorbereitung konkreter Finanzierungs- und Umsetzungspläne für die Beantragung von Projektmitteln;

­ Abstimmung der lokalen Aufgaben mit der Verwaltungsebene und Beratung der Verwaltung;

­ Erfassung, Aktivierung und Bündelung personeller und materieller Potenziale und Ressourcen im Quartier;

­ Organisation, Besetzung und Betrieb einer Anlaufstelle im Quartier (Ort-vor-Ort, Stadtteilbüro), Organisierung eines Stadtteilbeirates bzw. vergleichbarer Beteiligungsgremien und treuhänderische Bewirtschaftung des Verfügungsfonds;

­ Organisation von Beteiligungs- und Kooperationsformen für die Bewohnerschaft, die lokale Wirtschaft und die Träger von Einrichtungen und Diensten/Angeboten;

­ Durchführung und Moderation von Veranstaltungen für die einzelnen Beteiligungskreise und Kooperationsgremien;

­ Anregung und Initiierung lokaler Partnerschaften;

­ Initiierung von Maßnahmen und Projekten der Beschäftigungsförderung, der Kinder- und Jugendarbeit, der Verbesserung lokaler Einrichtungen und örtlicher Infrastruktur, der Kriminalprävention, der Soziokultur und der Bildung, Beratung und Betreuung, der lokalen Ökonomie, der quartiersbezogenen Wirtschaftsförderung und der sozialräumlichen Förderung von Identitätsbildung und Imageverbesserung, der baulichen Modernisierung und Instandsetzung, für Um- und Ergänzungsbauten sowie Neubauten, Nutzungsänderungen und Abbrüchen, der Wohnumfeldverbesserung, der Freiraumgestaltung und für Verkehrsanlagen, des Umweltschutzes, der Neuausrichtung der Wohnungsbewirtschaftung und der Entwicklung bedarfs- und milieugerechter Belegungskonzepte;

­ Vorbereitung von Anträgen für Ordnungsmaßnahmen und Sozialplanleistungen an die Finanzbehörde und Durchführung des Sozialplans nach § 180 BauGB sowie Entwürfe für schriftliche Stellungnahmen zu genehmigungspflichtigen Vorhaben und Rechtsvorgängen nach §§ 24, 144 und 163 BauGB;

­ Gewährleistung der nötigen Information und Transparenz der Verfahren sowie von Klarheit über die Spielräume der lokalen Einflussnahme;

­ Verantwortliche Durchführung von Moderations- und Mediationsaufgaben (Dialogmanagement);

­ Quartiersbezogene Öffentlichkeitsarbeit;

­ Durchführung bzw. Unterstützung des Maßnahme- und Projekt-Controllings sowie Dokumentation und Berichterstattung;

­ Selbst-Evaluierung und Unterstützung von Wirkungsund Erfolgskontrollen (Evaluation).

Das Spektrum der Aufgaben kann in Abhängigkeit von der spezifischen Situation im Fördergebiet variieren; nicht in jedem Fördergebiet kommen alle Aufgaben in gleicher Weise zum Zuge.

Die Arbeitsweise der Gebietsentwickler orientiert sich an den Methoden des Projektmanagements und ist interdisziplinär. Zur erfolgreichen Bewältigung des breiten Aufgabenspektrums sind professionelle Fach- und Methodenkompetenzen sowie Schlüsselqualifikationen der Gebietsentwickler gefordert. Zu ihnen gehören u. a.:

­ gute fachliche Grundlagenkenntnisse und praktische Erfahrungen in den Bereichen Stadtteilentwicklung und Stadterneuerung sowie Soziales, Gemeinwesenarbeit, Beschäftigungspolitik und Ökonomie;

­ Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit planungsrechtlichen Grundlagen wie z. B. vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB;

­ Kompetenzen und Erfahrungen in der Konzept- und Strategieentwicklung und Kenntnisse in Methoden der Informationserhebung und Bedarfsfeststellung in unterschiedlichen sozialen Gruppen einschl. Erstellung von Bedarfsanalysen, Bestandsaufnahmen, Aufbereitung statistischen Materials und Evaluation;

­ gründliche Kenntnisse und Erfahrungen in den Methoden der Bürgerbeteiligung und Bewohneraktivierung sowie ihrer situationsgerechten Anpassung;

­ hohe Organisations- und Methodenkompetenz in der Durchführung unterschiedlicher situationsbezogener Veranstaltungsformate (Vernetzung, Beteiligung, Aktivierung) sowie in der Motivierung und teamorientierten Steuerung von Projektgruppen;

­ ausgezeichnete Dialog-, Kommunikations- und Teamfähigkeiten (Gesprächsführung, Präsentation, Öffentlichkeitsarbeit) sowie Moderations- und Mediationskompetenzen;

­ ausgeprägte interkulturelle und intersoziale Kompetenzen und Mehrsprachigkeit;

­ praktische Erfahrungen mit Projektmanagement und Prozesssteuerung;

­ Kenntnisse der kommunalen und lokalen Akteursszene sowie der Vor-Ort-Bedingungen;

­ eingehende Verwaltungskenntnisse.

Rahmenbedingungen und Organisationsform der Gebietsentwickler

Für eine erfolgreiche Arbeit benötigen die Gebietsentwickler nicht nur die entsprechenden Kompetenzen, sondern insbesondere auch ausreichend zeitliche, finanzielle und soziale Ressourcen. Diese müssen strukturell aufgabenadäquat und dem erforderlichen Qualifikationsprofil angemessen sein. Im Einzelnen sollten die Ressourcen für die Gebietsentwickler an der Größe und den Anforderungen des jeweiligen Fördergebiets ausgerichtet werden.

Die Schwerpunkte, der Aufgabenumfang und die (Qualifikations-) Anforderungen an die Gebietsentwickler in einem bestimmten Fördergebiet werden in der Problem und Potenzialanalyse vorläufig eingestuft; endgültig werden sie im integrierten Entwicklungskonzept definiert.

Angesichts der fächerübergreifenden Anforderungen an die Gebietsentwickler sollten auch Teamlösungen in Betracht gezogen werden, in denen mindestens ein Mitarbeiter mit planerischen und einer mit sozialpädagogischen und/oder ökonomischen Qualifikationen vertreten ist. Um den spezifischen Aufgaben kultureller und ethnischer Integration Rechnung zu tragen, bedarf es außerdem in verstärktem Maß Gebietsentwickler mit Migrationshintergrund und Mehrsprachigkeit.

Ein Gebietsentwickler bzw. der Träger eines Gebietsentwicklers soll nicht als Träger einer Maßnahme oder eines Projektes im gleichen Gebiet tätig werden.

Auftraggeber der Gebietsentwickler sind die Bezirksämter.

Um für alle Seiten die nötige Planungssicherheit zu gewährleisten und für die Gebietsentwickler ein vertretbares Verhältnis zwischen Arbeitsbedingungen und den von ihnen geforderten Qualifikationen zu wahren, sollen die Verträge auf vier Jahre befristet sein und eine Verlängerungsoption über weitere drei Jahre enthalten. Die materielle Ausstattung orientiert sich an den Anforderungen des jeweiligen Fördergebiets, wie sie in der Problem- und Potenzialanalyse und im integrierten Entwicklungskonzept definiert sind. Neben den Honoraren und notwendigen Sachmitteln wird im Rahmen vorhandener Mittel ein Gebietsentwicklerfonds in Höhe von 20 Tsd. Euro p.a. für die vertraglich geregelte freie Verwendung zur Initiierung, Unterstützung und Ergänzung kleiner Maßnahmen und Aktivitäten eingerichtet, um von ihm eingeleitete Prozesse zu fördern und zu beschleunigen. Die Anforderungen und Aufgabenstellung sollten vertraglich möglichst präzise und klar festgelegt sein. Sie sollten die ausdrückliche Anerkennung der Mittlerfunktion des Gebietsentwicklers enthalten. Neben der Leistungsbeschreibung sollten zu den unverzichtbaren Inhalten des Vertrages außerdem folgende Punkte gehören:

­ Operationalisierung der zu erreichenden Ergebnisse in Form konkreter Maßnahmen,

­ Festlegung von finanziellen Ressourcen,

­ Angabe von Indikatoren zur Bewertung der erreichbaren Ergebnisse,

­ Art und Weise sowie Häufigkeit der Berichterstattung (Controlling),

­ Anreize für den Auftragnehmer sowie Sanktionierungsund Eingriffsmöglichkeiten für den Auftraggeber.

Weiterqualifikation und Schulungen für Gebietsmanagement

Die klassischen Ausbildungsgänge tragen den professionellen Anforderungen integrierter Gebietsentwicklung kaum Rechnung. Auch im Rahmen gängiger Berufspraxis lassen sich Fähigkeiten und Erfahrungen in der interdisziplinären Arbeitsweise, in der sozialraumorientierten Vernetzung oder in den Methoden der Beteiligung, Aktivierung und Projektsteuerung nur schwer systematisch erwerben. Gleiches gilt für die klassischen Verwaltungslaufbahnen.

Im Kontext des Programms Integrierte Stadtteilentwicklung werden deshalb für die professionellen Akteure in den Gebietsmanagements geeignete Weiterbildungs- und Schulungsangebote durchgeführt. Sie zielen sowohl auf den Schulungsbedarf einzelner Gruppen (z. B. Gebietsentwickler) als auch auf die Vermittlung systemischer Kompetenzen in konkreten Arbeitszusammenhängen. Die Schulungen werden handlungsorientiert ausgelegt und praktische Aufgabenstellungen aus der alltäglichen Arbeit aufgreifen. Sie werden darüber hinaus durch HandlungsLeitfäden, Orientierungsmaterialien (wie z. B. „Förderfibel") oder geeignete Informationsportale im Internet flankiert.

Weitere Einzelheiten hierzu finden sich im Kapitel 8.3; Wissens- und Erfahrungsaustausch.