Verbraucherschutz

Anforderungen aus anderen Bereichen insbesondere in den Bezirksämtern und den Behörden ausgewertet werden.

Image und Öffentlichkeitsarbeit

Das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) ordnet sich in das Leitprojekt „Hamburg: Heimathafen" des gesamtstädtischen Leitbildes „Wachsen mit Weitsicht" ein. Es knüpft an Hamburgs traditionelle Bereitschaft zur Verantwortung und Solidarität an und legt dabei einen Schwerpunkt auf die Stärkung benachteiligter Quartiere und der in ihnen lebenden Menschen.

Der Ausbau der Kommunikation in der Integrierten Stadtteilentwicklung ist für die Verankerung und Umsetzung der mit dem neuen Programm verfolgten integrativen Zielen und angestrebten kooperativen Strukturen konstitutiv und entscheidet mit über deren Erfolg. Dies gilt sowohl für die Ebene der Fördergebiete bzw. die gebietsbezogenen Formen der Imagebildung und Öffentlichkeitsarbeit als auch für die erforderliche konsistente stadtweite Öffentlichkeitsarbeit. Sowohl die Stadtöffentlichkeit als auch die Beteiligten in den Fördergebieten sollen sich als mitverantwortliche Bürger bzw. Akteure und Träger der Entwicklungsprozesse in den Gebieten über die Notwendigkeit und die Fortschritte des Programms orientieren können.

Um das Programm in die Stadt zu tragen, beinhaltet das Kommunikationskonzept folgende Schwerpunkte:

Ein Gesicht geben: Für das Rahmenprogramm wird eine Wortmarke formuliert, die zusammen mit der Bildmarke der Initiative „Lebenswerte Stadt Hamburg" die Kernbotschaft des Programms repräsentiert, eine neue integrative Strategie für benachteiligte Stadtteile zu verfolgen. Sie wird den Wert der Vielfalt und der Chancen des Zusammenwirkens der Menschen vor Ort ebenso betonen wie auch die Bereitschaft der Menschen aktiv zu werden und Brücken über Unterschiede hinweg zu bauen.

Dialog suchen ­ Zeichen setzen ­ Kontinuität sichern: Das neue Programm soll im Stadtbild präsent sein, damit die Bevölkerung auf die gesamtstädtischen Fragestellungen und Lösungsansätze aufmerksam wird und zu einem Diskurs über die Bedeutung der programmatischen Neuausrichtung eingeladen wird.

Den Menschen in den im Fokus stehenden Stadtteilen soll vermittelt werden, dass mit dem Programm eine Intensivierung der Unterstützung und neue Impulse zur Verbesserung der Zukunftschancen in ihren Quartieren angestrebt werden und dass sie als Träger diese Entwicklung aktiv mit gestalten können.

Das neue Programm Integrierte Stadtteilentwicklung wird ein eigenes Kommunikationskonzept erhalten, das ­ aufbauend auf den Erfahrungen der Initiative „Lebenswerte Stadt" ­ die dort erprobten Elemente und Projekte von Image und Öffentlichkeitsarbeit zum Einsatz bringt. Darüber hinaus sollen auch Projekte gestartet werden, die im Gebiet aktivierende Prozesse der Stärkung des Zusammenhalts und der Identifikation der in einem Gebiet lebenden Menschen auslösen.

Innerhalb der Fördergebiete der Integrierten Stadtteilentwicklung ist die Öffentlichkeitsarbeit ein bedeutendes Instrument zur Aktivierung der Bevölkerung und zur Überwindung negativer Images. Ziel ist es, das Bild des Stadtteils durch den Prozess und die Projekte der integrierten Stadtteilentwicklung positiv zu verändern. Stadtteilnahe Informationen und Berichte werden dazu mit der stadtweiten Darstellung des Gesamtprogramms verknüpft.

Die Gebietsmanagements erhalten die Möglichkeit, die Öffentlichkeitsarbeit für ihre Projekte bzw. Gebiete auszugestalten. Der gebietsbezogenen Öffentlichkeitsarbeit kommt auch eine große Bedeutung bei der Auslösung von Diskussionsprozessen und der Formulierung von Interessen aus der Gebietsöffentlichkeit zu. Sie gibt damit wichtige Anregungen zur Beteiligung an der Gebietsentwicklung. Lokale „Leuchtturmprojekte" (wie CommunityCenter, Bildungs- und Familienzentren, Stadtteilhäusern o.ä.) können, indem sie Gegenstand der öffentlichen Diskussion und Beteiligung sind, neben ihrer praktischen auch eine kommunikative und symbolische Kraft entfalten und zu Identifikationspunkten des Quartiers werden.

Auch durch die Würdigung besonders engagierter Akteure aus dem Quartier kann die Motivation zur Beteiligung an der Gebietsentwicklung gestärkt werden. Anknüpfungspunkte liegen hier insbesondere in den Handlungsfeldern Integration, Bildung, Familienförderung, Kultur, Sport und Bürgerbeteiligung.

Die Umsetzung des Kommunikationskonzepts wird organisatorisch sowohl an zentraler Stelle in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt als auch lokal bei den Gebietsmanagements verankert und im Rahmen vorhandener Programmmittel finanziert. Anzahl und Umfang der Maßnahmen sowie die Form der internen Abwicklung und Organisation werden unter Berücksichtigung bezirklicher und/oder fachbehördlicher Vorschläge definiert. Die Leitstelle Integrierte Stadtteilentwicklung wird bei der Entwicklung des Kommunikationskonzepts durch Externe unterstützt. Als Instrumente sollen ein gesamtstädtischer Newsletter, Plakate, Flyer, eine Internetplattform für die Kommunikation nach außen und den Erfahrungsaustausch nach innen zum Einsatz kommen. Dabei sollen Inhalte in der stadtweiten und insbesondere auch in der gebietsbezogenen Kommunikation mehrsprachig angeboten werden. Auch Dritte sollen durch die Öffentlichkeitsarbeit Hilfestellung bei der Erstellung von Stadtteilzeitungen, gesamtstädtischen oder lokalen Events erhalten.

Wissens- und Erfahrungsaustausch

Der Informations-, Wissens- und Erfahrungsstand soll für die an der Steuerung und Umsetzung des Programms Beteiligten kontinuierlich angeglichen werden. Insbesondere die Unterstützung des Gebietsmanagements ist hier von hervorgehobener Bedeutung. Die prozessinterne Kommunikation soll verbessert, die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit auf allen Ebenen hergestellt und die Qualität insgesamt gesichert werden. Hierfür werden u. a. folgende Formate und Instrumente geschaffen:

­ Einrichtung eines zentralen öffentlichen Internetportals für den Wissens- und Erfahrungsaustausch im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung. Neben dem stadtweiten Newsletter sollen an dieser Stelle alle verfügbaren Informationsmaterialien aus den Programmgebieten zur Verfügung gestellt werden. Eine Diskussions- und Kommentarfunktion soll registrierten Nutzern einen interaktiven Austausch ermöglichen;

­ Bereitstellung von internen Materialien auf Basis eines zentralen SharePointServer. Auf diesem Server wird für die programmbeteiligten Behörden und Verwaltungsmitarbeiter ein Archiv zur Verfügung gestellt, in dem die Unterlagen und Controllingberichte sowie Einladungen, Protokolle, Berichte und Terminplanungen der RISE-Gremien zur Verfügung gestellt werden;

­ Durchführung von Veranstaltungen zum überbezirklichen Wissens- und Erfahrungsaustausch zu thematischen Schwerpunkten aus den Handlungsfeldern der Integrierten Stadtteilentwicklung, die vor Ort durchgeführt werden;

­ Regelmäßige Workshops für alle Programmbeteiligten (z. B. die Gebietsmanagements) zu Fachthemen, Strategien und Instrumentarium sowie zur Reflexion.

Für die Implementation und Programmdurchführung werden im Rahmen vorhandener Mittel Informations- und Schulungsangebote für die Beteiligten im Gebietsmanagement, Fachbehörden und Projektträger gestaltet, um diese durch ein geeignetes Schulungsangebot für die gestellten Anforderungen auszurüsten. Hierfür wird, gegebenenfalls unter Hinzuziehung von Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg oder externer Dienstleister, ein Schulungsprogramm entwickelt.

Darüber hinaus kommen im Rahmen vorhandener Mittel weitere Angebote in Betracht:

­ Info-Service (z. B. „Förderfibel", Hilfen für SocialSponsoring etc.);

­ Werkstattberichte (z. B. Erfahrungsberichte aus Hamburger Quartieren sowie anderen deutschen und europäischen Großstädten, Best-Practice-Berichte etc.).

Um Impulse für die laufende Weiterentwicklung des Programms zu erhalten, ist die Beteiligung an der deutschen und europäischen Netzwerkarbeit im Rahmen des Interkommunalen Erfahrungsaustausch zur Stadterneuerung und Sozialplanung und/oder dem European Programme For Urban Sustainable Development (URBACT) vorgesehen.

Aufbauorganisation

Die Bearbeitung der komplexen sozialräumlichen Problemlagen in den benachteiligten Quartieren erfordert Verfahrens- und Organisationsstrukturen, die behördenübergreifend, kooperativ und auf höchst mögliche Transparenz des Informations- und Kommunikationsflusses für alle Ebenen und Beteiligten angelegt sind. Sie müssen handlungsfähig und schlank mit klaren Entscheidungswegen sein und mit erkennbaren Verantwortlichkeiten in der Verwaltung verankert sein.

Die Gremien für die Steuerung und Umsetzung des Programms sollen sektorübergreifende vertikale und horizontale Informations-, Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen gewährleisten, die alle Beteiligten in der Verwaltung sowie die von der Verwaltung beauftragten Akteure (Gebietsmanager, freie Träger etc.) effektiv einbinden. Die Rollen, Aufgaben und Zuständigkeiten (Strategieentwicklung, Steuerung, operatives Management, Beratung etc.) der verschiedenen Akteursebenen (Bezirksämter, Gebietsentwickler, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Fachbehörden) sollen möglichst klar definiert und zugeordnet sein, so dass sie für alle Beteiligten jederzeit transparent und nachvollziehbar sind. Die unterschiedlichen internen Verwaltungsebenen sollen in einem horizontalen Austausch zueinander stehen.

Grundsätzlich werden drei Handlungsebenen eingerichtet, die die Aufbauorganisation für das gesamte Management aller Aufgaben der Umsetzung, Steuerung, und Weiterentwicklung des Programms bilden. Diese sind:

1. Politische Steuerung,

2. Gesamtstädtische Steuerung und

3. Operatives Management.

Politische Steuerung

Die politischen Vorgaben für das Programm der Integrierten Stadtteilentwicklung, seine grundlegenden Ziele und Strategien trifft die Senatskommission für Integrierte Stadtteilentwicklung. Sie sichert das Programm im Rahmen des Regierungshandelns auf Senatsebene ab, stärkt die behördenübergreifende Kooperation für die integrierte Stadtteilentwicklung als eine wesentliche Voraussetzung ihres Erfolges und führt die erforderlichen Abstimmungen und Beschlüsse zur grundlegenden Gestaltung des Programms und seiner Weiterentwicklung herbei. Der Senatskommission gehören die Präsides und Staatsräte der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, der Behörde für Schule und Berufsbildung, der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, der Behörde für Wirtschaft und Arbeit, der Behörde für Kultur, Sport und Medien, der Justizbehörde und der Finanzbehörde, der Chef der Senatskanzlei sowie die Leiter der Bezirksämter an. Den Vorsitz hat der Erste Bürgermeister inne. In ihrer Funktion als federführende Behörde ist die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt auch zuständig für die Abstimmung von Bezirksvorlagen. Die Kommission hat beratende und beschließende Funktion.

Zu ihren Aufgaben gehören u. a.:

­ Erörterung von Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen und Empfehlungen des Sozialmonitorings, der Evaluationen und des Controllings für die Weiterentwicklung des Programms, seiner Leitziele, Strategien und Steuerungsorganisation;

­ Erörterung und Beschlussfassung von Programmfortschreibungen und -änderungen;

­ Erörterung und Beschlussfassung der Auswahl und Aufnahme von Gebieten in das Programm auf der Grundlage von Problem- und Potenzialanalysen;

­ Erörterung und Beschlussfassung integrierter Entwicklungskonzepte (einschl. ihres jeweils ersten Zeit-Maßnahme-Kosten-Plans) sowie der Fortschreibung ihres strategischen Teils;

­ Erörterung und Beschlussfassung der Bilanzierungen von Gebietsentwicklungen einschl. von NachsorgeMaßnahmen und Verstetigung einzelner Maßnahmen;

­ Beschlussfassung von Sondervorhaben und des Einsatzes von Fördermitteln aus den Teilprogrammen Stadtumbau und Aktive Stadt- und Ortsteilzentren der Städtebauförderung bei eingegrenzten besonderen Problemstellungen;

­ Abstimmung und Entscheidung zwischen den beteiligten Behörden und Bezirksämtern in Sonderfragen der integrierten Stadtteilentwicklung.

Gesamtstädtische Steuerung

Auf der Programmebene wird die Steuerung der Integrierten Stadtteilentwicklung vom Leitungsausschuss zur Programmsteuerung wahrgenommen. Unter der Federführung der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt gehören ihm alle beteiligten Fachbehörden und alle Bezirksämter an; letztere werden durch ihre Dezernenten vertreten. Weiterhin nehmen die Leitstelle Integrierte Stadtteilentwicklung und das Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Aufgaben der gesamtstädtischen Steuerung des Programms wahr. Die beteiligten Fachbehörden werden außerdem für ihre Zuständigkeitsbereiche zentrale Ansprechpersonen bzw. Koordinatoren einsetzten.

Die drei Einheiten auf der zentralen Ebene tragen dafür Sorge, dass die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Programmziele gewährleistet sind. Sie schaffen die wechselseitig akzeptierten Spielregeln in den internen Austauschbeziehungen zwischen den verschiedenen Akteursebenen des Programms und bringen den stadtweiten und gesamtstädtischen Kontext und seine Bedingungen für die Strategie der Integrierten Stadtteilentwicklung und ihre Umsetzung zur Geltung.

Im Einzelnen haben die drei Einheiten u. a. folgende Aufgaben, dabei werden die der Leitstelle Integrierte Stadtteilentwicklung und des Amtes für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung gemeinsam aufgeführt: A.Leitungsausschuss zur Programmsteuerung

­ Genehmigung der bezirklichen bzw. gebietsbezogenen Etats aus programmeigenen Mitteln sowie Genehmigung der Zeit-Maßnahme-Kosten-Pläne bzw. konkreter Finanzierungs- und Umsetzungspläne im Falle von Sondervorhaben;

­ Festsetzung von Regeln zur Mittelübertragung gemäß Ergebnisfortschritten und für flexible Mittelallokation bei Umsetzungsverzögerungen und Planungsänderungen;

­ Beschluss über Empfehlungen zur Aufnahme von Gebieten in die Programmförderung;

­ Abstimmung der Problem- und Potenzialanalysen und der integrierten Entwicklungskonzepte sowie Formulierung von Empfehlungen zu ihrer weiteren Behandlung in der Senatskommission;

­ Überprüfung der laufenden Auswertung der Programmumsetzung, Bewertung identifizierter Nachsteuerungsbedarfe und Entscheidung über Handlungsoptionen bzw. Interventionen;

­ Beschluss über konzeptionelle und strategische Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Programms sowie für Anpassungen der operativen Umsetzung anhand der Ergebnisse des Sozialmonitorings, der Evaluation, des Controllings und gegebenenfalls weiterer Informationsgrundlagen;

­ Formulierung von Qualitätsstandards und Innovationskriterien für Vorgehensweisen und Projekte;

­ Beauftragung von themenbezogener Begleitforschung, externer Evaluationen und von Innovationsprojekten;

­ Beschlussfassung des maßnahmebezogenen Einsatzes von Fördermitteln aus dem Teilprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz der Städtebauförderung

­ Einbringung von Problemlösungskompetenzen und Moderation/Mediation bei konkreten Umsetzungsproblemen und/oder Konfliktsituation in einzelnen Gebieten und zwischen Bezirksämtern und Fachbehörden bzw. unter Fachbehörden.

­ Formulierung von Empfehlungen zu Sonderfragen und politischen Entscheidungen im Rahmen der integrierten Stadtteilentwicklung;

B. Leitstelle Integrierte Stadtteilentwicklung und Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung

­ Geschäftsführung der Senatskommission für Integrierte Stadtteilentwicklung (Geschäftsführung);

­ Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen des Leitungsausschusses;

­ Vorbereitung der Entscheidungen zu den bezirklichen bzw. gebietsbezogenen Etats aus programmeigenen Mitteln sowie der Zeit-Maßnahme-Kosten-Pläne einschließlich konkreter Finanzierungs- und Umsetzungspläne;

­ Erarbeitung von Entscheidungsvorlagen zur Programmsteuerung, insbesondere Empfehlungen zur Aufnahme von Gebieten in die Programmförderung, zu Interventionen hinsichtlich identifizierter Nachsteuerungsbedarfe und zur Weiterentwicklung des Programms und der Steuerungsinstrumente;

­ Koordinierung und Aufbereitung der Ergebnisse des Sozialmonitorings (in Zusammenarbeit mit dem Statistikamt Nord);

­ Unterstützung der Bezirksämter bei der Gebietsauswahl und der Vorbereitung von Gebietsanmeldungen

­ Unterstützung der Bezirksämter bei der Ausschreibung der Leistungen für Gebietsentwickler (Entwicklung eines Leitfadens und Beratung);

­ Vorbereitung der Ausrichtung, Themen und Fragestellungen sowie externer Beauftragung von Evaluationen einschl. Initiierung themenbezogener (Begleit-)Untersuchungen; Beauftragung, Begleitung und Steuerung der Überleitungsevaluation und der Evaluation der Programm-Implementation;

­ Förderung des Verständnisses und der Kompetenzen für die Evaluation bei den Programmakteuren (auch Unterstützung von Feedback-Verfahren);

­ Implementierung und Gesamtsteuerung sowie übergreifende Auswertung des verwaltungsinternen Controllings;

­ Initiierung von Arbeitshilfen, handlungsorientierten Workshops und Weiterbildungen. Die Verantwortung für die bei deren Erstellung bzw. Durchführung relevanten fachlichen Belange der Integrierten Stadtteilentwicklung obliegt dabei dem Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung der Leitstelle Integrierte Stadtteilentwicklung, die Verantwortung für die Fachprogramme, -projekte und -maßnahmen obliegt den zuständigen Behörden;

­ Bereitstellungen von Informationsmaterialien zu Förderprogrammen der EU, des Bundes und Hamburger Fachbehörden („Förderfibel") sowie Beratung und Koordinierung der Bezirksämter bei der Beantragung von Fördermitteln;

­ Bereitstellung von Informationen über Erfahrungen aus anderen Bundesländern mit der integrierten Stadtteilentwicklung und über praxisrelevante Diskussionen in der einschlägigen Fachöffentlichkeit;

­ Initiierung zu Fachthemen und Vorgehensweisen für Programmakteure und Durchführung der Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit den für die Fachprogramme bzw. Maßnahmen zuständigen Behörden;

­ Initiierung und Durchführung von Veranstaltungen zu fachlichen und operativen Themen (Programmumsetzung) für Programmakteure (einschl. Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt) Durchführung der Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit den für die Fachprogramme bzw. Maßnahmen zuständigen Behörden;