Schüler aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein an Hamburger Schulen

Zahlreiche Schüler aus dem Hamburger Umland besuchen Hamburger Schulen. Einige gelten offiziell als sogenannte Gastschüler und fallen unter entsprechende Abkommen zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein beziehungsweise Hamburg und Niedersachsen. Viele melden dagegen in Hamburg einen neuen Wohnsitz an, indem sie beispielsweise die Adresse von Verwandten in Hamburg als ihre eigene Adresse ausgeben, selbst wenn ihre Eltern noch in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein leben.

In den meisten Fällen nutzen diese Schüler die vielfältigen Angebote der weiterführenden Schulen Hamburgs. Das zeigen die vom Senat in der Drs. 19/3409 genannten Zahlen zum Gastschülerabkommen mit Schleswig-Holstein. Von den 2.459 Gastschülern aus Schleswig-Holstein an Hamburgs staatlichen Schulen sind nur rund 10 Prozent Grundschüler, rund 90 Prozent besuchen weiterführende Schulen. Auch bei den Privatschülern überwiegt der Anteil der Schüler an den weiterführenden Schulen erheblich.

Die Primarschulreform wird die Hamburger Schulstruktur erheblich verändern. Ein Wechsel von schleswig-holsteinischen oder niedersächsischen Schülerinnen und Schülern nach der Grundschulzeit am Ende von Klasse 4 an eine weiterführende Schule in Hamburg wird in Zukunft kaum noch möglich sein, weil Hamburgs weiterführende Schulen erst nach Klasse 6 anschließen.

Welche Auswirkungen diese Veränderung auf die Hamburger Schülerzahlen haben wird, ist bislang nicht klar. Denn die meisten Schüler aus dem Hamburger Umland sind statistisch nicht klar zu erfassen, weil sie zwar in Hamburg einen neuen Wohnsitz anmelden, tatsächlich aber noch bei ihren Eltern in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein wohnen.

Deshalb frage ich den Senat:

1. Liegen dem Senat Zahlen oder Erkenntnisse vor, wie viele Schüler mit faktischem Wohnsitz in Schleswig-Holstein oder Niedersachsen ­ aber ohne offiziellen Gastschülerstatus entsprechend den Angaben in Drs. 19/3409 ­ Hamburgs staatliche Schulen besuchen?

2. Kann der Senat die Zahl dieser Schüler aufgrund der Erfahrungen und Erkenntnisse der letzten Jahre anteilig an der Gesamtschülerzahl einschätzen?

Nein. Die zuständige Behörde erfasst statistisch alle Personen als Gastschülerinnen oder Gastschüler, die eine Hamburger Schule besuchen und ihren Wohnsitz außerhalb Hamburgs haben. Bei der Schulform Berufsschule werden diejenigen als Gastschülerinnen oder Gastschüler erfasst, deren Ausbildungsplatz in einem Ausbildungsbetrieb außerhalb Hamburgs liegt.

3. Welche Veränderungen der Schülerzahlen erwartet der Senat insbesondere in den Hamburger Randbezirken, wenn nach der Hamburger Schulreform ein Übergang von Grundschülern nach Klasse 4 aus Schleswig Holstein und Niedersachsen an weiterführende Hamburger Schulen kaum noch möglich oder sinnvoll ist?

4. Welche Veränderungen der Schülerzahlen im Rahmen des vor Kurzem gekündigten Gastschulabkommens mit Schleswig-Holstein erwartet der Senat, wenn nach der Hamburger Schulreform ein Übergang von Grundschülern nach Klasse 4 aus Schleswig-Holstein an weiterführende Hamburger Schulen kaum noch möglich oder sinnvoll ist? Bitte die Antwort aufschlüsseln nach Gastschülern an staatlichen und an privaten Schulen.

Der Senat beantwortet hypothetische Fragen grundsätzlich nicht.

5. Wurden oder werden in Hamburg die Schulabgängerzahlen aus den Grundschulen mit den Anmeldezahlen an den weiterführenden Schulen in bestimmten Gebieten oder in ganz Hamburg erhoben und verglichen?

Nein. Schulabgängerzahlen aus den Grundschulen werden nicht erfasst. Der Prozess der Anmeldung der Viertklässler auf die weiterführenden Schulen wird in den Grundschulen überwacht.

Unabhängig davon werden zu Planungszwecken die Anmeldungen an den weiterführenden Schulen im Frühjahr und die tatsächlich an den weiterführenden Schulen beginnenden Schülerinnen und Schüler im Herbst gezählt.

6. Wie viele Grundschüler haben in den Bezirken Bergedorf und Harburg am Ende des Schuljahres 2008 und 2009 die Grundschulzeit nach Klasse 4 erfolgreich abgeschlossen? Bitte Zahlen für Bergedorf und Harburg nach Jahren getrennt darstellen.

Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2008/2009 die 5. Klasse einer weiterführenden Schule besuchten und im Vorjahr 2007/2008 eine Hamburger Grundschule besucht hatten, beträgt im Bezirk Bergedorf 1.229 Schülerinnen und Schüler und im Bezirk Harburg 1.400 Schülerinnen und Schüler.

Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die 4. Klasse im Schuljahr 2008/2009 erfolgreich mit der Versetzung in die 5. Klasse abgeschlossen haben, wird mit der Bundeserhebung im Herbst 2009 festgestellt.

7. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden im August 2008 und 2009 in die weiterführenden Schulen in den Bezirken Bergedorf und Harburg eingeschult? Bitte Zahlen für Bergedorf und Harburg nach Jahren getrennt darstellen und nach Schulformen differenzieren.

Anzahl der Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen der Klassenstufe 5 der in den Bezirken Bergedorf und Harburg gelegenen staatlichen Schulen nach Schulformen zum 1. August 2008