SAGA-Hochhaus am Lesebergweg 25

Das SAGA-Hochhaus am Lesebergweg 25 wurde vor kurzem teilweise saniert. Die Sanierungsarbeiten sollen nach Bericht des „Abendblattes" Ende April 1999 jedoch keinen Erfolg gebracht haben. Der Zustand des Wohnblocks soll sich nach der Sanierung verschlimmert haben, indem nunmehr Wohnungen im Gegensatz zu früher massiv vom Schimmelpilz und Salpeter befallen sein sollen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage einer Stellungnahme der SAGA wie folgt.

1. Ist dem Senat der Zustand des Wohnblocks und der jeweils betroffenen Wohnungen bekannt? Wenn ja: Seit wann und wie beurteilt der Senat die Situation vor Ort? Wenn nein:

Warum nicht?

2. Sind dem Senat weitere Wohnblöcke in der Straße Lesebergweg bekannt, die gleichermaßen oder ähnlich betroffen sind? Wenn ja: Welche?

3. Wie viele Wohnungen sind insgesamt von Durchfeuchtung und Salpeterbefall oder anderen Mängeln betroffen?

Die Wohnungsverwaltung gehört zu den Geschäftsführungsaufgaben des Vorstandes.

Nach Angaben der SAGA sind im Lesebergweg 25 neun Wohnungen von Feuchtigkeitserscheinungen betroffen.Vergleichbare Schadensbilder liegen im Haus Nummer 23 vor. Hier sind fünf Wohnungen betroffen. In weiteren Wohnblocks des Lesebergweges sind nur vereinzelt Feuchtigkeitserscheinungen aufgetreten, deren Schadensbilder mit denen des Lesebergweges 25 nicht vergleichbar sind.

4. a) Ist das Amt für Wohnungspflege bei allen betroffenen Wohnungen eingeschaltet worden? Wenn ja:Wann und welche Mängel wurden in den einzelnen Wohnungen festgestellt? Wenn nein: Warum nicht?

Das Bezirksamt Altona hat am 23. März 1999 aufgrund vorliegender Anzeigen die Schadensbilder in vier Wohnungen des Lesebergweges 25 aufgenommen. Festgestellt wurden jeweils Durchfeuchtungsschäden mit Salpeterausblühungen.

4. b) Inwieweit sind der SAGA Auflagen und Termine hinsichtlich der Abstellung der Mängel vorgegeben worden? (a und b bitte aufschlüsseln nach Einzelwohnungen, Mängeln und Auflagen.)

Das Bezirksamt Altona hat die SAGA aufgefordert, bis zum 31. August 1999 Durchfeuchtungsschäden in insgesamt vier Wohnungen zu beseitigen. Diese Frist ist im Hinblick auf die geplante umfassende Sanierung des Gebäudes vorerst ausgesetzt worden.

5. Ist das zuständige Gesundheitsamt eingeschaltet worden? Wenn ja: Welche Feststellungen und Maßnahmen wurden getroffen? Wenn nein: Warum nicht?

Das örtlich zuständige Gesundheitsamt Altona war mit der Angelegenheit nicht befaßt. Die in diesem Fall erforderlichen Maßnahmen wurden vom zuständigen Einwohneramt eingeleitet (vgl.hierzu Antwort zu 4.).

6. Sind durch die Mängel bereits Gesundheitsschäden bei den Mietern aufgetreten? Wenn ja: Welche, wie stellt sich im einzelnen die Haftungsfrage dar?

Es liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

7. Sind Folgeschäden beim Eigentum der Mieter aufgetreten? Wenn ja:Welche und wie stellt sich im einzelnen die Haftungsfrage und Schadensregulierung dar?

Vereinzelt sind Schäden an Tapeten, Teppichen oder Möbeln entstanden. Schadensersatz wird nach Einzelfallprüfung in begründeten Fällen von der SAGA geleistet.

8. Sind im Zusammenhang mit den Fragen 3 bis 7 den Mietern hinsichtlich Unbewohnbarkeit bzw. während der Renovierungszeit Ersatzwohnungen angeboten worden? Wenn ja:

Mit welchen schriftlichen Konditionen insbesondere hinsichtlich der Kostenübernahme und Rückführung in die alte Wohnung? Wenn nein: Warum nicht?

Die SAGA hat allen betroffenen Mietern eine Umquartierung angeboten. Den Mietern wurde die Garantie gegeben, dass sie nach Abschluß der Mängelbeseitigung in die alte Wohnung zurückkehren können. Die Kosten für die Möbelspedition und die Ummeldung des Telefons würden von der SAGA getragen.

9. Wie stellt sich insgesamt der Zeitrahmen für die Innensanierung dar, und ist der entsprechende Bauantrag bereits genehmigt worden?

Mit der Abdichtung der Fassade durch das Aufbringen eines Wärmeverbundsystems soll voraussichtlich im Juli 1999 begonnen werden. Die Maßnahme soll im November 1999 abgeschlossen sein. Nach dem Austrocknen der Fassade wird sich die Beseitigung der Dekorationsmängel in den Wohnungen anschließen. Der Bauantrag wird in Kürze gestellt werden.

10. Sind die Mieter von der SAGA umfassend durch ein Rundschreiben über alle Maßnahmen, die aufgrund der aufgetretenen Mängel erfolgen sollen, aufgeklärt worden? Wenn ja: Mit welchem Inhalt? Wenn nein: Warum nicht?

Die Mieter des Lesebergweges 25 sind mit Rundschreiben vom 29. April 1999 über die geplanten Maßnahmen, den voraussichtlichen Beginn und die voraussichtliche Dauer der Arbeiten unterrichtet worden.

11. Ist es richtig, dass trotz der mangelhaften Sanierung bereits Mieterhöhungen seitens der SAGA geltend gemacht wurden?Wenn ja:Warum und auf welcher rechtlichen Grundlage?

Anfang 1999 ist eine geringfügige Mieterhöhung nach den gesetzlichen Vorschriften für preisgebundenen Wohnraum infolge der Wiederherstellung von drei Spielplätzen der Wohnanlage erfolgt.