Immissionsschutzgesetz

Biomasseheizkraftwerk am Haferweg

Nach Angaben im Amtlichen Anzeiger Nummer 50 beabsichtigt die Firma Dr. Born ­ Dr. Ermel GmbH aus Achim, eine Genehmigung nach § 4 BImSchG für Bau- und Betrieb eines Biomasseheizkraftwerkes auf dem Grundstück Haferweg in Altona zu beantragen. Nach standortbezogener Vorprüfung gemäß § 3 c UVPG wurde von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung abgesehen, weil das Projekt keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen habe.

Der Standort Haferweg ist als Anbindungspunkt für die von Vattenfall geplante Fernwärmeleitung aus Moorburg vorgesehen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften von Vattenfall Europe New Energy GmbH wie folgt:

1. Wem gehört das Grundstück am Haferweg?

Im Grundbuch sind die Hamburgischen Elektrizitätswerke (HEW) als Eigentümer eingetragen. Als Rechtsnachfolger der HEW ist die Firma Vattenfall Europe Wärme AG der Eigentümer.

2. Ist das Grundstück für Bau und Betrieb eines (Biomasse-)Heizkraftwerkes ausgewiesen oder muss diese Ausweisung noch erfolgen?

Laut Baustufenplan Altona-Altstadt ist das Gebiet als Industriegebiet ausgewiesen.

Der Bau und der Betrieb eines Biomasseheizkraftwerkes ist auf dem Grundstück Haferweg 17 bauplanungsrechtlich zulässig.

3. Welche Kapazität soll das Heizkraftwerk haben?

a. Wie hoch soll die thermische Leistung sein?

b. Wie hoch soll die elektrische Leistung sein?

Die Feuerungswärmeleistung ist mit 27,4 MW geplant, wobei die thermische Leistung 16,2 MW und die elektrische Leistung 5 MW beträgt.

4. Welcher Brennstoff soll eingesetzt werden, woher stammt der Brennstoff und wie wird er angeliefert?

Als Brennstoff wird ausschließlich naturbelassenes Holz eingesetzt, das durch Lkw angeliefert wird. Über die Herkunft des Holzes liegen keine Angaben vor.

5. Hat es gegebenenfalls für Bau und Betrieb eines Biomasseheizkraftwerkes eine öffentliche Ausschreibung gegeben?

Wenn ja,

a. Wann gab es die Ausschreibung und wie lautete der Ausschreibungstext (bitte beifügen)?

Wenn nein,

b. In wessen Auftrag baut die Firma Dr. Born ­ Dr. Ermel GmbH das Kraftwerk?

Nein, die Firma Dr. Born ­ Dr. Ermel GmbH ist von der Firma Vattenfall Europe New Energy GmbH mit der Planung beauftragt. Die Firma Vattenfall Europe Wärme AG beabsichtigt für die Errichtung der Anlage einen öffentlichen europaweiten Teilnehmerwettbewerb mit einem anschließenden Verhandlungsverfahren.

6. Ist der Bauantrag gestellt worden und wenn ja,

a. wie lautet der Antrag und wann wurde er gestellt?

b. wann ist mit einer Entscheidung über den Bauantrag zu rechnen?

Es wird ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG) durchgeführt, das die Baugenehmigung gemäß § 13 BImSchG einschließt (Konzentrationswirkung).

Der Antrag auf Bau und Betrieb eines Biomasseheizkraftwerkes nach §§ 4, 19 BImSchG wird voraussichtlich in der 35. Kalenderwoche bei der zuständigen Behörde eingereicht.

Der gesetzlich vorgegebene Zeitraum für die Entscheidung über den Antrag beträgt drei Monate ab Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen. Derzeit sind keine Gründe erkennbar, dass diese Frist nicht eingehalten werden kann.

7. Wann ist gegebenenfalls Baubeginn und wie lange soll die Bauzeit betragen?

Der Baubeginn ist im 1. Quartal 2010 vorgesehen. Die Bauzeit soll circa zwei Jahre betragen.

8. Ist vorgesehen, die in dem Biomasseheizkraftwerk erzeugte Wärme in das Fernwärmenetz einzuspeisen?

a. Wenn ja, als Konkurrenz, Ergänzung oder Ersatz der von der Firma Vattenfall gelieferten Fernwärme aus Moorburg beziehungsweise Wedel?

b. Wenn nein, in welches Netz soll die Fernwärme eingespeist werden und für welche Objekte beziehungsweise Kunden ist sie bestimmt?

c. Wie viele Wohneinheiten können aus dem Biomasseheizkraftwerk künftig versorgt werden und ab wann wird das der Fall sein?

Es ist vorgesehen, die erzeugte Wärme als Ergänzung in das Fernwärmenetz der Firma Vattenfall einzuspeisen. Nach Angaben von Vattenfall Europe Wärme AG ist die Versorgung von 13.000 bis 14.000 Wohneinheiten geplant.

9. Warum wurde auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet, obwohl bei einem Heizkraftwerk Emissionen entstehen (Abgas, Lärm, Verkehr)?

Für das Vorhaben besteht die Pflicht, gemäß § 3 c Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen.

Die Prüfung der vom Planer hierzu bei der zuständigen Behörde vorgelegten Unterlagen hat ergeben, dass durch das Vorhaben, insbesondere unter Berücksichtigung des Standortes und nach Art und Größe der Anlage, keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist somit nicht erforderlich.

10. Welche Abgaswerte sind vorgegeben?

Die einzuhaltenden Emissionsgrenzwerte sind durch die TA-Luft vorgegeben: Organische Stoffe 10 mg/m3

Staub 20 mg/m3

Kohlenmonoxid 0,15 g/m3

Stickstoffoxide 0,25 g/m3

Vattenfall Europe New Energy GmbH hat eine Unterschreitung der vorgegebenen Werte über den Stand der Technik hinaus geplant, indem für Staub ein Grenzwert von 10 mg/m3 und für Stickstoffoxide eine Jahresfracht von circa 50,6 t/a (entspricht einer Emissionskonzentration von circa 0,2 g/m3 beantragt werden soll.

11. Welche Lärmemissionen sind zu erwarten?

12. Welche zusätzlichen Verkehre erzeugt das Kraftwerk?

Industrietypische Lärmemissionen entstehen hauptsächlich durch Turbine, Gebläse und Lüfter der Anlage. Durch bauliche Dämmmaßnahmen soll gewährleistet werden, dass die durch die TA-Lärm vorgegebenen Grenzwerte eingehalten werden.

Ferner ist mit Lärmentwicklung durch Anlieferverkehr zu rechnen. Die zusätzlichen Verkehre werden von der Vorhabensträgerin mit maximal 24 Lkw/Tag beziffert.

13. Welche Reststoffe entstehen in welcher Menge und wo und wie werden sie entsorgt?

Folgende Abfälle fallen voraussichtlich an: Rost- und Kesselasche circa 4.450 t/a Filterstäube circa 640 t/a Abfälle aus Abgasbehandlung circa 5 t/a

Die Rost- und Kesselasche werden obertägig auf einer dafür zugelassenen Deponie entsorgt.

Die Filterstäube und die Kesselreinigungsrückstände werden unter Tage in einer dafür zugelassenen Deponie entsorgt.

Alle anderen Abfälle, die in Mengen von bis zu 1 t/a anfallen, werden durch zugelassene Fachbetriebe entsorgt.

14. Wer wird das Biomasseheizkraftwerk am Haferweg künftig betreiben?

Das Biomasseheizkraftwerk wird durch die Firma Vattenfall Europe Wärme AG betrieben.

15. Welche Bedeutung wird das beantragte Biomasseheizkraftwerk für den stadteigenen Öko-Energieanbieter/Händler „Hamburg Energie" haben?

Keine.

16. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und GAL ist davon die Rede, dass die Vertragspartner für Hamburg eine Energieversorgung wollen, die eine verlässliche und kostengünstige Energielieferung garantiert und den Klimaschutzzielen gerecht wird. Vor dem Hintergrund des im Jahre 2014 auslaufenden Konzessionsvertrages über den Betrieb des Fernwärmenetzes sollte demnach eine europaweite Ausschreibung zum Betrieb dieses Netzes durchgeführt werden.

Sieht der Senat die geplante Fernwärmeversorgung auf Basis von Biomasse als Erfüllung der Forderung aus dem Koalitionsvertrag an?

Der Senat nimmt zu Angelegenheiten von Parteien keine Stellung.