Die Frage nach dem Obduktionsbericht und zur Feingewebeuntersuchung war dann auch Gegenstand der Sitzung am 21 April

Tod der kleinen Lara: Ergebnisse der rechtsmedizinischen Untersuchungen

Am 11.03.2009 wurde in Wilhelmsburg das Baby Lara tot aufgefunden. Am 31.03.2009 hatte sich der Familien-, Kinder- und Jugendausschuss in Selbstbefassung mit dem Tod der kleinen Lara beschäftigt. Mit den Stimmen von CDU/GAL war das Thema auf die Sitzung am 21. April 2009 vertagt worden, da neue Informationen, insbesondere die Untersuchungsergebnisse über den Tod der kleinen Lara, erst Mitte April vorliegen würden.

Die Frage nach dem Obduktionsbericht und zur Feingewebeuntersuchung war dann auch Gegenstand der Sitzung am 21. April 2009.

In einer zu Protokoll gegebenen Notiz hieß es hierzu, dass es zu den Obduktionsergebnissen des verstorbenen Säuglings Lara-Mia Rank eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft nicht gegeben hätte, sondern man zu Beginn der Ermittlungen den Medienvertretern auf entsprechende Nachfrage hin unter anderem mitgeteilt hätte, dass:

- bei dem verstorbenen Kind deutliche Zeichen einer Mangelernährung vorgelegen hatten,

- ein Körpergewicht von nur 4,8 kg festgestellt worden war,

- eine eindeutige Todesursache nicht festgestellt werden konnte, und

- weitere rechtsmedizinische Untersuchungen in Auftrag gegeben worden sind.

Des Weiteren sei von der Staatsanwaltschaft durchgehend darauf hingewiesen worden, dass es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren handele und weitere Mitteilungen der Staatsanwaltschaft erst bei endgültigem Abschluss der rechtsmedizinischen Untersuchungen gemacht werden könnten.

Daher frage ich den Senat:

1. Welche rechtsmedizinischen Untersuchungen sind durchgeführt worden?

2. Wann wurden diese abgeschlossen beziehungsweise welche dauern noch an?

Am 12. März 2009 wurde eine Sektion am UKE durchgeführt. Die Ergebnisse wurden zusammengefasst in einer gutachterlichen Stellungnahme des Instituts für Rechtsmedizin vom 16. April 2009. Am 12. März 2009 erfolgte eine Röntgenuntersuchung.

Deren Ergebnisse wurden ausgewertet in einem Gutachten des Radiologischen Zentrums vom 16. März 2009. Am 22. April 2009 wurden sodann eine chemisch-toxikologische Untersuchung, am 30. April 2009 eine forensisch-neuropathologische Untersuchung und am 27. April 2009 eine immunhistochemische Untersuchung von Herzmuskelgewebe durchgeführt. Diese drei Untersuchungen wurden durch das Institut für Rechtsmedizin in einem Nachtrag vom 6. Mai 2009 zur gutachterlichen Stellungnahme vom 16. April 2009 ausgewertet. Es erfolgte schließlich ein abschließendes rechtsmedizinisches Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin vom 13. Juli 2009 unter Auswertung der dem Institut für Rechtsmedizin vorgelegten Ermittlungsakten. Sämtliche rechtsmedizinische Untersuchungen sind abgeschlossen.

3. Welche Ergebnisse haben die rechtsmedizinischen Untersuchungen erbracht?

Nach den Ergebnissen der Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin war das Kind schwerwiegend chronisch und akut mangelernährt. Eine innere Ursache für die Unterernährung konnte nicht festgestellt werden. Es sei allerdings möglich, dass das Kind zwischenzeitlich angemessen ernährt wurde. Dies dürfte auch in den ersten drei bis vier Lebensmonaten der Fall gewesen sein. Der Beginn der Unterernährung lasse sich am ehesten auf Oktober 2008 veranschlagen. Die äußerlich erkennbare Unterernährung habe sich über Monate entwickelt. Ein plötzlicher Tod aus innerer Ursache lasse sich jedoch nicht ausschließen. Gewisse Umstände der Auffindesituation und vorliegende Risikofaktoren seien durchaus typisch im Zusammenhang mit einem plötzlichen Säuglingstod, erlaubten aber ebenfalls nicht dessen sichere Diagnose.

Der Todeszeitpunkt konnte nicht präzise bestimmt werden. Sehr wahrscheinlich ist der Tod jedoch am Abend des 10. März 2009 eingetreten.