Hamburgs Verwaltung praktiziert unter anderem auch das Instrument des betrieblichen Vorschlagswesens

Betriebliches Vorschlagswesen der Hamburger Verwaltung:

Wann bekommen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Rückmeldung zu ihren Verbesserungsvorschlägen? Wie wird dieses Instrument der innerbetrieblichen Ideengewinnung genutzt und vom Senat beurteilt?

Hamburgs Verwaltung praktiziert unter anderem auch das Instrument des betrieblichen Vorschlagswesens. Dieses hat das Ziel, dass Ideenpotenzial aller Mitarbeiter (nicht nur das der Führungskräfte und Fachspezialisten) in einer Organisation zu nutzen. Im Rahmen des Betrieblichen Vorschlagswesens können Mitarbeiter Verbesserungsvorschläge einreichen und erhalten bei Annahme des Vorschlages gegebenenfalls einen Teil der dadurch erzielten Einsparungen als Prämie ausgeschüttet.

Dies vorausgeschickt frage ich den Senat:

Eine lückenlose Ermittlung der erfragten Daten war in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

Dieses vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Welche Bedeutung misst der Senat dem betrieblichen Vorschlagswesen und den Vorschlägen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hamburger Verwaltung bei?

Das Instrument des Betrieblichen Vorschlagwesens (BVW) ist für den Senat integraler Bestandteil der Gesamtkonzeption der Verwaltungsmodernisierung. Es gilt als Element von Qualitätsmanagement und ist Ausdruck einer verstärkten Mitarbeiterorientierung. Es ist darüber hinaus ein wichtiger Baustein

- zur Ausschöpfung der Kreativität der Mitarbeitenden sowie

- zur Steigerung von Effizienz und Effektivität des Verwaltungshandelns.

Rahmenbedingungen und Verfahren des BVW sind in einer Vereinbarung nach § 94 des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbänden des Öffentlichen Dienstes geregelt (siehe auch Drs. 16/4730).

2. Wie viele Vorschläge sind von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hamburger Verwaltung im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens in den vergangenen Jahren gemacht worden? Bitte seit dem Jahre 2008, nach Behörden, Landesbetrieben et cetera getrennt aufzählen.

3. Lassen sich die Vorschläge übergreifend nach bestimmten Inhalten ordnen?

Wenn ja, welche Inhalte wurden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am häufigsten benannt?

Wenn nein, bitte beispielhafte Darstellung.

Zu folgenden Themen gab es die meisten Vorschläge: Optimierung

· IT-Verfahren,

· Ablauforganisation

· Technische Ausstattungen.

4. Welche Summen wurden in dem vergangenen Jahr als Prämie im betrieblichen Vorschlagswesen eingestellt und wie viel ist seit 2008 hierfür ausgegeben worden? Bitte nach Jahren sowie nach Monaten getrennt aufführen.

Für Prämien im Rahmen des Betrieblichen Vorschlagwesens werden in der Regel in den Einzelplänen sogenannte Leertitel ausgebracht, die mit den Beträgen aus erzielten Einsparungen durch Betriebliche Vorschläge befüllt werden können. Einzelne Behörden, wie die Justizbehörde (2.500 Euro), die Behörde für Schule und Berufsbildung (1.500 Euro) und das Bezirksamt Altona (2.000 Euro) haben für 2008 Grundansätze eingestellt.

Der Mittelabfluss für gezahlte Prämien ergibt sich aus Anlage 2.

Bei der Finanzbehörde besteht zudem ein Zentraltitel für die Prämierung von behördenübergreifenden Betrieblichen Vorschlägen mit einem Ansatz von 26.000 Euro (2008). Hieraus werden zum größten Teil auch Maßnahmen zur Aktivierung des Betrieblichen Vorschlagwesens (zum Beispiel Schulungs- und Informationsveranstaltungen, Broschüren, Flyer, Gestaltung des Intranetangebotes) finanziert.

5. Welche Einsparungen konnten aufgrund der realisierten Vorschläge erreicht werden? Bitte ausführen.

Die Summe der aufgegebenen Einsparungen beträgt 32.677 Euro für 2008 und 24.300 Euro für 2009. Aus der Höhe der Einsparungen sind Rückschlüsse auf die Nutzung des Instruments des BVW nicht möglich, da es sich bei einem großen Teil der Betrieblichen Vorschläge um qualitative Verbesserungsvorschläge (zum Beispiel zur Steigerung der Kundenorientierung oder Verbesserung der Arbeitssicherheit) ohne berechenbare Einsparungen handelt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

6. Aus welchen Behörden, Landesbetrieben und anderen Verwaltungseinheiten kamen die meisten Vorschläge?

7. Welche und wie viele Vorschläge wurden in den vergangenen Monaten realisiert? Bitte seit Beginn des Jahres 2008 ausführen.

Die erfragten Daten (insbesondere der Termin der Realisierung eines Betrieblichen Vorschlags) werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

8. Welche Gremien beurteilen die entsprechenden Vorschläge? Wie sind die Personalräte in diesen Gremien eingebunden?

Nach Nummer 3.1 der Richtlinie für das Betriebliche Vorschlagwesen können prämierungsberechtigte Führungskräfte Vorschläge bis zu einer Höhe von 250 Euro prämieren. Über Vorschläge mit höheren Prämien entscheiden Prüfungsausschüsse, die sich aus dem jeweilig zuständigem Koordinator (BVW-Koordinator), einem Mitglied des Personalrates und einem Sachverständigem der fachlich zuständigen Stelle zusammensetzen.

9. Wie und durch wen werden die Mitarbeiter über die Annahme oder Ablehnung ihrer Vorschläge unterrichtet?

Die Beschäftigten erhalten vom jeweiligen BVW-Koordinator oder bei behördenübergreifenden Vorschlägen von der Geschäftsstelle für das BVW schriftlich Nachricht über das Ergebnis der Prüfung.

10. Wie hoch ist die Mindestprämie, wie hoch die Höchstprämie? Wann wird diese an die Mitarbeiter ausgezahlt?

Nach Nummer 4 der Richtlinie für das Betriebliche Vorschlagwesen beträgt die Mindestprämie 52 Euro. Eine Höchstgrenze besteht nicht. Die Prämie kann bis zu 20 Prozent der Einsparung betragen. Nach Nummer 4 der Richtlinie für das Betriebliche Vorschlagwesen werden Vorschläge, die bereits realisiert sind oder sich in der Realisierung befinden, prämiert, das heißt, die Prämie ausgezahlt.

11. Wie viel Zeit vergeht durchschnittlich zwischen der Einreichung der Vorschläge und der Rückmeldung an die Mitarbeiter bezüglich der Entscheidung der Annahme oder Ablehnung?

Siehe Vorbemerkung.

12. Wie oft wurden die ablehnenden Entscheidungen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erkennbar nicht akzeptiert? Wie wird damit umgegangen?

Die Einreicher können beim jeweiligen Koordinator für das BVW beziehungsweise bei behördenübergreifenden Vorschlägen bei der Geschäftsstelle für das BVW in der Finanzbehörde oder beim jeweiligen Personalrat schriftlich innerhalb von sechs Wochen eine erneute Prüfung beantragen. Die Ergebnisse einer erneuten Prüfung werden dem zuständigen Prüfungsausschuss (siehe Nummer 8) vorgelegt.

In den vergangenen zwei Jahren sind insgesamt fünf (2008: 1/2009: 4) erneute Prüfungen durchgeführt worden.