Gastronomie

Dabei werden gegebenenfalls auch Anforderungen an den Außenausschank gestellt.

Der Senat hat im Jahr 2005 generell die Zeiten für gastronomische Nutzung von Außenflächen auf 23 beziehungsweise 24 Uhr an Freitagen, Sonnabenden und Tagen vor gesetzlichen Feiertagen erweitert. Sommerterrassen können im Zeitraum vom 1. März bis 31. Oktober genehmigt werden.

Was sieht das entsprechende Antragsverfahren vor? Welche Unterlagen müssen dazu ausgefüllt werden?

Der Antrag zum Aufstellen von Tischen und Stühlen kann beim Bezirksamt formlos gestellt werden. Dem Antrag sind ein mit Maßangaben versehener Lageplan der Sommerterrasse sowie die Konzession/Gewerbeanmeldung beizufügen. Auf dieser Grundlage wird über die Genehmigung entschieden.

Beim Bezirksamt kann formlos auch der Antrag auf Erweiterung der Schankfläche um eine Außenfläche gestellt werden.

Wer überprüft die Einhaltung dieser Auflagen und in welchen Abständen?

Das Einhalten der Auflagen wird anlassbezogen vom Bezirksamt überprüft. In der Regel erfolgen diese Kontrollen durch Lebensmittelkontrolleure, Wegewarte oder Mitarbeiter des Bezirklichen Ordnungsdienstes (BOD) aufgrund von Beschwerden und Hinweisen. Regelmäßige Kontrollen können aufgrund der begrenzten Personalressourcen nicht erfolgen.

Was passiert, wenn Beschwerden gegen die Außengastronomie einzelner Schankbetriebe bei der Polizei, beim Bezirksamt oder anderswo eingehen?

Unter welchen Bedingungen kann eine entsprechende Erlaubnis zurückgezogen werden?

Die Betreiber der Außengastronomie werden zu einer rechtskonformen Betriebsführung angehalten. Bei wiederholten Verstößen erfolgt eine Ahndung auf der Grundlage des Ordnungswidrigkeitsrechts.

Bei fortlaufenden Verstößen kann die Erlaubnis widerrufen werden.

Welche Einnahmen hat die Freie und Hansestadt Hamburg grundsätzlich durch das Betreiben von Außengastronomie und wie berechnen sich diese?

Das Bezirksamt, Fachamt Management des öffentlichen Raumes beziehungsweise Zentrum für Bauen, Wirtschaft, Umwelt (WBZ), legt die Gebühr nach der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen fest. Demnach beträgt die Gebühr in den Wertstufen I ­ IV, das heißt 7, 5, 4,50, 3,50 Euro je m² monatlich.

Das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt erhebt eine Verwaltungsgebühr nach der Gebührenordnung für die Wirtschaftsverwaltung für die Erweiterung der Schankfläche. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der zusätzlich in Anspruch genommenen Fläche.

Wie hoch sind die Einnahmen für die Freie und Hansestadt Hamburg durch die Außengastronomie konkret?

Siehe Antwort zu 4. Frage 3.

7. Welche behördlichen Auflagen müssen für die Genehmigung mobiler, also herumfahrender gastronomischer „Einrichtungen" erfüllt werden?

Nur bei Alkoholausschank ist für den Betrieb sogenannter „Gastro-Wagen" eine gaststättenrechtliche Gestattung erforderlich, weil der Veranstalter ausreichend Toiletten zur Verfügung halten muss. Bei Abgabe von Speisen sind die hygienerechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

Zur wegerechtlichen Erlaubnis siehe Antworten zu 6., Fragen 1 und 2.

Was sieht das entsprechende Antragsverfahren vor? Welche Unterlagen müssen dazu ausgefüllt werden?

Beim Beantragen einer gaststättenrechtlichen Gestattung ist ein formloser Antrag zu stellen, aus dem Anlass und Ort sowie Zeitraum der Abgabe und Anzahl der Abgabestellen ersehen werden können.

Wer überprüft die Einhaltung dieser Auflagen und in welchen Abständen?

Es erfolgen anlassbezogene Kontrollen durch Lebensmittel- und Gewerbekontrolleure des Bezirksamtes. Beschwerden wird jeweils im Einzelfall nachgegangen. Gegebenenfalls werden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Was passiert, wenn Beschwerden gegen diese vermehrt auftretenden „Gastro-Wagen" bei der Polizei, beim Bezirksamt oder anderswo eingehen?

Eine Entziehung von Konzessionen und Bewilligungen nach dem Gaststättengesetz ist erst nach mehrmaligen Verstößen im Sinne der „Unzuverlässigkeit" möglich.

Zu wegerechtlichen Fragestellungen siehe Antwort zu 6. Frage 4.

Unter welchen Bedingungen kann eine entsprechende Erlaubnis zurückgezogen werden?

Siehe Antwort zu 7. Frage 4; hinsichtlich wegerechtlicher Fragestellungen siehe Antwort zu 7. Frage 4 und zu 6. Frage 4.

Welche Einnahmen hat die Freie und Hansestadt Hamburg grundsätzlich durch das Betreiben dieser „Gastro-Wagen" und wie berechnen sich diese?

Wie hoch sind die Einnahmen für die Freie und Hansestadt Hamburg durch diese „Gastro-Wagen" konkret?

Für die Erteilung gaststättenrechtlicher Gestattungen erhebt das Bezirksamt, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, eine Verwaltungsgebühr nach der Gebührenordnung für die Wirtschaftsverwaltung. Diese richtet sich nach der Anzahl der Abgabestellen für alkoholische Getränke und nach der Dauer der Veranstaltung.

Im Übrigen siehe Antwort zu 4. Frage 3.

8. Welche Ziele und Grundsätze vertritt der Senat generell, um das friedliche Nebeneinander von Anwohnerschaft und anderen Ansässigen einerseits und dem temporärem Tourist/-innen- und Flanierpublikum andererseits zu gewährleisten und zu gestalten?

Hohe Tourismuszahlen sorgen für Umsätze bei den Gastronomiebetrieben und beim Einzelhandel und schaffen beziehungsweise sichern Arbeitsplätze. Von einem vielfältigen Angebot profitieren auch die Anwohner eines Stadtteils. Um ein friedliches Nebeneinander zu gewährleisten, gibt es Lärmvorschriften sowie den BOD. Anlassbezogen erfolgt eine Einzelfallabwägung.

Die Polizei hat das Ziel, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und Straftaten zu verfolgen.

9. Welche Regelungen bestehen im Bezirk Altona für das Betreiben von Außengastronomie, sowohl bezüglich der Nutzung öffentlicher Wegeflächen (Abstände zum Bordstein, Zahl der Stühle und Tische et cetera) wie auch mit Blick auf die Lärmbelästigungen und die zeitliche Befristung des Außenbetriebes?

Beantragte Flächen für Außengastronomie werden unter Beachtung einer verbleibenden, mindestens 1,50 Meter breiten, freizuhaltenden Gehwegbreite für Fußgänger und Rollstuhlfahrer genehmigt. Die Anträge auf Sondernutzung sind von den Antragstellern formlos einschließlich vermasster Skizzen oder genauer schriftlicher Maßangaben einzureichen. Straßenpassanten dürfen durch das Aufstellen der Tische und Stühle nicht gefährdet, der Verkehr nicht behindert werden.

Die für Außengastronomie Hamburg weit geltenden Betriebszeiten (Sonntag bis Donnerstag bis 23 Uhr, Freitag und Sonnabend sowie vor gesetzlichen Feiertagen bis 24 Uhr) werden als Anlage in die Sondernutzungsgenehmigungen für Außengastronomie aufgenommen.

Wie viele Mitarbeiter/-innen des Bezirksamtes mit wie viel Kapazität sind im Bezirksamt Altona im Einsatz, um die Einhaltung dieser Regelungen zu kontrollieren und durchzusetzen?

Welche Aufgaben haben diese Mitarbeiter/-innen im Einzelnen ­ auch jenseits der Kontrolle und Durchsetzung behördlicher Auflagen bei der Außengastronomie?

Exakte Angaben zum Stundeneinsatz von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Bezirksamtes Altona zur Kontrolle von Auflagen nach dem Hamburgischen Wegegesetz sind insbesondere vor dem Hintergrund des erhöhten Einsatzes in den Sommermonaten nicht möglich. Grundsätzlich sind eingesetzt:

- Ein Mitarbeiter der Wegeaufsicht (während üblicher Dienstzeiten), der den Stadtteil Sternschanze zusätzlich zu bestehenden Revieren betreut.

- Ein Lebensmittelkontrolleur (auch außerhalb üblicher Dienstzeiten), der den Stadtteil Sternschanze zusätzlich zu bestehenden Aufgaben betreut.

- Bis zu drei Mitarbeiter des BOD Altona innerhalb und außerhalb üblicher Dienstzeiten.

Im Übrigen siehe Antwort zu 4. Frage 3.

Wie viele Vergehen hinsichtlich der Außengastronomie wurden in den vergangenen fünf Jahren durch diese Mitarbeiter/-innen konstatiert? (Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Jahren.)

Während einer Überprüfung am 1./2. August 2009 (23 Uhr bis 0.30 Uhr) sowie am 15./16. August 2009 (0 Uhr bis 2.45 Uhr) wurden 22 Ordnungswidrigkeiten festgestellt.

Im Übrigen siehe Antwort zu 4. Frage 3.

In wie vielen Fällen wurden Außengastronomie-Genehmigungen in den vergangenen fünf Jahren eingeschränkt beziehungsweise entzogen?

(Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Jahren.)

Siehe Antwort zu 4. Frage 3.