Vogelschutzgehölz

In den beiden Wäldchen sind Durchforstungsarbeiten angekündigt worden, die nach Art und Umfang für die Rahlstedter Bürgerinnen und Bürger weder überzeugend begründet noch im Ausmaß nachvollziehbar sind. Nach Auffassung der Bürgerinnen und Bürger wird mit den geplanten Einschlägen der Erholungswert dieser Wäldchen aufgehoben und ihr einzigartiger Charakter zerstört.

Die in den Rahlstedter Wäldchen „Wehlbrook" (Vogelschutzgehölz) und „Im Hegen" vorgesehenen Pflegeeingriffe sind zur Erhaltung der Waldfunktionen notwendig. Mit Rücksicht auf die Eigenschaft dieser Flächen als Erholungswald werden entsprechende Maßnahmen jedoch in erheblichem Zeitabstand zu den letzten Eingriffen und nur im unbedingt erforderlichen Umfang vorgenommen.

Die geplanten Maßnahmen sind in öffentlicher Sitzung des zuständigen bezirklichen Gremiums vorgestellt worden; in Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein werden am 7. und 10. Januar 1998 Waldführungen für interessierte Bürgerinnen und Bürger durchgeführt. Diese öffentliche Diskussion ist der Grund für die seit Jahren hohe Akzeptanz bei Naturschutzverbänden und Bürgerinnen und Bürgern.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

I. Zum fachlichen Konzept

1. Welche maßgeblichen Leitziele liegen hier dem Pflegekonzept „Vogelschutzgehölz" und „Im Hegen" zugrunde?

Ziel der Hamburger Landesforstverwaltung ist die Begründung, Pflege und Erhaltung standortgerechter, gesunder, möglichst naturnaher Waldlebensgemeinschaften, die infolge ihrer Größe, Vielfalt und Altersstruktur gegen äußere Einflüsse und Belastungen möglichst widerstandsfähig sind. Dieses Ziel soll mit dem geringsten Aufwand und unter Ausnutzung der natürlichen Entwicklungsprozesse erreicht werden. Dazu gehört auch die Eigenentwicklung von Wäldern ("Waldbauliche Rahmenrichtlinie" der Umweltbehörde Hamburg, Juli 1991).

2. Wird dabei der besondere Charakter dieser Wäldchen berücksichtigt, die von Anfang an in ihrer Entwicklung mehr als Grünanlage und Park empfunden und genutzt wurden denn als Forst, für den die Bestimmungen des Hamburgischen Waldgesetzes gelten?

Jede Waldfläche wird bei Durchforstungen unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften den konkreten Gegebenheiten entsprechend behandelt.

3. Mit welchen Maßnahmen sollen die Leitziele jeweils verwirklicht werden?

Die notwendigen waldbaulichen Pflegemaßnahmen werden im Rahmen der Forsteinrichtung festgelegt und in den jährlichen Wirtschaftsplänen umgesetzt.

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Pawlowski (CDU) vom 17.12. und Antwort des Senats

Betreff: Durchforstung der Rahlstedter Wäldchen „Vogelschutzgehölz" (ca. 12 ha) und „Im Hegen" (ca. 14 ha)

I. 4. Für den Fall, dass für beide Wäldchen als Planziel der ideale Mischwald angestrebt wird, über welchen Zeitraum kann/muß eine solche Entwicklung vollzogen werden?

Bei der Bezeichnung „idealer Mischwald" handelt es sich nicht um einen forstwirtschaftlichen Fachbegriff. Beide Waldflächen stellen bereits einen Mischwald dar, der nach den oben unter I.1. angeführten Kriterien dauerhaft erhalten werden soll. Ohne pflegende Eingriffe würde sich dort eher ein einschichtiger Buchenwald entwickeln.

5. Wer legt die zeitlichen Entwicklungsstufen verbindlich fest, und wird dem zuständigen Revierförster dabei Ermessensspielraum eingeräumt?

In dem von der Hamburger Landesforstverwaltung aufgestellten zehnjährigen Forsteinrichtungsplan werden die zeitlichen Entwicklungsstufen festgelegt. Dem zuständigen Revierförster steht ein zeitlicher Ermessensspielraum im Rahmen seiner Betriebsorganisation zu.

II. Art und Umfang der Baumfällaktionen

1. Wie viele Festmeter aus dem Eichenbestand sollen im Vogelschutzgehölz gefällt werden, und wie vielen Bäumen entspricht dies von den insgesamt dort vorhandenen Eichen?

Aus dem Wehlbrook sollen von 3880 Festmetern Eiche ca. 400 Festmeter entnommen werden. Dies entspricht ca. 12 bis 15 Prozent der Eichen. Daneben werden auch Birken, Roterlen und einzelne Hainbuchen entnommen.

2. Soweit Buchen betroffen sind, um wie viele von den insgesamt vorhandenen handelt es sich?

Rotbuchen kommen im Wehlbrook nicht vor. Von den pflanzensoziologisch nicht zu den Buchen zählenden Hainbuchen werden ca. 30 bis 40 Bäume gefällt werden.

3. Um wie viele Bäume handelt es sich insgesamt, welches Alter haben sie, und wie viele Festmeter kommen so zum Verkauf als Brennholz in etwa zusammen?

Im Wehlbrook handelt es sich insgesamt um ca. 500 Bäume aus zwei Beständen.

­ Abteilung 3 a mit 4,1 ha: ca. 185 Festmeter 135jährige Stieleiche, 115jährige Hainbuche, 45jährige Birke und Roterle,

­ Abteilung 2 a mit 8,2 ha: ca. 210 Festmeter 145jährige Stieleiche, 115jährige Hainbuche, 60jährige Birke und Roterle.

Bei dem Waldstück. Im Hegen handelt es sich um ca. 320 Bäume der Abteilung 1 b1 mit 8,8 ha: ca. 160 Festmeter 60jährige Birke, Stieleiche und Roterle, 65jährige Schwarzpappel.

Die zu fällenden Festmeter kommen nicht ausschließlich als Brennholz zum Verkauf (vgl. auch Antwort zu III.3.).

4. Wie wird der Abtransport der gefällten Bäume, schonend für den verbleibenden Bestand, technisch bewältigt?

Im Wehlbrook erfolgt das Rücken des Holzes durch einen Forstspezialschlepper mit Niederdruckreifen zur Verhinderung von Bodenschäden und Doppelseilwinde, um den Bestand möglichst wenig befahren zu müssen.

Aufgrund des leichteren Holzes soll im Waldstück. Im Hegen durch Einsatz von Pferden gerückt werden.

III. Ökonomische und ökologische Aspekte

1. Welche Kosten entstehen in etwa, wenn die Baumfällaktionen im Ausmaß nach Ziffer II für das Vogelschutzgehölz und für das Wäldchen. Im Hegen durchgeführt werden?

2. Welcher Erlös ist in etwa aus dem Verkauf der Eichen, Buchen und dem Brennholz (Birken, Pappeln) zu erzielen, wenn alles im Umfang nach Ziffer II einen Abnehmer findet?

Im Wehlbrook werden die Kosten ca. 40 000 DM betragen; der Erlös wird auf voraussichtlich ca. 28 000 DM geschätzt.

Für das Waldstück. Im Hegen werden Kosten von ca. 7800 DM entstehen; es ist ein Erlös von ca. 5200 DM zu erwarten.

3. Gibt es für die zu „fällenden" Raummeter Eichen- und Buchenholz bereits Abnehmer und in welchem Umfang? Trifft das auch für das Brennholz zu? Wo soll das überschüssige Holz gelagert werden?

Für die zu fällenden Festmeter Eichenholz gibt es sichere Interessenten. Zum Anfall von Buchenholz siehe oben Antwort zu II.2.

Brennholz wird wie in der Vergangenheit an interessierte Bürger (sogenannte Selbstwerber) abgegeben werden.

Nicht verwertbares Holz verbleibt als Totholz im Wald; eine Lagerung von überschüssigem Holz ist nicht erforderlich.

IV. Mitbestimmung durch die Bürger

1. Welche Mitwirkungsmöglichkeiten räumt der Senat den Bürgerinnen und Bürgern Rahlstedts ein, um Art und Umfang der beabsichtigten Einschläge zu begrenzen und um die Entwicklungsstufen zur Realisierung eines „idealen Mischwaldes" in beiden Wäldchen zeitlich so anzulegen, dass der liebenswerte Charakter beider Grünanlagen nicht abrupt und auf Jahre sehr unansehnlich verändert wird?