Die Senatoren und ihre Dienstwagen

Im Rahmen der bundesweiten Diskussion über die Dienstwagennutzung von Bundesministern ist in Hamburger Medien auch die Frage erörtert worden, wie es denn die Hamburger Senatorinnen und Senatoren mit ihren Dienstwagen im Urlaub halten. Es gäbe, so verlautete hierzu aus der Senatspressestelle, die grundsätzliche Regelung, wonach jeder Senator und jeder Staatsrat seinen Dienstwagen auch privat nutzen könne; die privaten Fahrten müssten abgerechnet werden, woran sich alle Betroffenen auch halten würden. Im Übrigen sei keiner der Hamburger Senatoren mit seinem Fahrer in den Ferien unterwegs. Sie seien selbst gefahren.

Unabhängig von Medienberichten frage ich den Senat:

1. Wie lautet genau der rechtliche Rahmen/die Richtlinie für die Dienstwagennutzung der Senatsmitglieder und Staatsräte (bitte insgesamt im Wortlaut beifügen)?

a. Im Urlaub/für private Nutzung?

b. Im Ausland (privat und dienstlich)?

c. Unter Berücksichtigung der Fahrer? Das heißt inwieweit können Fahrer für die unter a. und b. genannten Optionen eingesetzt werden?

Den Mitgliedern des Senats, den Staatsrätinnen und Staatsräten sowie den Präsidenten des Rechnungshofs und des Hanseatischen Oberlandesgerichts wird gemäß Senatsbeschlüssen vom 14. April 1964/8. Juni 1971 (Kfz-Bestimmungen) auf Wunsch je ein Dienstkraftfahrzeug zur uneingeschränkten Nutzung zur Verfügung gestellt.

Werden die Fahrzeuge über dienstliche Zwecke hinaus für Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte oder für sonstige private Zwecke genutzt, ist hierin ein geldwerter Vorteil zu sehen, der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zu versteuern ist.

Im Übrigen siehe Anlage.

2. Inwieweit hat es Dienstwagennutzungen der Hamburger Senatsmitglieder und Staatsräte in 2008 und 2009 im Ausland gegeben (bitte für jedes Senatsmitglied ausführen)?

Welcher dienstliche Anlass?

e. Gemischt privat/dienstlich? Welcher dienstliche Anlass?

3. Vor dem Hintergrund der Antwort zu 2.: Inwieweit hat es 2008 und 2009 bei welchem Senatsmitglied beziehungsweise Staatsrat privat beziehungsweise gemischt privat/dienstliche Dienstwagennutzungen im Ausland mit Fahrer gegeben? Wann, wofür und warum? Wie ist dieses abgerechnet worden?

Der Erste Bürgermeister hat in Begleitung einer Delegation auf Einladung des Landeshauptmanns von Oberösterreich und der Stadt Wien vom 28. bis 29. April 2009 eine dienstliche Auslandsreise in Österreich mit Dienstwagen und Fahrer unternommen. Die Reise galt vor allem der Vertiefung der Zusammenarbeit im Bereich Life Science. Im Anschluss an die Dienstreise hat sich der Erste Bürgermeister im Dienstwagen privat nach Kärnten fahren lassen. Diese Fahrt sowie die Rückfahrt des Fahrers nach Wien wurden privat abgerechnet. Der Erste Bürgermeister reiste privat und ohne Dienstwagennutzung nach Hamburg zurück.

Der Präses der Behörde für Kultur, Sport und Medien hat vom 9. bis 11. März 2008 eine Dienstreise zum Besuch der Internationalen Kunstmesse TEFAF Fine Art Fair nach Maastricht, und vom 19. bis 22. August 2008 sowie vom 9. bis 12. August 2009 jeweils eine Dienstreise zum Besuch der Salzburger Festspiele nach Salzburg unternommen. Die Dienstreisen erfolgten mit Dienstwagen und ohne Fahrer.

Der damalige Präses der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hat vom 15. bis 16. Februar 2008 auf Einladung des Bürgermeisters der Stadt Groningen eine Dienstreise in die Niederlande unternommen. Die Dienstreise erfolgte mit Dienstwagen und Fahrer.

Der Präses der Behörde für Inneres hat in Vertretung des Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses des Bundesrates an der Konferenz der Vorsitzenden der Ausschüsse für Verteidigung der nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten in Paris teilgenommen. Die Dienstreise erfolgte vom 25. bis 28. Oktober 2008 mit Dienstwagen und Fahrer.

Darüber hinaus gab es in den Jahren 2008 und 2009 insgesamt sechs ausschließlich private Dienstwagennutzungen von Senatsmitgliedern und Staatsräten im Ausland ­ sämtlich ohne Fahrer ­, die entsprechend den Vorschriften abgerechnet wurden beziehungsweise werden. Im Übrigen gibt der Senat über Privatangelegenheiten von Senatsmitgliedern und Mitgliedern des Staatsrätekollegiums zur Wahrung ihrer Privatsphäre keine Auskunft.

Die Angaben beziehen sich nur auf die aktuellen Senatsmitglieder, Staatsrätinnen und Staatsräte. Darüber hinaus können die zur Beantwortung benötigten Daten in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ermittelt werden.

4. Inwieweit ist vor diesem Hintergrund die Einhaltung der unter 1. erfragtem Rahmenbedingungen garantiert?

Die Rahmenbedingungen werden eingehalten.

Den Senatoren und Staatsräten sowie dem zur Zeit amtierenden Präsidenten des Rechnungshofes der Freien und Hansestadt Hamburg1 steht je ein Dienstkraftwagen zur uneingeschränkten Benutzung zur Verfügung.

Für Fahrten nach Orten außerhalb eines Umkreises von 200 km um Hamburg sind vom Fahrzeugbenutzer die Kosten für Treibstoff, Öl und sonstige Auslagen sowie ggf. Reisekosten- und Überstundenvergütungen des Fahrers zu erstatten, sofern diese Fahrten nicht durch die amtliche oder politische Stellung bedingt sind.

1 gemäß Senatsbeschluss vom 8.6.71 erweitert auf den Präsidenten des Hanseatischen Oberlandesgerichts