Wirtschaftszentrum Hamburg : Zentrale Anlaufstelle für Hamburgs Wirtschaft

Viele kleine und mittelständische Betriebe stehen in der derzeitigen Finanzund Wirtschaftskrise vor großen Herausforderungen. Ein großes Problem besteht in mangelnder Liquidität und erschwerter Kapitalbeschaffung. Das Wirtschaftzentrum Hamburg ist hier ein wichtiger Ansprechpartner. Die Konzentration von Fach- und Sachverstand der wichtigsten Wirtschaftsfördereinrichtungen Hamburgs unter einem Dach erweist sich gerade in schwierigen Zeiten als richtige Antwort auf die Krise. Die Verknüpfung und Vernetzung an einem Ort bietet ein festes Netzwerk, innerhalb dessen sowohl Unternehmen, die in den Markt starten wollen, als auch Unternehmen, die in der Krise Rat suchen, konkrete Hilfe finden können.

Im Wirtschaftszentrum Hamburg sind Einrichtungen konzentriert, an denen die Freie und Hansestadt Hamburg beteiligt ist.

Dazu fragen wir den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der BürgschaftsGemeinschaft Hamburg GmbH, BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH, H.E.I. Hamburger ExistenzgründungsInitiative, HWF Hamburgische Gesellschaft für Wirtschaftsförderung mbH, Innovationsstiftung Hamburg, Stiftung des Öffentlichen Rechts, des Projektes Mittelstandsförderinstitut und der MAZ level one GmbH wie folgt:

1. zur BürgschaftsGemeinschaft Hamburg GmbH (BG):

a. Welche Leistungen/Unterstützung bietet die BG an?

b. Wer ist die Zielgruppe der BG?

c. Welche Voraussetzungen für eine Förderung durch die BG müssen die Unternehmen erbringen?

Die BürgschaftsGemeinschaft Hamburg GmbH (BG) sichert die Bereitstellung kurzbis langfristiger und zinsgünstiger Kredite für Hamburger Unternehmen durch die Gewährung von Ausfallbürgschaften für Kredite. Außerdem garantiert sie Beteiligungen der BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH (BTG). Zur Zielgruppe der BG gehören Existenzgründungen sowie Unternehmen aller Branchen. Gefördert werden können kleine und mittlere Unternehmen gemäß der Definition der Europäischen Union (EU), das heißt Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und entweder einem Umsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Die Existenzgründungen und Unternehmen müssen vorha bensbezogen ausreichende fachliche, kaufmännische und konzeptionelle Grundlagen und Planungen sowie Marktchancen und eine angemessene Eigenbeteiligung nachweisen. Daneben unterstützt die BG die Behörde für Wirtschaft und Arbeit bei der Abwicklung verschiedener Förderprogramme (zum Beispiel Feuerwehrfonds und Programm für Existenzgründung und Mittelstand).

d. Wie groß ist das Gesamtvolumen der Unterstützung, welche durch die BG gewährt werden kann?

e. Bis zu welchem Betrag können Bürgschaften durch die BG im Einzelfall übernommen werden?

Im Zeitraum 2008 bis 2012 kann die BG auf der Basis der geltenden Rückbürgschaftserklärungen des Bundes und der Freien und Hansestadt Hamburg Bürgschaften mit einem Volumen von rund 450 Millionen Euro eingehen. Damit kann bei der Annahme einer durchschnittlichen Verbürgungsquote von 70 Prozent ein Kreditvolumen von rund 650 Millionen Euro abgesichert werden.

Der derzeit mögliche Bürgschaftshöchstbetrag in Höhe von 1,875 Millionen Euro ermöglicht die Absicherung von Gründungs- oder Investitionskrediten in Höhe von circa 2,3 Millionen Euro (80-prozentige Bürgschaft) oder die Absicherung von Betriebsmittelkrediten in Höhe von 3,1 Millionen Euro (60-prozentige Bürgschaft). Bei niedrigeren Verbürgungsgraden und in Fällen, in denen Banken unverbürgte Kredite auf der Basis vorhandener Sicherheiten parallel geben, können Gesamtvorhaben auch mit größeren Volumina gesichert werden.

f. Welche zusätzlichen Maßnahmen wurden durch die BG im Rahmen der Wirtschaftskrise getroffen?

g. Wurden die zur Vergabe durch die BG bestimmten Bürgschaften im Rahmen der Krise aufgestockt?

Wenn ja, um welchen Betrag?

Wenn nein, warum nicht?

h. Wurden die Kompetenzen der BG als Reaktion auf die Krise erweitert?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

i. In der Krise kommt es auf schnelle Reaktionen an. Welche Möglichkeiten der Beschleunigung von Kreditzusagen gibt es?

Für den Zeitraum von März 2009 bis Ende 2010 wurden die bestehenden Rückbürgschafts- und Rückgarantieurkunden des Bundes und der Freien und Hansestadt Hamburg aufgestockt und die bestehenden Bedingungen verändert. Dies ermöglichte programmatische Erneuerungen im Rahmen der Einräumung einer Eigenkompetenz der BG zur Beschleunigung der Bürgschaftsvergabe bei Bürgschaften bis zu 150. Euro (Entscheidungsdauer fünf Tage) sowie bei Online-Bürgschaften bis 100. Euro (Entscheidungsdauer 24 Stunden (BG-express!)). Im Normalprogramm beträgt die Entscheidungsdauer vergleichsweise drei bis vier Wochen. Außerdem wurde dadurch die Zielgruppe auf Unternehmen erweitert, die nach dem 1. Juli 2008 in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Das Eigenrisiko der BG wurde von 35 Prozent auf 20 Prozent gesenkt (der Bund erhöhte sein Risiko um zehn Prozentpunkte und die Freie und Hansestadt Hamburg erhöhte ihr Risiko zusätzlich um fünf Prozentpunkte). Neben einer Beschleunigung der Entscheidung über Bürgschaften konnte mit diesen Maßnahmen auch das mögliche Bürgschafts- und Garantievolumen gesteigert werden.

j. Wie viele Firmen haben das Angebot der BG in welchem Umfang genutzt?

Bitte für die Jahre 2006 bis heute nach Jahren aufgliedern. Welche Leistungen/Unterstützungen bietet die BTG an?

b. Wer ist die Zielgruppe der BTG?

c. Welche Voraussetzungen für eine Beteiligung durch die BTG müssen die Unternehmen erbringen?

Die BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH (BTG) übernimmt stille Beteiligungen für die gleiche Zielgruppe wie die der BG mit dem Schwerpunkt auf innovative und wachsende Unternehmen sowie Existenzgründungen und Übernahmen. Fördervoraussetzungen sind fachliche und kaufmännische Kompetenz sowie ein angemessener Eigenanteil, der auch aus begründeten Gewinnerwartungen ergänzt werden kann.

d. Wie groß ist das Gesamtvolumen der Einlagen, welche durch die BTG getätigt werden können?

Die BTG geht grundsätzlich nur Beteiligungen ein, die von der BG garantiert werden.

Die der BG zur Verfügung stehenden Rückgarantien vom Bund und der Freien und Hansestadt Hamburg ermöglichen derzeit Beteiligungsübernahmen von jährlich insgesamt 6 Millionen Euro.

e. Bis zu welchem Betrag können Beteiligungen durch die BTG im Einzelfall getätigt werden?

f. Welche Maßnahmen wurden durch die BTG im Rahmen der Wirtschaftskrise zusätzlich getroffen?

g. Wurden die Beteiligungen beziehungsweise die Beteiligungshöhen durch die BTG im Rahmen der Krise aufgestockt?

Wenn ja, um welchen Betrag?

Wenn nein, warum nicht?

Im März 2009 wurde der maximale Beteiligungsbetrag im Einzelfall von 200.000 Euro auf 500.000 Euro erhöht. Dies verbessert die Kapitalausstattung kleiner Unternehmen wesentlich und ermöglicht größere Vorhaben. Auch das Gesamtvolumen wurde durch die betragsmäßige Erhöhung des Rückgarantiebetrages durch den Bund und die Freie und Hansestadt Hamburg erhöht.

h. Wurden die Kompetenzen der BTG als Reaktion auf die Krise erweitert?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

Nein, da die bestehenden Kompetenzen als ausreichend erachtet werden. Eine Eigenkompetenz der BTG ist bereits für Beteiligungen bis zu 250.000 Euro vorgesehen.

i. Wie viele Firmen haben das Angebot der BTG in welchem Umfang genutzt?