Die größte deutsche Linienreederei die HapagLloyd AG HLAG ist davon nicht verschont geblieben

I. Ausgangslage

Durch die als Folge der Finanzkrise entstandene Wirtschaftskrise ist der weltweite Warenaustausch im Jahre 2009 im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken. Dadurch mussten alle im globalen Containertransport tätigen Reedereien erhebliche Mengen- und Preisrückgänge hinnehmen. Da sich diese Entwicklung in einem kurzen Zeitraum abspielte ­ Mengenund Preise lagen noch im dritten Quartal 2008 auf oder bei historischen Höchstwerten ­ war die Möglichkeit der internen Anpassung durch Kostensenkungsprogramme begrenzt. Praktisch alle Linienreedereien haben daher angekündigt, im Jahre 2009 erhebliche Verluste auszuweisen.

Die größte deutsche Linienreederei, die Hapag-Lloyd AG (HLAG), ist davon nicht verschont geblieben. Ihre gegenwärtige wirtschaftliche Situation ist so schlecht, dass Beiträge der Gesellschafter und Bürgschaften des Bundes und des Landes Hamburg im Rahmen des Wirtschaftsfonds Deutschland notwendig sind, um das Unternehmen zu stabilisieren.

Vom Unternehmen beauftragte Gutachter haben festgestellt, dass die HLAG zum Stichtag 1. Juli 2008 kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß den EU-Kriterien war, die problematische Unternehmenssituation also auf die Wirtschaftskrise zurückzuführen ist. Zugleich haben sie bestätigt, dass das vorliegende Unternehmenskonzept eine ausreichende Grundlage für die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens darstellt.

Damit sind die zentralen Voraussetzungen für einen Antrag beim Wirtschaftsfonds Deutschland wahrscheinlich gegeben; die Überprüfung erfolgt im weiteren Verfahren. Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens als weitere Voraussetzung für die staatliche Unterstützung ist gegeben.

II. Volkswirtschaftliche Bedeutung der Hapag-Lloyd AG

Die HLAG beschäftigt an 320 Standorten in 130 Ländern rund 7.200 Mitarbeiter, davon ca. 2.500 Mitarbeiter in Deutschland und davon ca. 1.200 deutsches Seepersonal. Mit 118 Ausbildungsstellen für Seepersonal (von insgesamt 210 Ausbildungsstellen) ­ unter anderem auf speziell ausgerüsteten Ausbildungsschiffen ­ spielt die HLAG eine führende Rolle in der Ausbildung des deutschen Seepersonals.

Die HLAG stellt 38 % der aktiven Flotte unter deutscher Flagge. Ein erheblicher Teil der Schiffe ist von deutschen Firmen gechartert; nach gutachterlicher Feststellung belaufen sich die an deutsche Reeder zu entrichtenden Charterprämien auf 250 Mio. Euro p.a.

Das jährlich von der HLAG vergebene Auftragsvolumen für Ladungs- und Hafenkosten, Verkehrsträgerkosten etc. beläuft sich auf weitere rund 270 Mio. Euro. 90 % dieses Auftragsvolumens fällt im Hafen Hamburg an.

Die HLAG erbringt ihre Transportleistungen jedoch nicht „Stand-alone", sondern bildet mit den Reedereien OOCL (Hongkong) und NYK (Japan) die Grand Alliance. Durch diese Allianz entstehen Größenvorteile in der Wertschöpfungskette.

Da die HLAG als deutsche Reederei ihre Partner an deutsche Häfen, insbesondere Hamburg, bindet, muss die volkswirtschaftliche Bedeutung dieses Verbundes betrachtet werden, um das gesamte Risiko eines eventuellen Marktaustritts der HLAG zu erfassen.

Die Grand Alliance hatte 2008 einen Anteil von 42 % am Containerumschlag des Hamburger Hafens; die gemeinsam vergebenen Dienstleistungsaufträge erreichen ein Volumen

25.08.09/03.09.0919.Wahlperiode Stabilisierung der Hapag-Lloyd AG durch Gesellschafterbeiträge und Landesbürgschaft von ca. 800 Mio. Euro p.a. (ohne Charterprämien). Auf den Containerumschlag der Grand Alliance entfallen rund 45. der im Jahre 2008 rund 167.000 vom Hamburger Hafen abhängigen Beschäftigten in der Metropolregion. Die Lohnsumme dieser 45.000 Beschäftigten beläuft sich auf 1,8 Mrd. Euro. Die mit der Prüfung des Unternehmenskonzepts beauftragten Gutachter gehen davon aus, dass bei Ausscheiden von HapagLloyd aus dem Markt ca. 60 % des Frachtvolumens nicht mehr auf Hamburg gelenkt, sondern in Rotterdam und Antwerpen umgeschlagen würde. Damit wären neben den ca. 1.

Arbeitsplätze in der Unternehmenszentrale von Hapag-Lloyd weitere über 20.000 Arbeitsplätze in der Metropolregion Hamburg gefährdet. Hinzukommen über 6.000 weitere Arbeitsplätze bei der HLAG außerhalb der Metropolregion in Deutschland und der Welt.

III. Unternehmenskonzept

Die HLAG hat ein Unternehmenskonzept zur Überwindung der Krise erstellt, das von einer Unternehmensberatung bewertet und weiterentwickelt worden ist. Außerdem hat eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigt, dass das Konzept eine ausreichende Grundlage für die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens darstellt.

Ausgangspunkte des Unternehmenskonzeptes sind die von den Gutachtern bestätigte gute strategische Position und die operativen Stärken der HLAG. Dazu gehören unter anderem die Netzwerksteuerung auf Basis eines als Benchmark eingestuften IT-Systems, die anerkannt hohe Leistungsqualität, die auf den Bedarf zugeschnittene Flottenstruktur sowie die globale Präsenz und die positiven Skaleneffekte durch die Einbindung in die Grand Alliance.

Das Unternehmenskonzept trifft notwendigerweise Annahmen über die Entwicklung von Mengen und Preisen über mehrere Jahre hinweg und ist damit mit unvermeidlichen Unsicherheiten verbunden. Um das Risiko der Fehlplanung zu begrenzen, hat die Unternehmensleitung neben dem Basisfall, der auf den als wahrscheinlich eingestuften und sich gegenwärtig auch abzeichnenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beruht, ein Szenario mit ungünstigeren Bedingungen durchgeplant. Dieses sogenannte Worst-Case-Szenario unterstellt gegenüber dem Basisfall einen stärkeren Einbruch der Frachtmengen im Jahre 2009 und eine verzögerte Erholung ab 2010 sowie bei den Frachtraten ebenfalls einen stärkeren Einbruch und geringere Erholung bis 2012.

Bei der Planung des Einsparungsprogramms und des Finanzbedarfs ist die Unternehmensleitung von diesem ungünstigeren Szenario ausgegangen.

Das Programm der HLAG zur dauerhaften Kostenreduzierung hat insgesamt ein Volumen von bis zu 1,1 Mrd. US-Dollar bis zur vollen Wirksamkeit aller Maßnahmen ab 2011; rund 540 Mio. USD sind bereits umgesetzt. Das Einsparprogramm bezieht sich auf alle Bereiche: Nachverhandlungen der Transportkosten, der Leasing- und Charterprämien gehören beispielsweise ebenso dazu wie die Reduzierung von Leerfrachten, die Einstellung oder Zusammenlegung von Diensten sowie die Reduzierung der Flotte und Rationalisierungen im Overhead.

Der wesentliche Beitrag zur Stabilisierung des Unternehmens muss aber von wieder steigenden Transportmengen und -preisen ausgehen. Daher ist ein zentrales Element des Restrukturierungsplans die Deckung des Finanzbedarfs bis zur in der Planung angenommenen Erholung der weltwirtschaftlichen Lage. Neben den staatlichen Bürgschaften für neue Kredite (siehe dazu Ziff. IV.) und den als Genehmigungsvoraussetzung für die Kredite und Bürgschaften notwendigen Beiträgen der Gesellschafter (siehe dazu Ziff. V) gehören dazu auch noch in Verhandlungen befindliche Beiträge der Banken (Tilgungsaussetzung, Aussetzung der sogenannten Loan-to-Value-Klauseln, mit denen die Höhe von Schiffskrediten an die Wertentwicklung der Schiffe angepasst wird). IV. Bürgschaft

Mit dem zweiten Konjunkturpaket ist der Wirtschaftsfonds Deutschland eingerichtet worden, der unter anderem Bürgschaften in Höhe von normalerweise 80 %, in Ausnahmefällen auch 90 % des Kreditvolumens für Unternehmen übernehmen kann, die durch die Wirtschaftskrise in wirtschaftliche Schieflage geraten sind.

Der Finanzierungsplan des von der HLAG aufgestellten pessimistischen Szenarios sieht einen Liquiditätsbedarf von 1,95 Mrd. Euro vor, der ­ unter der Voraussetzung, dass die o.g. Einsparungsmaßnahmen und die skizzierten Beiträge Dritter in vollem Umfang greifen ­ im Umfang von bis zu 1,2 Mrd. Euro als Kredit mit einer Laufzeit von 7 Jahren durch ein Bankenkonsortium mit einer Bürgschaft über den Wirtschaftsfonds Deutschland bereitgestellt werden soll. Sollte sich die weitere Entwicklung der HLAG wie im günstigeren Basisfall angenommen darstellen, würde dieser auf den ungünstigeren Fall berechnete Kreditbedarf nicht in vollem Umfang eintreten.

Kreditnehmer werden sowohl die HLAG als auch ihre von den Gesellschaftern gegründete Muttergesellschaft BidCo sein (zur Beteiligungsstruktur siehe Anlage). Bei der BidCo dient der Kredit der Finanzierung der auf Grund des Beherrschungsvertrages zu übernehmenden Verluste der HLAG.

Der Antrag auf die 90 %ige-Verbürgung dieses Kreditvolumens ist am 13. August 2009 durch die HSH Nordbank federführend für das Bankenkonsortium gestellt worden. Die Bürgschaftsgewährung setzt die Prüfung des Unternehmenskonzepts durch externe Experten und die Klärung einer Reihe von derzeit noch offenen Fragen voraus, so unter anderem die Sicherheiten, den Bürgschaftsprozentsatz und die beihilferechtliche Prüfung. Ziel ist eine Entscheidung über die Bürgschaft, bevor weiterer Finanzbedarf bei der HLAG eintritt, sodass auch die weiteren Leistungen der Gesellschafter (vgl. Ziff. V) erst erfolgen, wenn über das gesamte Finanzierungspaket entschieden ist.

Die Bürgschaften durch den Wirtschaftsfonds Deutschland werden durch den Bund und diejenigen Länder, in denen ein relevanter Anteil der durch die Maßnahme erhaltenen Arbeitsplätze angesiedelt ist, gemeinsam und hälftig getragen. Daher wird Hamburg voraussichtlich parallel zur Bundesbürgschaft eine direkte Landesbürgschaft in Höhe von bis zu 540 Mio. Euro übernehmen müssen. Die Bürgerschaft hat den Senat im Haushaltsbeschluss 2009/2010 ermächtigt, nach dem Verfahren des Gesetzes über die Kreditkommission in 2009 Sicherheitsleistungen in Höhe von bis zu 230 Mio. Euro zu übernehmen.

Davon ist bereits ein Teil in Anspruch genommen, weitere konkrete Anfragen auf Bürgschaften liegen vor. Daher soll diese Bürgschaftsermächtigung um den vollen Betrag, der für die Sicherheitsleistung zugunsten der HLAG gegebenenfalls benötigt wird, erhöht werden, mit der Maßgabe, dass dieses zusätzliche Volumen nicht für andere Bürgschaftsfälle genutzt werden kann.

Die Entscheidung über die Bürgschaft setzt nach den Verfahrensregeln des Wirtschaftsfonds Deutschland die Prüfung des Unternehmenskonzeptes durch einen unabhängigen Drit ten voraus. Außerdem sind eine Reihe von noch offenen Fragen, unter anderem die beihilferechtliche Zulässigkeit, der Bürgschaftsprozentsatz und die Besicherung zu klären.

Im Rahmen des Wirtschaftsfonds Deutschland werden Anträge auf Großbürgschaften des Bundes, ab einem Bundesobligo von 300 Mio. Euro oder die von grundsätzlicher Bedeutung sind, nach positivem Votum im Bürgschaftsausschuss (interministerieller Ausschuss, in dem bei diesem Fall auf Arbeitsebene Vertreter der Bundesministerien und der zuständigen Hamburger Behörden vertreten sein werden) auf der Grundlage eines externen Gutachtens im „Lenkungsausschuss Unternehmensfinanzierung" (Lenkungsausschuss) beraten und entschieden. Dem Lenkungsausschuss gehören auf Staatssekretärsebene je ein Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums (Vorsitz), des Bundesfinanzministeriums, des Bundesjustizministeriums sowie ein Vertreter des Bundeskanzleramtes an. Die Tätigkeit des „Wirtschaftsfonds Deutschland" wird durch einen „Lenkungsrat Unternehmensfinanzierung" (Lenkungsrat) begleitet, der sich aus Persönlichkeiten mit besonderen Erfahrungen in Wirtschafts- und Finanzfragen zusammensetzt. Der Lenkungsrat spricht Empfehlungen gegenüber dem Lenkungsausschuss aus. Fälle, in denen das Bundesobligo 300 Mio. Euro überschreitet oder die von grundsätzlicher Bedeutung sind, sind zudem dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vor Entscheidung durch den Lenkungsausschuss vorzulegen.

Das Entscheidungsverfahren in Hamburg nach dem Gesetz über die Kreditkommission verläuft parallel, bedarf jedoch der Abstimmung mit der Entscheidung des Bundes (die inhaltliche Abstimmung über die Ausgestaltung der parallelen Bürgschaften erfolgt im Wesentlichen im Rahmen der Sitzungen des Bürgschaftsausschusses).

Für die anstehenden Sitzungen der genannten Gremien gibt es folgende Terminvorstellungen: die Sitzung des Bürgschaftsausschusses (interministerieller Ausschuss) findet voraussichtlich am 18. September 2009 auf Grundlage eines externen Gutachtens statt. Unmittelbar zuvor wird die Beschlussfassung der Hamburgischen Bürgerschaft auf Grundlage dieser Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft angestrebt. Die Befassung der Kreditkommission ist ­ bei einem antragsgemäßen Votum der Bürgerschaft ­ für den 16. September 2009 vorgesehen. Auf Bundesebene tagen der Lenkungsrat und abschließend der Lenkungsausschuss voraussichtlich in der 39. Kalenderwoche.

V. Beiträge der Gesellschafter

Die Unterstützung durch den Wirtschaftsfonds Deutschland setzt ausreichende Gesellschafterbeiträge voraus. Das Konzept für die HLAG sieht vor, dass die Gesellschafter Mittel in Höhe von 600 Mio. Euro als liquide Mittel zuführen, die im Umfang von 570 Mio. Euro das Eigenkapital der HLAG/BidCo erhöhen. Hinzu kommen 150 Mio. Euro, die durch den Verkauf der HLAG-Immobilien an Dritte statt an die BidCo generiert werden sollen. Zusätzlich ist es notwendig, dass die Gesellschafter zur Verbesserung der Bilanzrelationen Gesellschafterdarlehen in Höhe von 353 Mio. Euro in sogenanntes Hybridkapital (unbefristete und nur bei Ausschüttungsfähigkeit verzinsliche Mittel) umwandeln.

Mittelbare Gesellschafter der Hapag-Lloyd AG sind die TUI AG mit einem Anteil von 43,33 %, die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH mit rund 23 %, die Kühne Holding AG mit rund 15 %, die Iduna Vereinigte Lebensversicherung a.G. für Handwerk, Handel und Gewerbe (Iduna) mit 7,1 %, die HSH Nordbank AG mit rund 4,8 %, ein von der M.M.Warburg & Co. KGaA geführter Investorenpool mit ebenfalls rund 4,8 % und zwei Gesellschaften der HanseMerkur-Versicherungsgruppe mit zusammen 1,9 % (zur Beteiligungsstruktur siehe Anlage).

1. Kauf und Wiedereinbringung des Anteils am Containerterminal Altenwerder (CTA)

Die TUI AG, die HGV und die Iduna haben einen ersten Schritt zur Eigenkapitalstärkung der HLAG bereits vollzogen. Um einen unmittelbaren Liquiditätsengpass Ende Juli 2009 zu beseitigen, haben sie über eine neu gegründete Zwischengesellschaft, die „Albert Ballin" Terminal Holding GmbH (ABTH), die 25,1 %ige Beteiligung der HLAG am CTA erworben. Die dafür notwendigen 315 Mio. Euro haben die HGV und die Iduna entsprechend ihrer Beteiligungsquote an der HLAG erbracht, die TUI AG hat den restlichen Betrag von 215 Mio. Euro übernommen, allerdings mit der Bedingung, 25 Mio. Euro im Jahre 2011 durch die HGV refinanziert zu bekommen. Der Kaufpreis ist bei der HLAG in vollem Umfang liquiditätswirksam geworden und führte in Höhe von rund 285 Mio. Euro als Veräußerungsgewinn zu einer Verbesserung des Eigenkapitals der HLAG.

Der Bund und das Bankenkonsortium haben verlangt, dass die Beteiligung an CTA wieder in den HLAG/ BidCo-Konzern zu dessen Stärkung zurückgeführt werden muss. Sie haben darauf hingewiesen, dass sowohl der für die staatsverbürgten Mittel von HLAG zu zahlende Zinssatz als auch die an die Garantiegeber (Bund und Land Hamburg) zu zahlende Garantieprovision aus beihilferechtlichen Gründen wesentlich höher ausfallen müssten, wenn die CTA-Beteiligungen als einzige verfügbare werthaltige Sicherheit nicht wieder in den HLAG/BidCo-Konzern eingegliedert würden.

Darüber hinaus hat auch TUI die alleinige Übernahme eines von den Banken geforderten Beitrags von 50 Mio. Euro zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der HLAG bis Ende Oktober 2009 davon abhängig gemacht, dass auch die bislang im Zuge des CTA-Kaufs engagierten Gesellschafter der Albert Ballin KG (ABKG), HGV und Signal Iduna, einer Einbringung der CTA-Beteiligungen in den HLAG/BidCo-Konzern zustimmen. Vor diesem Hintergrund hat der Senat am 3. September 2009 beschlossen, die Beteiligung am CTA wieder in den HLAG/BidCo-Konzern einzubringen und so die Haftungsmasse für weitere von der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Bund zu verbürgende Kredite zu erhöhen.

Die Gesellschafter der für den Erwerb der Beteiligung am CTA gegründeten ABTH verkaufen ihre Beteiligung an dieser Gesellschaft an die BidCo. Damit wird die Beteiligung wieder in den HLAG/BidCo-Konzern eingegliedert und BidCo ist Schuldnerin der von HGV, Signal Iduna und TUI ausgereichten Darlehen. Dabei sollen die gegenwärtig zur Finanzierung des CTA-Erwerbs ausgereichten Darlehen in Höhe von 314 Mio. Euro (76 Mio. Euro von HGV, 24 Mio. Euro von Signal Iduna, 214 Mio. Euro von TUI) auf Ebene von HLAG/BidCo in haftendes Eigenkapital (sog. Hybridkapital) umgewandelt werden.

Die ABKG refinanziert den Erwerb des Hybridkapitals von HGV und Signal Iduna durch entsprechende Gesellschafterdarlehen, die mit 8 % verzinst werden. Darüber hinaus ist beabsichtigt, dass 50 % der Dividenden aus der CTA-Beteiligung an die ABKG und TUI weiter geleitet werden und innerhalb der ABKG zugunsten der Gesellschafter quotal aufgeteilt werden.