Strategien zur Entwicklung der Stadtgestalt Hamburgs
In seiner Antwort auf die Große Anfrage „Vergabe und Verwendung von Gutachten" (Drucksache 16/2578) teilt der Senat mit, dass die Stadtentwicklungsbehörde im Oktober 1997 ein Gutachten „Strategien zur Entwicklung der Stadtgestalt Hamburgs" in Auftrag gegeben hat, dessen Zweck ein „Thematischer Entwicklungsplan als Beurteilungshilfe in stadtgestalterischen Fragen" sei und das immer noch nicht abgeschlossen sei. Das Gutachten werde mit 231 830 DM aus dem Haushaltstitel 5100.526.01 (Planungsmittel auf den Gebieten der Landes- und Landschaftsplanung sowie des Städtebaus) finanziert. Die Vergabe des Gutachtens sei „freihändig" und „im Anschluß an einen Beratungsvertrag" erfolgt.
Ich frage den Senat:
1. Warum wurde das o.g. Gutachten freihändig vergeben und nicht öffentlich ausgeschrieben?
Er ist einer der wenigen qualifizierten Experten auf dem Gebiet der gesamtstädtisch angelegten Stadtgestaltung und Verfasser des „Stadtgestalt-Konzepts für Berlin" sowie Mitverfasser des „Stadtentwicklungsplans Öffentlicher Raum Berlin". Hierdurch und durch seine Beratung für das „Stadtbildkonzept Hamburg" im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes und seine Ortskenntnis Hamburgs ist der Gutachter für den Auftrag besonders geeignet.
2. Wer wurde mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt?
Eine Arbeitsgruppe für Stadtplanung aus Berlin/München.
3. Welche konkreten Qualifikationen des Auftragnehmers haben zur Gutachtenvergabe an ihn geführt?
Siehe Antwort zu 1.
4. Welche konkreten stadtgestalterischen Fragen sollte das Gutachten klären?
Das Gutachten ist als Orientierungsrahmen für Entscheidungen zur Stadtgestaltung angelegt. Es beantwortet nicht ausdrücklich aktuelle Fragen der Stadtgestaltung bei konkreten städtebaulichen Vorhaben.
5. a) Was versteht der Senat konkret unter „Stadtgestalt", und welche Vorstellungen hat er selbst hinsichtlich ihrer „Entwicklung"? Stadtgestalt ist die Gesamtheit aller städtischen und landschaftlichen Elemente, die das spezielle Bild Hamburgs prägen. Hamburgs charakteristische Stadtgestalt ist ein bedeutender „weicher" Standortfaktor. Es ist die Aufgabe der Hamburger Stadtentwicklungsplanung, alle städtebaulichen Entscheidungen im Sinne einer positiven Weiterentwicklung der Hamburger Stadtgestalt zu treffen.
5. b) Warum war der Senat nicht allein in der Lage, die im Gutachten gestellten Fragen zu beantworten?
Der für die Bearbeitung der Aufgabe erforderliche externe Sachverstand sollte ausdrücklich in die Problemlösung einbezogen werden.
6. a) Was hatte der dem Gutachten vorausgegangene Beratungsvertrag zum Gegenstand?
b) Wer hat die Beratung veranlaßt, und wer wurde beraten?
Die Stadtentwicklungsbehörde hat den Beratungsvertrag zum Stadtbildkonzept Hamburg im Rahmen der Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzeptes geschlossen. Im übrigen siehe zu 1.
6. c) Wer hat die Beratung durchgeführt?
Siehe Antwort zu 2.
6. d) Wann wurde der Beratungsvertrag geschlossen, und wann endete seine Laufzeit?
Vertragsabschluß am 14. Dezember 1993
Vertragsende am 27. Januar 1997.
6. e) In welchem konkreten inhaltlichen Zusammenhang stehen das o.g. Gutachten und der Beratungsvertrag?
Das Stadtbildkonzept bildet eine der Grundlagen des zu erstellenden Gutachtens.
6. f) Wie hoch waren die aus dem Beratungsvertrag resultierenden Kosten?
15 000 DM.
7. Wurde der in Drucksache 16/2578 benannte Finanzaufwand in Höhe von 231 830 DM bei Vertragsabschluß als Pauschalsumme vereinbart? Wenn ja: Warum?
Nein.
0Wenn nein:
7. a) Inwieweit ist es bis heute bereits zu einerVerteuerung des Gutachtens gekommen, und wie hoch war die bei Vertragsabschluß vereinbarte Summe?
Die ursprüngliche Auftragssumme betrug 126 126 DM.Durch eine Erweiterung des Leistungsbildes wurde das Gesamthonorar erhöht auf bis zu 231 830 DM.
7. b) Inwieweit muss zukünftig mit einer Verteuerung des Gutachtens gerechnet werden, und wie hoch beziffert sich diese?
Eine Auftragserweiterung bzw. Zusatzaufträge sind nicht vorgesehen.
8. Welche Leistungen des Auftragnehmers werden im einzelnen durch die 231 830 DM abgegolten?
Das Leistungsbild umfaßt:
1. Zusammenfassende generalisierende Darstellung der für die Gesamtstadt bestimmenden Topographien
2. Entwurf einer Prioritätensetzung und Benennung der folgenden Schwerpunktthemen für eine vertiefte Bearbeitung:
Stadt am Wasser
öffentlicher Raum der Altstadt/Neustadt
ausgewählte Magistralen als Raumfolgen
Stadtteilzentren als Knoten polyzentraler Struktur Hamburgs
durch Großparke geprägte Orte
alte Industriegebiete als Potentiale für „neue Stadt"
Höhenentwicklung
3. Beschreibung mit Übersichtsplänen in struktureller Darstellung der ausgewählten Schwerpunktthemen
4. Formulierung von Leitprojekten
5. Aufzeigen weiterer Räume und Projekte, die längerfristig zu entwickeln sind
6. Abstimmung und Bericht.
9. Ist seit Vertragsbeginn Geld an den Auftragnehmer geflossen? Wenn ja: In welcher Höhe und für welche Leistungen?
Bisher wurden für erarbeitete Leistungen 151 806,24 DM ausgezahlt.
10. Wann ist mit einer Fertigstellung des Gutachtens zu rechnen?
Voraussichtlich Ende 1999.
10. a) Inwieweit wurde bei der Auftragsvergabe ein Fertigstellungstermin vereinbart?
Als Fertigstellungstermin wurde Anfang 1999 vereinbart.
10. b) Inwieweit und durch welche konkreten Maßnahmen hat der Senat auf eine baldige Fertigstellung hingewirkt?
Es haben regelmäßige Abstimmungen, unterstützt durch einen behördenübergreifenden Beirat, stattgefunden.
10. c) Wie erklärt der Senat, dass das Gutachten noch nicht fertiggestellt ist?
Die Diskussion von Einzelthemen erforderte mehr Zeit als vorgesehen; darüber hinaus sollte der neue Oberbaudirektor in die Schlußphase der Erarbeitung eingebunden werden.
11. Inwieweit und wann wird die Bürgerschaft über die Ergebnisse des Gutachtens sowie die diesbezüglichen Konsequenzen des Senats informiert?
Das Gutachten unterstützt die Arbeit der zuständigen Behörde. Eine Weiterleitung des Gutachtens an die Bürgerschaft ist nicht beabsichtigt.