Pläne der Kommission für Bodenordnung für das Parkquartier Friedrichsberg

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Ksenija Bekeris (SPD) vom 09.09. und Antwort des Senats

Betreff: Pläne der Kommission für Bodenordnung für das Parkquartier Friedrichsberg: Vergabe des 2. Bauabschnitts nach Höchstgebotsverfahren?

Einem offenen Brief des Stadtteilvereins Barmbek-Süd e.V. und des Sprecher/-innenteams des Stadtteilrats Barmbek-Süd vom 13.7.2009 an den Vorsitzenden der Kommission für Bodenordnung, Michael Lindau, ist zu entnehmen, dass die Kommission für Bodenordnung die ehemaligen stadteigenen Grundstücke im 2. Bauabschnitt des Parkquartiers Friedrichsberg nach dem Höchstgebot vergeben will. Bei den zu erwartenden hohen Grundstückspreisen wäre die Versorgung insbesondere junger Familien mit günstigem Wohnraum im Parkquartier Friedrichsberg gefährdet beziehungsweise unmöglich.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Bei dem zu veräußernden Grundstück handelt es sich nicht um eine städtische Fläche, Eigentümer ist der Hamburgische Versorgungsfonds (HVF). Dieser hat den gesetzlichen Auftrag, die Versorgungsverpflichtungen des LBK zu verwalten sowie das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf und die Anstalten öffentlichen Rechts PFLEGEN UND WOHNEN (p&w), Hamburger Friedhöfe und Studierendenwerk in der Erfüllung ihrer Versorgungsverpflichtungen durch Zahlungen wirtschaftlich zu entlasten (§ 2 Absatz 1 Gesetz über den Hamburgischen Versorgungsfonds, HVFG). Die Finanzierung dieses gesetzlichen Auftrags erfolgt unter anderem durch erwirtschaftete Mittel des HVF; soweit diese zur Erfüllung der Aufgaben nicht ausreichen, muss der HVF gemäß § 3 Absatz 3 HVFG zur Deckung seiner Verpflichtungen Kredite aufnehmen. Ein Verzicht auf erzielbare Erlöse ­ auch teilweise ­ aus Grundstücksverkäufen hat für den HVF eine Deckungslücke in gleicher Höhe zur Folge, die kreditär unter zusätzlicher Aufwendung entsprechender Zinszahlungen zu finanzieren ist. Die Freie und Hansestadt Hamburg veräußert die Flächen in Vollmacht des HVF. Die Kommission für Bodenordnung ist mit der Veräußerung der Grundstücke des 2. Bauabschnitts im Parkquartier Friedrichsberg noch nicht befasst worden.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Ist obiger Brief vom Stadtteilrat und Stadtteilverein von der Kommission für Bodenordnung und der Finanzbehörde zur Kenntnis genommen worden? Wie wird er von beiden bewertet? Wie steht der Senat zu dieser Frage?

Der Senat war nicht Adressat des offenen Briefes des Stadtteilvereins Barmbek-Süd e.V. und des Sprecher/-innenteams des Stadtteilrats Barmbek-Süd. Die Finanzbehörde und die Kommission für Bodenordnung haben lediglich den offenen Brief zur Kenntnis genommen. Das Auswahlverfahren für die Gebote läuft noch. Sobald dessen Ergebnis feststeht, wird der Kommission für Bodenordnung die Veräußerungsent scheidung zur Beschlussfassung vorgelegt.

2. Wann soll über die Veräußerung der Grundstücke im 2. Bauabschnitt entschieden werden? Nach welchen Kriterien soll entschieden werden?

Die Auswahl der Gebote richtet sich nach Maßgabe der gemäß Ausschreibung eingereichten Unterlagen nach der Höhe des Kaufpreises, dem Anteil familiengerechter Wohnungen, dem familienfreundlichen Konzept sowie den dargelegten Energiestandards.

3. Stimmt es, dass die Kommission für Bodenordnung beziehungsweise die Finanzbehörde die ehemaligen stadteigenen Grundstücke im 2. Bauabschnitt des Parkquartiers Friedrichsberg nach dem Höchstgebot vergeben will?

Nein. Bei der Veräußerung städtischer Grundstücke für den Mehrfamilienhauswohnungsbau sollen gemäß Wohnungsbauentwicklungsplan - WEP (vergleiche Drs 19/2995) in der Regel Ausschreibungsverfahren nach Konzeptqualität angewendet werden. Es stehen beispielsweise wohnungspolitische und energetische Kriterien im Vordergrund. Der Verkehrswert des Grundstücks muss grundsätzlich erzielt werden.

Vor diesem Hintergrund hat sich der HVF für die Veräußerung dieser Flächen bereit erklärt, Bietern, die die konzeptionellen Vorgaben erfüllen und unter Berücksichtigung seines gesetzlichen Auftrags das beste Gebot abgeben, den Zuschlag zu erteilen.

4. Wenn ja, sieht der Senat hierin einen Widerspruch zu dem von ihm verabschiedeten Wohnungsbauentwicklungsplan, der als eine wichtige Zielsetzung die „Sicherung und Weiterentwicklung der Stadt als attraktives und zukunftsfähiges Zuhause mit dem Fokus auf Familienförderung" benennt (Drs. 19/2995) und außerdem die Qualität der eingereichten Nutzungskonzepte bei der Vergabe öffentlicher Grundstücke für maßgeblich erklärt? Wie bewertet der Senat vor diesem Hintergrund gegebenenfalls den Plan der Kommission für Bodenordnung?

Entfällt.

5. Trifft es zu, dass die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt gegen eine Vergabe im Höchstgebotsverfahren ist?

Wenn ja, aus welchen Gründen?

Siehe Antwort zu 3.

6. Gedenkt sich der Senat mit der Frage der Bieterauswahl im Parkquartier Friedrichsberg zu befassen?

Der Senat hat sich hiermit bislang nicht befasst.