Ausbildung

Konzepte für die individuelle Förderung bildungsschwacher Schülerinnen und Schüler in beruflichen Schulen wurden in den Projekten „SELKO" (Selbstverantwortetes individualisiertes Lernen mit Kompetenzrastern und individueller Lernberatung) und „KomLern" (Kompetenzfeststellung in Verbindung mit Lernentwicklungsplanung, individueller Lernentwicklung und einem Dokumentationssystem in der Berufsvorbereitungsschule) entwickelt und erprobt. Ziel des Projekts „SELKO" ist es, in den Schulen gemäß der Leitidee des individualisierten Lernens ein schulgenaues Umsetzungskonzept für einen Bildungsgang zu präzisieren. Das Projekt „KomLern" basiert auf einer Kompetenzfeststellung in Verbindung mit einer Lernentwicklungsplanung. Die Schülerinnen und Schüler lernen dabei, Verantwortung für ihr Lernen zu übernehmen. Das Projekt „KomLern" wurde an 19 Schulen, das Projekt „SELKO" an 16 Schulen implementiert. Beide Projekte werden systematisch ausgeweitet und in einem Netzwerk bis 2012 weiterentwickelt.

Weitere Maßnahmen sieht das Rahmenkonzept für die Reform des Übergangssystems Schule ­ Beruf vor, das am 16. Juni 2009 von der zuständigen Behörde veröffentlicht wurde. Wesentliche Bestandteile sind:

1. Lehrkräfte der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen begleiten die Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 8 im Rahmen der Berufsorientierung. Dies dient der Klärung der individuellen Interessen der Schülerinnen und Schüler, ihrer Stärken und Entwicklungsbedarfe. Ziel ist es, eine den Neigungen und Fähigkeiten entsprechende, realistische Berufswahl zu treffen. Hierzu ist neben einer intensiven beruflichen Orientierung an unterschiedlichen Lernorten die Erstellung eines Kompetenzprofils und Berufswegeplans vorgesehen. Die Wahrnehmung der Aufgabe geschieht in gemeinsamer Verantwortung von Stadtteilschule und den kooperierenden beruflichen Schulen. Einrichtungen der Jugendhilfe oder berufs- und arbeitsweltbezogene Beratungsstellen unterstützen die schulische Arbeit.

2. Mit einer neuen Form der Ausbildungsvorbereitung werden Jugendliche mit Benachteiligungen und Beeinträchtigungen oder nicht ausreichender Ausbildungs- und/oder Betriebsreife aufbauend auf ihre zuvor entwickelte Berufswegeplanung auf eine duale Ausbildung oder die Aufnahme einer beruflichen Erwerbstätigkeit vorbereitet.

Hierüber kann auch ein allgemeinbildender Abschluss nachgeholt werden. Durch einen gezielten Kompetenzerwerb, eine anrechenbare Qualifizierung und eine passgenaue Anschlussplanung soll der Übergang in den Beruf sichergestellt werden.

3. Für Jugendliche, die trotz Ausbildungsreife keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, wird das „Hamburger Ausbildungsmodell" konzipiert, um unmittelbar mit einer qualifizierenden Berufsausbildung beginnen zu können. Im Rahmen eines Berufsqualifizierungsjahres, das an den Lernorten Schule und Betrieb durchgeführt wird, werden Jugendliche auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereitet, die bei Trägern oder in Betrieben im zweiten und dritten Ausbildungsjahr fortgesetzt werden kann.

Die Maßnahmen zur Umsetzung des Rahmenkonzepts werden zurzeit in folgenden Teilprojekten erarbeitet und mit den Partnern in Wirtschaft und Arbeitsverwaltung abgestimmt: Berufsorientierung/Bildungsplan, Ausbildungsvorbereitung, Hamburger Ausbildungsmodell/Berufsqualifizierungsjahr (BQJ), Beratung und Vermittlung, Lernortkooperation Berufsbildende Schule ­ Stadtteilschule, Begleitstruktur und Fortbildungsprogramm.

Als Alternative zur Ausbildungsvorbereitung an beruflichen Schulen wurden zum 1. September 2009 vier neue Produktionsschulen in freier Trägerschaft mit insgesamt 198 Plätzen eingerichtet. In den Produktionsschulen erhalten Jugendliche ohne Schulabschluss die Chance, durch praktisches Lernen in Produktion und Dienstleistung einen Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung zu erwerben. In 2010 und 2011 werden jährlich drei weitere Produktionsschulen mit jeweils 150 Plätzen eingerichtet, sodass insgesamt zehn Produktionsschulen erreicht werden. In den Jahren 2009 und 2010 wird die Finanzierung haushaltsneutral durch Mittelumschichtungen sichergestellt.

Es ist außerdem geplant, im Rahmen einer Qualifizierungsoffensive für Beschäftigte ohne abgeschlossene Berufsausbildung eine Koordinierungs- und Beratungsstelle zu schaffen, die kleine und mittlere Unternehmen sowie dort beschäftigte Mitarbeiterin10 nen und Mitarbeiter für die Nutzung bestehender Weiterbildungsmöglichkeiten zur Erlangung eines Berufsabschlusses in Handwerk, Industrie und Dienstleistungen akquiriert. Daneben soll sie die für eine erfolgreiche Durchführung der Weiterbildungsmaßnahmen notwendigen Organisations- und Koordinierungsmaßnahmen übernehmen. Im Rahmen des am 11. August 2009 abgeschlossenen 3. ESF-Wettbewerbsverfahrens wurde ein Projektträger ausgewählt, der voraussichtlich am 1. November 2009 seine Arbeit aufnehmen wird. Als Projektvolumen sind 1,2 Millionen Euro für zunächst zwei Jahre vorgesehen.

d. Welche Summen sind hierfür im Haushalt beziehungsweise in der mittelfristigen Finanzplanung veranschlagt?

Für das trägergestützte Übergangsmanagement im AVJ stehen jährlich 1.024. Euro zur Verfügung, die je zur Hälfte vom ESF und von der zuständigen Behörde getragen werden. Sie sind bis 2010 einschließlich gesichert.

Für die neu einzurichtenden Produktionsschulen sind für das Haushaltsjahr 2009

600.000 Euro vorgesehen, für das Haushaltjahr 2010 2.200.000 Euro, für das Haushaltjahr 2011 3.393.000 Euro und ab dem Haushaltsjahr 2012 für zehn Standorte mit 500 Schülerinnen und Schülern 4.096.000 Euro (vergleiche Drs. 19/2928).

Die genannten qualitativen Maßnahmen erfordern keine zusätzlichen Ressourcen.

14) Bund und Länder haben vereinbart, eine gemeinsame Initiative „Abschluss und Anschluss" zu starten, um gemeinsam mit der Wirtschaft die Ausbildungsvorbereitung und den Übergang in die Berufsausbildung zu verbessern und nennen hierfür eine Reihe von Bausteinen wie Ausbildungsbausteine, eine systematische Kompetenzprofilerstellung, verbindliche Berufsorientierung, lokale Partnerschaftsnetzwerke, neue Chancen für Altbewerber durch den Ausbildungsbonus, nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses. Mit dem „Rahmenkonzept für die Reform des Übergangs von der Schule in den Beruf" hat die Behörde für Schule und Berufsbildung im Juni 2009 ein umfassendes Konzept zur Reform des Übergangssystems vorgelegt.

a. Welche Maßnahmen zum Umbau des Übergangssystems sind bisher bereits ergriffen worden?

Im Projekt Kompass kooperierten 2004 bis 2007 drei Förderschulen (Böttcherkamp, Grotefendweg, Bindfeldweg), eine berufsbildende Schule (G 12) und ein Träger (Berufsbildungswerk GmbH/BBW). Es wurden innovative Elemente eines neuen Übergangssystems (unter anderem Dualisierung der Lernorte, Bildungsbegleitung, Netzwerkbildung: Förderschule, berufsbildende Schule, Träger und Betriebe, Individualisierung des Lernens) erprobt. Nach Abschluss dieses Kooperationsprojekts ist diese Struktur auf zwölf Förderschulen ausgeweitet worden. Zum Schuljahr 2010/2011 soll das Projekt auf sieben berufsbildende Schulen ausgedehnt werden.

Im Übrigen siehe Antwort zu 13) c.

b. Welche Summen sind hierfür im Haushalt beziehungsweise in der mittelfristigen Finanzplanung veranschlagt?

Die Reform des Übergangssystems Schule ­ Beruf wird nach derzeitigem Planungsstand keine zusätzlichen Kosten verursachen.

c. Wie viele Kompetenzprofile hat die Bundesagentur für Arbeit an den allgemeinbildenden Schulen im Bundesland Hamburg bisher erstellen lassen?

Zur Feststellung berufsbezogener Kompetenzprofile haben die zuständige Behörde und die Agentur für Arbeit Hamburg ein Kompetenzfeststellungsverfahren (KFV) für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 8 entwickelt. Die Grundlagen des Kompetenzfeststellungsverfahrens wurden bereits im Rahmen des Projekts „Verbesserung des Übergangsmanagements Schule/Beruf" (1. August 2004 bis 31. Dezember 2007) erprobt. Das Kompetenzfeststellungsverfahren wird im achten Schuljahr durchgeführt, um rechtzeitig gezielte Maßnahmen für die individuelle Förderung ergreifen zu können.

Seit dem Schuljahr 2007/2008 wird dieses KFV allen Hauptschulklassen der achten Klassen angeboten. Es wird von externen Bildungsträgern nach behördlichen Vorgaben durchgeführt. Nach der Vorstellung des Verfahrens durch die Anbieter in den Klassen wird das KFV an zwei Tagen grundsätzlich in den Räumen der Bildungseinrichtung durchgeführt. Es endet mit der Aushändigung des individuellen Kompetenzprofils und einem Auswertungsgespräch. Das KFV besteht aus zwei Teilen: dem Assessment-Center (AC) und der Bearbeitung Handlungsorientierter Module zur Erfassung und Förderung beruflicher Kompetenzen (hamet). Das AC dient der Ermittlung von persönlichen und sozialen Kompetenzen und besteht aus insgesamt sechs Übungen, jeweils zwei Einzel-, Paar- und Gruppenübungen. Mithilfe des hamet werden die berufsbezogenen Basiskompetenzen durch verschiedenartige Aufgaben aus dem handwerklich-technischen Bereich ermittelt. In die Bewertung fließen sowohl die Qualität der Arbeit als auch die für die Aufgaben benötigte Zeit ein. Die Ergebnisse des KFV und die Daten des Kompetenzprofils werden im Unterricht für die individuelle Planung des Lernprozesses und der schulischen oder außerschulischen Bildungs- und Lernwege genutzt. Sie sind Grundlage für Gespräche mit Eltern und der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Hamburg.

Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der vertieften Berufsorientierung zu 51 Prozent durch die Agentur für Arbeit Hamburg und zu 49 Prozent durch die zuständige Behörde.

Im Schuljahr 2006/2007 haben 34 Schulen mit 51 Klassen (1.115 Schülerinnen und Schüler) an diesem Verfahren teilgenommen, im Schuljahr 2007/2008 50 Schulen mit 82 Klassen (1.535 Schülerinnen und Schüler) und im Schuljahr 2008/2009 55 Schulen mit 80 Klassen (1.748 Schülerinnen und Schüler).

d. Wie viele zusätzliche solcher Profile sollen in den Jahren 2010, 2011, 2012 erstellt werden?

Zur Klärung der weiteren Bildungswege und der berufsbezogenen Kompetenzen werden auch künftig Verfahren zur Feststellung berufsbezogener Kompetenzen in Kooperation mit externen Partnern in der Klassenstufe 8 der Stadtteilschule durchgeführt.

Die Planungen der zuständigen Behörde sind noch nicht abgeschlossen.

e. Gibt es an allen Schulen, die zu einem Hauptschulabschluss führen, bereits vertiefte Berufsorientierung?

Die Koordinierungsstelle Ausbildung begleitet im Rahmen der vertieften Berufsorientierung alle Schulen, die zu einem Hauptschulabschluss führen, bei der Organisation der Übergangsschritte im Abschlussjahrgang. Die Koordinierungsstelle Ausbildung systematisiert die erforderlichen Schritte für einen erfolgreichen Übergang von der Schule in eine Berufsausbildung, stellt je nach individuellem Bedarf der Schülerinnen und Schüler Beratungsleistungen zur Verfügung beziehungsweise koordiniert die Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Berufsberatung der Agentur für Arbeit und der Hamburger Unternehmen, die in der Initiative für Beschäftigung mitarbeiten, und bindet weitere Unterstützungsleistungen ein. Die Koordinierungsstelle Ausbildung erhebt den Stand der Berufswahlvorbereitung zu Beginn des letzten Schuljahres, organisiert den individuellen Beratungsbedarf und unterstützt die Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg zur Aufnahme einer dualen Berufsausbildung. Sie informiert auf Elternabenden auch die Eltern der Jugendlichen und bezieht sie gegebenenfalls in Beratungsprozesse ein.

Darüber hinaus unterstützen im Rahmen der vertieften Berufsorientierung weitere Projekte wie „Anschluss Handwerk" oder „SchülerInnen aktiv in den Beruf" Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg zur Aufnahme einer dualen Berufsausbildung.

f. Wie viele lokale Partnerschaftsnetzwerke für eine vertiefte Berufsorientierung gibt es bereits und wie viele davon werden durch die Freie und Hansestadt Hamburg gefördert?

Im Projekt TransFer wurde ab 2008 in der Region Lurup, Eidelstedt, Niendorf, Eimsbüttel ein Netzwerk zwischen drei Haupt- und Realschulen (Altonaer Volkspark.