Auszubildenden
Werden Hamburgs Auszubildende verstärkt in anderen Ländern beschult?
Der Stellungnahme des Landesausschusses für Berufsbildung zum Ausbildungsreport 2009 ist zu entnehmen, dass den Problemen bei der Beschulung von Auszubildenden in „Splitterberufen" verstärkt durch die Kooperation der Bildungssysteme der benachbarten Bundesländer entgegnet werden könnte. Das Hamburgische Schulgesetz (HmbSG) § 37, Absatz 2, sieht jedoch vor, dass Auszubildende „für die Dauer ihrer Berufsausbildung in Hamburg schulpflichtig" sind.
Daher frage ich den Senat:
1. Welche Berufe gelten zurzeit in der Freien und Hansestadt Hamburg als sogenannte „Splitterberufe", wie viele Ausbildende begannen in den Jahren seit 2001 jeweils, insgesamt und nach Ausbildungsberufen aufgeschlüsselt eine Ausbildung in „Splitterberufen" in Hamburg, und an welchen Schulen werden diese Auszubildenden aktuell beschult?
2. Wie hat sich die Beschulung seit 2001 geändert?
Als „Splitterberufe" werden solche Berufe bezeichnet, die in der „Rahmenvereinbarung über die Bildung länderübergreifender Fachklassen für Schüler in anerkannten Ausbildungsberufen mit geringer Zahl Auszubildender" (Beschluss der KMK vom 26. Januar 1984) aufgeführt sind. Danach gelten derzeit 248 Ausbildungsberufe als „Splitterberufe".
Zu den Ausbildungsberufen, der Zahl der in Hamburg beschulten Auszubildenden insgesamt und je nach Ausbildungsberuf sowie zu den Schulen siehe Anlagen 1 bis 5.
Die Daten sind in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nur ab dem Schuljahr 2004/2005 auswertbar, weil ältere Daten nicht im neuen Datenverarbeitungsprogramm eingepflegt sind.
Die Beschulung entwickelt sich laufend fort entsprechend den branchenspezifischen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt und der Modernisierung und Neuordnung von Ausbildungsberufen. Das wirkt sich auch auf die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Ausbildungsberufen aus (siehe Anlagen).
3. Wie viele Auszubildende kamen in den Jahren seit 2001 jeweils zur Beschulung in den „Splitterberufen" nach Hamburg, wie viele Hamburger Auszubildende wurden in benachbarten Bundesländern beschult?
Die Beschulung auswärtiger Schülerinnen und Schüler in Hamburg (jeweils zum Ausbildungsstart) hat sich wie folgt entwickelt: Zahlen zu Hamburger Auszubildenden in „Splitterberufen", die in anderen Bundesländern beschult werden, liegen der zuständigen Behörde nicht vor. Diese werden von den jeweils zuständigen Kammern erfasst und der zuständigen Behörde nicht regelhaft gemeldet. Eine Zusammenstellung dieser Daten ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.
4. Welche rechtliche Basis gilt für die Kostenübernahme der Beschulung?
Welche Einnahmen und Ausgaben ergeben sich jeweils daraus?
Das Verfahren ist in der „Rahmenvereinbarung über die Bildung länderübergreifender Fachklassen für Schüler in anerkannten Ausbildungsberufen mit geringer Zahl Auszubildender" geregelt (Beschluss der KMK vom 26. Januar 1984). Danach verzichten die Länder auf die gegenseitige Erstattung von Schulbeiträgen für die Beschulung von Berufsschülern in Fachklassen mit länderübergreifenden Einzugsbereichen.
5. Die Auszubildenden für das Fotografenhandwerk sollen ab Sommer 2009 in der Landesberufsschule Photo+Medien beschult werden. Wer hat diese Entscheidung auf welcher Basis getroffen?
Die Entscheidung zur Verlagerung des Berufsschulunterrichts im Ausbildungsberuf Fotograf/Fotografin ab 1. August 2009 für alle Auszubildenden des 1. und 2. Lehrjahres nach Kiel wurde von der zuständigen Behörde in Abstimmung mit den schulischen Gremien sowie der Fotografeninnung und der Handwerkskammer Hamburg getroffen.
6. Wie sind im Falle einer externen Beschulung die Fahrt- und Übernachtungskosten geregelt? Wer kommt für diese auf?
Die Kostenerstattung ist in der hamburgischen „Richtlinie zur Zahlung des Zuschusses für die Unterbringung und Verpflegung an hamburgische Berufsschulpflichtige für die Zeit des Schulbesuchs in länderübergreifende Fachklassen" geregelt.
Hamburger Berufsschulpflichtige in einem „Splitterberuf", die in einem anderen Bundesland einer Fachklasse zugewiesen werden, erhalten einen Zuschuss von 9,20 Euro je Unterrichtstag einschließlich der umschlossenen Wochenenden.
Der Zuschuss wird nicht gewährt, wenn die tägliche Anreise zum auswärtigen Berufsschulstandort zugemutet werden kann.
Sofern der Berufsschulstandort weiter als 200 Bahnkilometer (ab Hamburg-Hauptbahnhof) entfernt liegt, wird ein jährlicher Fahrkostenzuschuss in Höhe von 50 Prozent für bis zu zwei Hin- und Rückfahrten gezahlt (jeweils günstigste Fahrkarte der Deutschen Bahn AG).