Hochschule

1. Hamburger Straße 118

2. Hofschläger Weg, Jugendgerichtliche Unterbringung

3. Feuerbergstraße 43

4. Hamburger Straße 43

5. Hamburger Straße 47

6. Adolph-Schönfelder-Straße 5

Am Standort Dammtorstraße 14, Eingangsbereich der ÖRA, wird aufgezeichnet.

Behörde für Wirtschaft und Arbeit:

Im Bereich team.arbeit.hamburg: Die installierte Videoüberwachung dient ausschließlich der Dokumentation des Auszahlvorgangs für den Fall, dass eine Beweisführung der Auszahlung erforderlich werden sollte. Hierzu werden eine Portraitaufnahme und die Geldentnahme aufgezeichnet.

Im Bereich der HPA: Bei den Anlagen zur Verkehrsüberwachung im Bereich der Köhlbrandbrücke, Argentinienbrücke, am Waltershofer Damm und im Parkhafen findet eine beobachtende Videoüberwachung ohne Aufzeichnung statt.

Finanzbehörde: Eine beobachtende Videoüberwachung findet im Dienstgebäude Gänsemarkt 36 am Eingang Valentinskamp und am Eingang Hinterhof statt. Eine Videoaufzeichnung findet im Dienstgebäude Gänsemarkt 36 vor den Eingängen zum Sicherheitsbereich statt.

Justizbehörde:

An den Dienstgebäuden der Justizbehörde und der Staatsanwaltschaft sowie in den Gebäuden des Amtsgerichts (mit Ausnahme des Hauses der Gerichte, dazu siehe unten) findet beobachtende Videoüberwachung statt.

Bei der Videoüberwachung am Haus der Gerichte (Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht, Finanzgericht und Amtsgericht St. Georg) findet während der Öffnungszeiten (8 ­ 16 Uhr) nur eine beobachtende Überwachung statt. Außerhalb der Öffnungszeiten findet eine Aufzeichnung statt.

Im beziehungsweise am Gebäude Kapstadtring (Landgericht, Sozialgericht und Landessozialgericht) findet eine beobachtende Videoüberwachung statt.

Im Bereich des Strafjustizgebäudes (Landgericht) findet eine Aufzeichnung im Innenhof statt, im Übrigen nur eine beobachtende Überwachung.

Die zu Ermittlungszwecken der Staatsanwaltschaft installierten Kameras zeichnen auf.

In den Justizvollzugsanstalten Billwerder, Fuhlsbüttel und Hahnöfersand, in der Sozialtherapeutischen Anstalt Hamburg und in der Untersuchungshaftanstalt findet eine beobachtende Videoüberwachung statt. In den Justizvollzugsanstalten Billwerder, Fuhlsbüttel und Hahnöfersand sowie in der Sozialtherapeutischen Anstalt Hamburg finden in Alarmfällen Aufzeichnungen statt.

Im Bereich der Universität Hamburg sind an folgenden Standorten aufzeichnende Videokameras installiert:

1. Gewächshäuser des Botanischen Gartens im Biozentrum Klein Flottbek

2. Fakultätsbibliothek Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bewegungswissenschaft

3. Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, IT Services, Von-Melle-Park 9, Räume 513 (Administratoren) und 516 (Hardwarelabor)

4. Regionales Rechenzentrum, Foyer, Poolräume u.a. 5. Zentralbibliothek Recht

An der Technischen Universität Hamburg-Harburg gibt es eine Überwachungsanlage Harburger Schloßstraße 20, 21079 Hamburg, die tagsüber nur beobachtend und ansonsten aufzeichnend ist.

An der Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) Hamburg war bisher eine Videokamera im öffentlich zugänglichen Raum installiert. Diese war jedoch nicht in Betrieb.

Die Videokameras im Bereich des UKE zeichnen nicht auf, siehe insoweit auch die Antwort zu 1. h.

Im Bezirksamt Eimsbüttel wird eine Kameraüberwachung der Paternosteranlage Haupteingang Grindelberg 62 mit Übertragung auf Sichtbildschirme ohne Aufzeichnung durchgeführt.

Im Bezirksamt Altona ist eine bezirkseigene Videokamera nur im Rathaus Altona, Platz der Republik 1, 22765 Hamburg, im Flurbereich des Kassenautomaten installiert. Hier werden beobachtende Videoüberwachung und Videoaufzeichnung durchgeführt.

Das Bezirksamt Altona ist Mieter des VIVO-Gebäudes, Bahrenfelder Straße 254 ­ 260, 22765 Hamburg. Der Eigentümer hat zur Objektsicherung Videokameras installiert. Das Bezirksamt Altona hat als Mieter hierauf ebenfalls keinen Einfluss.

In den Historischen Museen Hamburgs findet eine beobachtende Videoüberwachung statt. Im Staatsarchiv werden acht Innenkameras zur beobachtenden Videoüberwachung eingesetzt. Bei den Kameras der Hamburger Kunsthalle und des Museums für Kunst und Gewerbe Hamburg findet eine Aufzeichnung statt. Im Staatsarchiv sind sechs Außenkameras an ein Aufnahmegerät angeschlossen; die beiden Innenkameras im Bereich Foyer/Ausstellungsfläche und Lorichssaal können bei Bedarf an das Aufnahmegerät angeschlossen werden.

Die der BSB vorliegenden Angaben über die Installation von optisch-elektronischen Überwachungsanlagen an staatlichen Schulen differenzieren nicht nach beobachtenden oder aufzeichnenden Überwachungsgeräten. Eine Abfrage aller Schulen ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. Im Übrigen siehe Antwort zu

4. a.

Beim Landesbetrieb Hamburger Volkshochschule wird am Standort Schanzenstraße 75 ­ 77 beobachtend, an den Standorten Berner Heerweg 183 und Mönckebergstraße 17 aufzeichnend überwacht.

Durch die Polizei erfolgt eine ­ zum Teil auch nur temporäre, anlass- oder einzelfallbezogene ­ Beobachtung von Videobildern bei der Videoüberwachung im öffentlichen Raum, der Überwachung von in Gewahrsam befindlichen Personen, der Verkehrsbeobachtung und -lenkung, den Zugangskontrollen, der Gebäude- und Eigensicherung sowie zur Strafverfolgung. Die durch die Kameras der Behörde für Inneres im Johanniswall sowie des Einwohner-Zentralamtes, die der Gebäudesicherung und dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dienen, übertragenen Bilder werden beobachtet. Eine Aufzeichnung von Bildern erfolgt bei der Videoüberwachung im öffentlichen Raum, der Überwachung von in amtlichem Gewahrsam befindlichen Personen, der Videoüberwachung von Anhalte- und Kontrollsituationen im öffentlichen Verkehrsraum sowie zur Strafverfolgung.

In der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt findet eine beobachtende Videoüberwachung im Dienstgebäude Stadthausbrücke 8 vor dem Eingang zum Sicherheitsbereich statt.

Eine aufzeichnende Videoüberwachung findet im Eingangsbereich des Gebäudes Sachsenkamp 4 des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung statt. In der Zeit ab 19 Uhr bis 6 Uhr des nächsten Tages beziehungsweise über dienstfreie Tage schaltet die Kamera automatisch in einen Aufzeichnungsmodus. Aufzeichnungen werden über einen Bewegungsmelder gestartet.

Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer: Im Bereich des Elbtunnels findet beobachtende Videoüberwachung des Verkehrs statt.

4. Soweit Aufzeichnungen stattfanden/stattfinden:

a. Existieren Löschfristen?

Wenn ja, welche?

b. Wer war für die Sicherstellung datenschutzrechtlicher Standards verantwortlich? Bitte jeweils nach staatlichen Stellen aufschlüsseln.

Die Aufzeichnungen der Videoüberwachung im Eingangsbereich der ÖRA werden nach 48 Stunden überschrieben. Die Leitung der ÖRA ist hier für die Sicherstellung datenschutzrechtlicher Standards verantwortlich.

Die Daten der Videoaufzeichnung im Dienstgebäude der Finanzbehörde werden nach 48 Stunden automatisch gelöscht. Für die Sicherstellung datenschutzrechtlicher Standards verantwortlich ist Dataport.

Im Bereich von team.arbeit.hamburg gibt es eine Löschfrist. In den HeGa heißt es hierzu: „Die Aufnahmen werden nur eine beschränkte Zeit gespeichert (ca. 7 Tage) und dann überschrieben." Um ihrem gesetzlichen Auftrag für den Datenschutz nachzukommen, hat die BA nach §§ 81 Absatz 4 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) und 4 f Absatz 1 BDSG einen Datenschutzbeauftragten bestellt, den sie bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützt.

Bei der Videoüberwachung am Haus der Gerichte (Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht, Finanzgericht und Amtsgericht St. Georg) werden die im Rahmen der Aufzeichnung gespeicherten Daten alle sieben Tage automatisch überschrieben. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte wurde über die Verwaltungsanordnung (siehe Antwort zu Frage 2) informiert und hat die Videoanlage in Augenschein genommen.

Für die Aufzeichnungen im Bereich des Strafjustizgebäudes (Landgericht) beträgt die Löschungsfrist eine Woche. Für die Videoüberwachung im Bereich des Strafjustizgebäudes liegt eine Verfahrensbeschreibung gemäß § 9 HmbDSG vor, der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hatte insoweit keine Bedenken.

Die Aufzeichnungen im Bereich der Justizvollzugsanstalten sind gemäß § 125 Absatz 2 HmbStVollzG beziehungsweise § 121 Absatz 2 HmbJStVollzG spätestens nach Ablauf eines Monats zu löschen, sofern sie nicht zur Aufklärung und Verfolgung der aufgezeichneten Vorkommnisse unerlässlich sind. Verantwortlich für die Sicherstellung datenschutzrechtlicher Standards sind die Anstaltsleitungen.

Die Aufzeichnungen, die zu Ermittlungszwecken der Staatsanwaltschaft erfolgen, sind nach § 101 Absatz 8 StPO zu löschen, wenn sie für die Strafverfolgung und eine etwaige gerichtliche Überprüfung der Maßnahme nicht mehr erforderlich sind. Die Staatsanwaltschaft ist dafür verantwortlich, dass die im Gesetz vorgesehenen Benachrichtigungspflichten zeitgerecht erfüllt werden. Des Weiteren ist sie für die Anordnung der Löschung der Daten zuständig.

Die Aufzeichnungen der Videoüberwachung im Bezirksamt Altona im Rathaus Altona werden automatisch nach 48 Stunden gelöscht. Für datenschutzrechtliche Regelungen in den Bezirksämtern ist der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zuständig. Zusätzliche ergänzende Regelungen bestehen im Bezirksamt Altona nicht.

Bei der Hamburger Kunsthalle werden die Videoaufzeichnungen automatisch nach zehn Tagen gelöscht, wenn keine Delikte stattgefunden haben.

Beim Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg werden die Videoaufzeichnungen nach 60 Stunden gelöscht.

Beim Staatsarchiv werden die Aufzeichnungen nach fünf Tagen automatisch überschrieben.

In der Hamburger Kunsthalle und beim Staatsarchiv ist der/die benannte Datenschutzbeauftragte, im Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg ist der Vorstand für die Sicherstellung datenschutzrechtlicher Standards verantwortlich.