Geplanter Neubau einer Rettungswache im Bereich Rahlstedt

Die zuständige Behörde plant den Neubau einer Rettungswache im Bereich Rahlstedt (vergleiche Drs. 19/53, 19/106, 19/734, 19/1818, 19/1946 und 19/3423). Sie beabsichtigt den Erwerb des Grundstücks Rahlstedter Straße 85, um die neue Rettungswache dort errichten zu können (Drs. 19/3423).

Bei der Planung wurde ein Neubau für die Freiwillige Feuerwehr Rahlstedt allerdings nicht vorgesehen (Drs. 19/1946). Dabei entsprechen deren Räumlichkeiten nicht mehr den heutigen Anforderungen an ein funktionsgerechtes Feuerwehrhaus und Standardfahrzeuge der neuen Generation können in den Remisen nicht untergebracht werden (Drs. 19/1818). Überlegungen, das Feuerwehrhaus und die Rettungswache gemeinsam an einen neuen Standort zu verlagern oder am bisherigen Standort neu zu errichten, wurden von der zuständigen Behörde nicht angestellt, weil der Freiwilligen Feuerwehr in den Jahren 2009/2010 nur Haushaltsmittel für den Neubau von zwei Feuerwehrhäusern zur Verfügung stehen und darüber hinaus andere Objekte eine höhere Priorität haben (Drs. 19/1818 und 19/1946). Vonseiten der Freiwilligen Feuerwehr Rahlstedt besteht jedoch ein großes Interesse daran, mit den Kollegen der Berufsfeuerwehr weiterhin unter einem Dach zu arbeiten. Auch dürfte die Bewirtschaftung von zukünftig zwei Standorten statt derzeit einem Doppelstandort nicht die günstigste Lösung sein.

Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass auch das Grundstück Rahlstedter Straße 83 zum Verkauf steht (http://html.if.immonet.de/printview.do?object_id=12836163). Es ist 1.001 m2 groß und entspricht damit der Grundstücksfläche, die für den Neubau von Feuerwehrhäusern in Hamburg gemäß dem Musterraumprogramm für sogenannte Dreispänner (Unterbringung von drei Einsatzfahrzeugen der LkwKlasse 16 t) vorgesehen ist (vergleiche Drs. 19/1945). Es stellt sich somit die Frage, ob dieses Grundstück von der Stadt erworben werden sollte, um dort zu einem späteren Zeitpunkt in unmittelbarer Nachbarschaft zur Rettungswache auch ein neues Gerätehaus für die Freiwillige Feuerwehr Rahlstedt bauen zu können. Möglicherweise ist es aber sogar groß genug für einen Doppelstandort, wobei entsprechend der Finanzplanung zunächst nur die Rettungswache und später, wenn die hierfür erforderlichen Mittel bereitstehen, auch das Feuerwehrhaus gebaut werden könnte.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie stellt sich der aktuelle Sachstand in Bezug auf den geplanten Neubau der Rettungswache Rahlstedt dar?

Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

2. Hat die zuständige Behörde zwischenzeitlich das Grundstück in der Rahlstedter Straße 85 erworben?

Wenn ja:

a) Wann und zu welchen Konditionen?

b) Wann soll dort mit den Bauarbeiten für den Neubau der Rettungswache begonnen werden?

c) Welche zeitliche Perspektive wird für die Fertigstellung des Neubaus angestrebt?

Wenn nein:

a) Warum nicht?

b) Ist dies noch beabsichtigt?

Nein. Die Feuerwehr beabsichtigt, das Gebäude anzumieten, insofern würde das Grundstück nicht von der Behörde, sondern von einem Investor erworben werden.

3. Inwieweit entspricht die von der zuständigen Behörde bislang angestrebte Aufteilung des derzeitigen Doppelstandorts von Rettungswache und Feuerwehrhaus auf zukünftig zwei getrennte Standorte den Haushaltsgrundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit?

Auf einsatzstrategisch geeigneten Grundstücken kann ein Doppelstandort die wirtschaftlichere und effizientere Lösung bei der Realisierung von Neubauten sein. In diesem Fall steht ein entsprechendes Grundstück aber nicht zur Verfügung. Siehe Antwort zu 7. Gegen die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird nicht verstoßen.

Auch seitens der Freiwilligen Feuerwehr (FF) werden keine Synergieeffekte bei einer gemeinsamen Unterbringung gesehen.

4. Wurde für den Neubau der Rettungswache Rahlstedt eine angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemäß § 7 Absatz 2 Satz 1 Landeshaushaltsordnung durchgeführt?

Wenn ja: Wann und mit welchem Ergebnis?

Wenn nein: Warum nicht?

Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist erst bei Vorlage eines Angebotes, in diesem Fall einer Vormietvereinbarung eines Investors, möglich.

5. Beinhaltete die gegebenenfalls durchgeführte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung auch die Option für einen Doppelstandort?

Wenn ja: Mit welchem Ergebnis?

Wenn nein: Warum nicht?

Entfällt.

6. War der zuständigen Behörde bereits vor dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage bekannt, dass zwischenzeitlich auch das Grundstück Rahlstedter Straße 83 zum Verkauf steht?

Wenn ja: Seit wann und wodurch?

Wenn nein: Warum nicht?

Ja, der Feuerwehr war dieses vor der Schriftlichen Kleinen Anfrage 19/4141 bekannt.

Die Eigentümerin des Grundstückes Rahlstedter Straße 85 hat die Feuerwehr darüber informiert, dass das Grundstück Rahlstedter Straße 83 zum Verkauf angeboten wird.

7. Ist das Grundstück Rahlstedter Straße 83 angesichts seiner Größe und Abmessungen für den Neubau

a) der Rettungswache Rahlstedt,

b) eines Feuerwehrhauses gemäß dem Musterraumprogramm und

c) eines Doppelstandortes für Rettungswache und Feuerwehrhaus, gegebenenfalls in Verbindung mit dem Nachbargrundstück Rahlstedter Straße 85, grundsätzlich geeignet?

Das Grundstück Rahlstedter Straße 83 ist aufgrund seiner Größe und Abmessungen für den Neubau der Rettungswache Rahlstedt geeignet, für ein Feuerwehrhaus der FF gemäß Musterbauprogramm sowie für einen Doppelstandort, auch in Verbindung mit dem Nachbargrundstück (Flurstück 6018), ungeeignet. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.

8. Ist die zuständige Behörde bereit, in Erwägung zu ziehen, dieses Grundstück (gegebenenfalls im Rahmen der Flächenbevorratung) zu erwerben?

Wenn nein: Warum nicht?

Nein, siehe Antwort zu 2. bis 2. c).

9. Laut Senatsantwort in Drs. 19/1945 soll eine Prioritätenliste für die Anmietung neuer Feuerwehrhäuser im Laufe des Jahres 2009 erstellt werden. Wurde diese Prioritätenliste zwischenzeitlich erstellt?

Wenn ja: Welche Maßnahmen stehen auf dieser Prioritätenliste, mit jeweils welcher Priorisierung und welcher zeitlichen Perspektive hinsichtlich ihrer Realisierung?

Wenn nein: Warum nicht? Wann soll die Prioritätenliste vorgelegt werden?

Prioritätenentscheidungen sind seitens der FF wie folgt festgelegt worden: 2009 Ersatzbau für den Doppelstandort FF Fünfhausen/Warwisch (abgängige Bausubstanz) 2010 Neubau FF Harburg (Drohender Verlust der Unterkunft ­ Kündigung durch Bund ist avisiert) 2011 Neubau FF Oldenfelde-Siedlung (Ersatz eines „Einspänners") 2012 Neubau FF Moorwerder oder Kirchsteinbek (Ersatz eines „Einspänners") 2013 Neubau FF Moorwerder oder Kirchsteinbek (Ersatz eines „ Alle ab 2011 genannten Vorhaben gelten vorbehaltlich der Bewilligung zusätzlicher Mietmittel.