Reinigung des Elbstrandes durch die Hamburg Port Authority

Der Elbstrand von Övelgönne bis Wittenbergen ist nicht nur ein beliebtes Touristenziel, sondern wird von den Hamburgerinnen und Hamburgern als „Ihr" Naherholungsgebiet anerkannt und aktiv genutzt: Gerade für junge Familien und ihre Kinder ist der Elbstrand ein gut genutztes Naherholungsgebiet. Damit dies so bleibt, muss der Elbstrand gereinigt werden. Dies wird derzeit durch die Hamburg Port Authority durchgeführt, die für die Erledigung dieser Aufgabe einen Zuschuss von der Stadt Hamburg erhält.

Die Hamburgische Bürgerschaft hat im Zuge der Haushaltsberatungen einen Antrag der CDU (vergleiche Drs. 19/2334) angenommen, die dies mit dem Doppelhaushalt 2011/2012 ändern möchte: Im Rahmen des angekündigten Prinzips „Hafen finanziert Hafen" soll ab dem Jahre 2011 der Betriebskostenzuschuss an die Hamburg Port Authority (HPA) ­ der unter anderem die Reinigung des Elbstrandes gewährleistete ­ entfallen. Künftig sollen diese Aufgaben, die nicht „hafenspezifischer Natur" sind, vom Leistungsempfänger kostendeckend finanziert werden. Dieser Beschluss wurde in der Drs. 19/3871 erneuert und bekräftigt.

Da im besagten Antrag die Strandreinigung entlang der Elbe exemplarisch genannt wird, interessiert es alle Hamburgerinnen und Hamburger, wie diese Aufgabe in den kommenden Jahren bearbeitet wird und ob sie sich auch weiterhin darauf verlassen können, dass die Elbstrände der Bevölkerung als Möglichkeit der Naherholung uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority (HPA).

1. Wie beurteilt der Senat die Bedeutung der Elbstrände als Ort der Naherholung grundsätzlich?

Positiv.

2. Wie soll vor dem Hintergrund des oben genannten bürgerschaftlichen Ersuchens künftig sichergestellt werden, dass die Reinigung des Elbstrandes gewährleistet wird?

Die von der HPA bisher ausgeführten nicht hafenspezifischen Aufgaben sollen zukünftig über die entsprechenden Einzelpläne finanziert werden. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen.

3. Wird die Reinigung des Elbstrandes anlassbezogen oder regelmäßig durchgeführt?

Wenn anlassbezogen: Geschieht dies auf Anregung des Bezirksamtes oder aufgrund von Meldungen aus der Bevölkerung?

Wenn regelmäßig: In welchen Intervallen?

4. Welche Arbeiten im Rahmen der Strandreinigung übernimmt bislang die HPA und welche werden stattdessen von den zuständigen Bezirksämtern übernommen? Bitte detailliert aufschlüsseln.

Die Reinigung erfolgt sowohl anlassbezogen als auch regelmäßig: Die HPA führt im Sommerhalbjahr (April bis Oktober) regelmäßig drei- bis fünfmal wöchentlich eine Oberflächenreinigung der Strand- und Grünflächen durch und leert die Abfallbehälter; außerdem erfolgt ein- bis zweimal wöchentlich eine Tiefenreinigung des Sandstrands.

Im Winterhalbjahr (November bis März) finden regelmäßig einmal wöchentlich eine Oberflächenreinigung der Strand- und Grünflächen und eine Leerung der Abfallbehälter statt. Zusätzlich führt die HPA bei besonders hohen Besucherzahlen oder aufgrund von Meldungen aus der Bevölkerung anlassbezogene Reinigungen durch. Die HPA kann die genannten Arbeiten auch weiterhin ausführen, soweit sie von einem entsprechenden Besteller damit beauftragt wird.

5. Der Bürgerschaftsbeschluss in der Drs. 19/2334 bedeutet, dass die HPA auch künftig die Strandreinigung durchführen soll. Beabsichtigt der Senat, diese Aufgabe gegebenenfalls auszuschreiben und Dritten anzubieten?

6. Welche Stelle wäre nach dem bisherigen Planungsstand bei der Strandreinigung der Leistungsempfänger, an den die Kosten in Rechnung gestellt werden sollen und wo nach Drs. 19/3871 die Finanzierung durch die entsprechende Einzelpläne gewährleistet werden soll?

Die von der HPA bisher ausgeführten nicht hafenspezifischen Aufgaben sollen zukünftig über die entsprechenden Einzelpläne finanziert werden. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen.

7. Welche Kosten entstehen der HPA jährlich durch die Reinigung des Elbstrandes?

Bitte um Nennung der jährlichen Summen und den entsprechenden Haushaltstiteln im Doppelhaushalt 2009/2010.

Die Instandhaltungs- und Unterhaltungskosten der Uferabschnitte beliefen sich 2008 auf 1.072.618 Euro. Die Reinigungskosten für das Nordufer der Elbe belaufen sich auf circa 300.000 Euro im Jahr. Dabei handelt es sich um einen abgeleiteten Wert für den 12 km langen Uferabschnitt. Die Kosten für die Strandreinigung am Nordufer der Elbe belaufen sich auf circa 130.000 Euro jährlich und sind im Betriebshaushalt der HPA veranschlagt. Im Übrigen siehe Drs. 19/1518.

8. Welche Planungen wurden zur Realisierung des bürgerschaftlichen Ersuchens gemäß Drs. 19/2334 von den zuständigen Behörden vorgenommen?

9. In der Drs. 19/3871, die auf der jüngsten Bürgerschaftssitzung ebenfalls einstimmig angenommen worden ist, wird der Senat ersucht, das Bestellerprinzip für zusätzliche öffentlichen Aufgaben ab sofort umzusetzen und entsprechend hafenunspezifische Aufgabe dem Verursacher beziehungsweise dem Bedarfsträger einzelner Leistungen in Rechnung zu stellen.

Um welche Aufgaben handelt es sich hierbei und wem werden diese in Rechnung gestellt?

Die von der HPA bisher ausgeführten nicht hafenspezifischen Aufgaben sollen zukünftig über die entsprechenden Einzelpläne finanziert werden. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen.