Wohnanlage Hörgensweg
Von Mietern der Wohnanlage im Hörgensweg wurde mit Sorge festgestellt, dass das Hausmeisterbüro von der SAGA GWG geschlossen wurde. Seitdem gibt es für die Bewohner keinen direkten Ansprechpartner mehr vor Ort.
Ab dem 1. Oktober 2009 soll ein neuer Hauswart mit Sitz am Graf-JohannWeg für die Mieter der Wohnanlage zuständig sein.
Ich frage daher den Senat:
Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften von SAGA GWG wie folgt:
1. Wie viele Hausmeister waren bis zur Schließung des Hausmeisterbüros für die Wohnanlage am Hörgensweg zuständig beziehungsweise für wie viele Wohneinheiten war ein Hausmeister zuständig?
2. Wie viele Hausmeister waren für die Wohnanlage Wiebischenkamp, Reemstückenkamp und so weiter (Eidelstedt-Ost) zuständig beziehungsweise für wie viele Wohneinheiten war ein Hausmeister zuständig?
Vor der Neuorganisation der Geschäftsstellen und Hauswartbereiche bei SAGA GWG waren in den beiden Wohnanlagen jeweils ein Hauswart und eine Vertretung für jeweils etwa 500 Wohneinheiten zuständig.
3. Wann und wo finden die Sprechzeiten des Hausmeisters statt? In den Drs. 19/4106 wurde ausgeführt, dass viermal wöchentlich Sprechzeiten angeboten werden.
a. Werden Sprechzeiten direkt vor Ort am Hörgensweg angeboten?
b. Welche konkreten Öffnungszeiten wurden den Mietern mitgeteilt?
c. Welche Möglichkeiten werden Berufstätigen angeboten, die Sprechzeiten zu nutzen?
4. Wo befindet sich der Hauswartbriefkasten in der Wohnanlage Hörgensweg?
a. Wurden die Mieter über die Existenz des Kastens informiert?
b. Wie oft wird der Briefkasten geleert?
Sprechzeiten des Hauswarts sind montags und donnerstags am Graf-Johann-Weg 36 sowie dienstags und freitags am Wiebischenkamp 60 jeweils in der Zeit von 10 bis 10.30 Uhr. Am Hörgensweg werden keine Sprechzeiten mehr angeboten und auch ein Briefkasten befindet sich hier nicht. Die Mieter sind im September 2009 über die Neu organisation der Geschäftsstelle und Hauswartbereiche schriftlich informiert worden.
Berufstätigen steht die Kontaktaufnahme auf schriftlichem Weg und durch Telefonanrufe offen, die außerhalb der Sprechzeiten zur zuständigen Geschäftsstelle weitergeleitet werden. Darüber hinaus können Berufstätige die Geschäftsstelle während ihrer Öffnungszeiten unabhängig von den Sprechzeiten des Hauswarts aufsuchen.
In den Antworten zur Anfrage 19/4106 wird vonseiten des Senats und der SAGA GWG bestätigt, dass Kräfte eines Beschäftigungsträgers in wechselnder Stärke insbesondere für die Sauberkeit der Außenanlagen eingesetzt werden.
5. Wie viele Kräfte von Beschäftigungsträgern wurden im Jahre 2008 in der Wohnanlage eingesetzt? Bitte nach Monaten auflisten.
a. Welche Arbeiten wurden von diesen Kräften konkret ausgeführt?
b. Wie viele Stunden pro Monat waren sie tätig?
6. Wie viele Kräfte von Beschäftigungsträgern wurden im Jahre 2009 in der Wohnanlage eingesetzt? Bitte nach Monaten auflisten.
a. Welche Arbeiten wurden von diesen Kräften konkret ausgeführt?
b. Wie viele Stunden pro Monat waren sie tätig?
Der Einsatz von Personal des privaten Beschäftigungsträgers erfolgt aufgrund einer Rahmenvereinbarung für Reinigungsarbeiten in Außenanlagen und Verunreinigungen im Wohnumfeld bezogen auf das gesamte Stadtgebiet.
Nähere Angaben sind in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht zu ermitteln.
7. Zwischen welchem Beschäftigungsträger und der SAGA GWG gibt es einen Vertrag?
Die Vereinbarung wurde mit der einfal GmbH geschlossen.
a. Seit wann gibt es diesen Vertrag?
Seit dem 12. März 2009.
b. Welche Leistungen sollen laut Vertrag erbracht werden?
Zusätzliche Reinigungsarbeiten in den zu den Wohngebäuden gehörenden Außenanlagen. Im Einzelfall auch an deren Schnittstelle zum öffentlichen Grün und sonstigen öffentlichen Flächen. Beseitigung von Verunreinigungen im Wohnumfeld, sofern keine besondere Ausrüstung und/oder Schutzausrüstung benötigt wird.
c. Wurden in dem Vertrag genaue Wochenstunden festgelegt?
Wenn ja, wie viele?
Nein.
8. Werden die Arbeiten, die durch die Kräfte des Beschäftigungsträgers geleitet werden, von der SAGA GWG über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt?
9. Werden durch die Kräfte des Beschäftigungsträgers Arbeiten ausgeführt, die in den Betriebskosten unter die Begriffe „Kosten der Gartenpflege", „Kosten für den Hauswart" oder „sonstige Betriebskosten" fallen?
Nein.
10. Wie viele Kräfte dieses Beschäftigungsträgers wurden in den Jahren 2008 und 2009 von der SAGA GWG übernommen und haben eine Festanstellung erhalten?
Keine.