HVV: Aussteigen zwischen den Haltestellen nach 19 Uhr

Auf vielen Buslinien ist ab 19 Uhr außerhalb der Hamburger Innenstadt das Aussteigen zwischen den Haltestellen möglich. Dieser Service steht sonnund feiertags ganztägig zur Verfügung. Abends und nachts bietet der HVV damit einen besonderen Service, der einen sichereren Heimweg ermöglicht.

Im Fahrplanbuch sind die betreffenden Buslinien mit dem Hinweis „Auf dieser Linie können Sie nach 19 Uhr auch zwischen den Haltestellen aussteigen" versehen.

Fahrgäste werden gebeten, dem Busfahrer bei Fahrtantritt entsprechend Bescheid zu geben und beim Zwischenhalt vorne auszusteigen. Die Busfahrerin beziehungsweise der Busfahrer entscheidet, ob der Zwischendurchhalt in Anbetracht der Verkehrslage möglich ist oder nicht.

Dieses Angebot ist unter anderem für Frauen attraktiv, aber auch für ältere Menschen, um längere Fußstrecken im Dunkeln zu vermeiden.

Ich frage den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV) wie folgt:

1. Wie und über welche Kommunikationskanäle macht der HVV auf dieses Angebot aufmerksam?

Die Kommunikation des Serviceangebots „Ausstieg zwischen den Haltestellen" erfolgt in den Service-Informationen des HVV in Form von Flyern, im Fahrplanbuch (Allgemeiner Teil), in den einzelnen Fahrplänen auf den Linien beziehungsweise Linienabschnitten, im Fahrplanaushang auf der Haltestelle sowie im Internet unter http://www.hvv.de/wissenswertes/abend-und-nachtaktive/aussteigen-zw-haltestellen.

Weitere Aktivitäten sind nicht geplant.

2. Gibt es spezielle Aufkleber, ein Logo oder Hinweise auf dieses Angebot in den Bussen?

Nein, da die Busse flexibel auf allen Linien eingesetzt werden.

3. Wird in den Digitalanzeigen der Busse darauf aufmerksam gemacht?

4. Gibt es Durchsagen, die nach 19 Uhr auf dieses Angebot aufmerksam machen?

Nein.

5. Welche Erkenntnisse liegen darüber vor, wie dieses Angebot genutzt wird?

a. Wie viele Fahrgäste nutzen das Angebot?

b. Welche Fahrgäste nehmen das Angebot besonders gut oder besonders schlecht an?

c. Auf welchen Strecken wird es besonders gut, auf welchen wenig genutzt?

6. Gibt es Erkenntnisse darüber, wie dieser Service von Männern und Frauen jeweils genutzt wird?

Hierzu liegen dem HVV keine gesicherten Erkenntnisse vor.

7. Welche Probleme im Zusammenhang mit diesem Angebot sind bekannt?

Den Verkehrsunternehmen sind keine Probleme im Sinne der Fragestellung bekannt.

a. Gibt es Unfälle im Zusammenhang mit einem unplanmäßigen Zwischenhalt? Hat es Anzeigen gegeben?

Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst.

Eine Einzelfallauswertung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

b. Gibt es haftungsrechtliche Probleme im Zusammenhang mit dem Zwischendurchhalt und wenn ja, welche?

c. Kommt es zu Verspätungen infolge von häufigen Zwischenhalten?

Den Verkehrsunternehmen sind keine Probleme im Sinne der Fragestellung bekannt.

8. Gibt es Erkenntnisse darüber, wie häufig es zu Beschwerden von Fahrgästen kommt, deren Wunsch auf Zwischenhalt nicht nachgekommen wurde?

Nach Angaben der Verkehrsunternehmen beschweren sich Fahrgäste nur sehr selten darüber, wenn dem Wunsch nach einem Zwischenhalt nicht nachgekommen wird. In der Regel akzeptieren sie die Begründung des Fahrpersonals, wenn nicht an der gewünschten Stelle angehalten werden kann.

9. Gibt es Erkenntnisse über die Wünsche von Fahrgästen hinsichtlich der Ausstiegsmöglichkeiten zwischen den Haltestellen?

10. Sind die Busse mit Hinweisen versehen, die den nachfolgenden Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern signalisieren, dass der Bus auch Zwischenhalte macht?

Nein.

11. Werden die Busfahrerinnen und Busfahrer besonders geschult und/oder informiert, worauf bei Zwischenhalten zu achten ist?

Im Rahmen der Ausbildung sowie regelmäßig durchgeführter Weiterbildungsmaßnahmen werden die Busfahrerinnen und -fahrer darauf hingewiesen, dass beim „Halten auf Wunsch" die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten sind. Im Übrigen regelt die Dienstanweisung für den Fahrdienst mit Bussen das Anhalten in solchen Fällen.

12. Auf wie viel Prozent des Streckennetzes des HVV ist ein Zwischenhalt nach 19 Uhr möglich?

Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst.

Eine Ermittlung der Streckenlängen, die ja nach Wochentag differieren kann, ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

13. Gibt es Pläne, diesen Service auf weitere Strecken auszuweiten?

a. Wenn ja, auf welche?

b. Wenn nein, warum nicht?

Nach Einschätzung der zuständigen Behörde ist das Angebot im äußeren Stadtgebiet ausreichend. Es ist deshalb geprüft worden, ob eine erweiterte Regelung des Aussteigens zwischen den Haltestellen im inneren und mittleren Stadtgebiet möglich ist. Dies ist nicht der Fall, da die Straßen den Halt im Linienverlauf in der Regel nicht zulassen.

Die verkehrlichen Gegebenheiten der Straßenzüge mit hoher Verkehrsbelastung, nicht ausreichenden Sichtverhältnissen, zugeparkten Seitenstreifen im Straßenverlauf, Radwegen und Absperrgittern lassen das gefahrlose Aussteigen zwischen den Haltestellen nicht zu. Zudem sind in innerstädtischen Gebieten die Haltestellenabstände meist gering.

14. Welche Aktivitäten zur Steigerung des Bekanntheitsgrades des Angebots sind geplant?

Siehe Antwort zu 1.

15. Sieht der HVV Möglichkeiten, das Angebot weiter zu verbessern beispielsweise für die Nutzung durch Menschen mit Behinderung, den Transport besonderer Lasten, oder die Erweiterung des Zeitfensters?

Nein.

16. Gab beziehungsweise gibt es Überlegungen zu Zustiegsmöglichkeiten zwischen den Haltestellen?

In einem Probebetrieb wurde der Einstieg auf Wunsch im Jahre 1999 auf einer Buslinie der KVG Stade GmbH & Co KG im ländlichen Raum versuchsweise eingeführt.

Dabei ist die Erfahrung gemacht worden, dass Fahrgäste im Streckenverlauf häufig an Stellen einsteigen wollten, an denen ein gefahrloser Halt für den Fahrer nicht möglich war. Die Fahrgäste konnten dann entweder gar nicht einsteigen oder mussten erst die Wegstrecke bis zu dem Bereich zurücklegen, an dem der Fahrer im Linienverlauf gefahrlos halten konnte. Diese Regelung hat sich also weder für die Fahrgäste noch für das Fahrpersonal bewährt und ist wieder eingestellt worden.