Kinderbetreuung

Core facilities

Die Konzentration wichtiger Bereiche der biomedizinischen Forschung im Gebäude Campus Forschung hat den Prozess zur Bildung von Core facilities in den letzten zwei Jahren deutlich verstärkt. Insgesamt besteht der Trend, dass die Funktionen und technischen Möglichkeiten moderner Analysensysteme (z. B. Mikroskope, FACSGeräte, Massenspektrometer, Sequenziereinheiten etc.) immer komplexer und vielfältiger werden. Gleichzeitig nimmt der zeitliche Aufwand erheblich zu, die Geräte fachlich kompetent zu betreuen und hierfür technisch/methodisch auf dem neuesten Stand der Technik zu bleiben. Dies ist für einzelne Institute und Kliniken kaum zu bewältigen. Darüber hinaus verläuft der technische Gerätefortschritt in den meisten Forschungsbereichen rasant und ist deshalb häufig mit einer kurzen Geräte-Halbwertszeit und Verteuerung neuer Geräte verbunden. Es ist daher absehbar, dass für zukünftig neu zu beschaffende Systeme hohe Investitionen anfallen werden, die nur noch zentral von der Fakultät geleistet werden können.

Die Medizinische Fakultät wird in den nächsten Jahren nur dann international konkurrenzfähig bleiben und die für die Forschung dringend benötigten Gerätschaften vorhalten können, wenn sie tragfähige Konzepte einer gemeinsamen Nutzung entwickelt. Bestehende oder im Aufbau befindliche Core facilities sind u. a. Core facility Molekulare Medizinische Bildgebung (PET, MR), Core facility Mikroskopie (2-Photonen-Mikroskopie, STEDMikroskopie), Core facility Biomedizinische Analytik (Massenspektrometrie, Sequenziertechnologien, ArrayTechnologien und FACS). Zu berücksichtigen ist bei den Konzepten der gemeinsamen Nutzung, dass zukünftig nicht nur die Großgeräte, sondern auch die entsprechenden technischen Serviceleistungen zentral vorgehalten werden.

Strukturen

Auf der strukturellen Ebene sieht der Masterplan Forschung zwei wesentliche Veränderungen vor:

­ die Schaffung von kleinen selbstständigen Forschungseinheiten mit einer jüngeren, aber bereits profilierten Forscherpersönlichkeit im Mittelpunkt;

­ die Bildung von disziplinenübergreifenden Forschungscentern als forschungsorientierte Netzwerke, an denen jeweils mehrere Institute bzw. Kliniken beteiligt sind.

Forschungseinheiten als neues Strukturelement

Die Gliederungsstruktur des UKE sieht unterhalb der vor allem durch Versorgungsabläufe geprägten Zentren nur Kliniken oder Institute als Einrichtungen mit eigenen Budgets vor. Will man durch Berufungen von exzellent ausgewiesenen jüngeren Professorinnen und Professoren die Voraussetzungen für angestrebte Forschungsentwicklungen verbessern, so muss man diesen Forschern ein Angebot machen, das im Hinblick auf finanzielle Ausgestaltung, Autonomie und moderne Teamstrukturen hinreichend attraktiv ist. Vor allem unter der Zielsetzung, forschungsbezogene Professuren zur Verbesserung der theoretischen Grundlagen klinischer Forschung zu schaffen, wurde die Forschungseinheit als neues Strukturelement implementiert. Die Positionsinhaber erhalten ein eigenes Budget, das in der Grundausstattung bereits ansehnlich ist, aber unterhalb des Basisbudgets eines Instituts liegt.

Daneben nehmen sie in vollem Umfang und auf eigene Rechnung an der LOM teil. Eingebettet in die jeweiligen Zentren, haben die Leiter der Forschungseinheiten strukturelle Eigenständigkeit und quasi Direktorenstatus.

Die Finanzierung der Forschungseinheiten erfolgt zu Lasten des Gesamtetats der Fakultät für Forschung. Deshalb setzt die Schaffung einer solchen Einheit die Bereitschaft der „UKE-Allgemeinheit" zur Mitfinanzierung voraus. Um diese Solidarität nicht überzustrapazieren, wurde die Zahl der so gestalteten Forschungseinheiten begrenzt (Obergrenze maximal sechs Einheiten, von denen bis 2009 zwei realisiert wurden). Im Regelfall beträgt hier die jährliche Förderung 220 Tsd. Euro und wird ergänzt durch eine Anschubfinanzierung im Rahmen der Berufungszusagen sowie gegebenenfalls LOM-Mittel. An die potenziellen Leiterinnen und Leiter werden besonders hohe Maßstäbe bezüglich der Exzellenz und einer jeweils passenden inhaltlichen Ausrichtung angelegt. Die Schaffung dieser Einheiten erfolgt grundsätzlich nur auf Zeit (i. d. R. für fünf Jahre), danach bestehen die Optionen einer wiederum befristeten Verlängerung, einer Entfristung und Aufwertung zum Institut oder auch der Beendigung der Einheit (gegebenenfalls unter Eingliederung von Personal und Geräten in die benachbarten Strukturen). Die Entscheidung zwischen diesen Optionen ist an Erfolgskriterien wie z. B. der Einwerbung größerer Forschungsverbünde und an die weiteren Entwicklungsperspektiven des jeweiligen Spezialgebiets gekoppelt. Die beiden bisher bewilligten und aufgebauten Forschungseinheiten beschäftigen sich mit (i) Experimenteller Immunologie und Hepatologie sowie (ii) Stammzelltransplantation. Für die kommenden drei Jahre ist der Aufbau von zwei weiteren Forschungseinheiten vorgesehen.

Disziplinenübergreifende Forschungscenter

Die Zentren am UKE entstanden primär als klinisch und ökonomisch bestimmte Einheiten. Sie sind für Zwecke der Unternehmenssteuerung sinnvoll und bewährt, ihre Struktur korrespondiert aber nicht zwangsläufig mit den Institutionen, die an der Bearbeitung der Forschungsschwerpunkte am UKE beteiligt sind. Deshalb wurden, quer zur Zentrenstruktur, forschungsthemenbezogene Zusammenschlüsse von Instituten der Grundlagenforschung und Kliniken zu Forschungscentern getroffen mit dem Ziel, die Etablierung längerfristig angelegter multidisziplinärer und verbundsbezogener Forschungsaktivitäten zu betreiben.1) Diese matrixförmige Struktur entspricht den Empfehlungen des Wissenschaftsrates.

Die Forschungscenter zeichnen sich durch eine effektive, im Einzelnen weitgehend selbstbestimmte Binnenstrukturierung, geregelte Kommunikation und ein gemeinsames Forschungsbudget aus, das aus Beiträgen der beteiligten Einrichtungen gespeist wird. Wichtige Aufgaben sind, neben einer gemeinsam getragenen Antrags- und Projektentwicklung, vor allem auf Verbundsebene die Etablierung einer gemeinsamen Qualitätssicherung der Forschung (Antragskontrolle), Nachwuchsförderung und Forschungsdokumentation. Die Bildung der Forschungscenter versteht sich als Maßnahme der angestrebten Profilschärfung des UKE in der Forschung. Detaillierte Darstellungen dieser Forschungscenter werden im Anhang gegeben.

1) In der Terminologie des WR (a. a. O, S. 8) wären die UKEZentren als „Departments" zu bezeichnen, während die hier dargestellten Forschungscenter „Profilzentren" heißen müssten. Eine entsprechende Umbenennung ist am UKE wegen der Etablierung des Zentrumsbegriffs nicht ratsam.

Personen Gestaltungsmöglichkeiten, um die personellen Voraussetzungen der Forschung am UKE zu verbessern, bestehen vor allem im Rahmen von Neuberufungen und bei der gezielten Einwerbung von Stiftungsprofessuren. Des Weiteren stellen sich Aufgaben im Rahmen der gezielten Förderung von Wissenschaftlerinnen und in der Gewährleistung einer angemessenen Bezahlung von qualifizierten Wissenschaftlern.

Neuberufungen Neuberufungen stellen eine besonders gute Gelegenheit dar, angestrebte Forschungsentwicklungen z. B. im Sinne von Forschungsschwerpunkten durch personelle Entscheidungen zu unterstützen. Mit Bezug auf die Forschung müssen künftig alle Ausschreibungen von Professuren aus den aktuellen Struktur- und Entwicklungsplanungen der Forschungsschwerpunkte des UKE oder der jeweiligen Institutionen begründet werden. Um diese Perspektive auch im Auswahlprozess zu berücksichtigen, sollen Repräsentanten der Forschungsschwerpunkte in den Berufungskommissionen vertreten sein.

Bei einzelnen Neuberufungen werden sich die Gremien (Strukturausschuss, Fakultät, Vorstand) künftig intensiv mit der Frage auseinandersetzen, ob nicht die Professur in Richtung auf angestrebte Forschungsentwicklungen umzuwidmen ist. Im gleichen Sinne werden sich künftig auch Bleibeverhandlungen mit Professorinnen und Professoren der Fakultät, die Rufe nach außerhalb erhalten haben, stärker an Forschungsaspekten orientieren. Entsprechende Forschungsschwerpunkt bezogene Entscheidungen wurden bereits im Bereich Neurowissenschaften getroffen, Bleibeverhandlungen im Bereich Biomechanik und Skelettbiologie werden aktuell geführt.

Gezielte Einwerbung von Stiftungsprofessuren

Eine weitere wichtige Gestaltungsmöglichkeit zur Verbesserung der personellen Voraussetzungen für angestrebte Forschungsentwicklungen stellen Stiftungsprofessuren dar. In diesem Bereich finden die medizinischen Disziplinen bundesweit ein günstigeres Klima als andere wissenschaftliche Disziplinen vor. Darüber hinaus bietet ein Standort wie Hamburg mit einer langen Stiftungstradition sehr gute Voraussetzungen, Stiftungen, Firmen und Privatpersonen für attraktive Forschungsinitiativen zu gewinnen. Obwohl es am UKE bereits eine Reihe von Stiftungsprofessuren gibt, ist davon auszugehen, dass das hier verfügbare Potenzial noch nicht ausgeschöpft ist. Mit Hilfe der 2008 neu implementierten Arbeitseinheit Fördererbetreuung und Fundraising, welche direkt dem Ärztlichen Direktor unterstellt ist, sollen potenzielle Stifter, insbesondere aus Hamburg, aktiv angesprochen werden. Ziel ist es, längerfristig angelegte Stiftungsprofessuren einzuwerben, die nicht nur der programmatischen Ausrichtung der Stifter, sondern auch den Plänen des UKE zur Forschungsentwicklung entsprechen. Frauenförderplan der Fakultät

Die Fakultät fühlt sich der Aufgabe verpflichtet, den Anteil von Wissenschaftlerinnen insbesondere im Bereich der Führungsebenen sowie in Positionen mit höherer und hoher wissenschaftlicher Qualifikation deutlich zu erhöhen und hat hierzu erstmalig 1998, und seitdem fortgeschrieben (zuletzt 2008), einen Frauenförderplan implementiert, der bundesweit als vorbildlich gilt. Als Orientierungsrahmen sind die forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der DFG für die Medizinische Fakultät von besonderer Bedeutung.

Positive Entwicklungen sind insbesondere bezüglich des Anteils an medizinischen Promovendinnen und Habilitandinnen zu verzeichnen (siehe im Anhang 7.2.4): lag der Anteil der Habilitandinnen für die Jahre 1994­1998 im Mittel noch bei 7,3 %, so betrug er im Zeitraum 2004 ­ 2008 im Mittel bereits 20,3 %. Dazu beigetragen hat eine bisher bereits praktizierte gezielte Förderung von Einrichtungen, in denen sich Wissenschaftlerinnen bereits erfolgreich habilitiert haben. Den Einrichtungen wird für jede erfolgte weibliche Habilitation für einen Zeitraum von zwei Jahren eine Halbtagsposition für eine Nachwuchswissenschaftlerin zur Verfügung gestellt, deren wissenschaftliche Qualifikation gezielt gestärkt werden soll. Auf der Professorenebene hingegen sind Frauen an der Medizinischen Fakultät nach wie vor stark unterrepräsentiert. Auch wenn die Zahl der berufenen Professorinnen in den letzten zwei Jahren gegenüber den Vorjahren deutlich zugenommen hat, bedarf es weiterer intensiver Anstrengungen, um diese Situation zu verbessern.

Die Neufassung des Frauenförderplans der Medizinischen Fakultät aus dem Jahre 2008 sieht als neue Maßnahmen u. a. ein eigenes medizinspezifisches Mentoringprogramm (Postdoc: Frauen auf dem Weg zur Habilitation) mit ergänzendem Seminarprogramm (u. a. zu den Themen Führungseigenschaften und Ausbau von Soft Skills) vor. Dies ermöglicht, dass Nachwuchswissenschaftlerinnen gezielte und personenbezogen orientierte Beratungen bei der Gestaltung der wissenschaftlichen Karriere erhalten. Bisher wurden 17 solcher Mentor/Mentee-Tandems gebildet.

Eine weitere neue Aktivität richtet sich an klinisch tätige Wissenschaftlerinnen, denen in der Phase der konkreten Gestaltung der Habilitation Entlastung von klinischer Routinetätigkeit angeboten wird. Darüber hinaus beteiligt sich die Medizinische Fakultät an dem vom Präsidium der Universität Hamburg erfolgreich eingeworbenen Professorinnen-Programm des BMBF. Die Ausschreibung einer W3-Professur dieses Programms wurde im Frühsommer 2009 vorgenommen.

Von besonderer Bedeutung für die kommenden Jahre sind weitere Schritte, die die Vereinbarkeit von Familie und ärztlicher wie wissenschaftlicher Arbeit bei Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen verbessern. An Konzepten zur Erweiterung der Platzangebote im Bereich der Kinderbetreuung wird gegenwärtig intensiv gearbeitet. Der Kindergarten bietet zurzeit 132 Plätze für Kinder im Alter von 0 bis 10 Jahren. Alle Plätze sind belegt, die Warteliste umfasst derzeit ca. 35 Kinder, wobei viele Eltern nach Erstberatung davon absehen, sich auf die Warteliste setzen zu lassen. Aufgenommen werden nur Kinder von Eltern, die beide in Vollzeit arbeiten, mindestens einer muss unregelmäßige Dienstzeiten (Schichtdienst) nachweisen. Der Kindergarten steht nur Mitarbeitern des UKE zur Verfügung, Kinder von Beschäftigten der UKE-Tochterunternehmen finden in der Regel keine Aufnahme. Kinder von Studierenden werden zurzeit ebenfalls nicht berücksichtigt. Es ist davon auszugehen, dass 50 weitere Plätze umgehend besetzt werden könnten. Zurzeit plant das UKE durch Kooperation mit anderen Kindertageseinrichtungen das Platzkontingent entsprechend zu erweitern. Die Verhandlungen mit Trägern von Kindertagesstätten sollen im Herbst 2009 abgeschlossen werden. Auch eine kurzfristige Erweiterung der Kapazitäten durch vorübergehend aufgestellte Container wird geprüft. Mittelfristig wird der Umzug des Kindergartens in die Gebäude der alten Kinderklinik erwogen.

Leistungsorientierte Bezahlung von Wissenschaftlern

Mit Abschluss des Ärztetarifvertrages (TV-Ärzte KAH) im Jahr 2007 ist es dem UKE gelungen, Ärzte für klinische Tätigkeiten und wissenschaftliche Tätigkeiten einheitlich zu vergüten. Damit hat das UKE innerhalb Deutschlands ein Alleinstellungsmerkmal. Bundesweit werden die nicht-ärztlichen Wissenschaftler nach einem anderen Tarifwerk, welches mit der Gewerkschaft ver.di verhandelt wurde, entlohnt. Demnach sind Einkommensunterschiede zwischen Ärzten und nicht-ärztlichen Wissenschaftlern vorhanden, die auch für das UKE gelten. Ziel muss es sein, im Sinne eines bundesweiten Wissenschaftstarifvertrags, die Berufsgruppen tariflich wieder stärker zusammenzuführen. Hier sind über das UKE hinaus die Universitäten, Unikliniken und zuständigen Wissenschaftsbehörden gefordert, entsprechende Vereinbarungen auf den Weg zu bringen. In diesem Zusammenhang gilt es, auf der Ebene der Bezahlung stärker als bisher leistungsbezogene Komponenten bei der Vergütung zu berücksichtigen. Für nicht-ärztliche Mitarbeiter ist dies bereits nach §18 TV-KAH des Krankenhausarbeitgeberverbands Hamburg e. V. möglich. Die genaue Ausgestaltung der Leistungsdifferenzierung muss jedoch noch im Sinne der Beschäftigten durch eine Dienstvereinbarung festgelegt werden.

Programme und Projekte

Der Fakultätsservice betreibt eine Reihe von Programmen und Projekten, die darauf ausgerichtet sind, Nachwuchswissenschaftler/innen zu fördern, Anreizbedingungen für sehr gute und exzellente Forschungsleistungen zu schaffen, Forschungsprozesse zu koordinieren, Qualität zu sichern und Forschungskooperationen zu verbessern.

Forschungsförderfonds Koordiniert durch das Prodekanat Forschung werden seit mehreren Jahren verschiedene, vorwiegend auf Nachwuchswissenschaftler/innen ausgerichtete Maßnahmen durchgeführt, die vor allem aus den Mitteln des Forschungsförderfonds der Medizinischen Fakultät finanziert werden, der sich aus Mitteln des Innovationsbudgets der BWF speist. Im Einzelnen sind hier zu nennen:

­ Programm der Nachwuchsförderung: Hier wird eine Förderung bis zu einer Höhe von 50 Tsd. Euro für einen Zeitraum von einem Jahr für thematisch und zeitlich begrenzte Forschungsvorhaben von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern (Altersgrenze 35 Jahre) bereitgestellt. Die Ausschreibung erfolgt kompetitiv, die fakultätsinterne kollegiale Begutachtung orientiert sich an DFG-Standards. Pro Jahr können ca. 11 Vorhaben gefördert werden.

­ Forschungsjahr für exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler: Ziel ist es, begabte junge Forscher und Forscherinnen zeitbegrenzt von klinischen Routineaufgaben und/oder Lehrtätigkeiten freizustellen. Ihnen soll in diesem Zeitraum ermöglicht werden, sich der Bearbeitung eines Forschungsprojektes zu widmen, eine Arbeitsgruppe aufzubauen, ein Labor zu etablieren, Drittmittel einzuwerben oder neue Methoden zu erlernen. Den Einrichtungen der Forscherinnen und Forscher wird während dieses Jahres eine Ausgleichsstelle zur Verfügung gestellt.

­ Bereitstellung von Personalmitteln nach dem Frauenförderplan: Einrichtungen, in denen erfolgreich eine Frau habilitiert wurde, erhalten zusätzliche Finanzmittel zur Einstellung einer Wissenschaftlerin mit halber Stelle für einen Zeitraum von zwei Jahren. Ziel ist es, auch diese wiederum an die Habilitation heranzuführen. Als weiteres frauenspezifisches Förderprogramm stellt das Dekanat für ausgewählte klinisch tätige Wissenschaftlerinnen in der unmittelbaren Phase der Erstellung der Habilitationsschrift Mittel bereit, die eine partielle Freistellung von klinischer Routinetätigkeit ermöglichen sollen.

­ Rotationsstellen: In einzelnen Forschungscentern (z. B. UCCH) wurde ein Rotationsprogramm etabliert, das es klinisch tätigen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen ermöglicht, für ein Jahr in grundlagenwissenschaftlichen Einrichtungen des UKE spezifische Forschungsmethoden zu erlernen. Die Finanzierung erfolgt jeweils zu einem Drittel durch die entsprechende klinische Einrichtung, das theoretische Institut und das Dekanat. Aktuell sind zwei solcher Stellen besetzt.

­ Komplementäre Forschungsförderung: Zur Unterstützung von Projekten, die bereits durch Drittmittel gefördert werden (DFG, BMBF, EU u. a.) kann ein Zuschuss für Kleingeräte beantragt werden. Dieser Zuschuss staffelt sich nach verschiedenen Geber-Kategorien, beträgt jedoch grundsätzlich maximal 20 % der insgesamt eingeworbenen Mittel. Die Obergrenze des Betrags liegt bei 10 Tsd. Euro pro Vorhaben.

­ Publikationskostenbeihilfe: Es besteht die Möglichkeit, eine Unterstützung bei Kosten von Publikationen zu beantragen, sofern es sich um eine Zeitschrift mit Impactfaktor im vorderen Drittel der fachspezifischen Impactlisten (JCR) handelt.

Die genannten Maßnahmen haben sich in der Praxis bewährt, wie bei der Zwischenevaluation einzelner Maßnahmen gezeigt werden konnte. Zukünftig sollen sie regelmäßig und systematisch im Abstand von zwei Jahren hinsichtlich ihrer Effizienz und Erfolge evaluiert werden.

Langfristig wird eine Erhöhung der Anzahl der Rotationsstellen angestrebt, so dass ein bis zwei Stellen je Forschungscenter besetzt werden können.

Promotionsverfahren Gegenwärtig wird im Rahmen eines Projektes des Dekanats eine Bestandsaufnahme der Promotionsverfahren in der Human- und Zahnmedizin durchgeführt. Dieses zielt darauf, Ansätze zur Verbesserung der medizinischen Regelpromotion zu entwickeln. Angestrebt werden u. a. eine Verkürzung der Bearbeitungszeit der Promotion, eine Senkung der Abbruchrate, eine Verbesserung der Betreuungsqualität, die Erstellung klarer Kriterien für die Bewertung von Promotionen und insgesamt eine Steigerung des wissenschaftlichen Niveaus und damit auch der Publizierbarkeit der Regelpromotion. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme sollen für die Optimierung des Promotionsverfahrens genutzt werden. Als Maßnahmen werden u. a. eine Verbesserung des Zugangs zum Promotionsthema durch die Einrichtung einer Informationsplattform, die Implementierung von Standards zur Promovendenbetreuung und gegebenenfalls auch eine Erweiterung von strukturierten Angeboten für Promovierende geprüft.

Mindestens von gleicher Bedeutung für die Medizinische Fakultät ist die Etablierung von wissenschaftlich sehr anspruchsvollen Promotionsverfahren mit Anspruch auf Exzellenz.