JVA

Sofern nicht die gesamte JVA Billwerder Anstalt des offenen Vollzuges sein soll, wäre zu erwarten, dass sich der Grad der Sicherheit und das Ausmaß der Sicherung zwischen dem Bereich des geschlossenen Vollzuges und dem des offenen Vollzuges annähern würden. Der Bereich des geschlossenen Vollzuges wäre damit weniger gesichert als im geschlossenen Vollzug üblich. Der Bereich des offenen Vollzuges würde eher übersichert werden.

- Auswirkungen auf die zukünftigen Haftbedingungen

In der JVA Billwerder stehen Hafträume zur Verfügung, die aufgrund ihrer baulichen Bedingungen allein als Einzelhafträume genutzt werden können. Der Sanitärbereich ist in sämtlichen Hafträumen nicht abzutrennen, sodass eine Doppelbelegung ausscheidet.

Ob die Sporthalle in der JVA Billwerder dem Bereich des geschlossenen Vollzuges zugeordnet werden soll oder zur Nutzung sowohl für Gefangene des offenen als auch des geschlossenen Vollzuges zur Verfügung stehen soll, hängt von der Grundsatzentscheidung ab, ob Nutzungsüberschneidungen zugelassen werden sollen.

Gleiches gilt für das Besuchszentrum: Würde nicht für die Insassen des geschlossenen Vollzuges ein gesondertes Besuchszentrum neu errichtet werden, müssten Nutzungsüberschneidungen für Gefangene des geschlossenen und des offenen Vollzuges mit der Konsequenz intensiverer Kontrollen aller Gefangenen vorgesehen werden.

In der heute als Anstalt des geschlossenen Vollzuges betriebenen JVA Billwerder werden bereits zwei Aufnahmeabteilungen vorgehalten. Es dürften sich hinsichtlich der Aufgabenstellung beider Aufnahmeabteilungen künftig keine wesentlichen Veränderungen ergeben.

- Auswirkungen auf den Investitionshaushalt

In den Kostendarstellungen der untersuchten Varianten ist ein Abriss der Außenmauer, die den zukünftig offenen Bereich der Anstalt umschließen würde, nicht berücksichtigt. Dieser wäre mit rund 490.000 Euro zu realisieren. Die abgerissene Mauer könnte aus bautechnischen Gründen nicht wiederverwendet werden.

Folgende Varianten wurden untersucht

a) drei Hafthäuser offener Vollzug mit Zwischenmauer 25.321.000 Euro

b) drei Hafthäuser offener Vollzug mit Zwischenzaun 24.188.000 Euro

c) zwei Hafthäuser offener Vollzug mit Zwischenmauer 22.253.000 Euro

d) zwei Hafthäuser offener Vollzug mit Zwischenzaun 20.899.000 Euro Erste Planungen zur Umsetzung der Baumaßnahmen (Vorplanung bis Bauende) gingen von einer Zeitdauer von rund 35 Monaten und damit von einer Inbetriebnahme der offenen Anstalt frühestens Ende 2011 aus. Es ist jedoch möglich, die Gesamtbaumaßnahme in folgende drei Bauabschnitte (BA) zu untergliedern: Erster BA: Bau von Innenmauer, Schleuse, Besucherzentrum, Pforte Zweiter BA: Umbauten in den Werkbetrieben Dritter BA: Neubau von Schulungszentrum, Werkhalle G, Zuwegung zu den neuen Gebäuden

Die Maßnahmen erster und zweiter BA würden nicht nacheinander umgesetzt werden, sondern sich zumindest teilweise überlappen. Nach erfolgter Inbetriebnahme des offenen Bereichs würde sich dann der dritte BA anschließen. Es ergäbe sich somit folgender Rahmenterminplan:

1. April 2009 Beauftragung Planung

1. April 2009 ­ 30. März 2010 Bauvorbereitung (Planung, Ausschreibung, pp.)

1. April 2010 ­ 30. März 2011 Bauzeit erster BA

1. Juli 2010 ­ 29. Juni 2011 Bauzeit zweiter BA 30. Juni 2011 Inbetriebnahme der offenen Anstalt Billwerder 30. Juni 2011 ­ 30. Dezember 2011 Bauzeit dritter BA und Restarbeiten

Der Zeitplan enthält keine Reserven.

- Auswirkungen auf die Sach- und Fachausgaben Signifikante Auswirkungen auf die Sach- und Fachausgaben der JVA Billwerder wären nicht zu erwarten.

Titel wie „Ausstattung für Gefangene und Geschäftsbedarf", „Nahrungsmittel pp." oder „medizinische Versorgung der Gefangenen" korrelieren mit der Belegung, die Kosten würden also lediglich verlagert.

Bei Schließung der JVA Glasmoor würden die Kosten für Unterhaltung des Grundstücks und der Gebäude eingespart. In einigen Kostenbereichen ergäben sich Teileinsparungen.

Die Einsparung der Sach- und Fachausgaben, die sich durch Schließung der JVA Glasmoor insgesamt erreichen ließe, würde im Falle einer anderweitigen Verwertung des Grundstücks circa 350.000 Euro, anderenfalls circa 300.000 Euro betragen.

- Auswirkungen auf den Personalhaushalt

Den Berechnungen der Auswirkungen auf den Personalhaushalt sind die Budgetwerte der Personalkostentabelle mit Stand Dezember 2008 zugrunde gelegt. Den Bemessungen der Stellenbedarfe liegen das Schichtmodell sowie die für den Betrieb erforderlichen Dienstposten und die jeweiligen Jahresarbeitszeiten (für den Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) für Tagesschichtdienst, Tagesdienst, Nachtdienst) zugrunde.

Sie berücksichtigen ferner die baulichen Gegebenheiten.

Einsparungen durch Stellenstreichungen können erst realisiert werden, wenn die Stellen freigesetzt werden. Eine anderweitige Unterbringung des vorhandenen Personals über den tatsächlichen Bedarf bis zum Freiwerden der Stellen in anderen Justizvollzugsanstalten wäre mit einzuplanen. Alternativ ist eine Verwendung außerhalb des Vollzuges zu prüfen. Alle Stellen, die zur Einsparung aufgegeben werden, müssten einen haushaltsrechtlichen Vermerk „künftig wegfallend" erhalten.

Bei der nachfolgenden Betrachtung der unterschiedlichen Varianten ist bei der Darstellung der kostenmäßigen Mehr- beziehungsweise Minderbedarfe im Bereich des AVD ein durchschnittlicher Budgetwert von 45.500 Euro zugrunde gelegt. In der JVA Glasmoor sind derzeit 68,87 Stellen mit Budgetwert von 3.287.720 Euro ausgebracht.

Davon werden eine Stelle Vollzugsabteilungsleitung sowie drei Stellen AVD mit Personalkosten von insgesamt 192.500 Euro für den offenen Frauenvollzug eingesetzt, die im Falle einer Verlagerung des offenen Frauenvollzuges in die JVA Billwerder nicht benötigt werden. Somit könnte der gesamte Stellenbestand der JVA Glasmoor zur Einsparung aufgegeben werden.

Bei den Überlegungen einer Integration des offenen Vollzuges in die JVA Billwerder ergäben sich über das durch eine Schließung der JVA Glasmoor freigesetzte Personal hinaus weitere Mehr- und Minderbedarfe in der JVA Billwerder durch Umstellung der Haftart vom geschlossenen auf den offenen Vollzug in zwei beziehungsweise drei Häusern. Bei der Berechnung wird sowohl eine strikte Trennung des offenen (Trennmauer, eigener Zugang) vom geschlossenen Vollzug dargestellt als auch eine weniger strikte (Zaun, kein eigener Zugang für den offenen Vollzug, keine eigene Zentrale für den offenen Vollzug). Neue Bedarfe entstehen bei der strikten Trennung durch zusätzlich notwendige Dienstposten für den gesonderten Zugang mit Zentrale und Pforte.

Bei allen zentralen Leistungen (Leitung, Verwaltung, Psychologischer Dienst, Schule, Werkaufsichtsdienst et cetera) ist festzustellen, dass die teilweise Umwidmung von Plätzen für den offenen Vollzug keine Auswirkungen auf den Stellenbestand haben wird, da dieser auf insgesamt 803 Haftplätze berechnet ist.

Zu den Auswirkungen im Einzelnen: Alternative a) (3 Häuser)

In den Hafthäusern 1, 2 und 3 würden zusammen 384 Plätze für den offenen Vollzug zuzüglich der separat gelegenen Aufnahmeabteilung mit 35 Plätzen vorgesehen.

Bei strikter Trennung zum geschlossenen Vollzug:

- Einsparung 68,87 Stellen der JVA Glasmoor : - 3.287.720 Euro

- Mehrbedarf von sechs AVD durch neue Dienstposten (für Zentrale, Pforte) und Erweiterung von Dienstposten für den Nachtdienst: + 273.000 Euro Einsparung insgesamt: 62,87 Stellen 3.014.720 Euro Keine strikte Trennung zum geschlossenen Vollzug:

- Einsparung 68,87 Stellen der JVA Glasmoor : - 3.287.720 Euro

- Einsparung (kein Mehrbedarf für neue Dienstposten oder -erweiterung) sieben Stellen AVD: - 318.500 Euro Einsparung insgesamt: 75,87 Stellen 3.606.220 Euro Alternative b) (2 Häuser)

Der Bereich des offenen Vollzuges würde lediglich die Häuser 2 und 3 mit zusammen 256 Plätzen des offenen Vollzuges zuzüglich 35 Plätze in der separat gelegenen Aufnahmeabteilung umfassen.

Bei strikter Trennung zum geschlossenen Vollzug:

- Einsparung 68,87 Stellen der JVA Glasmoor : - 3.287.720 Euro

- Mehrbedarf für neue Dienstposten wie Variante a), hier: neun Stellen AVD + 409.500 Euro Einsparung insgesamt: 57,87 Stellen 2.878.220 Euro Keine strikte Trennung zum geschlossenen Vollzug:

- Einsparung 68,87 Stellen der JVA Glasmoor : - 3.287.720 Euro

- Einsparung vier Stellen AVD - 182.000 Euro Einsparung insgesamt: 72,87 Stellen 3.469.720 Euro

- Auswirkungen auf die Zukunft des offenen Vollzuges für Frauen

Derzeit werden in der JVA Glasmoor für den offenen Vollzug für Frauen 19 Haftplätze vorgehalten, die in der zurückliegenden Zeit mit durchschnittlich maximal zehn bis 15 Frauen belegt waren. Hierfür stehen derzeit vier Stellen im Wert von 192.500 Euro (eine Stelle A 11, drei Stellen AVD) zur Verfügung.

Für den Fall der Schließung der JVA Glasmoor und der Verlagerung des offenen Vollzuges nach Billwerder hat die Projektgruppe verschiedene Unterbringungsmöglichkeiten für den offenen Frauenvollzug erörtert:

a) Der offene Frauenvollzug einschließlich der Freigängerinnen könnte in den Bereich des geschlossenen Frauenvollzuges in der Teilanstalt für Frauen der JVA Hahnöfersand integriert werden.

Die Unterbringung des offenen Vollzuges für Frauen wird von der Teilanstalt für Frauen im Hinblick auf Bildungs- und Betreuungskontinuität befürwortet. Eine Anbindung an den ÖPNV ab Cranz beziehungsweise ab Finkenwerder könnte die Teilanstalt für Frauen sicherstellen.