JVA

Die zurzeit geplanten Baumaßnahmen könnten gegebenenfalls zugunsten dringlicher Außensicherungsmaßnahmen (Mauer, elektronische Sicherung) zeitlich verschoben oder gestreckt werden. Bei steigendem Bedarf wäre eine „Reaktivierung" stillgelegter Plätze vermutlich ohne großen Aufwand möglich. Zwischenzeitlich könnten jedoch mindestens Einsparungen im AVD erzielt werden.

- JVA Fuhlsbüttel, Haus IV

Im Haus IV sind zurzeit die sozialtherapeutische Abteilung (94 Plätze) und Plätze des Regelvollzugs (71) untergebracht. Angesichts der geplanten Verselbstständigung der Sozialtherapie und des vergleichsweise guten baulichen Zustands des Gebäudes sollte dieses Objekt nicht in die Überlegungen zum Haftplatzabbau einbezogen werden.

- JVA Fuhlsbüttel, Außenstelle Bergedorf (Sozialtherapie)

Die Aufgabe der Außenstelle Bergedorf (42 Plätze) könnte ohne Verringerung der Kapazität der Sozialtherapie realisiert werden, da im Haus IV der JVA Fuhlsbüttel nicht nur Plätze für die Sozialtherapie, sondern zurzeit auch rund 70 Plätze des Regelvollzugs vorgehalten werden, die bei einer Verselbstständigung der Sozialtherapie ohnehin zu verlagern beziehungsweise umzuwidmen wären.

7. In Drs. 19/3727 wird unter Ziffer 3 dargelegt, welche Vorgaben die Lenkungsgruppe der Projektgruppe gemacht hat beziehungsweise welche Alternativen zu prüfen sind und welche nicht.

a) Hat die Projektgruppe über die von der Lenkungsgruppe vorgegebenen Alternativen noch weitere Alternativen geprüft?

Wenn ja, welche und mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

Die Projektgruppe hat Alternativen, die über den ihr erteilten, von der Lenkungsgruppe ergänzten beziehungsweise konkretisierten Projektauftrag hinausgingen, nicht geprüft.

Sie war hiermit nicht beauftragt.

b) Zu welchen Ergebnissen gelangte die Projektgruppe hinsichtlich des Prüfungsauftrages, wo sich noch (ergänzend) Haftplätze abbauen lassen?

Siehe Antwort zu 6. a).

c) Aus welchen Gründen wurde ein vollständiger Anstaltsneubau „auf der grünen Wiese" nicht mit in die Prüfung einbezogen?

Das Projekt hatte den Auftrag, eine bestandsorientierte Reduzierung von Haftplätzen zu prüfen, nicht dagegen die Schaffung neuer Haftplätze.

d) Aus welchen Gründen wurde die Schließung der JVA Billwerder nicht mit in die Prüfung einbezogen?

Die Schließung einer erst vor wenigen Jahren errichteten Justizvollzugsanstalt ist wirtschaftlich nicht vertretbar.

e) Aus welchen Gründen wurde die künftige Gestaltung der Sozialtherapie und des Übergangsvollzuges nicht mit in die Prüfung einbezogen?

Die beabsichtigte Neustrukturierung des Hamburger Strafvollzuges wurde wegen der Komplexität des Vorhabens in drei sachlich und inhaltlich voneinander abgrenzbare Prüfungsbereiche aufgeteilt: der Abbau von Haftplatzkapazitäten bei gleichzeitiger Weiterentwicklung des offenen Vollzuges, die Schaffung einer selbstständigen Sozialtherapeutischen Anstalt und die Optimierung der Resozialisierung unter besonderer Berücksichtigung des Übergangsmanagements.

f) Aus welchen Gründen wurde die Nutzung des Standortes Feuerbergstraße nicht mit in die Prüfung einbezogen?

Der Standort ist wegen seiner Kapazität, seiner Ausstattung und seiner Lage ungeeignet für eine vollzugliche Nutzung.

g) Aus welchen Gründen wurde der Abriss der JVA Fuhlsbüttel nicht mit in die Prüfung einbezogen?

Der Abriss der JVA Fuhlsbüttel ist angesichts der zu erwartenden Kosten wirtschaftlich nicht vertretbar und wegen des optimalen Standorts vollzuglich nicht sinnvoll.

h) Mit welcher Begründung wurde die Verlagerung der UHA nicht mit in die Prüfung einbezogen?

Die Überlegungen zum Abbau von Haftplatzkapazitäten konzentrierten sich auf den Bereich des Strafvollzuges. Der Bereich des Untersuchungshaftvollzuges ist wegen der dort nicht planbaren Spitzenbelegungen für den nachhaltigen Abbau von Haftplatzkapazitäten nicht geeignet.

i) Aus welchem Grund hat sich die Leiterin der UHA in einer Anhörung zur Frage einer möglichen Verlagerung der Abschiebehaft in die UHA geäußert, obwohl dies laut Projektauftrag der Lenkungsgruppe gar nicht zu prüfen war?

Die Leiterin der Untersuchungshaftanstalt hat sich unaufgefordert geäußert.

8. Laut Drs. 19/3727 sollten unter Berücksichtigung aktueller Sanierungsbedarfe der betroffenen Anstalten von der Projektgruppe vergleichende Wirtschaftlichkeitsprüfungen angestellt werden. Zu welchen Ergebnissen kamen diese vergleichenden Wirtschaftlichkeitsprüfungen hinsichtlich der von der Lenkungsgruppe vorgegebenen zu prüfenden Alternativen

a) Schließung der JVA Glasmoor und Verlagerung des offenen Vollzuges in die JVA Billwerder,

b) Aufrechterhaltung der JVA Glasmoor mit Weiterentwicklung des offenen Vollzuges,

c) Schließung JVA Glasmoor und offenen Vollzug an einem anderen Standort (bitte differenziert nach den jeweils geprüften anderen Standorten),

d) bei gegebenenfalls von der Projektgruppe geprüften weiteren Alternativen?

Die Projektgruppe hat keine Wirtschaftlichkeitsberechnungen angestellt. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. a) bis 6. c) und 7. b).

9. In Drs. 19/3727 wird unter Ziffer 7 ausgeführt, dass ­ neben den Anhörungen und Ortsterminen der Projektgruppe in den Anstalten ­ sich die Anstalten zudem schriftlich geäußert hätten.

a) Zu welchen grundsätzlichen Fragen der Differenzierung zwischen offenem und geschlossenem Vollzug, innerhalb des geschlossenen Vollzuges und innerhalb des offenen Vollzuges hat sich der Leiter der JVA Billwerder wie und mit welchem Ergebnis geäußert?

Der Leiter der JVA Billwerder hat sich im Wesentlichen wie folgt geäußert (Auszüge aus der schriftlichen Stellungnahme):

Die nachfolgenden Überlegungen zu einer möglichen zukünftigen Differenzierung im Hamburger Strafvollzug beziehen sich auf den Vollzug von Freiheitsstrafen an Männern.

Die nachfolgenden Überlegungen fassen Diskussionen der Mitarbeiter in der JVA Billwerder sowie eine Diskussion der Leiter der JVAs Glasmoor, Fuhlsbüttel und Billwerder mit den drei Anstaltsreferenten zusammen und greifen auf Vermerke zurück, die nach dieser Besprechung vom 16. Dezember vorgelegt worden sind.

1. Grundsätzliches:

Ein Differenzierungskonzept für den Strafvollzug für erwachsene Männer (ohne Berücksichtigung der Sozialtherapie) muss die Aspekte der gesicherten Unterbringung für bestimmte Gefangenengruppen, die Anforderungen an einen sozial integrativ wirkenden offenen Vollzug, ein System der differenzierten Unterbringung zur Förderung der persönlichen Entwicklung der Gefangenen, die Rahmenbedingungen für angemessene Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung und sinnvolle Angebote der Vorbereitung auf die Haftentlassung und des Übergangs ins freie Leben enthalten.

Würden die berufliche Bildung und die Arbeitsangebote für die Gefangenen der JVAs Fuhlsbüttel und Billwerder zu einem System zusammenwachsen, hätte dies den Vorteil der größeren Flexibilität bezüglich der vollzuglichen Planung.

Voraussetzung dafür wären

· ein einheitliches Profiling und

· eine anstaltsübergreifende Arbeits- und Qualifizierungsberatung.

Bildungsmaßnahmen könnten so konzipiert werden, dass sie bei einer Verlegung mit der Perspektive des offenen Vollzuges entweder fortgesetzt werden können oder ein aufbauendes Ergänzungsangebot gemacht werden kann.

Für die Arbeits- und Berufsbildungsberatung in beiden Anstalten, die auch für das Profiling zuständig ist, müssen Fachkräfte mit sozialpädagogischer Qualifikation tätig sein, die anstalts- und letztlich auch entlassungsübergreifend arbeiten.

Der Vorteil wäre eine größere Bildungskontinuität, die allerdings zugleich ein erhöhtes Maß an Koordination und Arbeitsteilung zwischen den Qualifizierungsbereichen beider Anstalten erforderte.

2. Die differenzierte Unterbringung für erwachsene männliche Strafgefangene könnte zukünftig drei Einheiten umfassen:

1. JVA Fuhlsbüttel/geschlossener Vollzug

2. JVA Billwerder/geschlossener Vollzug

3. JVA Billwerder/offener Vollzug:

(1) JVA Fuhlsbüttel

Das Haus 2 der JVA Fuhlsbüttel könnte unabhängig von der Frage, wo zukünftig offener Vollzug vorgehalten werden wird, die Anstalt bleiben, die eine uneingeschränkt gesicherte Unterbringung von Strafgefangenen gewährleistet. Würde der offene Vollzug in die JVA Billwerder verlagert werden, gelten die Ausführungen entsprechend auch für das Haus 1 der JVA Fuhlsbüttel.

Grundsätzlich könnten ausweislich der Belegungsentwicklung der vergangenen zwei Jahre und der Belegungsprognosen alle Gefangenen mit einem Strafmaß ab zum Beispiel 18 Monaten bis zum Zeitpunkt der Endstrafenentlassung in der JVA Fuhlsbüttel untergebracht werden.

Vorteilhaft wäre, dass für den gesamten Bereich der JVA Fuhlsbüttel ein hoher Sicherheitsstandard vorzuhalten wäre: Ablauforganisation innerhalb der Anstalt und der Betriebe pp., Ausbildungs- und Qualifizierungskonzept sowie Sport- und Freizeitangebote richteten sich an Gefangene mit annähernd gleichen Sicherheitsanforderungen.

Weiter wäre von Vorteil, dass sich das Ausbildungs- und Qualifizierungsangebot in seiner gegenwärtigen Breite und Tiefe einschließlich der Möglichkeit zur Vollausbildung wie bislang auf eher längerstrafige Gefangene konzentrieren könnte.

Nachteilig wäre, dass zur Unterbringung sicherheitsrelevanter Strafgefangener nur noch ein Standort in Hamburg zur Verfügung stünde, Tätergruppen sich also nicht mehr trennen ließen und bei Sicherheitsverlegungen sogleich auf benachbarte Bundesländer auszuweichen wäre.

Die Entflechtung subkultureller Gruppierungen würde also erschwert werden.